Microsoft Handelspartnervertrag
Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen #1veröffentlicht 09.01.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hannover30459, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 33 Monatennur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
- Heute
Beschreibung
Handelspartnerrahmenvereinbarung für den Erwerb von Microsoft-Produkten nach den Vertragskondititonen des Select Plus-Vertrages sowie des Enterprise Agreements (Konzernvertrag) und / oder Nachfolgeverträge
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung von Lizenzen zur Nutzung sämtlicher Microsoft-Produkte, die im Rahmen des Enterprise-Agreement-Lizenzprogramms (im Folgenden EA) und des Select Plus-Lizenzprogramms, Microsoft CSP und / oder im Nachfolge-Lizenzprogramm enthalten sind sowie Microsoft Systembuilder-Editionen für die öffentliche Verwaltung. Des Weiteren ist Gegenstand dieses Vertrages Software-Pflege (insb. in Form von Software Assurance - im Folgenden SA) des Herstellers Microsoft, einschließlich Benefits bzw. SA-Vergünstigungen des Herstellers und mit Microsoft Lizenzen und Portale verbundene beratende und unterstützende Dienstleistungen. Ausgenommen von diesem Vertrag sind alle aktiven Enterprise Agreements, deren Initial-Bestellungen bereits vollzogen wurden. Ein Handelspartnerwechsel erfolgt zum Abschluss des jeweiligen Folgevertrags. Der umsatzstärkste Vertrag, der den Hauptabsatzvolumen ausmacht endet zum 31.05.2027. Diese Rahmenvereinbarung und ihre künftigen Veränderungen gelten für alle Abrufe des Landes Niedersachsen, vertreten durch IT.Niedersachsen für die bezugsberechtigten Stellen (gemäß Nummer 1.3), von Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind. Diese Rahmenvereinbarung und seine künftigen Veränderungen gelten auch für Nachfolge- oder Zusatzprodukte. Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat mit Microsoft Konditionen für einen Select Plus-Vertrag, einen Konzernvertrag (EA), sowie einen Mantelvertrag (Business- und Service-Vertrag) verhandelt. Diesen Verträgen ist das Land Niedersachsen beigetreten (siehe auch 1.6 BMI und Konditionenverträge).
Gegenstand nach CPV
- 48500000Kommunikations- und Multimedia-SoftwarepaketHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- (Ausschlusskriterium gem. 1.2 im Fragenkatalog zur Eignung) Das jährliche Gesamtvolumen des unter 2.4 des Dokuments "A3 Leistungsbeschreibung_V1" benannten Kunden aus der öffentlichen Verwaltung mit vergleichbarem Liefergegenstand entspricht einem jährlichen Gesamtvolumen von >=15 Millionen Euro
- Kriterium
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
- Kriterium
- (Ausschlusskriterium gem. 1.1 im Fragenkatalog zur Eignung) Der Bieter besitzt den Status eines Licencing Solution Partners (LSP) und Enterprise Software Advisors (ESA).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate (Mindestvertragsdauer) mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 48 DAYS
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Tariftreue § 4 NTVergG
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist de … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51Y1AM5YATJ Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert. Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Göttinger Chaussee 259, 30459 Hannover
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 485 (Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Niedersachsen (15 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 14.02.2024 auf 02.04.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 02.04.2024 auf 16.04.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b85f7eb3-b74f-4368-986c-35e5e8508b6d.