Messboje/Messsystem für multifunktionale Messungen meteorologischer und ozeanographischer Variablen für den Einsatz im Rahmen des vom BSH betriebenen marinen Messnetzes MARNET in der deutschen Nord- und Ostsee
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 1114/002/01808veröffentlicht 06.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- … – 15.12.2024
- Hauptleistung
- Vermessungstechnische, hydrografische, ozeanografische und hydrologische Instrumente und Geräte
- CPV 38290000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- … – 15.12.2024
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (10 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 28 Monaten
- Bindefrist endetvor 26 Monaten63 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsendevor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie betreibt in der Nord- und Ostsee das Umweltbeobachtungs-Messnetz (MARNET). Es besteht aus neun automatisch messenden Stationen, die zeitgleich ozeanographische und meteorologische Daten erfassen. Mit den Daten lassen sich die meeresphysikalischen Bedingungen von der Meeresoberfläche bis nahe des Meeresbodens beschreiben und in Verbindung mit den örtlichen meteorologischen Bedingungen bewerten. Die Einsatzregionen der stationären und mobilen Messsysteme des MARNET sind die deutsche Nordsee und Ostsee mit Wassertiefen von 15m bis 55m. Die im MARNET gewonnenen Daten dienen u.a. den Vorhersagediensten des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie und des Deutschen Wetterdienstes, der Bewertung des Umweltzustandes gemäß den Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der EU (Meeresstrategierahmenrichtlinie), HELCOM und OSPAR und der Sicherheit und Leichtigkeit im Seeverkehr. Dadurch unterliegen sie und damit auch der Technik hohen Qualitätskriterien. Zur Erfassung diverser meeresumweltrelevanter Variablen ist ein System zu liefern, das für den Einsatz in den oben beschriebenen Meeresregionen geeignet ist und die dafür notwendigen Messgeräte beinhaltet. Es muss vollautomatisch für mindestens drei Monate Messungen ortsgebunden durchführen und von dem BSH eigenen Schiff „ATAIR“ zu handhaben sein. Die Leistung ist bis spätestens 15.12.2024 zu erbringen. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
- Nachweis, dass krinr zwingenden Auschlussgründe gem. § 123 GWB gegen Ihr Unternehmen vorliegen. Der Nachweis erfolgt per Angabe unter Punkt 4 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung".
- Kriterium
- Nachweis, dass keine fakultativen Auschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen. Der Nachweis erfolgt per Angabe unter 5.1 und 5.2 im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung".
- Kriterium
- Nachweis über die Eintragungen im Formblatt "Eigenerklärung Eignung"
- Kriterium
- Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister. Der Nachweis erfolgt per Angabe unter Punkt 13 im Formbltt "Eigenerklärung Eignung".
- Kriterium
- Der Anbieter hat nachzuweisen, dass sein Bojensystem/Messsystem in der Nordsee oder einem vergleichbaren Meeresgebiet (Vergleichbarkeit in Bezug auf Wassertiefen, Seegangseigenschaften, meteorologische und sonstige physikalische Bedingungen) bereits erprobt ist. Referenzen sind zu benennen und müssen nachweisbar sein. Die Referenzen sind Einzutragen im Formblatt "Eigenerklärung Eignung".
- Kriterium
- Das Bojensystem/Messsystem bedarf einer Zulassung der GDWS, die vor einer Zuschlagserteilung zu erbringen ist. Die Genehmigung eines vergleichbaren Bojentyps bei bereits erfolgten Einsätzen in der deutschen AWZ ist hier ausreichend. Bitte reichen Sie das Zulassungszertifikat in Kopie ein.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 15.12.2024
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 63 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.07.2024, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Wir verweisen an dieser Stelle auf den § 160 GWB und die darn enthalten Fristen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum … ganz lesenkürzer
ZUR QUALIFIKATION EINZUREICHENDE UNTERLAGEN IM VERGABEVERFAHREN Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters. Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber - soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde - durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters. MIT DEM ANGEBOT VORZULEGEN: - Angebotsschreiben - Eigenerklärung zur Eignung - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Russland Sanktionen) - Leistungsverzeichnis - Zulassung des Systems bei der GDWG - ggf. Verzeichnis anderer Unternehmen (Verzeichnis der Unterauftragnehmer) - ggf. bei Eignungsleihe jeweils Eigenerklärung der Nachunternehmer - ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft AUF GESONDERTES VERLANGEN DES AUFTRAGGEBERS VORZULEGEN: - Urkalkulation DATENSCHUTZ Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. Z.B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen. Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln. Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden. Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A). Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH. Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben. Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz. html zu finden. Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B). Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Rechnungsstellung: Seit 27.11.2020 sind Rechnungen zu Auftragswerten > 1.000,- EUR gem. § 3 ERechV digital über die zentrale E-Rechnungs-Plattform einzureichen. Für eine erfolgreiche Einreichung Ihrer Rechnung müssen die Leitwegs-ID 991-01889-13 und - sofern vorhanden - die Bestellnummer auf der eRechnungs Plattform eingegeben werden. Zugang erhalten Sie unter https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do . Rechnungszugang und Fälligkeit Rechnungen, die nicht den Anforderungen der Ziffer 6.2 b der BVB des BSH entsprechen, insbesondere bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht elektronisch gestellt werden, gelten als nicht zugegangen im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB s …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
- Website
- bsh.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bsh.de
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.07.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d48a162d-ca8a-4bd1-abda-c1bcf763c82f.