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Frist abgelaufenEU-weitTiefbau und StraßenbauBauRahmenvereinbarung

Mobile WC-Anlagen und weitere Dienstleistungen

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen E58869987veröffentlicht 03.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 551 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
42 Monate01.07.2025 – 31.12.2028
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Mannheim68165, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 73 Tage (79 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (213 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 18 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 18 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 16 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Vergabestelle für alle Lose ist die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv), Möhlstraße 27, 68165 Mannheim. Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) ist zugleich Auftraggeber und Vertragspartner in den Losen 1, 2 und 3. Auftraggeber und Vertragspartner im Los 4 ist die MV Mannheimer Verkehr GmbH, Möhlstr. 27, 68165 Mannheim. Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) schreibt das Los 4 im Namen und in Vertretung ihrer Muttergesellschaft, der MV Mannheimer Verkehr GmbH aus und schließt den Vertrag in dem Los 4 mit dem Bestbieter im Namen und in Vertretung der MV Mannheimer Verkehr GmbH. Auch die späteren Abrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen durch die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv).

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Miete komplett autarke Toilettenkabinen

Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung für die Anmietung/Lieferung von komplett autarken Toilettenkabinen mit Maßen 1,2 X 1,2 m (+/- 10%); lichte Raumhöhe 2 m (+/- 10%), inklusive An- und Abtransport. Es ist kein externer Strom- Wasser- Abwasseranschluss o.ä. erforderlich. Es können maximal bis zu 10 Toilettenkabinen gleichzeitig angemietet werden. Die maximale Mietzeit pro Toilettenkabine beträgt 42 Mietmonate, was der Laufzeit der Rahmenvereinbarung entspricht. Die Toilettenkabinen sind an verschiedenen Standorten im Gebiet der rnv aufzustellen. Die möglichen Standorte sind den Anlagen Liniennetzplan HD und Liniennetzplan MA-LU zu entnehmen. Die geschätzte Abrufmenge entspricht insg. 252 Mietmonaten während der Vertragslaufzeit (ausgehend von einer Abrufmenge von geschätzt 6 Kabinen mit einer maximalen Mietzeit von jeweils 42 Monaten). Die maximale Abrufmenge entspricht 420 Mietmonaten während der Vertragslaufzeit (ausgehend von einer Abrufmenge von geschätzt 10 Kabinen mit einer maximalen Mietzeit von jeweils 42 Monaten). Im Leistungsumfang und im Angebotsmietpreis enthalten sind: - An- und Abtransport inkl. aller zusammenhängender Kosten - Service bezogen auf alle gleichzeitig angemieteten Kabinen: 5x pro Woche Reinigung, Auffüllen der Verbrauchsartikel (= Wasser, Seifen-, Desinfektionsmittel-,WC-Papier- und Handtuchspender usw.); 5 X pro Woche Entsorgung Abwasser & sonstige Abfälle entsprechend allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen - einmalig pro Kabine: Endreinigung

