Mobility Services
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin, Brandenburg
Aktenzeichen EA-2025-0003 (EU)veröffentlicht 14.02.2025erstmals 14.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 60 Monate
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
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- tragbares, modulares fNIRS-SystemUniversität Potsdam · 14476 Potsdam / OT GolmFrist 11.11.2026
- Lieferung von medizinischen Geräten zur Ausrüstung eines RettungswagenLandkreis Dahme-Spreewald · 15711 Königs WusterhausenFrist 11.11.2026
- Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarung mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens" der AOK NordostAOK Nordost - Die Gesundheitskasse · PotsdamFrist 05.10.2028
Alle Ausschreibungen: Medizintechnik in Brandenburg (4 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 60 Monate
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Berlin12529, Landkreis Dahme-Spreewald, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 144 Tage (53 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (93 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Konzept zur Leistungserbringung30 %
- Preis70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 21 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 21 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Hilfeleistungen, die Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität das An-Bord- und Von-Bord-Gehen von Luftfahrzeugen ermöglichen. Die dem Flughafenbetreiber gemäß EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006 obliegenden Pflichten sollen auf einen qualifizierten Dienstleister (Los 1), der über entsprechendes Know-How und dafür ausgebildetes Personal verfügt, übertragen werden. Ein weiterer Dienstleister (Los 2) stellt Hubscherenfahrzeuge zur Verfügung. Diese Leistungen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren vergeben.
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Personaldienstleistungen Los 1 - Personaldienstleistungen Laut Anhang 1 der EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006 sind folgende Hilfeleistungen zu erbringen, um behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität in die Lage zu versetzen, 1.) an einem ausgewiesenen Ort ihre Ankunft auf dem Flughafen bekannt zu geben und um Hilfe zu bitten, 2.) von dem ausgewiesenen Ort zum Abfertigungsschalter zu gelangen, 3.) die Abfertigung zu erledigen und ihr Gepäck aufzugeben, 4.) vom Abfertigungsschalter zum Luftfahrzeug zu gelangen und dabei gegebenenfalls die nötigen Auswanderungs-, Zoll- und Sicherheitsverfahren zu durchlaufen, 5.) gegebenenfalls mithilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen an Bord des Luftfahrzeugs zu gelangen, 6.) von der Luftfahrzeugtür zu ihrem Sitz zu gelangen, 7.) ihr Gepäck im Luftfahrzeug zu verstauen und wieder in Besitz zu nehmen, 8.) von ihrem Sitz zur Luftfahrzeugtür zu gelangen, 9.) gegebenenfalls mit Hilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen das Luftfahrzeug zu verlassen, 10.) von Luftfahrzeugen zur Gepäckhalle zu gelangen und ihr Gepäck wieder in Besitz zu nehmen und dabei gegebenenfalls die nötigen Einwanderungs- und Zollverfahren zu durchlaufen, 11.) von der Gepäckhalle zu einem ausgewiesenen Ort zu gelangen, 12.) im Transit mit der in der Luft und am Boden benötigten Hilfe innerhalb eines Abfertigungsgebäudes und zwischen zwei Abfertigungsgebäuden Anschlussflüge zu erreichen, 13.) erforderlichenfalls zu den Toiletten zu gelangen. Der Auftragnehmer hat für nachfolgend aufgeführte PRMs (IATA-Codes) die Dienstleistung zu erbringen: • WCHR: Der PRM kann Treppen steigen und kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. Für längere Strecken benötigt er eine Mobilitätshilfe. • WCHS: Der PRM kann keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. Für längere Strecken benötigt er eine Mobilitätshilfe. • WCHC: Der PRM benötigt immer eine Mobilitätshilfe, auch in der Kabine kann er sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen. Insbesondere beim An-Bord- und Von-Bord-Gehen des Luftfahrzeugs ist eine Unterstützung erforderlich. • BLND: Der PRM ist sehbehindert oder blind. • DEAF: Der PRM ist hörgeschädigt oder taub. • DEAF/ BLND: Der PRM ist