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MHH - Rahmenvereinbarung für die Strategie-, Management- und Implementierungsberatung zur Begleitung der digitalen Transformation

Medizinische Hochschule Hannover · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 2025/732/8114veröffentlicht 03.11.2025erstmals 03.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 289 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hannover30625, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 129 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (37 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 12 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Medizinische Hochschule Hannover
    vor 10 Monaten
  4. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 10 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 10 Monaten
  6. Bindefrist endet
    36 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH )erwartet neben bereits bekannten Herausforderungen bei der Digitalisierung klinischer Prozesse, auch das Auftreten derzeit noch unbekannter Herausforderungen. Die MHH benötigt für ihre digitale und kulturelle Transformation bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die notwendigen Unterstützungsleistungen.

Beschreibung des Loses

Die MHH befindet sich in einer umfassenden digitalen Transformation. In den kommenden Jahren wird sukzessive ein ganzheitlich vernetztes, plattform-basiertes MHH IT-Ökosystem aufgebaut, welches historisch gewachsene isolierte IT-Architekturen ablösen wird. Dieses ambitionierte Digitalisierungsvorhaben umfasst unterschiedliche Perspektiven als visionäre Leitplanken für Konzeption, Planung und Umsetzung des Transformationsvorhabens. Sie definieren zentrale Bereiche bzw. Handlungsfelder unterschiedlicher Anspruchsgruppen, welche in Summe die ganzheitliche Transformation der MHH ermöglichen und durch vielzählige Projektinitiativen umgesetzt werden:

Smarte Klinische Prozesse: Ausgestaltung durchgängig digitaler Arbeitsabläufe, die den gesamten Behandlungspfad - ambulant wie stationär - transparent und effizient abbilden. Daten werden einmalig erfasst und intelligent weitergenutzt, um administrative Aufwände zu minimieren und die Behandlungsqualität zu maximieren.

Intuitive Digitale Werkzeuge: Entwicklung und Etablierung von Anwendungen mit herausragender Benutzerfreundlichkeit (UX), die unsere Mitarbeitenden in ihrer täglichen Arbeit intuitiv unterstützen, die Akzeptanz fördern und Freude an der Nutzung schaffen.

Offene Interoperabilitäts-Plattform: Aufbrechen von Datensilos durch Aufbau einer offenen, modularen Plattform. Ersetzung monolithischer Systeme durch interoperable Dienste zur Gewährleistung eines sicheren und standardisierten Datenaustausch zwischen allen Anwendungen und Partnern.

Intelligente Entscheidungs-Unterstützung: Nutzbarmachung vorhandener Daten zur Unterstützung bei klinischen und pflegerischen Entscheidungen. Integrierte Systeme für Medikationsmanagement, Qualitätssicherung und KI-basierte Diagnostik erhöhen die Patientensicherheit und fördern eine evidenzbasierte Behandlung.

Digitales Patienten-Empowerment: Aktivierung der Patientinnen und Patienten zu aktiven Partnern ihrer Gesundheit über ein sicheres digitales Patientenportal u.a. zur Kommunikation über Sektoren- und Einrichtungsgrenzen hinweg.

FAIR-Data-Ökosystem für die Forschung: Aufbau einer Infrastruktur, welche das Management der Forschungsdaten konsequent nach den FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) ermöglicht.

Beschleunigte Translation & Data Science: Schaffung eines optimalen Umfeldes für Data Science durch die enge Verzahnung von Versorgungs- und Forschungsdaten. Durch die schnelle Validierung und Implementierung neuer Erkenntnisse direkt am Krankenbett ermöglicht eine Verkürzung von Entwicklungszeiten.

High-Performance Computing für KI & Präzisionsmedizin: Aufbau einer High-Performance-Computing-Infrastruktur mit den notwendige Rechenleistung für die Medizin der Zukunft. (u.a. Genomsequenzierung oder Entwicklung komplexer KI-Modelle).

Messbare Digitale Reife & Exzellenz: Aktive und transparente Steuerung der digitalen Transformation anhand anerkannter Reifegradmodelle (wie EMRAM).

