Microprobing System (AISEC-08) - PR985861-3440-P
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. · München, Bayern
Aktenzeichen PR985861-3440-Pveröffentlicht 26.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.fraunhofer.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (60 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (131 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.
- Nachhaltigkeit10 %
- Preis90 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,2 Punkte |
| 25 % teurer | −18 Punkte |
| 50 % teurer | −30 Punkte |
| 100 % teurer | −45 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Angebotsfrist 08:30 Uhrvor 15 Monatenüber vergabe.fraunhofer.de
- Bindefrist endetvor 13 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Microprobing System (AISEC-08)
Gegenstand nach CPV
- 38432000AnalysegeräteHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Probe Station (AISEC-08.1 + AISEC-08.2) | 12 Monate | – |
| 2 | Los 2: Accessories (AISEC-08.03) | 12 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Nachhaltigkeit
Eignung3 von 3 angegeben
- Finanzkennzahlen
- Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Alle anderen Eignungskriterien entnehmen Sie bitte dem Direktlink.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.fraunhofer.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter "Ausschreibungsbedingungen" aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Technische Spezifikation
- Qualität
- Nachhaltigkeit
Eignung3 von 3 angegeben
- Finanzkennzahlen
- Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Alle anderen Eignungskriterien entnehmen Sie bitte dem Direktlink.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.fraunhofer.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter "Ausschreibungsbedingungen" aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hansastraße 27c, 80686 München
- Website
- vergabe.fraunhofer.de
- Kontakt
- einkauf@
zv.fraunhofer.de
Bei uns erfasst
- Bereitstellung und Betrieb eines dedizierten NVIDIA-DGX-H100-Systems06.11.2026
- Lizenzverlängerung Atlassian-Software27.10.2026
- Ausschreibung Gebäudereinigung - Fraunhofer Institut (IMS)23.10.2026 · 9 Angebote
- Batteriezellenentsorgung24.09.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 384 (Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Bayern (31 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Thermo Fisher Scientific GmbH6 Zuschläge
- AB Sciex Germany GmbH5 Zuschläge
- Thermo Fisher Scientific GmbH4 Zuschläge
- Waters GmbH3 Zuschläge
- Agilent Technologies Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Becton Dickinson GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.07.2025 auf 25.08.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 25.08.2025
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- GHP-WärmeleitfähigkeitsmessgerätBayerisches Zentrum für angewandte Energieforschung e.V.Frist 04.12.2026
- BGA-Geräte LV.377.7cKlinikum FürthFrist 24.11.2026
- Digitale Wasserzählerswa Netze GmbHFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c75a39e4-9f2d-4885-9084-a3889cf38aaa.