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Mittagsverpflegung an sechs weiterführenden Schulen in Castrop-Rauxel

Stadt Castrop-Rauxel · Castrop-Rauxel, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 40-2025-6veröffentlicht 07.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 500 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Nordrhein-Westfalen (2 offen)

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in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
284 Tsd. €
Laufzeit
23 Monate27.08.2025 – 16.07.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 85 %, Leistung und Qualität 15 %.

  • Preisniveau Einzelgericht55 %
  • Personalkosten-Zuschuss30 %
  • Testessen10 %
  • Durchschnittlicher Bioanteil5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 14,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,7 Punkte
25 % teurer−17 Punkte
50 % teurer−28,3 Punkte
100 % teurer−42,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 16.07.2027
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Castrop-Rauxel (AG) vergibt im Rahmen dieser EU-weiten Ausschreibung die Mittags- und Zwischenverpflegung für sechs weiterführende Schulen ab dem Schuljahr 2025/2026 an ein Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).

Beschreibung des Loses

Aktuell betreibt die Stadt Castrop-Rauxel insgesamt sechs weiterführende Schulen, wovon eine Schule auslaufend ist, an denen Betreuungsmaßnahmen mit Mittagsverpflegung im Rahmen des offenen Ganztags angeboten werden. I. Mittagsverpflegung Durch Erweiterung des Verpflegungskonzeptes der Stadt Castrop-Rauxel, sollen die Menüs den Schulen hierbei im Cook & Chill oder Cook & Hold Verfahren angeliefert werden. Das im Folgenden beschriebene Essensausgabesystem ist in Bezug auf Menge und Qualität nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zu realisieren. Die Empfehlungen für die Ernährung von Schulkindern sowie die Nährstoffempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung müssen beachtet werden. Wichtig ist dem AG, dass ein Bioanteil von mind. 30% in den einzelnen Menülinien (s. V. 1.2.) gewährleistet wird, welcher sukzessive (gem. Verpflegungskonzept der Stadt Castrop-Rauxel) durchaus gesteigert werden soll. II. Zwischenverpflegung Ergänzend zur Mittagsverpflegung leistet die Zwischenverpflegung durch die Wahl der Lebensmittel einen wichtigen Beitrag zur Deckung des täglichen Nährstoffbedarfs der Schülerinnen und Schüler. An beiden Gesamtschulen sowie an der Sekundarschule Süd (nach Absprache mit der Schulleitung) soll zusätzlich das Angebot eines Bistrobetriebes stattfinden. Der AN erhält für den Zeitraum der Beauftragung für die Mittagsverpflegung gleichzeitig das Recht und die Verpflichtung zur Bewirtschaftung des Bistrobetriebes im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko. Das Angebot für die Zwischenverpflegung ist auf das übrige Verpflegungsangebot abzustimmen. Für die Lebensmittel und Lebensmittelgruppen, die für die Zwischenmahlzeit zum Einsatz kommen, sollen die Vorgaben der DGE eingehalten werden. Der Bieter fügt hierzu seinem Angebot ein eigenes Konzept der Zwischenverpflegung (Warenangebot und Preisgestaltung) bei. Das Angebot soll aus belegten Brötchen, Müsliriegel, Obst, Kaffee und Wasser bestehen. Zudem sollen wechselnd beispielsweise Wraps angeboten werden. Das Angebot kann darüber hinaus in Absprache mit der jeweiligen Schulleitung erweitert werden. Das Angebot für die Zwischenverpflegung soll keine Konkurrenz zur Mittagsverpflegung darstellen. Der Bistrobetrieb soll daher zur Mittagszeit geschlossen sein. Der Bistrobetrieb soll täglich an fünf Tagen in der Woche zur Verfügung stehen. Die Zeiten sollen mit der Schulleitung abgestimmt werden.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preisniveau Einzelgericht55 %
Personalkosten-Zuschuss30 %
Testessen10 %
Durchschnittlicher Bioanteil5 %
Preis
Preisniveau EinzelgerichtNur die im Preisblatt angegeben Preise, über einen Zeitraum von 8 Wochen werden bewertet und bilden die Grundlage der Punktevergabe entsprechend der beigefügten Bewertungsmatrix. Zur Arbeitserleichterung können die Angaben aus dem Jahresspeiseplan ins Preisplatt übernommen werden; es besteht keine Pflicht den 8-wöchigen Jahresspeiseplan gesondert zu erstellen. Im Speiseplan des Preisblatts bilden Sie bitte 2 Menülinien (Standard bzw. Mischkost und vegetarisch) ab, die der Zusammensetzung und Einwaage der DGE-Empfehlung entsprechen. Ausschlaggebend für die Bepunktung des Preises ist die Angabe in Zeile 170 der Anlage 1 "brutto wertungsrelevante Angebotssumme abzgl. Nachlass". Diese Summe besteht unter anderem aus den Einzelgerichtspreisen. Der hier genannte Rabatt gilt auf das gesamte Sortiment und über die Dauer des Vertrages.
Kosten
Personalkosten-ZuschussDer AG gewährt dem AN einen Personalkostenzuschuss (PK-Zuschuss) für die Personalgestellung in den Mensen für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Zuschuss wird nach Rechnungsstellung vierteljährlich im Voraus gewährt. Von den monatlich tatsächlich anfallenden Brutto Personalkosten für den AN übernimmt der AG einen Zuschuss in Höhe von maximal 175.000EUR / Jahr brutto.
Qualität