Komplexität des Hochschul-IT-Ökosystems: Das angestrebte IT-Ökosystem der Hochschule bildet die zentrale technologische Grundlage für alle klinischen Prozesse. Es basiert auf einer plattformorientierten Architektur, die spezialisierte Fachanwendungen nahtlos integriert und über standardisierte Schnittstellen interoperabel vernetzt.

Die MHH erwartet neben bereits bekannten Herausforderungen bei der Digitalisierung klinischer Prozesse, auch das Auftreten derzeit noch unbekannter Herausforderungen. Die MHH benötigt für ihre digitale und kulturelle Transformation bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen.

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für die notwendigen Unterstützungsleistungen. Mit der Rahmenvereinbarung wird eine geschätzte Maximalabnahmemenge von 3.500 Personentagen (28.000 Stunden) ausgeschrieben. Es wird eine Mindestabnahmemenge von 730 Personentagen (5.840 Stunden) zugesichert, über die darüber hinaus gehenden Personentage wird keine Abnahmeverpflichtung vereinbart. Mit der Rahmenvereinbarung werden die preislichen Konditionen bei Leistungsabruf geregelt.

Die Rahmenvereinbarung wird für die Mindestvertragsdauer von 48 Monaten ausgeschrieben, mit einer Verlängerungsoption von 1+1 Jahren. Die maximale Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive Verlängerung beträgt 72 Monate.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung26 von 26 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Anlage 2 Erklärung NTVergG Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Anlage 3 Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Anlage 4 Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Anlage 8 Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Referenzen
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes /Wohnsitzes oder vergleichbares Register, soweit dies in dem Mitgliedstaat geführt wird.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung AentG/ AufenthG/ SchwarzArbG/ MiLoG - 1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Z … ganz lesenEigenerklärung AentG/ AufenthG/ SchwarzArbG/ MiLoG - 1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 SchwarzArbG einen Bewerber oder Bieter bis zu einer Dauer von drei Jahren ausschließen sollen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 4. Absatz 1 oder 2 Nummer 3 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG) oder § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht. 5. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
Supply-Chain-Management
Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Am 1. Januar 2023 ist das Lieferketten … ganz lesenEigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG erfüllen. Das LkSG verpflichtet diese Unternehmen, in Ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die MHH unterliegt den gesetzlichen Verpflichtungen des LkSG. Dies umfasst auch die sich aus § 6 Abs. 4 LkSG ergebende Pflicht, angemessene Präventionsmaßnahmen bezüglich ihrer Lieferanten zu ergreifen. Die folgende Eigenerklärung stellt dabei eine risikobasierte Maßnahme dar, um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Das Einholen der Eigenerklärung erfolgt also unabhängig davon, ob die (potenziellen) Vertragspartner*innen selbst Verpflichtete nach dem LkSG sind, sondern basiert auf der individuellen Risikobewertung der Geschäftsbeziehung. Alle Angaben in dieser Eigenerklärung werden ausschließlich zum Zweck des Nachweises von Präventionsmaßnahmen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. 1. Wir haben Kenntnis davon genommen, dass die MHH den Verpflichtungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16.07.2021 (LkSG) unterliegt. 2. Wir stimmen der Durchführung von angemessenen risikobasierten Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechtsstrategie durch die MHH und / oder die von der MHH mit der Durchführung der o.g. Kontrollen beauftragten Unternehmen / Institutionen zu. 3. Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollen, die - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach des § 24 Absatz 3 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 4. Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden sind. 5. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, - dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, - dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. 6. Sofern wir selbst Verpflichtete nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir hiermit, dass keine Geldbußen in der vorgenannten Höhe für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurech …
