Mobilitätsentwicklungsplan Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-K2-24-0827000-4121.01veröffentlicht 19.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 26 Monate
- 11.11.2024 – 31.12.2026
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Umbau und Teilsanierung der Grundschule Hattstedt - Planung Technische Ausrüstung (Elektro)Amt Nordsee-Treene · MildstedtFrist 26.11.2026
- Neubau Grundschule Nicolai, Sylt - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-5 mit Option der LP 6-9 gemäß §§ 33 ff. HOAIGemeinde Sylt · Sylt/ WesterlandFrist 04.12.2026
- Neubau Grundschule Nicolai, Sylt - Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAIGemeinde Sylt · Sylt/ WesterlandFrist 04.12.2026
- Quartierswärmemanagement Lübeck-Waldhusen1.102.3 Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen - Hansestadt Lübeck - Der Bürgermeister · 23569 Lübeck-Kücknitz (Waldhusen)Frist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Schleswig-Holstein (15 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 26 Monate11.11.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlagskriterium 130 %
- Zuschlagskriterium 230 %
- Zuschlagskriterium 330 %
- Zuschlagskriterium 410 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 24 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg soll ein integriertes, verkehrsmittelübergreifendes Verkehrskonzept erstellt werden. Mit den auf Landes- Kreis- und regionaler Ebene vorliegenden Konzepten und deren (Teil-)Betrachtungen zur Mobilität wurden Grundlagen geschaffen, die nun übergreifend in einen für alle Kommunen der Entwicklungsagentur gültigen Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) eingearbeitet werden sollen. Vor dem Hintergrund der sich stetig wandelnden gesellschaftlichen und räumlichen Rahmenbedingungen ist dieser mit einem Planungshorizont für 2040 zu versehen. Diese Rahmenbedingungen sind insbesondere gekennzeichnet durch: − Klimawandel und die dadurch erforderliche Mobilitätswende; − Demografischer Wandel; − Veränderte Haushaltsstrukturen und Wohnformen; − Stadt- und Regionalentwicklung; − Digitalisierung und technologische Entwicklung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Dies führt vor allem zu Fragen nach Anreizen zur Veränderung der Verkehrsmittelwahl. Gewünscht ist eine Ausrichtung zum Umweltverbund, so dass die damit zusammenhängenden Fragestellungen zur zukünftigen Konzeption des Verkehrsgeschehens in der Region zu untersuchen und zu bewerten sind. Damit soll auch eine Grundlage geschaffen werden, die finanziellen Mittel im Verkehrssektor zielgerichtet und effizient einzusetzen. Die übergeordneten Leitsätze dazu lauten: Der Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg soll für die Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigten, Besucherinnen und Besucher, für Industrie, Handel, Dienstleistung, Erholung und Freizeit weiterhin attraktiv und mit einem hohen Maß an Lebensqualität gestaltet sein. Ferner soll die Region den Anforderungen zukünftiger Generationen entsprechen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zur Erreichung dieser Ziele wird ein Mobilitätsentwicklungsplan unter dem Titel „Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg“ erarbeitet.
Beschreibung des Loses
Der Erstellungsprozess des MEP lässt sich nach aktueller Planung in sieben Phasen unterteilen: Phase 0: Projektmanagement (prozessbegleitend). - Kick-Off mit dem AG zur Abstimmung des Projektumfangs, der Projektorganisation, der einzubindenden Stakeholder und des Projektterminplans. - Definition von inhaltlichen Schwerpunkten. - Regelmäßiges Überprüfen und Anpassen des Projektterminplans. - Regelmäßige Abstimmungstermine mit dem AG. - Zwischenberichte zu den einzelnen Projektphasen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Phase 1: Beteiligungsverfahren (prozessbegleitend). - Stakeholder- und Bürgerbeteiligung planen. - Beteiligung der Gremien der Entwicklungsagentur (Vorstand. Verwaltungsrat). - Beteiligung der örtlichen Gremien der Gesellschafterkommunen der Entwicklungsagentur. - Beteiligung der relevanten Fachbehörden und -verbände. - Beteiligung der Öffentlichkeit durch passende Formate in den einzelnen Erstellungsphasen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Phase 2: Bestandsanalyse und -erhebungen. - Grundlagenermittlung unter Berücksichtigung bzw. Integration von sektoralen Plänen der EA, der Gesellschafter der EA und der Kiel-Region. - Aufnahme der Verkehrsinfrastruktur, Verkehrsdaten und sozioökonomische Daten. - Auswertung aller vorliegenden Untersuchungen und Datengrundlagen (Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Rendsburg, Klimaschutzteilkonzept Mobilität, sonstige relevante Gutachten). - Ergänzende Verkehrserhebungen (Knotenstrom- und Querschnittszählungen. Kfz-Verkehr, Radverkehr). - Erhebungen zum ruhenden Verkehr. - Digitale Erhebung des Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Phase 3: SWOT-Analyse. - Unter besonderer Berücksichtigung der Minimierung von THG-Emissionen: Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, ruhender und fließender Fahrradverkehr, fließender und ruhender Kfz-Verkehr, Wirtschaftsverkehr, Verkehrssicherheit, Verknüpfung der Verkehrsträger. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Phase 4: Zieldefinition und Maßnahmen. - Entwicklung und Definition von klimagerechten Leitbildern und Zielen auf der Basis SWOT-Analyse (Zielsystem). - Entwicklung und Definition von Szenarien. - Ableitung von Indikatoren aus dem Zielsystem. - Erstellung Maßnahmenpakete für alle Verkehrsträger. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Phase 5: Maßnahmendetaillierung und Wirkungsbetrachtung. - Einzelmaßnahmen aus Maßnahmenpaketen mit Standortempfehlungen ableiten und priorisieren (Maßnahmen im Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV und SPN, motorisierten Individualverkehr, ruhenden Kfz-Verkehr, Wirtschaftsverkehr, Verbesserung der Verkehrssicherheit, Förderung des multimodalen Verkehrs und für Organisation und Management der Verkehrsangebote). - Wirkungsbetrachtung der Einzelmaßnahmen anhand der Szenarien. - Auswirkungen von Trends zur Mobilitätswende. - Erstellung einer integrierten Netzkonzeption für den Fuß- und Radverkehr unter Berücksichtigung des MIV und des ÖPNV. - Untersuchung und Bewertung von Varianten der Einzelmaßnahmen. - Bewertung der Maßnahmen am Zielsystem. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Phase 6: Integriertes Umsetzungs- und Evaluationskonzept, Endbericht zum MEP. - Zusammenführung der Einzelmaßnahmen zu einem integrierten Umsetzungskonzept. - Priorisierung (kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen). - Stufenkonzept, Abhängigkeit von Maßnahmen untereinander. - Erstellung eines Evaluationskonzepts. - Fördermöglichkeiten. - Endbericht des MEP (Am Ende der Phase 6 wird die Verschriftlichung der letzten Ergebnisse und die Redaktion abgeschlossen. Anschließend wird der MEP in den Gremien der Entwicklungsagentur und bedarfsweise den örtlichen Gremien vorgestellt). -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Alle Dateien mit Ergebnissen und Dokumentationen sowie der MEP selbst gehen mit allen Rechten an den Auftraggeber über. Am Ende der Phase 6 ist die Verschriftlichung des MEP durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber , abzuschließen und sowohl im Lenkungskreis als auch in der Regionalkonferenz vorzustellen, zu diskutieren und ggf. zu überarbeiten. Dieser Endbericht wird abschließend von den zuständigen Gremien verabschiedet. Die Berichte sowie die Endversion sind dem Auftraggeber, in einer druckfähigen Datei zur Verfügung zu stellen.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium 1Kosten.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
- Qualität
- Zuschlagskriterium 3Konzept zur Leistungserbringung.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 4Darstellungen zur Nachhaltigkeit.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 11.11.2024
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentra … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Vorbefasstes Unternehmen: Die Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibung wurde zum Teil von der Firma DREES & SOMMER SE angefertigt. Aus diesem Grund wird eine verlängerte Frist für die Einreichung der Angebote gewährt. Der Schriftverkehr sowie alle relevanten Unterlagen, die dem Unternehmen für die Erstellung der Leistungsbeschreibung zur Verfügung standen, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fördermittel: Die IB.SH fördert diese Maßnahme zu 40%. Die endgültige Fördersumme richtet sich nach dem tatsächlichen Auftragswert.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbH, Dortmund | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Gymnasium 4, 24768 Rendsburg
- Website
- rendsburg.de
- Kontakt
- info@
rendsburg.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Schleswig-Holstein (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- B2K und dn Ingenieure GmbH4 Zuschläge
- OFP GmbH3 Zuschläge
- Peil und Partner Ingenieure GmbH3 Zuschläge
- AIS Management GmbH2 Zuschläge
- BCS GmbH2 Zuschläge
- Horn + Horn Ingenieure Part mbB2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 19.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 20fc0663-cb77-4f6d-8386-f83ba5d03835.