Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Abwicklung von öffentlichen Fördermaßnahmen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026/105veröffentlicht 27.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- RV Change-Management, -Kommunikation und Weiterentwicklung der UnternehmenskulturLand Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg · StuttgartFrist 11.11.2026
- Kommunikationsleistungen und technischer Betrieb der digitalen Medien der Berufsgenossenschaft Handel und WarenlogistikBerufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik · MannheimFrist 26.11.2026
- externes Hochschul-ControllingStaatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim · 68161 MannheimFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70173, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Konzept zu Verfügbarkeit und Einsatz erfahrenen und qualifizierten Personals25 %
- Konzept zur effizienten Umsetzung von Fördermaßnahmen, einschließlich digitaler Abwicklung von Fördermaßnahmen25 %
- Reaktionszeit nach Abruf von Einzelaufträgen und Bearbeitungszeit20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 8 Monatenan Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 7 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vergibt eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Konzeption und Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden.
Beschreibung des Loses
Baden-Württemberg ist eine der innovativsten Regionen Europas. Die exportorientierte Wirtschaft des Landes kann nur mit technologisch und qualitativ hochwertigen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen auf den Weltmärkten erfolgreich sein und bleiben. Daher sind erhebliche Anstrengungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Technologietransfer notwendig. Hierbei kommt es entscheidend auf die Fähigkeit der Unternehmen an, neue Technologien selbst zu entwickeln oder marktgerecht zu adaptieren, Forschungsergebnisse möglichst rasch in marktfähige Produkte und Dienstleistungen umzusetzen, um sie dann auch erfolgreich zu vermarkten. Weitere entscheidende Faktoren im internationalen Standortwettbewerb sind eine leistungsfähige Forschungsinfrastruktur, eine enge Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, ein qualifiziertes Fachkräfteangebot und geeignete Finanzierungsmöglichkeiten. In Baden-Württemberg ist die Forschungs- und Innovationsförderung seit vielen Jahren wesentlicher Kernbestandteil der Wirtschafts- und Mittelstandspolitik. Um die Innovationsfähigkeit der baden-württembergischen Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands nachhaltig zu stärken, werden verschiedene Fördermaßnahmen zur Stärkung der wirtschaftsnahen Forschung und des Wissens- und Technologietransfers umgesetzt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für die Wirtschaft durch die zunehmende Digitalisierung und den Strukturwandel im Land soll der Innovations- und Wirtschaftsstandort auch in Zukunft mit verschiedenen anwendungsorientierten Fördermaßnahmen zielgerichtet unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, eine Rahmenvereinbarung für eine Projektträgerschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abzuschließen. Der Projektträger soll hierbei jeweils mit der Konzeption und Gesamtabwicklung entsprechender Förderprogramme beauftragt werden. Dies umfasst insbesondere folgende Punkte: - Konzeption neuer Förderformate zur Unterstützung des Technologietransfers und von Innovationsökosystemen sowie zur Förderung von Forschung und Entwicklung in Schlüsseltechnologien. Mitwirkung an der Kommunikation von Aktivitäten und Ergebnissen. - Fachliche und inhaltliche Begleitung sowie Unterstützung bei der Erarbeitung von Förderaufrufen und einzelbetrieblichen Förderprogrammen einschließlich der entsprechenden Förderrichtlinien im Bereich Innovation und Technologie. Der Erlass bzw. die Veröffentlichung der entsprechenden Programme und Aufrufe erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, ggf. in Abstimmung mit weiteren Landesministerien. - Erstellung der für die Programmabwicklung erforderlichen Vordrucke und Formulare einschließlich der Bereitstellung einer für eine rechtssichere elektronische Programmabwicklung erforderlichen technischen Infrastruktur (IT-Verfahren, Datenbanken etc.), digitale, medienbruchfreie und barrierefreie Umsetzung nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Anforderungen (LHO Baden-Württemberg). - Information und Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern. - Rechtssichere Gestaltung und qualitativ hochwertige Durchführung von Begutachtungs- und Auswahlprozessen in verschiedenen Technologiebereichen. - Administrative Umsetzung der Projektförderung einschließlich abschließender Antragsprüfung und Bewilligung bzw. Ablehnung. - Zuwendungsrechtliche Abwicklung der Förderverfahren nach der Bewilligung einschließlich Mittelbewirtschaftung, Auszahlung der Fördermittel, Überwachung der Verwendung einschließlich Verwendungsnachweisprüfung und Dokumentation der Prüfungsergebnisse, ggf. Durchführung von Widerspruchs-, Rücknahme- und Widerrufs- sowie Rückforderungsverfahren einschließlich Berechnung und Festsetzung von Zinsen, ggf. erstinstanzliche Klageverfahren. - Administrativ-fachliche Betreuung und Begleitung von geförderten Projekten einschließlich Beantwortung von Rückfragen sowie Bearbeitung von Änderungsanträgen. - Laufende Berichterstattung an den Auftraggeber einschließlich Erfassung, Aufbereitung und Auswertung von programmspezifischen Kennzahlen und statistischen Daten (Monitoring). Ggf. Konzeption und Durchführung eines wissenschaftlichen Evaluationsprozesses. Da der Projektträger hoheitlich tätig werden soll, erfolgt eine Beleihung des Projektträgers nach § 44 Abs. 3 LHO. Der Auftragnehmer ist im Rahmen des Auftrags an die Richtlinien und Weisungen des Auftraggebers gebunden, die Fachaufsicht für die Tätigkeit liegt insofern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Gegenstand nach CPV
