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Mitteldeutsches S-Bahnnetz II

Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen SPNV-Leistungen Mitteldeutsches S-Bahnnetz IIveröffentlicht 29.05.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Angebotsfristin 30 Tagen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 10.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
14 Jahre14.12.2031 – 09.12.2045, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39104, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    in 30 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 12:15 Uhr
    in 30 Tagen
  5. Bindefrist endet
    118 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 5 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 09.12.2045
    in 61 Monaten

Beschreibung

Gegenstand ist das Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Umfang von ca. 7,3 Mio. Zugkilometern p. a. auf folgenden Linien: • S 2: Dessau – Bitterfeld – Leipzig – Markkleeberg-Gaschwitz, • S 7: Eilenburg – Delitzsch – Halle (Saale) – Lu. Eisleben – Sangerhausen, • S 8: Dessau/Lu. Wittenberg – Bitterfeld – Halle (Saale), • RE 13: Magdeburg – Dessau – Leipzig, • RB 51: Dessau – Lu. Wittenberg – Falkenberg (Elster), • RE 14: Dessau – Lu. Wittenberg

Zusätzlich sind folgende als optional zu beauftragende Betriebsleistungen im gegenständlichen Vertrag vorgesehen: • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie RB 52 Magdeburg Hbf – Dessau Hbf mit einem Volumen von ca. 0,7 Mio. Zugkilometer p. a (Option 1), • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie S 22 Leipzig Hbf – Delitzsch CTC mit einem Volumen von ca. 0,19 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 2), • die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Verdichtung der Linie RB 51 auf einen Stundentakt im Abschnitt Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg mit einem Volumen von ca. 0,27 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 3) • die Erbringung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen im Fahrplanjahr 2046 (Option 4). Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsleistungen erfolgt durch den jeweils betroffenen Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt für die Option 1, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig für die Option 2 sowie Land Sachsen-Anhalt und Land Brandenburg für die Option 3 mit Zuschlagserteilung. Die Aufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2031 (14.12.2031) und spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 (12.12.2032). Die Information zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt mit Zuschlagserteilung.

Gegenstand nach CPV

  • 60210000Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Die mit Preisstand 2025 kalkulierten absoluten Kosten entsprechend • Blatt1a_KalkSchema_Grundnetz MDSB-II_2001_Kalkulationsschema, • Blatt1b_KalkSchema_RB52 MDSB-II_2001_Kalkulationsschema, • Blatt1c_KalkSchema_SXC MDSB-II_2001_Kalkulationsschema und • Blatt1b_KalkSchema_RB51_h-Takt MDSB-II_2001_Kalkulationsschema werden auf Grundlage der festgelegten Dynamisierungen und unter Berücksichtigung der Regelungen der Anlage MDSB-II_4140_Wertsicherungsklausel für jedes Kalenderjahr – beginnend ab dem Kalenderjahr 2026 – wertgesichert. Nur zum Zweck der Angebotsbewertung werden die folgenden Preissteigerungen für die Fortschreibung der indizierten Preisbestandteile angenommen: Strom (Index 1) 5,0%, Energienebenkosten (Index 2) 3,0%, H49 (Index 3) 3,0%, PKI SPNV (Index 4) 3,5%, Erzeugerpreisindex (Index 5) 3,5 %, Trasse Leerfahrten (Index 6) 3,0 % und Verbraucherpreis 3,0%. Die Wertsicherung der Angebotspreise erfolgt zunächst für das Grundnetz und die optionalen Betriebsleistungen in gleicher Weise. Zur Ermittlung des Preises des Angebots werden die wertgesicherten absoluten Angebotspreise des Grundnetzes und der optionalen Betriebsleistungen entsprechend der folgenden Aufstellung summiert: • Absoluter wertgesicherter Angebotspreis 2032 ff des Grundnetzes für die Kalenderjahre 2032 ff • 50% der absoluten wertgesicherten Angebotspreise 2032ff. der optionalen Betriebsleistungen für die Kalenderjahre 2032ff. Die so ermittelten Angebotspreise für jedes Kalenderjahr der Vertragslaufzeit werden unter Berücksichtigung eines Zinsfußes von 2 Prozent p. a. auf das Jahr 2032 abgezinst. Die Summe der für die Bewertung zu berücksichtigenden jährlichen Angebotspreise nach Abzinsung, die Summe der für die Bewertung zu berücksichtigenden kalkulierten jährlichen Pauschalausgleichsbeträge aus der Regelung zum Umgang mit den Erlösen aus SGB IX der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg nach Abzinsung und die kalkulierten Vorlaufkosten (ohne Wertsicherung) sowie 50% der Vorlaufkosten für die optionalen Betriebsleistungen (ohne Wertsicherung) bilden den Angebotspreis der ers-ten Stufe. Die Verfahrensweise der Ermittlung des Preises des Angebots für die erste Stufe ist in MDSB-II_2001_Kalkulationsschema auf den Blättern 4 und 5 beispielhaft dargestellt. Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret MDSB-II_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.
