Zum Inhalt
Menü

Mobilitätsentwicklungsplan Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-K2-24-0827000-4121.01veröffentlicht 19.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 810 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Schleswig-Holstein (15 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
26 Monate11.11.2024 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium 130 %
  • Zuschlagskriterium 230 %
  • Zuschlagskriterium 330 %
  • Zuschlagskriterium 410 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 24 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg soll ein integriertes, verkehrsmittelübergreifendes Verkehrskonzept erstellt werden. Mit den auf Landes- Kreis- und regionaler Ebene vorliegenden Konzepten und deren (Teil-)Betrachtungen zur Mobilität wurden Grundlagen geschaffen, die nun übergreifend in einen für alle Kommunen der Entwicklungsagentur gültigen Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) eingearbeitet werden sollen. Vor dem Hintergrund der sich stetig wandelnden gesellschaftlichen und räumlichen Rahmenbedingungen ist dieser mit einem Planungshorizont für 2040 zu versehen. Diese Rahmenbedingungen sind insbesondere gekennzeichnet durch: − Klimawandel und die dadurch erforderliche Mobilitätswende; − Demografischer Wandel; − Veränderte Haushaltsstrukturen und Wohnformen; − Stadt- und Regionalentwicklung; − Digitalisierung und technologische Entwicklung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Dies führt vor allem zu Fragen nach Anreizen zur Veränderung der Verkehrsmittelwahl. Gewünscht ist eine Ausrichtung zum Umweltverbund, so dass die damit zusammenhängenden Fragestellungen zur zukünftigen Konzeption des Verkehrsgeschehens in der Region zu untersuchen und zu bewerten sind. Damit soll auch eine Grundlage geschaffen werden, die finanziellen Mittel im Verkehrssektor zielgerichtet und effizient einzusetzen. Die übergeordneten Leitsätze dazu lauten: Der Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg soll für die Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigten, Besucherinnen und Besucher, für Industrie, Handel, Dienstleistung, Erholung und Freizeit weiterhin attraktiv und mit einem hohen Maß an Lebensqualität gestaltet sein. Ferner soll die Region den Anforderungen zukünftiger Generationen entsprechen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zur Erreichung dieser Ziele wird ein Mobilitätsentwicklungsplan unter dem Titel „Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg“ erarbeitet.

