MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)
Medizinische Hochschule Hannover · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 2026/733/9000averöffentlicht 11.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Hannover30625, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 58 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 44 Tagenan Medizinische Hochschule Hannover
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 27 Tagennur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
- Heute
- Bindefrist endetin 52 Tagen79 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Die Medizinische Hochschule Hannover, nachfolgend "MHH" oder "Auftraggeberin", beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Erweiterung sowie Wartung und Instandhaltung einer einheitlichen Endoskopiesystemplattform für die Gastroenterologie.
Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt nach § 119 Abs. (3) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im offenen Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen gemäß § 15 und § 21 Vergabeverordnung (VgV).
Beschreibung des Loses
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) betreibt als leistungsstarkes Zentrum der Supramaximalversorgung eine hochfrequentierte gastroenterologische Endoskopie. Das dortige Aufgabenspektrum umfasst das gesamte Spektrum der diagnostischen und interventionellen Endoskopie auf internationalem Spitzenniveau. Dazu gehören unter anderem hochkomplex gesteuerte Eingriffe wie die endoskopisch-retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP), die Cholangioskopie, der endoskopische Ultraschall (EUS) sowie komplexe Geweberesektionen (EMR/ESD).
Aus dem Jahr 2024 sind hierzu folgende Untersuchungszahlen bekannt: Videogastroskopien: 5.795 Video-Koloskopien: 2.336 endoskopisch-retrograde Cholangiopankreatikographien (ERCP): 1.050 Endosonographien: 347 Gesamtuntersuchungen im Jahr 2024: 9.528
Eine lückenlose, technisch einwandfreie und hochauflösende Bildgebung ist hierbei die fundamentale Voraussetzung für die Patientensicherheit und die präzise klinische Steuerung. Um diesen hohen Versorgungsstandard nachhaltig zu sichern, sind moderne Endoskopietürme sowie das dazugehörige Instrumentarium zwingend erforderlich. Ein Großteil der aktuell genutzten Medizintechnik in diesem Bereich ist technisch überaltert. Sie entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Bildqualität sowie an moderne Hygiene- und Aufbereitungsstandards. Der Austausch der Altsysteme ist zur Vermeidung von Ausfallzeiten und zur Aufrechterhaltung des täglichen Untersuchungsbetriebs unumgänglich.
Im Zuge dieser Ausschreibung ist ein nahezu vollständiger Austausch des Endoskopiegeräteparks erforderlich. Eine notwendige logistische und funktionelle Vorgabe des Betreibers ist, dass sämtliche Endoskope über alle Untersuchungsräume hinweg möglichst flexibel und uneingeschränkt kompatibel einsetzbar sind. Ein paralleler, herstellerübergreifender Mischbetrieb für gleichartige Untersuchungen innerhalb der Abteilungsstruktur ist aus prozessualen, wirtschaftlichen und qualitativen Gründen möglichst zu vermeiden. Ein solcher Mischbetrieb würde erhöhte Anforderungen und Aufwendungen bei der Instrumentenaufbereitung einschließlich der Logistik zur Bereitstellung jeweils kompatibler Endoskope im Patientenbetrieb, bei der Wartungs- und Instandsetzungssteuerung sowie bei der Schulung des Personals verursachen.
Für ein Haus der Supramaximalversorgung ist die systembezogene Standardisierung nicht lediglich ein wirtschaftlicher Gesichtspunkt. Sie unterstützt die Behandlungssicherheit und die therapeutische Kontinuität, reduziert technische Medienbrüche und begrenzt die kognitive Belastung des Personals bei wechselnden klinischen Einsatzsituationen. Diese Beschaffungsziele werden ausschließlich anhand der in den Vergabeunterlagen veröffentlichten funktionalen, technischen und qualitativen Anforderungen bewertet; eine Herstellerpräferenz ist damit nicht verbunden.
Die MHH betreibt derzeit sieben Endoskopiearbeitsplätze mit insgesamt 34 Endoskopen für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen gastroenterologischen Einsatzbereiche. Gegenstand der ausgeschriebenen Zielsystemlandschaft sind sieben vollständig funktionsfähige Endoskopiearbeitsplätze einschließlich der erforderlichen Video- und Lichtprozessortechnik, Monitorsysteme, Endoskope, endosonographischen Komponenten, KI-gestützten Diagnostikeinheiten, Zusatzgeräte, Integrations-, Installations-, Schulungs- und Einweisungsleistungen sowie der zugehörigen Wartungs- und Serviceleistungen.
Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass einer der sieben Arbeitsplätze in einen ERCP-Untersuchungsraum integriert ist und die Darstellung des endoskopischen Videobildes auf dem Großbildmonitor und dem Assistenzmonitor des Röntgensystems erfolgt. Folglich sind die Monitore dieses Untersuchungsplatzes nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Ziel der Beschaffung ist die schrittweise oder, sofern wirtschaftlich und haushaltsrechtlich realisierbar, vollständige Umstellung der Gastroenterologie auf eine möglichst herstellerhomogene Endoskopiesystemplattform. Durch die Vereinheitlichung sollen insbesondere ein konsistentes Bedienkonzept, standardisierte klinische Abläufe, eine einheitliche Anwenderschulung, eine durchgängige technische Integration sowie eine verlässliche Service-, Ersatzteil- und Softwareversorgung gewährleistet werden.
Die gesondert betriebene Doppelballonenteroskopie bleibt als medizinische Anwendung erhalten. Es handelt sich um einen vollständig nutzbaren Endoskopiearbeitsplatz, bestehend aus Videoprozessor, Haupt- und Assistenzmonitor, CO2-Insufflation und Absaugpumpe; die speziellen Ballonendoskope sind gesondert zu betrachten. Der vorhandene Arbeitsplatz kann im Falle technischer Kompatibilität mit der Systemplattform des Zuschlagsempfängers nach Maßgabe der nachstehenden Bestands- und Abrufregelung weiterbetrieben werden.
Der Bedarf der MHH umfasst insgesamt sieben betriebsbereite Endoskopiearbeitsplätze. Sämtliche Bieter haben deshalb die vollständige Zielsystemlandschaft mit sieben neu zu liefernden Endoskopiearbeitsplätzen einschließlich sämtlicher zugehöriger Komponenten und Serviceleistungen anzubieten und im Preisblatt vollständig zu bepreisen.
Die fachliche Bewertung, die Bewertung der Teststellung sowie die reguläre Investitions- und Servicekostenbewertung erfolgen grundsätzlich auf Grundlage dieser vollständigen Zielsystemlandschaft mit sieben neuen Arbeitsplätzen.
Die im Leistungsverzeichnis und Preisblatt ausgewiesenen Mengen stellen, soweit nicht ausdrücklich eine Mindestabnahme bezeichnet ist, Höchstmengen der Rahmenvereinbarung dar. Aus der vollständigen Bepreisung entsteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf sämtlicher Positionen oder Höchstmengen. Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelabrufe richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf und den in den Vergabeunterlagen abschließend festgelegten Bedingungen.
Mit der Abgabe und Unterschrift eines Angebots im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird der Vertrag in vorliegender Form vom Bieter akzeptiert.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung20 von 20 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft (nur für Drittunternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft Drittunternehmen
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Anlage 2 Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Referenzen
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG (nur für Drittunternehmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Anlage 4 Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Anlage 5 Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen
- Informationssicherheit
- Mindestanforderungen an die Dokumentation von (IT-) Systemen der MHH (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mindestanforderungen an die Dokumentation von (IT-) Systemen der MHH.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Anlage 3a Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (nur für Drittunternehmen) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Stand: 01.01.2020; Zusicherung der Einsichtnahme- und Kontrollrechte des Auftraggebers durch den Auftragnehmer
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 10079-1 und DIN EN IEC 60601-1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): siehe hierzu Anlage 8 Pos. 4.4 des LVs
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes /Wohnsitzes oder vergleichbares Register, soweit dies in dem Mitgliedstaat geführt wird.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung AentG/ AufenthG/ SchwarzArbG/ MiLoG - 1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Z … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung AentG/ AufenthG/ SchwarzArbG/ MiLoG - 1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 SchwarzArbG einen Bewerber oder Bieter bis zu einer Dauer von drei Jahren ausschließen sollen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 4. Absatz 1 oder 2 Nummer 3 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG) oder § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. 5. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.- Supply-Chain-Management
Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Am 1. Januar 2023 ist das Lieferketten … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG erfüllen. Das LkSG verpflichtet diese Unternehmen, in Ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die MHH unterliegt den gesetzlichen Verpflichtungen des LkSG. Dies umfasst auch die sich aus § 6 Abs. 4 LkSG ergebende Pflicht, angemessene Präventionsmaßnahmen bezüglich ihrer Lieferanten zu ergreifen. Die folgende Eigenerklärung stellt dabei eine risikobasierte Maßnahme dar, um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Das Einholen der Eigenerklärung erfolgt also unabhängig davon, ob die (potenziellen) Vertragspartner*innen selbst Verpflichtete nach dem LkSG sind, sondern basiert auf der individuellen Risikobewertung der Geschäftsbeziehung. Alle Angaben in dieser Eigenerklärung werden ausschließlich zum Zweck des Nachweises von Präventionsmaßnahmen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. 1. Wir haben Kenntnis davon genommen, dass die MHH den Verpflichtungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16.07.2021 (LkSG) unterliegt. 2. Wir stimmen der Durchführung von angemessenen risikobasierten Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechtsstrategie durch die MHH und / oder die von der MHH mit der Durchführung der o.g. Kontrollen beauftragten Unternehmen / Institutionen zu. 3. Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollen, die - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach des § 24 Absatz 3 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 4. Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. 5. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, - dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, - dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. 6. Sofern wir selbst Verpflichtete nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir hiermit, dass keine Geldbußen in der vorgenannten Höhe für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurech …- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Referenzen - Die Anlage 2 Referenzenliste ist ausgefüllt einzureichen. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit dem Angebot mindestens drei Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen einzureichen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Stich … ganz lesenkürzer
Referenzen - Die Anlage 2 Referenzenliste ist ausgefüllt einzureichen. Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit dem Angebot mindestens drei Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen einzureichen, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Stichtag ist der Tag des Ablaufs der Angebotsfrist. 1. Definition der Vergleichbarkeit: Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie folgende Mindestanforderungen erfüllt: - Gegenstand der Leistung: Umfassende Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen (Vollversorgung/All-Inclusive oder herstellergleiche Instandhaltung) an flexiblen Endoskopen sowie der dazugehörigen Systemperipherie (Videoprozessoren, Lichtquellen, medizinische Monitore, CO2-Insufflatoren und Absaugpumpen). - Volumen/Umfang: Von den drei Referenzprojekten muss mindestens eines die Betreuung einer Geräteflotte von mindestens 20 aktiven Endoskopen einschließlich der dazugehörigen Systemperipherie umfassen. Die beiden weiteren Referenzprojekte müssen zusammen die Betreuung von mindestens 20 aktiven Endoskopen einschließlich der jeweils dazugehörigen Systemperipherie nachweisen. - Auftraggeber: Betrieb im klinischen Umfeld (Krankenhaus, Universitätsklinikum oder ambulantes OP-Zentrum/Großpraxis). 2. Geforderte Angaben pro Referenz (Formblatt-Vorgabe): Für jedes der drei Referenzprojekte sind vom Bieter zwingend folgende Angaben zu machen: 1. Name und Anschrift des Auftraggebers (inkl. Benennung eines ansprechbaren, auskunftsberechtigten Ansprechpartners mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse). 2. Zeitraum der Leistungserbringung (Vertragslaufzeit von/bis). 3. Detaillierte Beschreibung des Leistungsumfangs (insb. Nachweis über die vertragliche Vereinbarung von Verfügbarkeitsgarantien/Uptime-Modellen). 4. Anzahl und Art der betreuten Geräte (Endoskope und Peripheriekomponenten). Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt dem Bieter / Bewerber. Gefordert wird die Abgabe von Referenzen mit einem Liefer-/Leistungszeitraum aus den letzten 3 Jahren. Sollten Sie mehr Referenzen einreichen wollen, sind die Vordrucke unten zu kopieren. Mit Abgabe eines Angebots erklärt sich der Bieter/Bewerber mit der Prüfung bzw. Kontaktaufnahme zu den vorgelegten Referenzen einverstanden. Verwenden Sie bitte für die Darstellung der Referenzen die dafür vorgesehene Anlage 2 "Referenzliste".- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 10079-1 und DIN EN IEC 60601-1 - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 10079-1 und DIN EN IEC 60601-1. siehe hierzu Anlage 8 Punkt 4.4 des LVs