Qualität
Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der mit dem Angebot vorzulegenden Konzepte zusätzliche Mehrleistungen anzubieten. Hierfür wurde eine abschließende Aufstellung von Mehrleistungen erstellt, welche in die Bewertung einfließen. Den einzelnen Mehrleistungen sind feste Punkte zugeordnet, deren Höhe sich an der Wertigkeit der entsprechenden Mehrleistung aus Sicht der Auftraggeber bemisst. In den jeweiligen Konzepten sind zusammenfassend die jeweils angebotenen Mehrleistungen an einer bestimmten Stelle im Konzept konkret zu benennen und zu beschreiben. Nicht an dieser Stelle aufgeführte Mehrleistungen werden bei der Angebotsbewertung nicht berücksichtigt. Die einzelnen Konzepte werden bei der Bewertung folgendermaßen gewichtet: Betriebskonzept 42,9 % mit maximal 15 Bewertungspunkten, Fahrzeugkonzept 51,4 % mit maximal 18 Bewertungspunkten und Personalkonzept 5,7 % mit maximal 2 Bewertungspunkten. Insgesamt können je Angebot maximal 35 Bewertungspunkte erreicht werden. Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret MDSB-II_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.

Eignung7 von 7 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Auftraggeber sind nach § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV im Fall der Verwendung … ganz lesenDie Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Auftraggeber sind nach § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV im Fall der Verwendung der EEE verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung den Bieter, an den sie den Auftrag vergeben wollen, aufzufordern, die geforderten Unterlagen beizubringen. Bieter, die die EEE verwenden, sind daher gehalten, eine rasche Beibringung der geforderten Unterlagen vorzubereiten. Eine EEE ist nicht erforderlich, wenn der Bieter die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Nachweise vorlegt. Zur Vermeidung von Nachweisproblemen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters während der Bindefrist halten die Auftraggeber die Vorlage der letztgenannten Nachweise mit dem Angebot für sinnvoll.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: (1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdruck … ganz lesenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: (1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. (2) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG. (3) Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG. (4) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (MDSB-II_1052_Erklaerung_kommunalrechtliche_Beteiligung). Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hie … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Hierbei werden auch die Beziehungen zum Gesellschafter bzw. den Gesellschaftern mit bestehenden und zukünftig vorgesehenen Ausstattungserklärungen bzw. Ausstattungsbescheinigungen einbezogen. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: (1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV; (2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Vorlage der jeweiligen Testatsversion ist ausreichend. Nicht bilanzierungspflichtige Bewerber reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nachfolgend nach Absatz (3) ausreichend. Für den Fall, dass die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ganz oder teilweise als Rumpfgeschäftsjahre durchgeführt bzw. bilanziert worden sind, erfüllt auch die Vorlage eines Jahresabschlusses, Prüfungsberichtes oder Bestätigungsvermerkes für ein Rumpfgeschäftsjahr die Anforderung „Geschäftsjahr“. Bieter haben für den Fall der Einreichung der geforderten Unterlagen für ein oder mehrere Rumpfgeschäftsjahre jeweils den Sachgrund für die Bildung des oder der betreffenden Rumpfgeschäftsjahre darzustellen. (3) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zuvor unter Abs. (2) enthalten sind. Sofern auf die Nachweise nach Abs. (2) verwiesen wird, sind die konkreten Seitenangaben zu benennen. (4) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse, sofern bestehend, Ergebnisabführungsverträge oder Patronatserklärungen zum Gesellschafter des Bieters inkl. – soweit vorhanden – einer Erklärung des/der Gesellschafter/s zur zukünftigen Fortführung der ausreichenden