Mietvertrag Mietobjekt GRO, Fritz-Elsass-Straße, Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen LHSveröffentlicht 09.08.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 240 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 240 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70161, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (190 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Abschluss eines Mietvertrages zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Mieterin der Loonie Propco 34 S.a r.l., Luxembourg, als Vermieterin über Büroflächen zur Nutzung als Verwaltungseinrichtung.
Beschreibung des Loses
Diese Bekanntmachung dient nicht der Veröffentlichung eines vergebenen öffentlichen Auftrags im Sinne des Vergaberechts. Sie erfolgt stattdessen zum Zwecke der Transparenz gemäß § 135 Abs. 2 S. 2 GWB. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat mit der Loonie Propco 34 S.a r.l. am 31.07.2024 einen Vertrag über Mietflächen in einem Bestandsgebäude in der Fritz-Elsas-Str. 31-33, Hohe Str. 26, Leuschnerstr. 25 in 70176 Stuttgart geschlossen. Im Mietobjekt werden ca. 26.500m² Büroflächen, ca. 3000m² Lagerflächen und ca. 200 Tiefgaragenstellplätze durch die Landeshauptstadt Stuttgart angemietet. Die übrigen Flächen des Mietobjektes sind an einen Kinobetreiber und ein Restaurant vermietet. Die Miete erfolgt zur Nutzung als Verwaltungseinrichtung mit publikumsintensiven Dienstleistungen für Bürger nebst zugehöriger Nebennutzungen sowie als Kantine, Lager sowie zum Abstellen von KFZ. Die LHS veröffentlicht diese Bekanntmachung, nachdem sie als Mieterin mit der Eigentümerin des Mietobjekts einen Mietvertrag mit Ankaufsrecht abgeschlossen hat. Denn die LHS ist der Ansicht, dass der Mietvertrag nicht als öffentlicher Auftrag über Bauleistungen zu qualifizieren und daher nicht nach dem EU-Vergaberecht bekannt zu machen und auszuschreiben war (vgl. weitere Begründung in dieser Bekanntmachung). Vor diesem Hintergrund hat die LHS "Bauleistungen" aus den verfügbaren Leistungsarten ausgewählt, um in dieser Bekanntmachung darzulegen, warum es sich aus ihrer Sicht gerade nicht um einen ausschreibungspflichtigen Auftrag (insbesondere nicht um einen sogenannten "Bestellbau") handelte.
Gegenstand nach CPV
- 45213150Bau von BürogebäudenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 240 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Mieterin kann das Mietverhältnis 2 Mal um jeweils 5 Jahre verlängern.
- Optionen
- 1. Recht der Mieterin, das Mietverhältnis 2 Mal um jeweils 5 Jahre zu verlängern. 2. Der Mieterin steht eine befristete Ankaufsoption hinsichtlich des Grundbesitzes zu.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend. Vorgaben und Fristen für Nachprüfungsverfahren ergeben sich insbesondere aus § 160 und § 135 GWB. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird insbesondere auf die Frist von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung aus § 135 Abs. … ganz lesenkürzer
Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend. Vorgaben und Fristen für Nachprüfungsverfahren ergeben sich insbesondere aus § 160 und § 135 GWB. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird insbesondere auf die Frist von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung aus § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB hingewiesen. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCHJCT
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Loonie Propco 34 S.à r.l., Luxembourg | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 70161 Stuttgart
- Website
- stuttgart.de
- Kontakt
- poststelle.10-1dlz@
stuttgart.de
Bei uns erfasst
- Dachabdichtungsarbeiten04.11.2026
- Fensterarbeiten04.11.2026
- Malerarbeiten27.10.2026
- Trockenbauarbeiten inkl. Rückbauarbeiten25.10.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Ed. Züblin AG24 Zuschläge
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG24 Zuschläge
- Gebrüder Rückert GmbH & Co KG22 Zuschläge
- MOSER GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- W.Müller Bedachungen GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Beck GmbH16 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ce5b5765-0118-4128-acec-4142cd4f47e3.