42 Monate–
2
Miete Sanitär-Trailer -AUTARK- mit Tanksystem

Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über die Miete (Preis pro Monat) von bis zu 3 autarken Sanitär-Trailern mit den unten beschriebenen Eigenschaften. Sollte eine eigene WC-Anlage aus technischen Gründen ausfallen oder nicht angefahren werden können, bzw. zusätzliche Anlagen gebraucht werden, werden Ersatzanlagen (z.B. diese Sanitär-Trailer) aufgestellt. Diese Ersatzanlagen sind mit einer Reaktionszeit von 72h aufzustellen und der im Angebotsmietspreisbeschriebene Service (Endreinigung inkl. Desinfektion der Wasseranlagen (Trink.- und Abwasseranlage/rohre/-tank, vor Ort E-Prüfung bei Standzeit > 6 Monate) zu erbringen. Es können maximal bis zu 3 Anlagen zeitgleich gemietet werden. Die maximale Mietzeit pro Sanitär-Trailer beträgt 42 Mietmonate, was der Laufzeit der Rahmenvereinbarung entspricht. Die Sanitär-Trailer sind an verschiedenen Standorten im Gebiet der rnv aufzustellen. Die möglichen Standorte sind den Anlagen Liniennetzplan HD und Liniennetzplan MA-LU zu entnehmen. Zum vom Bieter geschuldeten Leistungsumfang gehören außerdem folgende Leistungen: • Elektroprüfung (VDE - Prüfungen nach der BetrSichV, der TRBS, der DGUV Vorschrift, usw.) des Trailers inkl. Einbauten vor und nach der Vermietung (ggf. alle 6 Monate eine Zwischenprüfung bei Standzeit > 6 Monate) • Prüfung und Wartung der techn. Anlagen nach Hersteller- und gesetzl. Vorgaben (ggf. alle 6 Monate eine Wartung bei Standzeit > 6 Monate). Im Leistungsumfang enthalten sind außerdem: •An- und Abtransport inkl. aller zusammenhängender Kosten •Einmalig pro Kabine und Anmietung: Endreinigung inkl. Desinfektion der Wasseranlagen (Trink.- und Abwasseranlage/rohre/-tank) •vor Ort: E-Prüfung bei Standzeit > 6 Monate Geschätzte Abrufmenge: insg. 126 Mietmonate während der Vertragslaufzeit (ausgehend von einer Abrufmenge von 3 Sanitär-Trailern mit einer maximalen Mietzeit von jeweils 42 Monaten). Maximale Abrufmenge: 126 Mietmonate während der Vertragslaufzeit (ausgehend von einer Abrufmenge von 3 Sanitär-Trailern mit einer maximalen Mietzeit von jeweils 42 Monaten).

42 Monate–
3
Frischwasser- & Abwasserservice im Auftrag der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv)

Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Frischwasserlieferung und Fäkalien- / Abwasserentsorgung (bzw. Entsorgung von menschlichen Exkrementen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften). Die gesetzliche Grundlage für die Fäkalienentsorgung findet sich vorrangig im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in den Abwasserverordnungen der Länder. 1. Frischwasserservice und Abwasserentsorgung im Gebiet der rnv Es handelt sich hier um die angemieteten Sanitär-Trailer und Container. Beschreibung der Leistungen: • Frischwasserauffüllung (bis 3.000I) inkl. Anfahrts- & Tankzeit; Brauchwasser für den menschlichen Gebrauch ohne Trinkwasserqualität ist dabei ausreichend. • Fäkalienabsaugung (Absaugung erfolgt nach AVV200304) inkl. Entsorgung (bis 6000 Liter; nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen) & Fahrtkosten & Arbeitszeit. Mit dem Service ist innerhalb von 24h nach Beauftragung zu beginnen. Geschätzte Abrufmenge: 900 Abrufe über die Vertragslaufzeit Maximale Abrufmenge: 1000 Abrufe über die Vertragslaufzeit 2. Frischwasserservice im Gebiet der rnv Es handelt sich hier um die angemietet Sanitär-Trailer und Container - Frischwasserauffüllung (bis 3.000I) inkl. Anfahrts- & Tankzeit; Brauchwasser für den menschlichen Gebrauch ohne Trinkwasserqualität ist dabei ausreichend. Mit dem Service ist innerhalb von 24h nach Beauftragung zu beginnen. Geschätzte Abrufmenge: 100 Lieferungen über die Vertragslaufzeit Maximale Abrufmenge: 150 Lieferungen über die Vertragslaufzeit 3. Abwasser-Entsorgung Es handelt sich hier um die angemietet Sanitär-Trailer und Container. Fäkalienabsaugung (Absaugung erfolgt nach AVV200304) inkl. Entsorgung (bis 6000 Liter; nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen) & Fahrtkosten & Arbeitszeit Mit dem Service ist innerhalb von 24h nach Beauftragung zu beginnen. Geschätzte Abrufmenge: 100 mal Absaugen/Entsorgen Maximale Abrufmenge: 150 mal Absaugen/Entsorgen

