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Modellvorhaben Neue Mitte Erfurt Südost - Wettbewerblicher Dialog nach § 18 VgV - Vergabe von Planungsleistungen zur Umgetsaltung der Verkehrsanlagen und öffentlichen Räume

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung · Erfurt, Thüringen

Aktenzeichen 2024-06-01veröffentlicht 25.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 821 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Thüringen (14 offen)

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,5 Mio. €
Laufzeit
8 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Erfurt99092, Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 15 %, Leistung und Qualität 85 %.

  • Qualität des Entwurfs65 %
  • Projektteam / Projektorganisation10 %
  • Örtliche Präsenz / Verfügbarkeit10 %
  • Vergütung / Honorar15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 2,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,4 Punkte
25 % teurer−3 Punkte
50 % teurer−5 Punkte
100 % teurer−7,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

|| MODELLVORHABEN: Die Landeshauptstadt Erfurt hat sich zur Entwicklung beispielhafter, integrierter Modernisierungs- und Anpassungsstrategien auf Quartiersebene beworben und wurde neben sechs weiteren Städten in das vom Bund aufgelegte Sonderprogramm "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung" aufgenommen. Die Finanzierung des Projekts erfolgt gemeinsam durch Bund, Land und Stadt. Die Kernziele des Modellvorhabens sind, die Großwohnsiedlungen des Erfurter Südostens räumlich-funktional und ideell miteinander zu verbinden sowie die öffentlichen Räume und Verknüpfungsbereiche, insbesondere in zentralen Bereichen des Südostens, spürbar aufzuwerten und damit einen identitätsstiftenden Imagewandel einzuleiten. || EINE "NEUE MITTE SÜDOST": Das Projekt "Neue Mitte" hat eine Neugestaltung der zentralen Stadträume am "Abzweig Wiesenhügel" und seiner Umgebung zum Ziel. Dieser kraftvolle Impuls soll die oben beschriebene Entwicklung einläuten und für zukünftige, weitere öffentliche Maßnahmen sowie privates Engagement und Investitionen wegbereitend sein. Ziel ist es, die folgenden Missstände zu beheben. || SITUATION: Der Erfurter Südosten ist durch die drei voneinander getrennten, in den 1970er bis 1980er Jahren in industrieller Bauweise entstandenen Großsiedlungen Herrenberg, Wiesenhügel und Drosselberg geprägt, die sich um eine darin eingezwängte, sozial und baulich intakte historische Dorflage Melchendorf gruppieren. Die Übergangsbereiche zwischen diesen vier Stadtteilen sind planerisch und räumlich weitgehend unbewältigt, oftmals versperrt, durch unwirtliche Verkehrsstraßen abgeriegelt, von umfangreichen Brach- und Restflächen ohne soziale Kontrolle gekennzeichnet und äußerst unattraktiv. Die Großsiedlungen, die auf Hügeln errichtet wurden, weisen trotz umfangreicher baulicher Sanierungsmaßnahmen am Gebäudebestand vielschichtige soziale Problemlagen und Konflikte zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen auf. Durch ihre introvertierte städtebauliche Anlage und Erschließung, die topographischen Rahmenbedingungen, und deutlich verstärkt durch die in den 1990er Jahren erfolgte soziale Entmischung, sind die Großsiedlungen von massiven Verinselungstendenzen und Segregationserscheinungen geprägt. || PROZESS: In Folge eines städtebaulichen Planungswettbewerbes erarbeitet die Stadt Erfurt mit dem Wettbewerbssieger eine städtebauliche Rahmenplanung als ganzheitliche Entwicklungsperspektive für den ca. 25 ha großen Stadtraum mit einer Perspektive bis in das Jahr 2060. Für eine erste Bauphase unter Einsatz der Fördermittel des Modellvorhabens soll im Wettbewerblichen Dialog und der nachfolgenden Planung ein konkretes Umsetzungskonzept für den zentralen, ca. 6 ha großen Bereich entwickelt, geplant und realisiert werden. Zentrale Erkenntnisse und Planungsansätze des Wettbewerbsbeitrags und der laufenden Rahmenplanung sollen dabei weiterentwickelt werden. || GEGENSTAND dieser Impulsmaßnahme und der vorliegenden Aufgabenstellung im Wettbewerblichen Dialog sind die Umgestaltung der zentralen Verkehrsanlagen am "Abzweig Wiesenhügel" und der angrenzenden öffentlichen Räume. Weiteres Gestaltungselement der Neuen Mitte ist der "Höhenweg", welcher hinsichtlich seiner Potenziale zur Identitätsbildung, für Aufenthaltsqualitäten sowie Erschließungsfunktionen stadtbildprägend gestaltet werden soll. Ein "Stadtplatz" mit der zentralen Straßenbahnhaltestelle soll als Ankunfts- und Verbindungsort und ebenso als Identitätsstifter im Stadtteil herausgearbeitet werden. Zur Verbindung der Siedlungen untereinander muss ein baulich-räumliches Konzept gefunden werden, dass die drei gegebenen Höhenniveaus miteinander vernetzt, indem das Tal zwischen den Hügeln als zentraler und verbindender Stadtraum wiederhergestellt wird. Der Straßenzug Kranichfelder Straße - Haarbergstraße mit den Abzweigen Rottenbacher Weg, Dornheimstraße, Am Wiesenhügel sowie Schulzenweg/Am Sibichen soll auf einer Länge von ca. 900 m grundsätzlich neu- und umgestaltet werden. || RESSOURCEN: Die Stadt Erfurt sucht nach realisierbaren, wirtschaftlichen Lösungen für die beschriebene Aufgabe. Insgesamt stehen für die Umgestaltung der "Neuen Mitte" Fördermittel in Höhe von ca. 26 Mio. EUR zur Verfügung. Die Stadt Erfurt plant die Baumaßnahmen bis 2031 abzuschließen.

