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vergebenEU-weitLieferleistungen

Mobile Toiletten für das MVV-Fahrpersonal

Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf · München, Bayern

Aktenzeichen 25/1-MobileToiveröffentlicht 03.03.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 582 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.07.2025 – 30.06.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81541, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über plattform.aumass.de
    vor 19 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  4. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 16 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Im Landkreis München werden an diversen Bushaltestellen des MVV anschlussunabhängige Toilettenkabinen auf Mietbasis benötigt. Die Kabinen stehen an unterschiedlichen Standorten und sind ausschließlich für das Fahrpersonal im MVV-Regionalbusverkehr vorgesehen. Aufgrund kommunaler Anforderungen ist es erforderlich, dass die Kabinen mit einer Holzverkleidung auf der Rück- und beiden Seitenteilen eingehaust werden. Dort wo es die Verkehrssicherheit erfordert, sind auch Reflektoren an der Holzverkleidung/der Kabine anzubringen, um die Kabine auch bei Dunkelheit sichtbar zu machen und ein Anfahren durch Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Zudem legt der Landkreis München erhöhten Wert auf die Verwendung und den Nachweis nachhaltiger Lösungen, sowie die Zusammenarbeit mit Partnern, die sich intensiv und nachgewiesen nachhaltiger unternehmerischer Tätigkeit verschrieben haben. Es ist zwingend erforderlich die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden bayerischen Infektionsschutzvorschriften sowie sonstige Hygienevorschriften einzuhalten. Der Landkreis München, als Auftraggeber, behält sich Änderungen der Vorgaben bezüglich der anzuwendenden Schutz- und Hygienemaßnahmen vor, wenn neue gesetzliche Regelungen des Freistaats Bayern dieses erfordern.

Beschreibung des Loses

Im Landkreis München werden an diversen Bushaltestellen des MVV anschlussunabhängige Toilettenkabinen (34 Einzeltoilettenkabinen) auf Mietbasis benötigt. Die Kabinen stehen an unterschiedlichen Standorten und sind ausschließlich für das Fahrpersonal im MVV-Regionalbusverkehr vorgesehen. Aufgrund kommunaler Anforderungen ist es erforderlich, dass die Kabinen mit einer Holzverkleidung auf der Rück- und beiden Seitenteilen eingehaust werden. Dort wo es die Verkehrssicherheit erfordert, sind auch Reflektoren an der Holzverkleidung/der Kabine anzubringen, um die Kabine auch bei Dunkelheit sichtbar zu machen und ein Anfahren durch Verkehrsteilnehmer zu verhindern. Zudem legt der Landkreis München erhöhten Wert auf die Verwendung und den Nachweis nachhaltiger Lösungen, sowie die Zusammenarbeit mit Partnern, die sich intensiv und nachgewiesen nachhaltiger unternehmerischer Tätigkeit verschrieben haben. Es ist zwingend erforderlich die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden bayerischen Infektionsschutzvorschriften sowie sonstige Hygienevorschriften einzuhalten. Der Landkreis München, als Auftraggeber, behält sich Änderungen der Vorgaben bezüglich der anzuwendenden Schutz- und Hygienemaßnahmen vor, wenn neue gesetzliche Regelungen des Freistaats Bayern dieses erfordern.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
--- Mitglied in einer Berufsgenossenschaft (Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung); Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an; --- vorschriftsmäßige Eintragung im Handelsregister (Angabe im Formblatt … ganz lesen--- Mitglied in einer Berufsgenossenschaft (Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung); Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an; --- vorschriftsmäßige Eintragung im Handelsregister (Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung), als Nachweis ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister bei Angebotsabgabe vorzulegen (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24a41a-eu).
Kriterium
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Bieter die Anzeige nach § 53 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgenommen hat (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24a41a-eu).
Kriterium
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Bieter zum Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 ff KrWG zertifiziert ist (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24a41a-eu).
Kriterium
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter Höhe: - für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro, - für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro; Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung zusätzlich Vorlage a … ganz lesenBerufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter Höhe: - für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro, - für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro; Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung zusätzlich Vorlage aktueller Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angebotsabgabe (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24a41a-eu).
Kriterium
Angabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung - zwei geeigneter vergleichbarer Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen mobiler Toiletten, der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Er … ganz lesenAngabe im Formblatt L1240 - Eigenerklärung zur Eignung - zwei geeigneter vergleichbarer Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen mobiler Toiletten, der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners); der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24a41a-eu).
Kriterium
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass der Bieter die Anforderungen des Chemikaliengesetzes „ChemG“ sowie den ausschließlichen Einsatz von Stoffen nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einhält. Dies gilt für Chemikalien, die in den mobilen Toiletten verwendet werden (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24a41a-eu).
Kriterium
Einschüttungen und/oder Einleitungen von Fäkalien in das öffentliche Kanalnetz sind ohne Genehmigung nicht gestattet. Ausnahmen sind davon nur nach Einholung einer schriftlichen Einleitungsgenehmigung möglich. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, ob eine Ausnahmegenehmigung für die Einschütt … ganz lesenEinschüttungen und/oder Einleitungen von Fäkalien in das öffentliche Kanalnetz sind ohne Genehmigung nicht gestattet. Ausnahmen sind davon nur nach Einholung einer schriftlichen Einleitungsgenehmigung möglich. Der Bieter muss bei Angebotsabgabe angeben, ob eine Ausnahmegenehmigung für die Einschüttungen und/oder Einleitungen von Fäkalien in das öffentliche Kanalnetz vorhanden ist oder nicht. Dies ist in den Vergabeunterlagen Anlage 2 - Fragenkatalog mit Ja oder Nein zu beantworten. Falls ja, ist eine Kopie der Einleitungsgenehmigung den Angebotsunterlagen beizulegen. Falls nein, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24a41a-eu).
Kriterium
Der Bieter hat als Nachweis eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorzulegen (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24a41a-eu).
Kriterium
Der Bieter hat eine Erklärung als PDF-Datei einzureichen, dass: A) in seinem Unternehmen die Vorschriften über die Arbeitsgenehmigungen für Arbeitnehmer außerhalb der EG und die versicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen über Voll- und Teilzeitkräfte eingehalten werden.; B) mindestens … ganz lesenDer Bieter hat eine Erklärung als PDF-Datei einzureichen, dass: A) in seinem Unternehmen die Vorschriften über die Arbeitsgenehmigungen für Arbeitnehmer außerhalb der EG und die versicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen über Voll- und Teilzeitkräfte eingehalten werden.; B) mindestens die allgemeinverbindlichen Tariflöhne sowie eventuelle Überstunden, Nachtstunden und Erschwerniszuschläge gezahlt werden (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av24a41a-eu).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Insolvenz