Beschreibung des Loses

Der Erstellungsprozess des MEP lässt sich nach aktueller Planung in sieben Phasen unterteilen: Phase 0: Projektmanagement (prozessbegleitend). - Kick-Off mit dem AG zur Abstimmung des Projektumfangs, der Projektorganisation, der einzubindenden Stakeholder und des Projektterminplans. - Definition von inhaltlichen Schwerpunkten. - Regelmäßiges Überprüfen und Anpassen des Projektterminplans. - Regelmäßige Abstimmungstermine mit dem AG. - Zwischenberichte zu den einzelnen Projektphasen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Phase 1: Beteiligungsverfahren (prozessbegleitend). - Stakeholder- und Bürgerbeteiligung planen. - Beteiligung der Gremien der Entwicklungsagentur (Vorstand. Verwaltungsrat). - Beteiligung der örtlichen Gremien der Gesellschafterkommunen der Entwicklungsagentur. - Beteiligung der relevanten Fachbehörden und -verbände. - Beteiligung der Öffentlichkeit durch passende Formate in den einzelnen Erstellungsphasen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Phase 2: Bestandsanalyse und -erhebungen. - Grundlagenermittlung unter Berücksichtigung bzw. Integration von sektoralen Plänen der EA, der Gesellschafter der EA und der Kiel-Region. - Aufnahme der Verkehrsinfrastruktur, Verkehrsdaten und sozioökonomische Daten. - Auswertung aller vorliegenden Untersuchungen und Datengrundlagen (Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Rendsburg, Klimaschutzteilkonzept Mobilität, sonstige relevante Gutachten). - Ergänzende Verkehrserhebungen (Knotenstrom- und Querschnittszählungen. Kfz-Verkehr, Radverkehr). - Erhebungen zum ruhenden Verkehr. - Digitale Erhebung des Mobilitätsverhaltens der Bevölkerung. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Phase 3: SWOT-Analyse. - Unter besonderer Berücksichtigung der Minimierung von THG-Emissionen: Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, ruhender und fließender Fahrradverkehr, fließender und ruhender Kfz-Verkehr, Wirtschaftsverkehr, Verkehrssicherheit, Verknüpfung der Verkehrsträger. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Phase 4: Zieldefinition und Maßnahmen. - Entwicklung und Definition von klimagerechten Leitbildern und Zielen auf der Basis SWOT-Analyse (Zielsystem). - Entwicklung und Definition von Szenarien. - Ableitung von Indikatoren aus dem Zielsystem. - Erstellung Maßnahmenpakete für alle Verkehrsträger. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Phase 5: Maßnahmendetaillierung und Wirkungsbetrachtung. - Einzelmaßnahmen aus Maßnahmenpaketen mit Standortempfehlungen ableiten und priorisieren (Maßnahmen im Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV und SPN, motorisierten Individualverkehr, ruhenden Kfz-Verkehr, Wirtschaftsverkehr, Verbesserung der Verkehrssicherheit, Förderung des multimodalen Verkehrs und für Organisation und Management der Verkehrsangebote). - Wirkungsbetrachtung der Einzelmaßnahmen anhand der Szenarien. - Auswirkungen von Trends zur Mobilitätswende. - Erstellung einer integrierten Netzkonzeption für den Fuß- und Radverkehr unter Berücksichtigung des MIV und des ÖPNV. - Untersuchung und Bewertung von Varianten der Einzelmaßnahmen. - Bewertung der Maßnahmen am Zielsystem. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Phase 6: Integriertes Umsetzungs- und Evaluationskonzept, Endbericht zum MEP. - Zusammenführung der Einzelmaßnahmen zu einem integrierten Umsetzungskonzept. - Priorisierung (kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen). - Stufenkonzept, Abhängigkeit von Maßnahmen untereinander. - Erstellung eines Evaluationskonzepts. - Fördermöglichkeiten. - Endbericht des MEP (Am Ende der Phase 6 wird die Verschriftlichung der letzten Ergebnisse und die Redaktion abgeschlossen. Anschließend wird der MEP in den Gremien der Entwicklungsagentur und bedarfsweise den örtlichen Gremien vorgestellt). -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Alle Dateien mit Ergebnissen und Dokumentationen sowie der MEP selbst gehen mit allen Rechten an den Auftraggeber über. Am Ende der Phase 6 ist die Verschriftlichung des MEP durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber , abzuschließen und sowohl im Lenkungskreis als auch in der Regionalkonferenz vorzustellen, zu diskutieren und ggf. zu überarbeiten. Dieser Endbericht wird abschließend von den zuständigen Gremien verabschiedet. Die Berichte sowie die Endversion sind dem Auftraggeber, in einer druckfähigen Datei zur Verfügung zu stellen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Zuschlagskriterium 130 %
Zuschlagskriterium 230 %
Zuschlagskriterium 330 %
Zuschlagskriterium 410 %
Preis
Zuschlagskriterium 1Kosten.
Qualität
Zuschlagskriterium 2Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualität
Zuschlagskriterium 3Konzept zur Leistungserbringung.
Qualität
Zuschlagskriterium 4Darstellungen zur Nachhaltigkeit.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
11.11.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentra … ganz lesenDie EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.evergabesh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Vorbefasstes Unternehmen: Die Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibung wurde zum Teil von der Firma DREES & SOMMER SE angefertigt. Aus diesem Grund wird eine verlängerte Frist für die Einreichung der Angebote gewährt. Der Schriftverkehr sowie alle relevanten Unterlagen, die dem Unternehmen für die Erstellung der Leistungsbeschreibung zur Verfügung standen, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fördermittel: Die IB.SH fördert diese Maßnahme zu 40%. Die endgültige Fördersumme richtet sich nach dem tatsächlichen Auftragswert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Planersocietät Frehn Steinberg Partner GmbH, Dortmund–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412

Alle 1 offenen Ausschreibungen von Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

142vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (127 Lose mit Angabe)
295.187 €Zuschlagswert im Median
108.186 € – 503.083 €mittlere Hälfte, 48 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Schleswig-Holstein (15 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 20fc0663-cb77-4f6d-8386-f83ba5d03835.