- 79411100Beratungsdienste im Bereich WirtschaftsförderungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
- Qualität
- Konzept zu Verfügbarkeit und Einsatz erfahrenen und qualifizierten PersonalsDie für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
- Qualität
- Konzept zur effizienten Umsetzung von Fördermaßnahmen, einschließlich digitaler Abwicklung von FördermaßnahmenDie für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
- Qualität
- Reaktionszeit nach Abruf von Einzelaufträgen und BearbeitungszeitDie für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Eignung11 von 11 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 250.000,00 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (VZÄ), die Zahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Eigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN ISO 9001 oder eine inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung - Qualitätsmanagementsystem
- Informationssicherheit
- Eigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN 27001 oder eine inhaltlich gleichwertige Zertifizierung - Informationssicherheitsmanagementsystem
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
- Eigenerklärung über die Zertifizierung des Unternehmens entsprechend DIN EN 14001 Umweltmanagement oder eine inhaltlich gleichwertige Zertifizierung - Umweltmanagement
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es ist folgende Mindestreferenz nachzuweisen: - Angabe eines Referenzprojekts über die Abwicklung einer öffentlichen Fördermaßnahme als Projektträger für die öffentliche Hand. Der Projektträger muss beliehen worden sein. Er muss im Rahmen des Referenzprojekts zuwendungs- und verwaltungsrechtliche Le … ganz lesenkürzer
Es ist folgende Mindestreferenz nachzuweisen: - Angabe eines Referenzprojekts über die Abwicklung einer öffentlichen Fördermaßnahme als Projektträger für die öffentliche Hand. Der Projektträger muss beliehen worden sein. Er muss im Rahmen des Referenzprojekts zuwendungs- und verwaltungsrechtliche Leistungen erbracht haben. Hierzu gehören insbesondere die Durchführung von Antragsprüfverfahren einschließlich der Gestaltung von Bewertungs- und Auswahlprozessen, der Erlass von Zuwendungsbescheiden, die projektbegleitende Fördermittelverwaltung sowie die abschließende Verwendungsnachweisprüfung ein-schließlich Erfolgskontrolle. Die Abwicklung der Fördermaßnahme muss zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2021 erbracht worden sein. Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten: - Projektbezeichnung - Auftraggeber und Ansprechpartner mit Telefonnummer - Beschreibung der Leistung und Angaben zum erbrachten Leistungsumfang - Fördermittelvolumen - Zeitraum der Leistungserbringung - Kurze Projektbeschreibung - ggf. weitere Beschreibung inkl. Bilder Für die Auswahl der Bieter werden maximal zwei weitere Referenzen in die Wertung einbezogen. Legt der Bewerber weitere Referenzen neben der Mindestreferenz vor, so müssen diese den Anforderungen an die Mindestreferenz genügen. Die geforderten Referenzen (Mindestreferenz und ggf. weitere Referenzen) sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Auswahlkriterium 1: "Fördervolumen der Referenzprojekte" Für die Auswahl wird das "Fördervolumen der Referenzprojekte" bei den maximal drei als priorisiert gekennzeichneten Referenzen (Mindestreferenz und ggf. vorgelegte weitere Referenzen) jeweils entsprechend der nachfolgenden Darstellung bewertet. Legt der Bewerber weitere Referenzen neben der Mindestreferenz vor, so müssen diese den Anforderungen an die Mindestreferenz genügen. Die Bewertung erfolgt für jede der drei wertungsrelevanten Referenzen gesondert. Maximal können somit bei der Bewertung der Referenzen 30 Punkte erzielt werden. Legt ein Bewerber lediglich die geforderte Mindestreferenz vor, so erzielt er in Abhängigkeit vom Fördervolumen des Referenzprojekts maximal 10 Punkte. Fördervolumen bis 10,0 Mio. EUR: 3 Punkte Fördervolumen von 10,0 Mio. EUR bis 50,0 Mio. EUR: 7 Punkte Fördervolumen über 50,0 Mio. EUR: 10 Punkte- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Auswahlkriterium 2: "Anzahl der Mitarbeitenden (VZÄ) im Bereich Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" Für die Auswahl wird ferner die Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags bewertet. Maximal können 15 Punkt … ganz lesenkürzer
Auswahlkriterium 2: "Anzahl der Mitarbeitenden (VZÄ) im Bereich Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" Für die Auswahl wird ferner die Anzahl der Mitarbeitenden im Bereich "Abwicklung öffentlicher Fördermaßnahmen" zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags bewertet. Maximal können 15 Punkte erzielt werden. Bis zu 50 Mitarbeitende: 5 Punkte 50 bis 250 Mitarbeitende: 10 Punkte Über 250 Mitarbeitende: 15 Punkte- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Auswahlkriterium 3: "Erfahrung und fachliche Expertise" Zuletzt werden für die Auswahl die "Erfahrung und fachliche Expertise" des Bewerbers bewertet. Die wertungsrelevante "Erfahrung und fachliche Expertise" kann in einem der drei wertungsrelevanten Referenzprojekte erworben worden sein. Dies ist j … ganz lesenkürzer