Beschreibung des Loses

Die Vergabe der Planungsleistungen für das Projekt der "Neuen Mitte" erfolgt mittels eines Wettbewerblichen Dialogs gemäß § 18 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Die genauen Rahmenbedingungen dieses dialogisch orientierten Vergabeverfahrens sind in der beigefügten Aufgabenstellung beschrieben. Insgesamt gliedert sich das Gesamtverfahren in folgende Phasen: - Teilnahmewettbewerb, - Dialogphase, - Verhandlungs-/Angebotsphase. In der Phase Teilnahmewettbewerb sollen entsprechend einer Bewertungsmatrix 3 bis 5 qualifizierte Planungsteams ausgewählt werden. In der Dialogphase werden die Entwürfe / Planungskonzepte von den Planungsteams entwickelt. Im Dialog mit der Auftraggeberin sollen die teilnehmenden Planungsteams jeweils ein planerisches Konzept erarbeiten, das von einem Empfehlungsgremium bestehend aus Sachgutachter*innen und Fachgutachter*innen, diese u. a. aus den Bereichen Stadtplanung, Architektur, Landschaftsarchitektur und Verkehrsplanung, anhand von Bewertungskriterien bewertet wird. Dabei sollen die Lösungsvorschläge im Prozessverlauf im Dialog mit dem Empfehlungsgremium in zwei Zwischenkolloquien und im Vorfeld des Abschlusskolloquiums diskutiert werden. Bei einer Ortsbesichtigung im Zusammenhang mit dem ersten Zwischenkolloquium erhält jedes Planungsteam einen Einblick in die örtlichen Begebenheiten sowie die Möglichkeiten für Rückfragen zur Aufgabenstellung. Die Termine werden einzeln mit jedem Planungsteam durchgeführt. Die Präsenz und Teilnahme an diesen drei Terminen ist verpflichtend. Die Auftraggeberin sorgt in diesem Prozess für die Transparenz und Gleichbehandlung der Planungsteams. In der Verhandlungsphase erhalten die Planungsteams die Möglichkeit, das für die Bearbeitung vorgesehene Projektteam bzw. die Projektorganisation vorzustellen sowie ein Honorarangebot für die Planungsleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Entwurfs einzureichen. Die Formulierung des abschließenden Vergabevorschlags erfolgt auf der Grundlage der Zuschlagskriterien nach den Verhandlungsgesprächen durch die Addition der Bewertungen von Entwurf (Wichtung 65 %) und den Inhalten der Verhandlungsgespräche einschließlich Honorarangebot (Wichtung 35 %). Für die Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog ist gem. § 77 Abs. 2 VgV die Zahlung einer Aufwandsentschädigung vorgesehen. Die Summe der Aufwandsentschädigung wurde auf der Basis HOAI 2021 auf Grundlage von Teilleistungen der Vorplanung für die vorliegende Planungsaufgabe ermittelt. Die Planungsteams die zu den gesetzten Abgabefristen vollständige und prüfbare Lösungsvorschläge einreichen und mit mindestens einer aussagefähigen Person an den oben beschriebenen Veranstaltungen (Ortsbegehung mit Konzeptdiskussion, Schulterblick und Abschlusskolloquium) teilnehmen, erhalten eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 70.000,00 Euro (netto). || RAHMENTERMINPLAN: Teilnahmewettbewerb: Juli/Aug. 2024 - Dialogphase: Nov. 2024 - Mai 2025 - Verhandlungs-/Angebotsphase: Juni/Juli 2025. || VERGABEGRUNDLAGEN: Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein kompetentes Planungsteam mit Erfahrung bei der Umsetzung von komplexen Maßnahmen der Neu- und Umgestaltung von innerörtlichen Straßen mit hohen Anforderungen an die Verkehrsfunktionalität, die Einbindung in das städtebauliche Umfeld und freiräumlichen Qualitäten ermittelt und beauftragt werden. Die Auftraggeberin wünscht für die Planung und Umsetzung dieses komplexen Projektes eine koordinierte und Disziplin übergreifende Zusammenarbeit der Beteiligten. Für die Phase des Wettbewerblichen Dialogs gibt es keine bindenden Vorgaben zur Rechtsform von Bewerbern und Teilnehmern. Voraussetzung ist für diese Phase, dass die Kerndisziplinen (Verkehrsanlagen Straße/Gleis, Freianlagen, Ingenieurbauwerke (Brücke)) vertreten