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MHH - Rahmenvertrag Telemedizinischer Arbeitsplatz für Notfallkonsile mit strukturiertem Datenaustausch aller behandlungsrelevanten Daten

Medizinische Hochschule Hannover · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 2024/732/7810veröffentlicht 17.01.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: Software in Niedersachsen (15 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 13 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hannover30625, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.

  • fachliche Anforderungen & Konzepte55 %
  • Angebotspreis45 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,1 Punkte
25 % teurer−9 Punkte
50 % teurer−15 Punkte
100 % teurer−22,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Mit diesem Vergabeverfahren wird der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für einen Telemedizinischen Arbeitsplatz für Notfallkonsile mit strukturiertem Datenaustausch aller behandlungsrelevanten Daten als gemeinsame Auftragsvergabe ausgeschrieben. Die Beschaffung wird als Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung auf Dauer (Kauf) erfolgen, siehe Anlage 12 EVB-IT Systemvertrag.

Beschreibung des Loses

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) bzw. in Bezug zur Richtlinie Digitalisierung im Gesundheitswesen (DiGi) des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für ein Telemedizinschen Arbeitsplatz für Notfallkonsile mit strukturiertem Datenaustausch aller behandlungsrelevanten Daten angedacht. Diese teleintensivmedizinische Ausstattung ist Bestandteil des Pilot-Projektes "Teleintensivmedizinische Vernetzung des Pädiatrischen Intensivnetzwerks (PIN) ". Das Projekt soll es zukünftig den regionalen und überregionalen Krankenhäusern ermöglichen, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt die hohe medizinische Fachexpertise der MHH in Anspruch nehmen, durch eine digitale Vernetzung (standardisierte Informationstechnologie) einen sicheren Kommunikationsweg für die gemeinsame PatientInnenbehandlung bereit zu stellen. Das PIN der MHH agiert dabei für ihre Kooperationskliniken als intensiv- und notfallmedizinische Anlaufstelle zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung vor Ort (Tele-Konsil) oder durch gezielt gesteuerte Verlegung von PatientInnen (Patientensteuerung). Eine moderne, digitale telemedizinische Anwendung, welche für alle TeilnehmerInnen leicht zugänglich (Barrierefreiheit) ist, ermöglicht eine spezialisierte fachärztliche Expertise für die Behandlung intensivpflichtiger PatientInnen, auch wenn diese vor Ort nicht zur Verfügung steht. Das vorliegende Vergabeverfahren vervollständigt die teleintensivmedizinische Kommunikation um ein Telemedizinisches PDMS, welches es ermöglicht, die Patientendaten auch in den PIN-Netzwerk-Kliniken einsehen zu können und somit die Qualität des Tele-Konsils zu erhöhen. Installationsvariante 1 (Schnittstelleninstallation): In der Klinik ist bereits ein Bestands-PDMS installiert. Das telemedizinische PDMS wird vor Ort nicht für die Behandlung eingesetzt. Hier besteht die Aufgabe darin, die digital vorhandenen Daten für die telemedizinische Beratung verfügbar zu machen (Hintergrund-Lösung). Der Funktionsumfang der anzuschließenden Bereiche wird von jeder am Netzwerk beteiligten Klinik nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Bedarf kann vom einzelnen Behandlungsplatz bis zum vollständig anzuschließenden intensivmedizinischen Bereich variieren und wird entsprechend aus dem Rahmenvertrag abgerufen. Installationsvariante 2 (Primärinstallation): Installation des telemedizinischen PDMS zum Einsatz für die Behandlung vor Ort. Hier besteht die Aufgabe darin, die digital vorhandenen Daten für die telemedizinische Beratung verfügbar zu machen und gleichzeitig als konventionelles, primäres PDMS für die Organisation und Dokumentation der Behandlung vor Ort zu dienen (Vollinstallation). Diese Installationsvariante wird am ehestens zum Einsatz kommen, wenn noch keine digitale Aktenführung in der Abteilung/ Krankenhausstandort etabliert ist. Wenn an einem Klinikstandort mehrere Stationen/Bereiche mit diesem telemedizinischen PDMS ausgestattet werden soll, kann es aufgrund unterschiedlicher Vorausstattung mit einem Bestands-PDMS möglich sein, dass in einer Klinik eine Kombination von beiden Installationsvarianten zum Einsatz kommen kann. Das Vergabeverfahren wird als gemeinsame Beschaffung mit Bezug auf § 4 VgV durch die MHH durchgeführt und erfolgt im Namen und Auftrag von: 1) Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover 2) Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg, Elise Averdieck-Straße 17, 27356 Rotenburg 3) Sana Klinikum Hameln-Pyrmont, Saint-Maur-Platz 1, 31785 Hameln 4) Krankenhaus Ludmillenstift Meppen, Ludmillenstr. 4-6, 49716 Meppen 5) Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH, Freisestr. 9/10, 38118 Braunschweig 6) Marien Hospital Papenburg Aschendorf gGmbH, Hauptkanal rechts 74-75, 26871 Papenburg 7) Klinikum Wolfsburg, Sauerbruchstraße 7, 38440 Wolfsburg