finanziellen Ausstattung der Gesellschaft. Für den Fall, dass die Nachweise nach den Abs. (1) bis (4) nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausreichen, behalten sie sich vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern. Geforderte Mindeststandards: Bieter sind finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie • Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 30 Mio. € erzielt haben und nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. und • aus den Unterlagen gemäß Abs. (2) und der Eigenerklärung gemäß Abs. (3) hervorgeht, dass die Situation des Unternehmens die begründete Prognose für ein ordnungsgemäß geführtes und gesundes Eisenbahnverkehrsunternehmen zulässt. Sofern aus den gemäß Abs. (2) vorgelegten Unterlagen Aussagen enthalten, die dazu führen können, dass die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters als eingeschränkt anzusehen wäre, ist durch den Bieter darzustellen, weshalb die Situation des Unternehmens die begründete Prognose für ein ordnungsgemäß geführtes und gesundes Eisenbahnverkehrsunternehmen zulässt. Die Darstellung ist mit en …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung der Auftraggeber über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur Durchführung der verfahrensgegenständlichen Leistungen des SPNV erf … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung der Auftraggeber über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur Durchführung der verfahrensgegenständlichen Leistungen des SPNV erforderlich sind. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: (1) Liste der wesentlichen vom Bieter erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). (2) Der Bieter hat, sofern dies zutrifft, anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Geforderte Mindeststandards: Der Bieter verfügt über ausreichende technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Erbringung von Leistungen des SPNV, wenn er in den fünf zurückliegenden Jahren vor Einreichung des Angebots in mindestens einem Jahr Leistungen im SPNV im Umfang von mindestens 3,0 Mio. Zugkm erbracht hat.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter muss sich mit Abgabe eines Angebots verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitsentgeltbedingungen zu gewähren, die den Vorgaben eines für die Erbringung der SPNV-Leistungen sachlich anwendbaren und repräsentativen Entgelttarifvertrags entsprechen. Dies hat der Bie … ganz lesenDer Bieter muss sich mit Abgabe eines Angebots verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitsentgeltbedingungen zu gewähren, die den Vorgaben eines für die Erbringung der SPNV-Leistungen sachlich anwendbaren und repräsentativen Entgelttarifvertrags entsprechen. Dies hat der Bieter unter Benennung des Tarifvertrags bzw. der Tarifverträge unter Verwendung des Formulars MDSB-II_1060_Erklaerung_landesvergaberechtliche_Anforderungen zu erklären. Hierbei ist auch das Mindestentgelt gemäß dem brandenburgischen Vergabegesetz (§ 6 BbgVergG) und die Unterlage MDSB-II_1061_BbgVergG_Liste_repraesentative_Tarifvertraege zu beachten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.12.2031
Vertragsende
09.12.2045
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Auftraggeber haben die Option, den Verkehrsvertrag einmalig um ein Jahr bis zum nächstfolgenden Fahrplanwechsel im Dezember 2046 zu verlängern (Option 4). Die Erklärung der Vertragsverlängerung ist dem Auftragnehmer mindestens 24 Monate vor Ablauf des Verkehrsvertrages gemäß Absatz … ganz lesenbis zu 1-mal: Die Auftraggeber haben die Option, den Verkehrsvertrag einmalig um ein Jahr bis zum nächstfolgenden Fahrplanwechsel im Dezember 2046 zu verlängern (Option 4). Die Erklärung der Vertragsverlängerung ist dem Auftragnehmer mindestens 24 Monate vor Ablauf des Verkehrsvertrages gemäß Absatz (2) schriftlich mitzuteilen. Die dem Verkehrsunternehmen gemäß § 14 zustehende Vergütung wird in diesem Fall nach der diesbezüglichen Kalkulation im Angebot des Verkehrsunternehmens angepasst. Sofern Optionen beauftragt wurden (Optionen 1 bis 3), richtet sich deren Vergütung nach dem in der Kalkulation der jeweiligen Option auf das Jahr 2046 fortgeschriebenen Preis.