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Angaben zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung - Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: - 5,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr - 5,0 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert je V … ganz lesenkürzer
Angaben zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung - Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: - 5,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr - 5,0 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Sofern der Nachweis nicht bereits mit dem Angebot in der geforderten Höhe erbracht werden kann, reicht zunächst die schriftliche Zusage bzw. Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe erfolgt. Die Versicherungsbestätigung ist nach Zuschlagserteilung innerhalb einer Woche dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Seitens des Bieters sind folgende Angaben zu machen: Versichert bei/Angabe des Versicherers Angabe der Versicherungs-Nr. Deckungssumme Personen- und Sachschäden: Deckungssumme Vermögensschäden:- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausfüh … ganz lesenkürzer
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen 1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2025: 12,82/ ab 01.01.2026: 13,90 Euro) zu zahlen und 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: > den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) > den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) > den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie > aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG (Stand: 01.Januar 2025)- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns … ganz lesenkürzer
Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns dem Auftraggeber die Einhaltungen der Verpflichtungen aus dem NTVergG jederzeit nachzuweisen. Der Auftraggeber hat das Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Auftragnehmers (insbesondere Lohn- und Meldeunterlagen). Ich/wir erklären bereits an dieser Stelle, sofern der Zuschlag aus dem o. g. Vergabeverfahren an mich als Bieter durch die Vergabestelle erklärt wird, die folgenden Regelungen vollumfänglich zu akzeptieren. 1. Kontrollrechte 1.1 Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in § 14 Abs. 1 NTVergG ein allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und die zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen. 1.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick auf die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindestentgelts i.S.d. § 4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen, Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten. Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender Anwendung des § 147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde. Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen. Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung des Auftrags einge …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 79 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Teststellung der angebotenen Endoskopiesysteme (s. vor allem LV unter Punkt 13): Die Teststellung ist Bestandteil der qualitativen Angebotswertung und dient der praktischen Überprüfung der angebotenen Systeme unter klinischen Einsatzbedingungen innerhalb der Gastroenterologie der Medizini … ganz lesenkürzer
Leistung: Teststellung der angebotenen Endoskopiesysteme (s. vor allem LV unter Punkt 13): Die Teststellung ist Bestandteil der qualitativen Angebotswertung und dient der praktischen Überprüfung der angebotenen Systeme unter klinischen Einsatzbedingungen innerhalb der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule Hannover. Grundlage der Bewertung ist die im Tabellenblatt "Bewertung Endanwender" hinterlegte Bewertungsmatrix. Die Auftraggeberin führt nach Ablauf der Angebotsfrist mit sämtlichen wertbaren Angeboten eine praktische Teststellung durch. Nach schriftlicher Aufforderung durch die Vergabestelle verpflichtet sich der Bieter, die Teststellung eigenverantwortlich, unverzüglich und kostenfrei mit dem benannten Ansprechpartner der Auftraggeberin zu koordinieren und durchzuführen. Die Kontaktdaten werden rechtzeitig durch die Vergabestelle mitgeteilt.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem A … ganz lesenkürzer
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Teststellung ist Bestandteil der qualitativen Angebotswertung und dient der praktischen Überprüfung der angebotenen Systeme unter klinischen Einsatzbedingungen innerhalb der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule Hannover. Grundlage der Bewertung ist die im Tabellenblatt "Bewertung Endan … ganz lesenkürzer