hörgeschädigt oder taub und gleichzeitig sehbehindert oder blind. • DPNA: Der PRM hat eine geistige Behinderung oder Entwicklungseinschränkung (z.B. Lernschwäche, Down-Syndrom, etc.). Der Dienstleister übernimmt hierbei unter anderem folgende Leistungen: • Koordination, Disposition und Dokumentation der von den Luftverkehrsgesellschaften und ihren Erfüllungsgehilfen sowie von Reiseunternehmen eingehenden Betreuungsaufträge, • Zeitgerechte Disposition der benötigten Hilfsmittel und Mitarbeiter, • Abholung des PRMs am vereinbarten Pick-Up Punkt (abfliegender PRM) oder am Luftfahrzeug (ankommender PRM), • Gewährleistung der mit den Luftverkehrsgesellschaften abgestimmten maximalen Reaktionszeiten, • Unterstützung beim Handling des Gepäcks und der Hilfsmittel des PRMs (Gepäck, Handgepäck, Großgepäck etc.), • Unterstützung beim Check-In, • Begleitung zu und von den Lounges mit Abholzeitvereinbarung, • Begleitung zu gastronomischen Einrichtungen oder Shops mit Abholzeitvereinbarung, • Begleitung zu den Toiletten, • Begleitung zur Sicherheitskontrolle und bedarfsweise zur Ausreise-/ Passkontrolle oder Zoll sowie Unterstützung beim Durchlaufen dieser flughafenspezifischen Einrichtungen, • Abstimmung der Betreuungsfälle mit den Luftverkehrsgesellschaften, Abfertigungsagenten, Bodenverkehrsdiensten und Behörden zur Erbringung einer zeitgerechten und qualitätsvollen Dienstleistung, • Abstimmung der Einstiegszeit mit den Luftverkehrsgesellschaften oder den Abfertigungsagenten, • Abstimmung des Boardingprozesses mit dem Abfertigungsagenten, • Ggf. Umsetzen des PRMs vom eigenen Rollstuhl in den Rollstuhl des Dienstleisters, • Ggf. Beförderung vom Terminalgebäude zum Luftfahrzeug mittels geeigneten Equipments, • Hilfeleistung beim An-Bord-Gehen des Luftfahrzeuges ggf. mit den erforderlichen Hilfsmitteln, • Unterstützung beim Tragen, Verstauen und Entgegennehmen des Handgepäcks, • Abstimmung des Deboarding-Prozesses mit den Abfertigungsagenten, • Ggf. Umsetzen des PRMs vom Rollstuhl des Dienstleisters in den PRM-eigenen Rollstuhl, • Hilfeleistung beim Von-Bord-Gehen des Luftfahrzeugs ggf. mit den erforderlichen Hilfsmitteln, • Ggf. Beförderung vom Luftfahrzeug zum Terminalgebäude mittels geeigneten Equipments, • Begleitung zur Einreise-/ Passkontrolle und Zoll sowie Unterstützung beim Durchlaufen dieser flughafenspezifischen Einrichtungen, • Unterstützung beim Entgegennehmen des Gepäcks und der Hilfsmittel des PRMs (Gepäck, Handgepäck, Großgepäck etc.), • Absetzen des PRMs am vereinbarten Drop-Off Punkt, • Transferbetreuung beim Umstieg auf einen Anschlussflug, • Professioneller Umgang mit Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb, • Betreuung auch nicht angemeldeter Betreuungsfälle, • Statistische Aufbereitung der geforderten Daten und deren Bereitstellung für den Auftraggeber. Der Dienstleister hat das zur Abfertigung notwendige Equipment auf eigene Kosten zu beschaffen. Hierzu zählen beispielsweise Behindertentransportwägen und Rollstühle. Auch für die regelmäßige Reinigung, Wartung und Reparatur hat er zu sorgen und aufzukommen. Die zur Leistungserbringung notwendigen Hubscherenfahrzeuge werden dem Dienstleister per Überlassungsvereinbarung aus dem Los 2 zur Nutzung übergeben. | 60 Monate | – |
| 2 | Bereitstellung von Hubscherenfahrzeugen Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine, für die gemäß EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006 beschriebene Hilfeleistung für PRMs, ausreichende Anzahl von Hubscherenfahrzeugen (Hubscherenfahrzeuge für die Vertikalverbringung von PRMs) zur Miete, inkl. Wartung und Instandhaltung, zur Verfügung. Die Geräte werden dem Auftragnehmer (Los 1 - Personaldienstleistungen) per Überlassungsvereinbarung zur Nutzung übergeben. Die Leistungserbringung erfolgt täglich an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen entsprechend der Betriebszeiten des Flughafens. Zur Finanzierung aller anfallenden Kosten wird gemäß Artikel 8 der EU-Verordnung Nr. 1007/ 2006 eine besondere Umlage erhoben (PRM-Entgelt), die von den Fluggesellschaften zu 100% getragen und von diesen an ihre Passagiere weitergegeben wird. | 60 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Konzept zur Leistungserbringung
