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Mitteilung über die Erteilung eines Dienstleistungsauftrags für den Betrieb der Clearingstelle EEG / KWKG

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz · Berlin, Berlin

veröffentlicht 21.12.2022

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
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Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
BerlinBerlin
Einreichung
keine Angabe
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 47 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Um den Normadressaten des EEG und des KWKG den Vollzug dieser Normen zu erleichtern, sehen beide Gesetze die Einrichtung einer Clearingstelle zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten vor. Der Betrieb erfolgt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), durch eine juristische Person des Privatrechts. Die Clearingstelle unterliegt bei ihrer inhaltlichen Tätigkeit keinerlei Weisungen des BMWK. Diese Gestaltung stellt sicher, dass die Clearingstelle die Gewähr für eine neutrale und unabhängige Tätigkeit bietet und damit von allen Normadressaten gleichermaßen akzeptiert wird. Auf dieser Grundlage wird bereits seit Herbst 2007 eine Clearingstelle zum EEG im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland betrieben. Seit 2018 wird die Clearingstelle EEG/KWKG zu beiden Gesetzen gemeinsam betrieben. Laufzeit vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026. Die Beauftragung kann durch den Auftraggeber um ein Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2027, verlängert werden. Auftragswertrd. 16 Mio. EUR ohne MwSt. (inkl. Verlängerungszeitraum) Der Auftrag unterfällt einer allgemeinen Ausnahme nach § 107 GWB, wonach der 4. Teil des GWB sowie das nachrangige Verordnungsrecht auf diesen Auftrag nicht anwendbar ist. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag zu Schiedsgerichts- und Schlichtungsdienstleistungen (§107 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Der Auftrag ist dem bisherigen Betreiber der Clearingstelle EEG/KWKG erteilt wurden.

Clearingstelle EEG/KWKG

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 19160614.