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vergebenEU-weitLabor- und MessgeräteLieferleistungenmögliche Doppelmeldung

Messsystem zur Charakterisierung von Hochfrequenz Front-End Modulen - PR345905-2590-W

Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · München, Bayern

Aktenzeichen PR345905-2590-Wveröffentlicht 06.05.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 883 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 06.05.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Monate
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80686, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.fraunhofer.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 82 Tage (352 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (750 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Technische Ausführung55 %
  • Lieferzeit10 %
  • Preis35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.fraunhofer.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Messsystem zur Charakterisierung von Hochfrequenz Front-End Modulen

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Netzwerkanalysator und Signalgenerator

Das Netzwerkanalysator-Messsystem soll die vektorielle Messung frequenzabhängiger S-Parameter ermöglichen. Das Gerät soll aus einem VNA-Grundgerät für den Frequenzbereich bis 67 GHz und einem Erweiterungsmodul für den Frequenzbereich 110-170 GHz bestehen, dass durch das VNA-Grundgerät gesteuert und mit den nötigen Hochfrequenzsignalen zur Signalerzeugung versorgt wird. Das Netzwerkanalysator-Messsystem soll mit dem Waferprober aus Los 2 genutzt werden. Der Signalgenerator soll zwei Hochfrequenzsignale im Frequenzbereich bis 30 GHz erzeugen können. Es sollen verschiedene Modulationsverfahren für die Signal zur Verfügung stegen.

3 Monate–
2
Waferprober
3 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Technische Ausführung55 %
Lieferzeit10 %
Preis35 %
Qualität
Technische Ausführung
Qualität
Lieferzeit

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18ebe0716f8-41d2a9a7ab7fcbfe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
15. Die Bedienelemente sollen als berührungssensitive Anzeigen (Touch-screen) realisiert sein 16. Das VNA-Grundgerät soll eine Spektrumanalysator-Funktion zur Mes-sung von Sig-nalen im Frequenzbereich bis 67GHz verfügen 25. Elektronisches Kalibriereinheit passend zu VNA-Grundgerät, 10MHz-67GHz, 2 … ganz lesen15. Die Bedienelemente sollen als berührungssensitive Anzeigen (Touch-screen) realisiert sein 16. Das VNA-Grundgerät soll eine Spektrumanalysator-Funktion zur Mes-sung von Sig-nalen im Frequenzbereich bis 67GHz verfügen 25. Elektronisches Kalibriereinheit passend zu VNA-Grundgerät, 10MHz-67GHz, 2 Tore 26. Mechanisches Kalibrier-Set für den Frequenzbereich 110-170GHz mit Hohlleiteran-schlüssen zum Anschluss an das Messsystem mit einstellba-rer Terminierung (engl. Sli-ding Match) 27. Halterung zum Einbau des VNA-Grundgeräts in ein 19 Zoll Rack
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.fraunhofer.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
07.06.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Technische Ausführung55 %
Lieferzeit10 %
Preis35 %
Qualität
Technische Ausführung
Qualität
Lieferzeit

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18ebe0716f8-41d2a9a7ab7fcbfe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
4. Zusätzlicher Waferchuck zur Aufnahme eines Kalibriersubstrats 9. Monitor zur Anzeige der Kamerabilder zur Befestigung am Waferprober 12. Vibrationsmindernder Maschinentisch zur Aufstellung des Waferprobers 13. Messgerät zur Anzeige der relativen Höhe des Waferchucks 14. Aufnahme für Messinstrumen … ganz lesen4. Zusätzlicher Waferchuck zur Aufnahme eines Kalibriersubstrats 9. Monitor zur Anzeige der Kamerabilder zur Befestigung am Waferprober 12. Vibrationsmindernder Maschinentisch zur Aufstellung des Waferprobers 13. Messgerät zur Anzeige der relativen Höhe des Waferchucks 14. Aufnahme für Messinstrumente zur Montage am Waferprober 15. Halterung zur Kontaktierung von Leiterplatten auf dem Waferprober 16. Vakuumpumpe zur Versorgung des Waferprobers 17. Kompressor zur Erzeugung von Druckluft für den Waferprober 27. Je eine Hochfrequenz-Messspitze, Frequenzbereich bis 67GHz, GS- bzw. SG-Konfiguration,Pitch 200um, abgewinkelter Konnektor 28. 2 x Hochfrequenz-Messspitzen, Frequenzbereich bis 67GHz, GSG-Konfiguration, Pitch 100um, abgewinkelter Konnektor 29. 2 x Hochfrequenz-Messspitzen, Frequenzbereich bis 67GHz, GSG-Konfiguration, Pitch 200um, abgewinkelter Konnektor 30. 2 x Hochfrequenz-Messspitzen, Frequenzbereich 110-170GHz, GSG-Konfiguration, Pitch 150um 31. 2 x Hochfrequenz-Messspitzen, Frequenzbereich 110-170GHz, GSG-Konfiguration, Pitch 50um 32. Passende Kalibriersubstrate für die Messspitzen aus den Positionen 27-31
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.fraunhofer.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
07.06.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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38vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (21 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.06.2024 auf 14.06.2024 verschoben
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 21.06.2024 auf 10.07.2024 verschoben
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.06.2024
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 14.06.2024 auf 21.06.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b0ecb53b-977c-4781-86aa-e3f0eea9f684.