42 Monate–
4
Frischwasser- & Abwasserservice im Auftrag der MV Mannheimer Verkehr GmbH

Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Frischwasserlieferung und Fäkalien-/ Abwasserentsorgung (bzw. Entsorgung von menschlichen Exkrementen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften). Die gesetzliche Grundlage für die Fäkalienentsorgung findet sich vorrangig im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in den Abwasserverordnungen der Länder. 1. Frischwasserservice und Abwasserentsorgung Es handelt sich hier um die angemietet Sanitär-Trailer und Container - Frischwasserauffüllung (bis 3.000I) inkl. Anfahrts- & Tankzeit; Brauchwasser für den menschlichen Gebrauch ohne Trinkwasserqualität ist dabei ausreichend. - Fäkalienabsaugung (Absaugung erfolgt nach AVV200304) inkl. Entsorgung (bis 6000 Liter; nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen) & Fahrtkosten & Arbeitszeit Mit dem Service ist innerhalb von 24h nach Beauftragung zu beginnen. Geschätzte Abrufmenge: 400 Abrufe über die Vertragslaufzeit Maximale Abrufmenge: 500 Abrufe über die Vertragslaufzeit 2. Frischwasserservice im Gebiet der rnv Es handelt sich hier um die angemietet Sanitär-Trailer und Container - Frischwasserauffüllung (bis 3.000I) inkl. Anfahrts- & Tankzeit; Brauchwasser für den menschlichen Gebrauch ohne Trinkwasserqualität ist dabei ausreichend. Mit dem Service ist innerhalb von 24h nach Beauftragung zu beginnen. Geschätzte Abrufmenge: 100 Lieferungen über die Vertragslaufzeit Maximale Abrufmenge: 150 Lieferungen über die Vertragslaufzeit 3. Abwasser-Entsorgung Es handelt sich hier um die angemietet Sanitär-Trailer und Container. Fäkalienabsaugung (Absaugung erfolgt nach AVV200304) inkl. Entsorgung (bis 6000 Liter; nach allen behördlichen und gesetzlichen Anforderungen) & Fahrtkosten & Arbeitszeit. Mit dem Service ist innerhalb von 24h nach Beauftragung zu beginnen. Geschätzte Abrufmenge: 100-mal Absaugen/Entsorgen Maximale Abrufmenge: 150-mal Absaugen/Entsorgen