Auswahlkriterium 3: "Erfahrung und fachliche Expertise" Zuletzt werden für die Auswahl die "Erfahrung und fachliche Expertise" des Bewerbers bewertet. Die wertungsrelevante "Erfahrung und fachliche Expertise" kann in einem der drei wertungsrelevanten Referenzprojekte erworben worden sein. Dies ist jedoch nicht zwingend. Sie kann auch bei sonstigen Beratungsprojekten des Bewerbers erworben worden sein. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Projektträgerschaft handeln. Die Projekte müssen zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2021 erbracht worden sein. Bloße Fortbildungen oder Studienabschlüsse von Mitarbeitern genügen nicht. Die "Erfahrung und Expertise" ist für fünf Themencluster/Bereiche nachzuweisen, wobei je Themencluster maximal 3 Punkte erzielt werden können. Maximal können 15 Punkte erzielt werden. - Projekte in den Bereichen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz oder Cybersicherheit (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Mikroelektronik, Quantentechnologien oder Photonik (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Gesundheitswirtschaft, Chemieindustrie oder Pharmaindustrie (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Energietechnologien, Greentech oder Biotechnologien (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte - Projekte in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Mobilität oder Industrie 4.0 (je Stichwort max. 1 Punkt): max. 3 Punkte- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung soll für einen Zeitraum von vier Jahren fest abgeschlossen werden. Zugunsten des Auftraggebers werden zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils zwei Jahre vertraglich vereinbart.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Rahmenvereinbarung soll dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die Möglichkeit eröffnen, bei wiederkehrenden bzw. neuen Förderverfahren auf Basis der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen flexibel und kurzfristig Einzelaufträge vergeben zu können, ohne hierzu jeweils sep … ganz lesenkürzer
Die Rahmenvereinbarung soll dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die Möglichkeit eröffnen, bei wiederkehrenden bzw. neuen Förderverfahren auf Basis der in der Rahmenvereinbarung geregelten Bedingungen flexibel und kurzfristig Einzelaufträge vergeben zu können, ohne hierzu jeweils separate Ausschreibungsverfahren durchführen zu müssen. Neben der vollständigen Abwicklung von Förderprogrammen sind auch Teilleistungen oder Einzelmaßnahmen für die Umsetzung vorzusehen. Von besonderer Bedeutung ist für den Auftraggeber, dass der Auftragnehmer flexibel und mit möglichst kurzer Reaktionszeit in der Lage ist, nach Vergabe eines Einzelauftrags das jeweilige Förderverfahren abzuwickeln. Der Auftraggeber wird nur mit einem einzigen Unternehmen eine Rahmenvereinbarung abschließen. Unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber im Bedarfsfall beim Auftragnehmer als Projektträger Leistungen zur Abwicklung von Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung abrufen. Die Einzelaufträge werden ohne Durchführung weiterer Vergabeverfahren unmittelbar auf Grundlage der Rahmenvereinbarung erteilt (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Die Bedingungen für die Erbringung der Leistungen sind abschließend in der Rahmenvereinbarung geregelt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen zu erbringen. Umfang und Fördervolumen der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung abzurufenden Einzelaufträge zur Abwicklung von Fördermaßnahmen kann vom Auftraggeber nicht vorhergesehen werden. Es steht daher nicht fest, in welchem Umfang der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer Einzelverträge schließen wird. Die Höchstmenge der zu vergebenden Leistungen wird auf ein Honorarvolumen von 30,00 Mio. EUR netto für die Verwaltungskosten während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich der optionalen Verlängerungszeiträume festgelegt. Auch zu Umfang und Projektvolumen der Einzelaufträge können keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Erteilung von Einzelaufträgen oder ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMEPN#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Anschrift
- Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
- Website
- wm.baden-wuerttemberg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Baden-Württemberg (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- A.T. Kearney GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft Drees & Sommer SE mit Holinger2 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH2 Zuschläge
- KPMG AG WPG2 Zuschläge
- PwC PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsgesellschaft GmbH2 Zuschläge
- Roland Berger GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- externes Hochschul-ControllingStaatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst MannheimFrist 13.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8fca3765-7c5c-48f9-81a8-3dc94a81ec99.