Optionen
Folgende als optional zu beauftragende Betriebsleistungen sind im gegenständlichen Vertrag vorgesehen: • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den Linien RB 52 Magdeburg Hbf – Dessau Hbf (Option 1), • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie S 22 Leipzig Hbf – Delitzsch CTC (Option 2) … ganz lesenFolgende als optional zu beauftragende Betriebsleistungen sind im gegenständlichen Vertrag vorgesehen: • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den Linien RB 52 Magdeburg Hbf – Dessau Hbf (Option 1), • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie S 22 Leipzig Hbf – Delitzsch CTC (Option 2), • die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Verdichtung der Linie RB 51 auf einen Stundentakt im Abschnitt Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg (Option 3) und • die Erbringung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen im Fahrplanjahr 2046 (Option 4). Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsleistungen erfolgt durch den jeweils betroffenen Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt für die Option 1, ZVNL für die Option 2 sowie Land Sachsen-Anhalt und Land Brandenburg für die Option 3 mit Zuschlagserteilung. Die Aufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2031 (14.12.2031) und spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 (12.12.2032). Die Information zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der Umfang der zu erbringenden optionalen Betriebsleistung beträgt ca. 0,7 Mio. Zugkilometer p. a für die Option 1, 0,19 Mio. Zugkilometer p. a. für die Option 2 sowie ca. 0,27 Mio. Zugkilometer p. a. für die Option 3.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
118 Tage
Angebotsöffnung
03.12.2026, 12:15 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Eingangsfrist. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
verlangt: Es wird darauf hingewiesen, dass der beauftragte Auftragnehmer anteilig jedem Auftraggeber eine Sicherheit nach § 18 VOL/B in Gesamthöhe von 1/4 des Entgelts entsprechend des Kap. 2 Abs. (5) der MDSB-II_4130_Vergütung – Preisstand 2025 bezogen auf Blatt1_KalkSchema_Grundnetz in MDSB-II_200 … ganz lesenverlangt: Es wird darauf hingewiesen, dass der beauftragte Auftragnehmer anteilig jedem Auftraggeber eine Sicherheit nach § 18 VOL/B in Gesamthöhe von 1/4 des Entgelts entsprechend des Kap. 2 Abs. (5) der MDSB-II_4130_Vergütung – Preisstand 2025 bezogen auf Blatt1_KalkSchema_Grundnetz in MDSB-II_2001_Kalkulationsschema für die Leistungserstellung für das Leistungsvolumen gemäß MDSB-II_3011_Leistungsdaten zu leisten hat. Die Sicherheitsleistung ist anteilig bezogen auf das jeweilige Leistungsvolumen für jeden Aufgabenträger einzeln auszustellen. Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen. Auf § 26 der BVB (MDSB-II_4000_BVB) wird ergänzend verwiesen. Die Kalkulation des Angebotspreises hat unter Berücksichtigung der Kosten für die Sicherheitsleistung zu erfolgen. Ein Muster für eine solche Bürgschaft ist als MDSB-II_1004_Muster_Bürgschaft_BVB beigefügt.