Die Teststellung ist Bestandteil der qualitativen Angebotswertung und dient der praktischen Überprüfung der angebotenen Systeme unter klinischen Einsatzbedingungen innerhalb der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule Hannover. Grundlage der Bewertung ist die im Tabellenblatt "Bewertung Endanwender" hinterlegte Bewertungsmatrix. Die Auftraggeberin führt nach Ablauf der Angebotsfrist mit sämtlichen wertbaren Angeboten eine praktische Teststellung durch. Nach schriftlicher Aufforderung durch die Vergabestelle verpflichtet sich der Bieter, die Teststellung eigenverantwortlich, unverzüglich und kostenfrei mit dem benannten Ansprechpartner der Auftraggeberin zu koordinieren und durchzuführen. Die Kontaktdaten werden rechtzeitig durch die Vergabestelle mitgeteilt. Teststellung bei bereits vorhandenen oder bereits erprobten Systemen: Auch für Geräte- oder Systemtypen, die bereits im Bestand der MHH vorhanden sind, dort eingesetzt wurden oder zuvor erprobt worden sind, ist eine vollständige, aktuelle und auf das konkrete Angebot bezogene physische Teststellung durchzuführen. Frühere Einsätze, Erprobungen, Bewertungen oder allgemeine Erfahrungen mit einem Hersteller, einer Systemplattform oder einer Produktfamilie ersetzen die im Vergabeverfahren vorgesehene Teststellung nicht. Gegenstand der Teststellung ist die vollständig angebotene, wertungsrelevante Systemkonfiguration einschließlich sämtlicher angebotener Endoskoptypen, Video- und Lichtprozessortechnik, Software- und Firmwarestände, freigeschalteter Funktionen, Bildgebungs- und KI-Funktionen, Zubehörteile, Systemintegrationen sowie sonstiger für die Endanwenderbewertung maßgeblicher Komponenten. Verbindlichkeit der geprüften Systemkonfiguration: Die im Rahmen der Teststellung bereitgestellte und bewertete Systemkonfiguration muss in allen für die Leistungsfähigkeit, klinische Nutzung und Bewertung maßgeblichen Bestandteilen der mit dem Angebot verbindlich angebotenen Konfiguration entsprechen. Die in der Teststellung geprüfte Konfiguration wird im Zuschlagsfall insoweit Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Der Auftragnehmer hat bei sämtlichen Einzelabrufen Geräte, Komponenten, Endoskoptypen, Zubehörteile, Software- und Firmwarestände, freigeschaltete Funktionen, Bildgebungs- und KI-Funktionen sowie Schnittstellen in der geprüften und angebotenen Ausführung zu liefern und betriebsbereit herzustellen. Abweichungen, der Austausch oder das Weglassen wertungsrelevanter Bestandteile sowie funktionale Einschränkungen sind unzulässig. Dies gilt insbesondere, wenn hierdurch die während der Teststellung festgestellten Eigenschaften, die Erfüllung von Mindestanforderungen oder das Bewertungsergebnis nachteilig verändert werden können. Ist die geprüfte Ausführung bei einem späteren Einzelabruf aufgrund einer nach Angebotsabgabe eingetretenen Produktabkündigung, regulatorischen Änderung oder technischen Weiterentwicklung nachweislich nicht mehr lieferbar, darf nur eine Nachfolge- oder Ersatzkonfiguration bereitgestellt werden, die mindestens gleichwertig ist, sämtliche Mindestanforderungen weiterhin erfüllt, vollständig kompatibel ist und die in der Teststellung bewerteten Eigenschaften und Funktionen ohne Verschlechterung aufweist. Der Auftragnehmer hat die Nichtverfügbarkeit und die vollständige Gleichwertigkeit vor Lieferung prüffähig nachzuweisen. Der Einsatz der abweichenden Konfiguration bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MHH; Mehrkosten entstehen der MHH hierdurch nicht. Gesetzliche und vertragliche Rechte der MHH bei nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt. Sämtliche wertbaren Angebote werden anhand derselben veröffentlichten Bewertungsmatrix sowie nach denselben Bewertungsmaßstäben, Gewichtungen und Dokumentationsanforderungen bewertet. Aus der bereits bestehenden Nutzung, Erprobung oder Bekanntheit eines Systems dürfen weder positive noch negative Zusatzpunkte, Vermutungen oder sonstige Bewertungsvorteile beziehungsweise -nachteil …- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWDYD7MH0BH# Zuschlagskriterien/Bewertung (Max. 100 Punkte): Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt nach folgenden Bewertungsparametern mit Bezug zum Auftragsgegenstand. Die Gesamtwertung basiert auf einer Skala von maximal 100 gewichteten Punkten. Der Zuschlag wir … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWDYD7MH0BH# Zuschlagskriterien/Bewertung (Max. 100 Punkte): Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt nach folgenden Bewertungsparametern mit Bezug zum Auftragsgegenstand. Die Gesamtwertung basiert auf einer Skala von maximal 100 gewichteten Punkten. Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt und nach den folgenden Kriterien gemäß Bekanntmachung ermittelt: 1. Hauptkriterium 1: Fachliche Prüfung und Bewertung der Teststellung (Gewichtung 50 %) a) Teilkriterium 1.1: Bewertung gemäß Anforderungskatalog/LV (50 % innerhalb des Hauptkriteriums) - Bewertung der schriftlichen Abfragen zur Leistungsbeschreibung. b) Teilkriterium 1.2: Bewertung durch den Endanwender im Rahmen der Teststellung (50 % innerhalb des Hauptkriteriums) - Praktische Bewertung anhand der veröffentlichten Bewertungsmatrix. 2. Hauptkriterium 2: Investitionskosten, Wartungs-/Instandhaltungskosten/Preise (Gewichtung 50 %) a) Teilkriterium 2.1: Investitionskosten (60 % innerhalb des Hauptkriteriums) - Bewertung des nach dem anzuwendenden Szenario maßgeblichen Investitionsvergleichspreises. b) Teilkriterium 2.2: Wartung/Instandhaltung (40% innerhalb des Hauptkriteriums) Der für die während der vierjährigen Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Liefer-, Installations-, Integrations-, Schulungs- und sonstigen einmaligen Leistungen verbindlich festgelegte investive Höchstwert beträgt 1.800.000,00 EUR netto. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19% entspricht dies 2.142.000,00 EUR brutto. Maßgeblich für die Überwachung und Ausschöpfung ist der Nettowert. Der für sämtliche auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens begründeten Wartungs-, Instandhaltungs-, Reparatur-, Softwarepflege- und sonstigen Serviceleistungen über die jeweils vorgesehene achtjährige Servicebetrachtungsdauer verbindlich festgelegte Servicehöchstwert beträgt 1.200.000,00 EUR netto. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19% entspricht dies 1.428.000,00 EUR brutto. Maßgeblich für die Überwachung und Ausschöpfung ist der Nettowert. Der verbindliche Gesamthöchstwert des ausgeschriebenen Vertragsmodells beträgt damit 3.000.000,00 EUR netto beziehungsweise bei einem Umsatzsteuersatz von 19% 3.570.000,00 EUR brutto. Der investive Höchstwert und der Servicehöchstwert bilden jeweils selbstständige Ausschöpfungsgrenzen. Wartungs- und Servicevergütungen werden ausschließlich auf den Servicehöchstwert angerechnet und führen nicht zu einer Verringerung des für Liefer- und Investitionsleistungen verfügbaren investiven Höchstwerts. Mit Erreichen des investiven Höchstwerts dürfen keine weiteren Liefer-, Installations-, Integrations-, Schulungs- oder sonstigen einmaligen Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Vor Erreichen dieses Höchstwerts wirksam begründete Servicevereinbarungen bleiben für ihre jeweils vereinbarte Laufzeit bestehen und werden ausschließlich auf den Servicehöchstwert angerechnet. Bei der Begründung einer Servicevereinbarung ist deren für die gesamte vorgesehene Laufzeit zu erwartender Nettovergütungswert auf den noch verfügbaren Servicehöchstwert anzurechnen. Eine Servicevereinbarung darf nur begründet werden, wenn der hierfür erforderliche Gesamtwert innerhalb des noch verfügbaren Servicehöchstwerts liegt. Die vorgenannten Höchstwerte begründen weder eine Mindestabnahme noch eine Verpflichtung der Auftraggeberin zur vollständigen Ausschöpfung. Einzelabrufe erfolgen ausschließlich nach dem tatsächlichen Bedarf, den Bedingungen dieser Vergabeunterlagen und der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Ansprüche des Auftragnehmers wegen einer geringeren tatsächlichen Inanspruchnahme, insbesondere auf Vergütung, entgangenen Gewinn, Schadensersatz oder sonstigen Ausgleich, bestehen nicht. Für die investive Umsetzung der Zielsystemlandschaft in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 steht nach gegenwärtiger Finanzplanung ein maximaler Finanzierungsrahmen von 1.500.000,00 EUR brutto zur Verfügung. Die Auftraggeberi …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover
- Website
- mh-hannover.de
- Kontakt
- zentraleinkauf-vergaben@
mh-hannover.de
Bei uns erfasst
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Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2026): MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 11.09.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Alle 11 offenen Ausschreibungen von Medizinische Hochschule Hannover, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Niedersachsen (7 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Siemens Healthineers AG7 Zuschläge
- Philips GmbH Market DACH3 Zuschläge
- Siemens Healthineers AG3 Zuschläge
- B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Intuitive Surgical Deutschland GmbH2 Zuschläge
- LENNARTZ GMBH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 12.10.2026
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8b8de8a9-bf20-4060-b7ef-0c7a7aee66d4.