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehene … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.- Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/ BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so si … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/ BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen sind dem Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien zu entnehmen. Der Fragebogen zur Eignungsprüfung ist ausschließlich systemisch im Bietercockpit auszufüllen. Ein händisches Ausfüllen ist nicht gestattet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.- Kriterium
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die E … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen sind dem Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien zu entnehmen. Der Fragebogen zur Eignungsprüfung ist ausschließlich systemisch im Bietercockpit auszufüllen. Ein händisches Ausfüllen ist nicht gestattet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-194276bbfda-79b982b0036ae8d7
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 60 Monate
- Verlängerung
- Für die Leistungserbringung kann ein zusätzlicher BTW (Behindertentransportwagen) benötigt werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabekooperation.berlin
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt: gemäß Vergabeunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Verg … ganz lesenkürzer
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung m … ganz lesenkürzer
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2025-0003 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.03.2025, 10:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5) Der AG behält sich eine Vergabe nach Einzellosen oder die Gesamtvergabe vor, es gibt weder eine Angebots- noch eine Zuschlagslimitierung. Für die Wertung entscheidend ist die Gesamtwirtschaftlichkeit aller Lose. Im Rahmen einer vergleichenden Bewertung wird ermittelt, welcher Bieter die Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllt, um dann einen Vergleich mit den Angeboten eines einzelnen Bieters für ein Kombi-Losangebot anzustellen. Der Zuschlag wird auf die beiden wirtschaftlichsten Einzellos-Angebote oder auf das wirtschaftlichste Kombi-Losangebot erteilt, sofern dessen Beauftragung für den Auftraggeber wirtschaftlicher ist. 6) Der mit dieser Ausschreibung abzuschließende Vertrag wird zudem folgende Regelung enthalten: "13 Verkaufsverpflichtung 13.1 Nach Ende der Leistungszeit gem. § 7 wird der AG voraussichtlich weiterhin Ambu-Lifte zum Zweck der Nutzung am BER benötigen. Die Überlassung der Ambu-Lifte wird der AG daher voraussichtlich ausschreiben. Der Zuschlag auf das dabei ermittelte Angebot des neuen Auftragnehmers für diese Leistungen wird vor Ende der Leistungszeit erfolgen. Der AG wird dem AN den neuen Auftragnehmer nach Zuschlag benennen. 13.2 Der AN ist verpflichtet unverzüglich nach Erhalt dieser Mitteilung nach 13.1 Satz 4, den Mietgegenstand dem neuen Auftragnehmer zum Restbuchwert zum Kauf schriftlich anzubieten und den AG unverzüglich über die Abgabe dieses Angebotes durch Übersendung einer Kopie des Angebotes zu informieren. Das Angebot des AN umfasst dabei den Verkauf jedes einzelnen Ambu-Lifts und auch des Mietgegenstandes in Gänze. Das Angebot des AN muss eine Übergabe durch den AN an den neuen Auftragnehmer unmittelbar nach Ende der Leistungszeit gem. § 6 vorsehen, damit eine ununterbrochene Nutzung der Ambu-Lifts ermöglicht wird. Mit dem Angebot des AN erhält der neue Auftragnehmer das Recht, nach seiner Wahl den gesamten Mietgege …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Flughafenanlagen
- Anschrift
- Willy-Brandt-Straße 1b, 12529 Berlin
- Website
- ber.berlin-airport.de
- Kontakt
- einkauf@
berlin-airport.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Brandenburg (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Internationaler Bund (IB) IB Berlin-Brandenburg gGmbH4 Zuschläge
- ABW GmbH2 Zuschläge
- Bumerang e.V.2 Zuschläge
- Living Quarter TPTL gGmbH2 Zuschläge
- MAQT e.V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 21.03.2025 auf 11.04.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 21.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed95eaca-6c99-4f5d-b009-6a0fe8eca9f4.