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2024 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Mill … ganz lesenErklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2024 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Millionen Euro (netto) betragen haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig erfolgen muss.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2023 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Mill … ganz lesenErklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2023 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Millionen Euro (netto) betragen haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig erfolgen muss.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2022 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Mill … ganz lesenErklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2022 - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 30 Millionen Euro (netto) betragen haben, da die Auftragsausführung mit hohen Risiken verbunden ist bzw. jedenfalls rechtzeitig erfolgen muss.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2024 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss … ganz lesenErklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2024 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen im Gesundheitswesen jeweils mindestens 15 Millionen Euro (netto) betragen haben. Der Bieter ist verpflichtet, entsprechende Referenzen auf gesonderte Anforderung des AG zum Nachweis der Leistungen bereitzustellen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2023 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/brutto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss … ganz lesenErklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2023 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/brutto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen im Gesundheitswesen jeweils mindestens 15 Millionen Euro (netto) betragen haben. Der Bieter ist verpflichtet, entsprechende Referenzen auf gesonderte Anforderung des AG zum Nachweis der Leistungen bereitzustellen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Erklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2022 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss i … ganz lesenErklärung über den spezifischen durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2022 bezogen auf die mit dem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen - Angabe des Wertes in EUR/netto - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen im Gesundheitswesen jeweils mindestens 15 Millionen Euro (netto) betragen haben. Der Bieter ist verpflichtet, entsprechende Referenzen auf gesonderte Anforderung des AG zum Nachweis der Leistungen bereitzustellen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Angaben zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung - Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr 3,0 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versich … ganz lesenAngaben zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung - Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr 3,0 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert je Versicherungsjahr Sofern der Nachweis nicht bereits mit dem Angebot in der geforderten Höhe erbracht werden kann, reicht zunächst die schriftliche Zusage bzw. Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe erfolgt. Die Versicherungsbestätigung ist nach Zuschlagserteilung innerhalb einer Woche dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Seitens des Bieters sind folgende Angaben zu machen: Versichert bei/Angabe des Versicherers Angabe der Versicherungs-Nr. Deckungssumme Personen- und Sachschäden: Deckungssumme Vermögensschäden:
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen - Die Anlage 8 Referenzliste ist ausgefüllt einzureichen. Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es sind?mindestens fünf geeignete Referenzprojekte?aus dem?DACH-Raum?vorzulegen, die inhaltlich mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand?vergleichbar?sind. Al … ganz lesenReferenzen - Die Anlage 8 Referenzliste ist ausgefüllt einzureichen. Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es sind?mindestens fünf geeignete Referenzprojekte?aus dem?DACH-Raum?vorzulegen, die inhaltlich mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand?vergleichbar?sind. Als Referenzgeber muss?mindestens ein Maximal-versorger oder ein Universitätsklinikum mit über 800 Planbetten?benannt sein. Die folgenden Anforderungen sind dabei zu erfüllen: 1. Die Referenz muss von einem Krankenhaus stammen, das unter die?KRITIS-Verordnung?fällt (bzw. eine vergleichbare Einstufung in Österreich oder der Schweiz besitzt). 2. Der?Leistungszeitraum?der Referenzprojekte muss innerhalb der letzten?sechs Jahre?liegen. 3. Jede Referenz muss ein? Projektvolumen? von mindestens 800 Beratertagen?mit einem Krankenhauskunden oder ein?finanzielles Volumen von über 1.200.000 Euro netto?nachweisen, um die erforderliche?Parallelität von Beratungstiefe und Teamgröße?zu belegen. 4. Der Bieter muss jeweils anhand mindestens einer Referenz aus dem DACH-Raum nachweisen, dass er über folgende Beratungserfahrungen verfügt: - Durchführung von KHZG-Digitalisierungsprojekten mit einem bewilligtem Fördervolumen von über 20 Mio. EUR, inklusive Programm- und Projektmanagement in Krankenhäusern - Konzeption, Implementierung und Betrieb?von Interoperabilitätsplattformen in Krankenhäusern - Unterstützung und Steuerung von Veränderungsprozessen (Change Management) im Rahmen strategischer Transformationsvorhaben in Krankenhäusern - Konzeption und Steuerung beim Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur in Krankenhäusern - Beratung bei der?Einführung von Krankenhausinformationssystemen (KIS) in Krankenhäusern Eine Referenz gilt als?geeignet, wenn sie hinsichtlich?Umfang, Komplexität und Anforderungen?hinreichend mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist und somit belastbare Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters zulässt. Hierfür ist eine?detaillierte Projektbeschreibung?der erbrachten Leistungen erforderlich. Mit Einreichung des Angebots erklärt sich der Bieter/Bewerber mit einer Prüfung bzw. Kontaktaufnahme zu den angegebenen Referenzen einverstanden. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben liegt in der Verantwortung des Bieters/Bewerbers.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2024 - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte … ganz lesenAngaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2024 - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte in Bezug auf die angegebenen Expertisen (siehe VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114, 5.2.2) beschäftigt waren.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2023 - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte … ganz lesenAngaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2023 - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte in Bezug auf die angegebenen Expertisen (siehe VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114, 5.2.2) beschäftigt waren.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2022 - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte … ganz lesenAngaben zur Anzahl der Mitarbeiter_Innen (jährlich im Durchschnitt) in Bezug auf die angegebenen Expertisen für das Geschäftsjahr 2022 - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist, dass in jedem der letzten 3 Jahre mindestens durchschnittlich 400 Beschäftigte in Bezug auf die angegebenen Expertisen (siehe VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114, 5.2.2) beschäftigt waren.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig - Geforderte Mindeststandards (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Nachzuweisen ist eine Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder gleichwertig.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausfüh … ganz lesenErklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen 1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2024: 12,41 Euro/ ab 01.01.2025: 12,82 Euro) zu zahlen und 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: > den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) > den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) > den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie > aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG (Stand: 01.Januar 2024)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung kann um 1+1 Jahre verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
36 Tage
Angebotsöffnung
22.01.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Mitarbeiter-Expertise: Die Bieter haben die Anlage 9 Expertisebogen auszufüllen und mit den gewünschten Anlagen und Nachweisen einzureichen. Strategie-/Projektkompetenz: Die Bieter haben zu den drei abgefragten Kernfragen Unterlagen einzureichen, maximal 10 PowerPoint-Seiten je Kernfrage. … ganz lesenLeistung: Mitarbeiter-Expertise: Die Bieter haben die Anlage 9 Expertisebogen auszufüllen und mit den gewünschten Anlagen und Nachweisen einzureichen. Strategie-/Projektkompetenz: Die Bieter haben zu den drei abgefragten Kernfragen Unterlagen einzureichen, maximal 10 PowerPoint-Seiten je Kernfrage. Weitere Informationen dazu sind dem Dokument "VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114.pdf". zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenDer öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
keine
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYTKQQNSGN# Bitte beachten Sie weitere Informationen zu Ablauf, Eignungsbedingungen, fachliche Anforderungen und Bewertungskonzept zur Vergabe in dem mit dem Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokument: "VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114. … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYTKQQNSGN# Bitte beachten Sie weitere Informationen zu Ablauf, Eignungsbedingungen, fachliche Anforderungen und Bewertungskonzept zur Vergabe in dem mit dem Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokument: "VergabeInfos Ablauf Bedingungen Bewertung VgV 2025-732-8114.pdf" Die Bewertung der Angebote erfolgt nach folgenden Zuschlagskriterien: - Angebotspreis: Gewichtung 30 % - Mitarbeiter-Expertise: Gewichtung 40% - Strategie-/Projektkompetenz: Gewichtung 30 % Mitarbeiter-Expertise: Die Bieter haben die Anlage 9 Expertisebogen auszufüllen und mit den gewünschten Anlagen und Nachweisen einzureichen. Strategie-/Projektkompetenz: Die Bieter haben zu den drei abgefragten Kernfragen Unterlagen einzureichen, maximal 10 PowerPoint-Seiten je Kernfrage.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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296.852 € – 749.483 €mittlere Hälfte, 78 Werte

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Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.12.2025 auf 20.01.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 04.12.2025
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 20.01.2026 auf 22.01.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2961cd25-10e0-4f30-8ea2-204792ad5656.