42 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis 100%

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und des 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Diese Erklärungen sind in … ganz lesenZum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und des 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Kriterium
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die … ganz lesenDer Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Kriterium
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Ei … ganz lesenDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen. Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie zu den Umsätzen zu den aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) zu machen. Schließlich muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - für Personenschäden 3 Mio. Euro. - für Sach- und Vermögensschäden 3 Mio. Euro. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen. Der Nachweis einer ausreichenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss nicht für jedes Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sondern für die Bietergemeinschaft insgesamt erbracht werden. Es reicht also aus, dass nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt, solange dessen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung auch die Haftpflichtansprüche gegen Mitglieder ohne entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung abdeckt. Hinweise: Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden: (a) Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. (b) Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit der geforderten Mindestdeckungssumme abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Kriterium
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erford … ganz lesenDer Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die Angabe von mindestens 1 Unternehmensreferenzen je Los, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Die gleichen Referenzen können für verschiedene Lose grundsätzlich mehrfach eingereicht werden (betreffende Lose sind anzugeben). Darüber hinaus hat der Bieter im Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl (FTE) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022,2023, 2024) zu machen, sowohl insgesamt als auch in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern. Die genannten Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgen im Vordruck Eignungsanforderungen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
05.05.2025, 23:59 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung2 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftraggeber weist gemäß § 5 Abs. 1 LTMG darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 5 Abs. 1 LTMG abzugeben haben. Die hierfür zu verwendenden Vordrucke sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenDer Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die geschätzte Abrufmenge entspricht insg. 252 Mietmonaten während der Vertragslaufzeit (ausgehend von einer Abrufmenge von geschätzt 6 Kabinen mit einer maximalen Mietzeit von jeweils 42 Monaten). Die maximale Abrufmenge entspricht 420 Mietmonaten während der Vertragslaufzeit (ausgehend von einer Abrufmenge von geschätzt 10 Kabinen mit einer maximalen Mietzeit von jeweils 42 Monaten).
Hinweis
Wenn Bietergemeinschaften gebildet werden, ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Dort sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu bezeichnen. Es ist ein uneingeschränkt bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Ver … ganz lesenWenn Bietergemeinschaften gebildet werden, ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Dort sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu bezeichnen. Es ist ein uneingeschränkt bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages anzugeben. Dieser ausgewählte Vertreter dient dem Auftraggeber für sämtliche Mitglieder als Ansprechpartner. Im Angebotsvordruck ist Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners aus diesem Unternehmen anzugeben. Zusätzlich zu dem Vordruck Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Vordruck Mitglied Bietergemeinschaft auszufüllen, zu unterzeichnen und mit dem Angebot abzugeben. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Die unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert einzureichen. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Angebot eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden. Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Angebot außerdem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eignungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Angebot gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden.

Lose 2, 3, 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis 100%

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und des 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Diese Erklärungen sind in … ganz lesenZum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und des 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Aus-schlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Kriterium
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die … ganz lesenDer Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Kriterium
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Ei … ganz lesenDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen. Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt sowie zu den Umsätzen zu den aus mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbaren Tätigkeiten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) zu machen. Schließlich muss der Bieter zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - für Personenschäden 3 Mio. Euro. - für Sach- und Vermögensschäden 3 Mio. Euro. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen. Der Nachweis einer ausreichenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss nicht für jedes Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sondern für die Bietergemeinschaft insgesamt erbracht werden. Es reicht also aus, dass nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt, solange dessen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung auch die Haftpflichtansprüche gegen Mitglieder ohne entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung abdeckt. Hinweise: Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden: (a) Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen. (b) Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit der geforderten Mindestdeckungssumme abzuschließen und entsprechende Nachweise unaufgefordert dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Kriterium
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erford … ganz lesenDer Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die Angabe von mindestens 1 Unternehmensreferenzen je Los, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Die gleichen Referenzen können für verschiedene Lose grundsätzlich mehrfach eingereicht werden (betreffende Lose sind anzugeben). Darüber hinaus hat der Bieter im Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl (FTE) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022,2023, 2024) zu machen, sowohl insgesamt als auch in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern. Die genannten Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erfolgen im Vordruck Eignungsanforderungen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung2 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftraggeber weist gemäß § 5 Abs. 1 LTMG darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Absatz 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 5 Abs. 1 LTMG abzugeben haben. Die hierfür zu verwendenden Vordrucke sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach … ganz lesenDer Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Wenn Bietergemeinschaften gebildet werden, ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Dort sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu bezeichnen. Es ist ein uneingeschränkt bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Ver … ganz lesenWenn Bietergemeinschaften gebildet werden, ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Dort sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu bezeichnen. Es ist ein uneingeschränkt bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages anzugeben. Dieser ausgewählte Vertreter dient dem Auftraggeber für sämtliche Mitglieder als Ansprechpartner. Im Angebotsvordruck ist Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners aus diesem Unternehmen anzugeben. Zusätzlich zu dem Vordruck Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Vordruck Mitglied Bietergemeinschaft auszufüllen, zu unterzeichnen und mit dem Angebot abzugeben. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Die unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert einzureichen. Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Angebot eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden. Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Angebot außerdem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eignungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Angebot gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 54f3aee6-0720-4c8b-8b1f-b4b475e39f44.