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Frist abgelaufenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

MFA am Client

Dataport AöR · Altenholz, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen DP-2025000080veröffentlicht 13.03.2026erstmals 13.03.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 208 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (66 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (144 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Einfache Richtwertmethode - Preis50 %
  • Einfache Richtwertmethode - Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 8 Monaten
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Dataport AöR
    vor 7 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist ein Rahmenvertrag zur Lieferung der nachfolgend beschriebenen Standardsoftware sowie damit verbundener Dienstleistung durch den Auftragnehmer:

• Überlassung von Lizenzen einer Standardsoftware zur Realisierung einer Multifaktorauthentifizierung (MFA) an Endgeräten (Clients) für bis zu 100.000 Nutzer als Bestandteil des eigenen Produkts „MFA am Client“ • Die gelieferte Software-Lösung muss von Dataport im eigenen Rechenzentrum betrieben werden können (On Premise). • Die Softwarelizenzen müssen gegen regelmäßiges (Miete) oder gegen ein einmaliges (perpetual) Entgelt überlassen werden. • Dataport erhält das Recht seinerseits Nutzungsrechte an der Software gegen Entgelt an seine Kunden zu vergeben (Unterlizensierung). • Die Software muss unter Windows 11 lauffähig sein und eine Multifaktorauthentifizierung realisieren die mindestens mit Yubikeys und Smartcards funktioniert. • Die Software muss eine Mandantentrennung ermöglichen. • Die Software muss mehrere Active-Directory-Instanzen unterstützen, da Dataport eine Multi-AD-Domänenlandschaft betreibt. • Der Support muss in deutscher Sprache (schriftlich und mündlich) erfolgen. • Die gelieferte Lösung muss entsprechend § 4 BGG für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Es müssen die relevanten Anforderungen gemäß BITV in Verbindung mit EN 301 549, insbesondere Kapitel 6 und die WCAG 2.1 A-Kriterien aus Kapitel 9 in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen. Abweichungen sind ausschließlich zulässig, wenn sie in einem aktuellen Prüfbericht (Accessibility Conformance Report) als „Partially Supports“ dokumentiert sind. Darüber hinaus soll das System die Barrierefreiheit aller relevanten Komponenten – einschließlich Web-Oberflächen, Admin-Portale, Benutzerportale, Desktop- und Mobile-Apps, Dokumente & Medien sowie UC-/Meeting-Funktionen – nachweislich gemäß BITV in Verbindung mit EN 301 549 die WCAG 2.1 AA-Kriterien aus Kapitel 9 in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen. Ein aktueller Prüfbericht (Accessibility Conformance Report) ist dem Angebot beizulegen. • Außerdem werden die Flexibilität der angebotenen Lösung in Bezug auf die Inter-operabilität mit anderen Anwendungen und die Möglichkeit, zukünftig neue Schnittstellen zu schaffen, bewertet.

• Ein vorläufiger Entwurf der weiteren fachlichen und technischen Anforderungen an die zu liefernde Softwarelösung ist als Anlage beigefügt. Die detaillierte Leistungsbeschreibung sowie der finale Katalog der fachlichen und technischen Anforderungen an die Lösung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bietern zur Verfügung gestellt.