sind. Die Hinzuziehung weiterer Planungsdisziplinen (insb. Stadtplanung und Tragwerksplanung) wird empfohlen. In der Verhandlungs- und Angebotsphase gilt für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe folgender Planungsleistungen: Grundleistungen folgender Leistungsbilder: - Objektplanung Verkehrsanlagen (Straße) gem. HOAI 2021 §§ 45-48 (Lph. 1-7) - Objektplanung Verkehrsanlagen (Gleis) gem. HOAI 2021 §§ 45-48 (Lph. 1-7) - Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2021 §§ 38-40 (Lph. 1-8) - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI 2021 §§ 41-44 (Lph. 1-7) - Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 §§ 49-52 (Lph. 1-6) - Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 §§ 53-56 (Stadtbeleuchtung / LSA-Planung / Signal- und Sicherheitstechnik Gleis - Lph. 1-8) sowie eine Reihe von Besonderen Leistungen (die vollständige Auflistung der Vergabeleistungen ist Anlage 04 der Teilnahmeunterlagen zu entnehmen). Für alle Leistungsbilder ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme oder anderweitig modifiziert zu beschränken. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dies rechtfertigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung gemäß den Regelungen des Vertrags kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der AN kann aus der stufen-/abschnittsweisen Übertragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten. Die Übertragung einer Auftragsstufe (Grundleistungen und Besonderen Leistungen) bildet keinen Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht als Option der Auftragserweiterung.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität des Entwurfs65 %
Projektteam / Projektorganisation10 %
Örtliche Präsenz / Verfügbarkeit10 %
Vergütung / Honorar15 %
Qualität
Qualität des EntwurfsBewertung Entwurf entsprechend Ergebnis der Sitzung des Empfehlungsgremiums.
Qualität
Projektteam / ProjektorganisationVorstellung des Projektteams, Verfügbarkeit und Aufgabenverteilung, geplante Projektorganisation einschließlich vorgesehener Maßnahmen zur Einhaltung von Termin- und Kostenzielen für das Vorhaben im Auftragsfalle, Organisation von Kommunikation und Abstimmungen mit fachlich Beteiligten und Behörden.
Qualität
Örtliche Präsenz / VerfügbarkeitSicherstellung örtliche Präsenz, Personaleinsatz in Planungs- und Bauzeit, Reaktionszeiten
Kosten
Vergütung / HonorarHonorar Grundleistungen OPL Verkehrsanlagen HOAI 2021 § 48, Honorar Grundleistungen OPL Freianlagen HOAI 2021 § 40, Honorar Grundleistungen OPL Ing.-Bauwerke HOAI 2021 § 44, Honorar Grundleistungen FPL Tragwerksplanung HOAI 2021 § 52, Honorar Grundleistungen FPL Planung TA HOAI 2021 § 55, Honorar Besondere Leistungen, Nebenkosten, Stundensätze

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
8 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Es können sich aus den Vergabe- und Abrechnungsbedingungen sowie Fristen der geplanten Fördermittel Rahmenbedingungen ergeben, die zu einer Auftragsverlängerung führen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Postfach 2249, 99403 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß g … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y7ZMC0Q#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
iproplan Planungsgesellschaft mbH, Chemnitz; plandrei Landschaftsarchitektur GmbH, Erfurt5

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
Anschrift
Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt
Website
erfurt.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

63vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (82 Lose mit Angabe)
258.130 €Zuschlagswert im Median
186.282 € – 447.867 €mittlere Hälfte, 30 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Thüringen (14 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4e4feb42-4f12-4c64-9981-967a90ca747a.