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 GWB Vergabenachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn K … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 GWB Vergabenachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es besteht insbesondere bei technischen Zugangsproblemen die Verpflichtung, einen Verstoß gegen § 11 VgV zu rügen (per Telefax oder fernmündlich). Hierbei unerheblich ist, ob aus Sicht der Bieter eine Abhilfe, mithin die Behebung der technischen Probleme, binnen der Frist zur Abgabe der Angebote überhaupt möglich erscheint. Die (unverschlüsselte) Übersendung des Angebots per E-Mail (auch nur zur Fristwahrung) zieht den Ausschluss des Angebots nach sich.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Bereitstellung der für die Erbringung der hiesigen SPNV-Verkehrsleistungen erforderlichen Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des im hiesigen Vergabeverfahren ausgewählten Auftragnehmers. Zum Zwecke eines wirtschaftlichen und sparsamen Einsatzes der verfügbaren Haushaltsmittel und zur Förderung … ganz lesenDie Bereitstellung der für die Erbringung der hiesigen SPNV-Verkehrsleistungen erforderlichen Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des im hiesigen Vergabeverfahren ausgewählten Auftragnehmers. Zum Zwecke eines wirtschaftlichen und sparsamen Einsatzes der verfügbaren Haushaltsmittel und zur Förderung des Wettbewerbs der Bieter bieten die Aufgabenträger nach Maßgabe der Regelungen in den Vergabeunterlagen und ausschließlich auf der Grundlage des wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, also unter den Bedingungen der Diskriminierungsfreiheit, des Wettbewerbs, der Öffentlichkeit und Transparenz, Unterstützung bei der Finanzierung von Fahrzeugen an. Folgende Unterstützungsmaßnahmen werden durch die Aufgabenträger angeboten: Restwertzusage Fahrzeuge (MDSB-II_3021_Fahrzeugfinanzierung in Verbindung mit MDSB-II_3022_Restwertzusage_Fahrzeuge und MDSB-II_3024_RZF_Bürgschaftsmuster) durch den Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt; Nachnutzungszusage Werkstatt (MDSB-II_3022_Fahrzeugfinanzierung in Verbindung mit MDSB-II_3023_Nachnutzungszusage_Werskatt) durch den Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt; Zinskorrektur Fahrzeugfinanzierung (MDSB-II_3021_Fahrzeugfinanzierung) durch die Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig und Land Brandenburg; Zinskorrektur Werkstattfinanzierung (MDSB-II_3021_Fahrzeugfinanzierung) durch die Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig und Land Brandenburg; Weiterverwendungszusage der Fahrzeuge bei vorzeitiger Beendigung des Verkehrsvertrages (MDSB-II_3021_Fahrzeugfinanzierung) durch die Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig und Land Brandenburg; Abtretung von Teilabschlägen an einen Leasinggeber; Einwendungs-, Einrede- und Aufrechnungsverzicht (MDSB-II_4130_Vergütung) durch die Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig und Land Brandenburg.
Hinweis
Hinsichtlich des Landes Brandenburg steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen (allgemeiner Haushaltsvorbehalt). Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald der allgemeine Haushaltsvorbehalt aufgehoben worden … ganz lesenHinsichtlich des Landes Brandenburg steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen (allgemeiner Haushaltsvorbehalt). Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald der allgemeine Haushaltsvorbehalt aufgehoben worden ist. Nach § 4a der BVB (MDSB-II_4000_BVB) ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf der Grundlage von § 131 Abs. 3 GWB i. V. m. Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 bei einem Wechsel des Betreibers die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim bisherigen Betreiber für die Erbringung dieser Verkehrsleistung beschäftigt waren, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie einen Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäß § 613 a BGB erfolgt wäre. Zu diesem Zweck sind für die Kalkulation erforderliche Daten in MDSB-II_1090_Personaldaten enthalten. Die Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen. Fremdsprachigen Angeboten oder Angebotsbestandteilen sind neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer bzw. Dolmetscher beizulegen. Dafür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Bieter trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. Das EVU ist stets verpflichtet, einen bedeutenden Teil (mehr als 70 %) der Verkehrsleistung mit Eisenbahnfahrzeugen und der Serviceleistungen in den Zügen durch Zugbegleiter einschließlich der durch sie durchgeführten Fahrausweisprüfungen selbst zu erbringen (Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Art
Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Am Alten Theater 4, 39104 Magdeburg
Website
nasa.de
Kontakt
vergabe@nasa.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 602 (Schienentransport/-beförderung) in Sachsen-Anhalt gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.01.2027 auf 26.02.2027 verschoben
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.12.2026 auf 19.01.2027 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.12.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1875dc26-2d36-4aef-9cb1-bf93372c2bb1.