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
fachliche Anforderungen & KonzepteGewichtung (Punkte, genau) 55
Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 45

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn. 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat, 2. Ve … ganz lesenDie Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn. 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Auftraggeber weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Mindestabnahmemenge vereinbart wird. Die jeweils zu den einzelnen Auftraggebern angegebenen Bedarfe im Preisblatt dienen lediglich der Kalkulation und Angebotswertung. Eine Mengenzusage oder ein Anspruch auf einen bestimmten wert- oder meng … ganz lesenDie Auftraggeber weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Mindestabnahmemenge vereinbart wird. Die jeweils zu den einzelnen Auftraggebern angegebenen Bedarfe im Preisblatt dienen lediglich der Kalkulation und Angebotswertung. Eine Mengenzusage oder ein Anspruch auf einen bestimmten wert- oder mengenmäßigen Umsatz oder eine Hochrechnung auf die gesamte Vertragslaufzeit kann hieraus für den/die AN nicht abgeleitet werden. Ein Anspruch des/der AN auf Ausschöpfung der genannten Bedarfe besteht nicht. Die Leistungspflicht des/der AN besteht auch bei Unter- oder Überschreitung der aufgezeigten Bedarfsmenge. Bei dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Auftragsvolumen (100 %) handelt es sich um einen am voraussichtlichen Bedarf orientierten Wert. Der/die AN garantiert eine Leistung im Sinne einer Höchstabnahmemenge auch bis zu 110 % des Auftragsvolumens. Eine Unterschreitung der genannten Schätzmenge innerhalb des Leistungszeitraums schließt Schadensersatzansprüche des/der AN aus.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYTD3D21SR Auf die Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes wird gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 verzichtet, da zu diesem Verhandlungsverfahren alle geeigneten Unternehmen einbezogen werden, die form- und fristgerechte Angebote bei dem offenen Verfahren 2024/732/7409: MHH - Rahme … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YDWYTD3D21SR Auf die Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes wird gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 verzichtet, da zu diesem Verhandlungsverfahren alle geeigneten Unternehmen einbezogen werden, die form- und fristgerechte Angebote bei dem offenen Verfahren 2024/732/7409: MHH - Rahmenvertrag Telemedizinischer Arbeitsplatz für Notfallkonsile mit strukturiertem Datenaustausch aller behandlungsrelevanten Daten" eingereicht haben. Gemäß § 17 Abs. 11 behält sich der Auftraggeber das Recht/die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Kriterien: 55% Funktionale Anforderungen und Konzepte, 45% Angebotspreis. Nähere Informationen entnehmen Sie der Datei "VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV".

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IMESO-IT GmbH, Gießen2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

62vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (51 Lose mit Angabe)
205.890 €Zuschlagswert im Median
38.980 € – 250.438 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2184885c-f04d-40f7-aaff-5c858781fcbc.