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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Mietwäsche Bauhof

Markt Garmisch-Partenkirchen · Garmisch-Partenkirchen, Bayern

Aktenzeichen LOT-0001 VG-2026-16 Mietwäscheveröffentlicht 16.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 50 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
400 Tsd. €
Laufzeit
01.01.2027 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 100 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über subreport.de
    vor 50 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 50 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    73 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 23 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    in 55 Tagen

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages ist die umfassende Versorgung des Auftraggebers mit Berufsbekleidung für den Gemeindebauhof durch den Auftragnehmer.

Dies umfasst insbesondere: a) die mietweise Überlassung der Berufsbekleidung zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers, vgl. Anlage 3 (Leistungsbeschreibung), Anlage 1 (Leistungsverzeichnis) b) die regelmäßige Reinigung, Pflege und Desinfektion der überlassenen Berufsbekleidung, c) die Reparatur beschädigter oder verschlissener Berufsbekleidung, d) der Austausch abgenutzter oder unbrauchbar gewordener Berufsbekleidung, e) die Bereitstellung einer digitalen Kommunikations- und Bestandsmanagementplattform (Software), deren Betrieb und Pflege f) die Logistikleistungen für den Abhol-, Liefer- und Austauschverkehr inkl. Überlassung von Schränken.

Beschreibung des Loses

Der Vertrag umfasst insbesondere:

a) die mietweise Überlassung der Berufsbekleidung zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers, vgl. Anlage 3 (Leistungsbeschreibung), Anlage 1 (Leistungsverzeichnis) b) die regelmäßige Reinigung, Pflege und Desinfektion der überlassenen Berufsbekleidung, c) die Reparatur beschädigter oder verschlissener Berufsbekleidung, d) der Austausch abgenutzter oder unbrauchbar gewordener Berufsbekleidung, e) die Bereitstellung einer digitalen Kommunikations- und Bestandsmanagementplattform (Software), deren Betrieb und Pflege f) die Logistikleistungen für den Abhol-, Liefer- und Austauschverkehr inkl. Überlassung von Schränken.

Dieser Vertrag stellt einen gemischten Vertrag dar, der Elemente des Mietrechts gemäß §§ 535 ff. BGB (Überlassung der Berufsbekleidung zur Nutzung gegen Entgelt, Überlassung und Betrieb der Software) sowie des Werkvertragsrechts gemäß §§ 631 ff. BGB (u.a. Reinigung, Pflege und Reparatur als werkvertragliche Leistungen) vereinbart. Soweit in diesem Vertrag keine speziellen Regelungen getroffen sind, finden die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

Die Berufsbekleidung sowie die vom Auftragnehmer zu stellenden Schränke bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält lediglich das Recht zur Nutzung durch seine Mitarbeiter im Rahmen dieses Vertrages. Ebenso verhält es sich bzgl. der digitalen Kommunikations- und Bestandsmanagementplattform (Software).

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Das Kriterium „Preis wird mit der o.g. Gewichtung in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktezahl von 100 Punkten umgelegt. Zur preislichen Wertung wird ein relativer Maßstab mittels Anwendung einer Formel gewählt. Der niedrigste Preis wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen Bieter geteilt. Somit ergibt sich für den günstigsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. Maßgeblich ist der Wertungspreis, brutto. Dieser errechnet sich aus der Summe der Preisangaben gemäß Leistungsverzeichnis multipliziert mit den geschätzten Mengenangaben abzgl. etwaiger Nachlässe ohne Restwerte/Ersatzwerte und zzgl. Umsatzsteuer. Für die Gesamtgewichtung wird die Punktzahl mit dem Faktor 0,4 fakturiert.
Qualität
Tragetest Für die Bewertung des Kriteriums Tragekomforts führt die Auftraggeberin ein Tragetest durch. Dieser wird durch eine ausgewählte Gruppe der Bedarfsträger (bei jedem Bieter die identischen Personen) durchgeführt. Hierbei orientiert sich die Probanden-Gruppe an den in Anlage Tragetest aufgeschlüsselten Kriterien, vgl. Details Anlage „Verfahren für den Tragetest“. Jeder Proband gibt nach Durchführung der entsprechenden Testung (vgl. Art der Testung) eine Bewertung gem. oben genannten Bewertungsraster ab. Alle Punkte der Probanden werden zusammenaddiert. Das Ergebnis wird dann mit dem Faktor 0,6 multipliziert. Sollte sich bei zwei Bieter das identische Gesamtergebnis errechnen, wird die Auswertungen der Schweißerkleidung nach dem besseren Ergebnis bei dem Tragetest herausgezogen. Sollte danach dennoch das Gesamtergebnis identisch sein, entscheidet der günstigere Preis.

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
73 Tage
Angebotsöffnung
18.09.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten … ganz lesenNach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 983 (Diverse Dienstleistungen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

149vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (251 Lose mit Angabe)
348.320 €Zuschlagswert im Median
113.797 € – 595.709 €mittlere Hälfte, 32 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 550e1a22-d4ae-4bc9-b471-027451047bbc.