Lieferung von mit der Softwarebeschaffung verbundenen Dienstleistungen für • Beratung bei und Lieferung von Informationen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, einschließlich der Konfiguration der Standardsoftware in Form eines Implementierungsprojekts • Durchführung von Schulungen und Lieferung von Schulungsunterlagen • Support (Hotline) und Störungsbehebung • Pflege der Software und Bereitstellung von Updates • Beratungsleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Form eines Kontingents ohne Abnahmeverpflichtung.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Einfache Richtwertmethode - Preis50 %
Einfache Richtwertmethode - Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Preis
Einfache Richtwertmethode - PreisPreis
Qualität
Einfache Richtwertmethode - Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Eignung9 von 9 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt: 5.4.2.2.1.1 Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welche/s in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bi … ganz lesenEs wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt: 5.4.2.2.1.1 Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welche/s in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmefrist) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber beschreiben. Ein Referenzauftrag muss daher mindestens folgende Anforderungen gleichzeitig erfüllen, um als vergleichbar zu gelten: • Bereitstellung und Betrieb einer zentralen MFA-Lösung für Windows 11 oder/und Windows 10 Clients • Mehrmandantenfähigkeit für den Einsatz bei mehreren Kunden • Unterstützung der Einbindung mehrerer Active-Directory-Domänen im Rahmen der Mehrmandantenfähigkeit Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung im Zeitraum vom o.g. Stichtag bis zum Ende der Angebotsfrist mindestens für 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder • wenn die Leistung im Zeitraum vom o.g. Stichtag bis zum Ende der Angebotsfrist mindestens seit 12 Monaten erbracht wird (das meint produktiven Betrieb) und über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • Referenzen, die vor dem Stichtag begonnen wurden, können berücksichtigt werden, sofern gleichzeitig eine der beiden vorstehenden Bedingungen erfüllt wird. • wenn er dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglichst es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Der Auftraggeber ermöglicht es dem Bewerber, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Allerdings muss jede Referenz die Anforderung "zentralen MFA-Lösung für Windows 11 oder/und Windows 10" enthalten um berücksichtigt zu werden. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, welche die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist der Auftraggeber auf Folgendes hin: Der Auftraggeber gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht der Auftraggeber davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbesc …
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 500.000 € für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden je Schadensfall Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bewerber erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags in der eVe … ganz lesenEs wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 500.000 € für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden je Schadensfall Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bewerber erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags in der eVergabe, diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bewerber hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 2.2.4.2 eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen der letzten drei Geschäftsjahre einzutragen Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der Personen im T … ganz lesenDer Bewerber hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position 2.2.4.2 eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen der letzten drei Geschäftsjahre einzutragen Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der Personen im Tätigkeitsbereich „technische Ausgestaltung und technischer Support für die Lösung für MFA am Client“ in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren pro Geschäftsjahr durchschnittlich mindestens 10 betrug. (Mindestanforderungen). Teilzeitkräfte gehen in die Auswertung mit ein, sind jedoch auf Vollzeitkräfte entsprechend umzurechnen. Auszubildende, Praktikanten und Werkstudierende sind nicht zu berücksichtigen. Sollten die Angaben des Bewerbers den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für den stärksten Einzelnachweis anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen. Für das Kriterium „Personalkennzahlen“ kann der Bewerber eine Bewertung zwischen 0 und 1000 erhalten. Die Bewertung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten im Bereich „technische Ausgestaltung und technischer Support für eine Lösung für MFA an Clients“. So erhält der Bieter eine Bewertung von 100, wenn er 10 Beschäftigte in diesem Tätigkeitsfeld nachweisen kann. Liegt die Anzahl der Beschäftigten bei mehr als 10 und höchstens 50, beträgt die Bewertung 500. Sind mehr als 50 Beschäftigte in diesem Bereich tätig, wird eine Bewertung von 1000 vergeben. Bei Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmerschaften im Sinne von Ziffer 4.2.1 und Ziffer 4.2.2 gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Für das IT-Sicherheitsmanagement: 1000 Punkte für eine Zertifizierung gem. ISO 27001, SOC 2 Type II, IT-Grundschutz-Zertifikat des BSI oder eine gleichwertige andere Zertifizierung, die den einschlägigen Geschäftsbereich umfasst; 0 Punkte für eine Eigenerklärung, die dem Standard ISO 27001 entsprich … ganz lesenFür das IT-Sicherheitsmanagement: 1000 Punkte für eine Zertifizierung gem. ISO 27001, SOC 2 Type II, IT-Grundschutz-Zertifikat des BSI oder eine gleichwertige andere Zertifizierung, die den einschlägigen Geschäftsbereich umfasst; 0 Punkte für eine Eigenerklärung, die dem Standard ISO 27001 entspricht. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das IT-Sicherheitsmanagement relevant ist, ausführen wird. Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst jeweils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Mindestkriterium: Erklährung Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen mindestens eine Eigenerklärung abgibt, dass er über wirksame Qualitätssicherungsmaßnah … ganz lesenMindestkriterium: Erklährung Im eVergabe-Kriterium Qualitätsmanagement sind die erforderlichen Angaben zu machen. Die Angaben zu den „Qualitätsmanagementmaßnahmen“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen mindestens eine Eigenerklärung abgibt, dass er über wirksame Qualitätssicherungsmaßnahmen verfügt, die ungefähr dem Standard DIN EN ISO 9001 entsprechen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Sollte die geforderte Erklärung nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bewertung: 1000 Punkte für eine aktuelle Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung, die den einschlägigen Geschäftsbereich umfasst; 0 Punkte für eine Eigenerklärung, die dem Standard DIN EN ISO 9001 entspricht. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird. Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst jeweils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.
Allgemeiner Jahresumsatz
Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob … ganz lesenDie Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 350.000 Euro netto beträgt. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: • Die Auftragsdurchführung erfolgt in deutscher Sprache. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass eingesetzte Personen die „Technologie von L. Ron Hubbard“ weder anwenden, lehren noch verbreiten. • Die Übertragung personenbezogener Daten in die USA auf Basis des US Priv … ganz lesenLeistung: • Die Auftragsdurchführung erfolgt in deutscher Sprache. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass eingesetzte Personen die „Technologie von L. Ron Hubbard“ weder anwenden, lehren noch verbreiten. • Die Übertragung personenbezogener Daten in die USA auf Basis des US Privacy Shield ist untersagt. Der Auftragnehmer gewährleistet dies auch für Unterauftragnehmer. • Abgabe von Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung. • Abgabe einer Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport. • Abgabe von Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). • Abgabe einer Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. • Abgabe von Erklärungen zur DSGVO und zur Auftragsverarbeitung. • Überprüfung des eingesetzten Personals bei der Bedarfsstelle nach HmbSÜGG.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenDie Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieterassistenten zu senden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrag … ganz lesenZur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Teilnahmeantrags- / Angebotserstellung und -einreichung können vom Bewerber / Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bewerber / Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden. Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Teilnahmeantragsbearbeitung veranlassen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Teilnahmeantrags erstmalig initiiert hat. Der Bewerber hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist. Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt. Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleich-behandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers (s.o.) senden. Für den Teilnahmeantrag und das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Im Falle von Korrekturen der Vergabeunterlagen hat der Bewerber selbst dafür Sorge zu tragen, die aktuelle Fassung der jeweiligen Unterlagen zu verwenden. Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Teilnahmeantrag oder ein Angebot auf Grundlage unvollständiger oder nicht aktueller Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers / Bieters. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. §§ 14 Abs. 3, 17 VgV durchgeführt. Der Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar: Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, an dem sich jedes interessierte Unter-nehmen mit einem Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmeantragsfrist beteiligen kann. In diesem Verfahrensstadium wird die Eignung der Bewerber gemäß der geforderten Eignungskriterien und anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und ggf. Nachweisen geprüft (s. Ziffer 5.4.2). Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden den ausgewählten Bewerbern die für dieses Verfahrensstadium erforderlichen weiteren Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt (s. Ziffern 5.4.2 und 5.5). Die eingegangenen Angebote werden anhand der vorgenannten Informationen und Unterlagen geprüft und bewertet. Im Anschluss beginnt die Verhandlungsphase, es sei denn der Auftraggeber hat sich die Möglichkeit des Zuschlags auf ein Erstangebot vorbehalten und macht davon Gebrauch. Beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest. Er vergewissert sich, dass …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Altenholzer Straße 10-14, 24161 Altenholz
Kontakt
dataportvergabestelle@dataport.de

Bei uns erfasst

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

63vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (41 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Schleswig-Holstein (2 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 13.04.2026
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 13.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 33a6a72d-593c-4d9a-9946-80f7a28f0af8.