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
Die Ausübung der Optionen zur Verlängerung des Vertragszeitraums müssen mindestens drei Monate vor Ende der laufenden Vertragslaufzeit vom Auftraggeber in Textform erklärt werden.
Optionen
- optionale Anmietung/ Bereitstellung von bis zu 6 weiteren Einzeltoilettenkabinen; - optionale zusätzliche Sonder- bzw. Zwischenreinigung: auf Abruf an Werktagen für eine Einzeltoilettenkabine (Höchstmenge: 4160; entspricht einer zusätzlichen Reinigung pro Woche und Einzeltoilettenkabine bei maxi … ganz lesen- optionale Anmietung/ Bereitstellung von bis zu 6 weiteren Einzeltoilettenkabinen; - optionale zusätzliche Sonder- bzw. Zwischenreinigung: auf Abruf an Werktagen für eine Einzeltoilettenkabine (Höchstmenge: 4160; entspricht einer zusätzlichen Reinigung pro Woche und Einzeltoilettenkabine bei maximal 40 Standorten); - Verlängerung des Vertragszeitraums um bis zu 24 weitere Monate für die 34 Einzeltoilettenkabinen; - Verlängerung des Vertragszeitraums um bis zu 24 weitere Monate für die optionale Anmietung der 6 weiteren Einzeltoilettenkabinen; - Verlängerung des Vertragszeitraums um bis zu 24 weitere Monate für die optionale zusätzliche Sonder- bzw. Zwischenreinigung
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
04.04.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Formblatt L 127 "Eigenerklärung Bezug Russland"
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablau … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerben gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation … ganz lesenFragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerben gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Die Bindefrist wurde auf den 02.06.2025 festgelegt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 249 (Chemische Feinprodukte und verschiedene chemische Erzeugnisse) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 6 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0d29d0b7-9988-4e1a-b792-5ee0e84bb71e.