TestessenDie Teilnehmer am Testessen werden vom AG festgelegt. Teilnehmen werden am Testessen Personen aus unterschiedlichen Altersklassen, insbesondere Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel, Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments sowie Vertreter von am Schulleben beteiligten Akteuren. Die Gruppe der Testesser umfasst ca. 25 Personen; eine genaue Anzahl wird dem AN vor dem Testessen mitgeteilt. Ein Testessen soll in KW 27 - 29, je nach Kapazität der AN, stattfinden. Das Testessen wird stattfinden in der Löwenherzschule, Kleine Lönsstraße 60, 44575 Castrop-Rauxel. Die dortigen Küchengegenstände können durch den Anbieter für das Testessen genutzt werden. Eine entsprechende Vorbereitungszeit wird eingeräumt und in Absprache festgelegt. Probierportionen sind mengentechnisch absolut ausreichend und können in Buffetform zur Präsentation gereicht werden. Zur Verkostung stellen Sie bitte folgende Menükomponenten zur Verfügung: - Sättigungsbeilage: Reis, Kartoffeln, Nudeln - Fleisch (Hühnchen), Fisch (Seelachs)/vegetarisch - Gemüse: 1x aktuell saisonales, 1x Erbsen und Möhren, 1x Kaisergemüse - 1x Linseneintopf - Dessert: Vanillepudding Die Würzung obliegt dem jeweiligen Caterer. Bei dem Testessen und der Bewertung wird auf die Dreiteiligkeit des Essens geachtet, daher wird um die Zubereitung der einzelnen Komponenten gebeten und nicht etwa um fertige Menüs. Für die künftigen Speisepläne sind natürlich Gerichte wie Suppen / Eintöpfe oder Aufläufe durchaus gestattet. Die Anbieter, die zum Testessen eingeladen werden, präsentieren Ihre Gerichte nicht parallel, sondern Zeitversetzt oder an verschiedenen Tagen, je nach Möglichkeit in der Schule.
Qualität
Durchschnittlicher BioanteilGrundsätzlich soll in Bezug auf den Bioanteil zwischen dem Bioanteil in den Menüs (Eignungs- bzw. Ausschlusskriterium) und dem durchschnittlichen Bioanteil im Gesamtsortiment des AN (Zuschlagskriterium) unterschieden werden. Bioanteil als Eignungs- bzw. Ausschlusskriterium Die angebotenen Speisen sollen in Summe mindestens aus 30% Bioanteil bestehen. Dieser Bioanteil ist grundsätzlich vom Anbieter sicherzustellen. Dies gilt auch bei unplanmäßigen Lieferantenwechsel oder einer allgemeinen Nichtverfügbarkeit von Waren. Bioanteil als Zuschlagskriterium Bei der Angabe des Bioanteils in der Bewertungsmatrix, gilt es den Bioanteil anzugeben, den der AN in seinem Speisenkatalog durchschnittlich gewährleisten kann. Hierbei sollten mögliche Lieferantenwechsel (durch Krankheit etc.) oder schlechte Ernten etc. einberechnet werden, die eine Abweichung vom regulären Standard ergeben. Der Durchschnitt des Bioanteils im Speisenkatalog, der auf die Zutatenzahl abstellt, wird bewertet und entsprechend Vertragsbestandteil und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Zu beachten ist hierbei, dass ein durchschnittlicher Anteil von unter 30% Bio zum Vertragsausschluss führt, weil 30% Bioanteil immer (Eignungs- und Ausschlusskriterium!) zu garantieren sind. Weil der angebotene Bioanteil Vertragsbestandteil wird, sollten die Beispielgerichte, anhand derer die Preisfindung stattfindet, dem angebotenen Bioanteilsdurchschnitt entsprechen oder nur geringfügig unterschreiten. Unplausible Angebote werden, sofern eine Aufklärung misslingt, von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung: Der Anbieter mit dem höchsten durchschnittlichen Bioanteil erhält die volle Punktzahl (15 P.) und stellt die Maßgabe für alle weiteren Angebote von Mitbewerbern. Für andere Anbieter wird die Punktzahl entsprechend berechnet. Beispiel: Angebot A: durchschnittlich angebotener Bioanteil von 73% Angebot B: durchschnittlich angebotener Bioanteil von 68% Angebot C: durchschnittlich angebotener Bioanteil von 47% Angebot A erhält 15 Punkte als Anbieter mit dem höchsten Bioanteil. Angebot B: 13,97 P. (68/73*15). Angebot C: 9,66 P. (47/73*15) Die erreichten Punkte werden dann mit den erreichten Punkten der anderen Kriterien gewichtet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
27.08.2025
Vertragsende
16.07.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag hat zunächst eine Gültigkeit für die Dauer von 2 Jahren für die Schuljahre 2025/2026 bis 2026/2027. Er verlängert sich im Anschluss an diese Laufzeit um jeweils 1 weiteres Schuljahr - insgesamt bis zu 2 Mal -, wenn der AG die Verlängerung schriftlich bis spätestens zum End … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag hat zunächst eine Gültigkeit für die Dauer von 2 Jahren für die Schuljahre 2025/2026 bis 2026/2027. Er verlängert sich im Anschluss an diese Laufzeit um jeweils 1 weiteres Schuljahr - insgesamt bis zu 2 Mal -, wenn der AG die Verlängerung schriftlich bis spätestens zum Ende des 1. Halbjahres des laufenden Schuljahrs für das Kommende anfragt. Die Vertragsverlängerung kommt zustande, wenn der AN der Vertragsverlängerung binnen 30 Tagen schriftlich zustimmt.
Optionen
s. Vertragsverlängerungsoption
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2. genannten Frist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGDXQX

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Muttis Küche, Gelsenkirchen3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

87vergebene Aufträge
3,5Angebote je Los im Median (114 Lose mit Angabe)
765.762 €Zuschlagswert im Median
338.503 € – 1,48 Mio. €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 25.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fe85826e-cced-4f16-98e0-30d9d34caeb5.