Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen2 Berichtigungen

"Medizinische Versorgung gem. § 62 Asylgesetz (AsylG)" - Los 1 und "Soziale Dienste inkl. Gewaltschutzkoordination und Freizeitpädagogik - Los 2" für den Standorts Osnabrück (LAB NI)

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen · Braunscheig, Niedersachsen

Aktenzeichen 0093-DLG/2026-03.232veröffentlicht 10.09.2026erstmals 16.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 46 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Braunschweig.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.12.2026 – 30.11.2030, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Braunscheig38104, Braunschweig, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Konzept40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
    vor 2 Monaten
  3. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 59 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 47 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 47 Tagen
  6. Heute
  7. Bindefrist endet
    67 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 20 Tagen
  8. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2030
    in 23 Tagen

Beschreibung

Für die LAB NI sollen die Auftragnehmer die Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation und ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung sowie der Durchführung von Erstuntersuchungen (Los 1) und die Sozialen Dienste inkl. Gewaltschutzkoordination und freizeitpädagogischem Angebot (Los 2) am Standort Osnabrück ausgeschrieben und vergeben werden. Der Standort Osnabrück liegt im verkehrstechnisch gut angebundenen Stadtteil Westerberg der Stadt Osnabrück. Die Einrichtung ist an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen und vom Bahnhof und von der Innenstadt direkt erreichbar. Auf der Liegenschaft befinden sich neben der LAB NI das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie zwei unabhängige Verfahrensberatungen. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. der Sicherheitsdienst, die med. Versorgung durch die Sanitätsstation, die Sozialen Dienste, Verpflegung und Reinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht. Auf der Liegenschaft befindet sich ein Unterkunftsgebäude mit einem Schutzbereich für Frauen, einer großen modernen Kantine, einer Sanitätsstation mit Erstuntersuchungsbereich und einer Sporthalle. In weiteren Gebäuden befinden sich Einrichtungen wie z. B. eine Kinderbetreuung und eine Begegnungsstätte mit verschiedenen Freizeitangeboten. Darüber hinaus befindet sich auf der Liegenschaft eine Infektionsambulanz, die nicht der LAB NI angegliedert ist und externe Patienten behandelt. Der Standort Osnabrück verfügt über eine maximale Unterbringungskapazität von 729 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regel-mäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Darüber hinaus ist eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überbelegung um max. 5 % für bis zu 2 Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesem Fall er-folgt die Abrechnung der Leistung entsprechend dem Angebotsblatt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Medizinische Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztli-chen Versorgung sowie Durchführung von Erstuntersuchungen

Für die LAB NI sollen die Auftragnehmer die Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation und ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung sowie der Durchführung von Erstuntersuchungen (Los 1) und die Sozialen Dienste inkl. Gewaltschutzkoordination und freizeitpädagogischem Angebot (Los 2) am Standort Osnabrück ausgeschrieben und vergeben werden. Der Standort Osnabrück liegt im verkehrstechnisch gut angebundenen Stadtteil Westerberg der Stadt Osnabrück. Die Einrichtung ist an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen und vom Bahnhof und von der Innenstadt direkt erreichbar. Auf der Liegenschaft befinden sich neben der LAB NI das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie zwei unabhängige Verfahrensberatungen. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. der Sicherheitsdienst, die med. Versorgung durch die Sanitätsstation, die Sozialen Dienste, Verpflegung und Reinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht. Auf der Liegenschaft befindet sich ein Unterkunftsgebäude mit einem Schutzbereich für Frauen, einer großen modernen Kantine, einer Sanitätsstation mit Erstuntersuchungsbereich und einer Sporthalle. In weiteren Gebäuden befinden sich Einrichtungen wie z. B. eine Kinderbetreuung und eine Begegnungsstätte mit verschiedenen Freizeitangeboten. Darüber hinaus befindet sich auf der Liegenschaft eine Infektionsambulanz, die nicht der LAB NI angegliedert ist und externe Patienten behandelt. Der Standort Osnabrück verfügt über eine maximale Unterbringungskapazität von 729 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regel-mäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Darüber hinaus ist eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überbelegung um max. 5 % für bis zu 2 Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesem Fall er-folgt die Abrechnung der Leistung entsprechend dem Angebotsblatt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

4 Jahre–
2
Soziale Dienste inklusive Gewaltschutzkoordination und freizeitpädagogischem Angebot

Für die LAB NI sollen die Auftragnehmer die Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation und ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung sowie der Durchführung von Erstuntersuchungen (Los 1) und die Sozialen Dienste inkl. Gewaltschutzkoordination und freizeitpädagogischem Angebot (Los 2) am Standort Osnabrück ausgeschrieben und vergeben werden. Der Standort Osnabrück liegt im verkehrstechnisch gut angebundenen Stadtteil Westerberg der Stadt Osnabrück. Die Einrichtung ist an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen und vom Bahnhof und von der Innenstadt direkt erreichbar. Auf der Liegenschaft befinden sich neben der LAB NI das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie zwei unabhängige Verfahrensberatungen. Einzelne Dienstleistungen wie z. B. der Sicherheitsdienst, die med. Versorgung durch die Sanitätsstation, die Sozialen Dienste, Verpflegung und Reinigung werden durch externe Auftragnehmer erbracht. Auf der Liegenschaft befindet sich ein Unterkunftsgebäude mit einem Schutzbereich für Frauen, einer großen modernen Kantine, einer Sanitätsstation mit Erstuntersuchungsbereich und einer Sporthalle. In weiteren Gebäuden befinden sich Einrichtungen wie z. B. eine Kinderbetreuung und eine Begegnungsstätte mit verschiedenen Freizeitangeboten. Darüber hinaus befindet sich auf der Liegenschaft eine Infektionsambulanz, die nicht der LAB NI angegliedert ist und externe Patienten behandelt. Der Standort Osnabrück verfügt über eine maximale Unterbringungskapazität von 729 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regel-mäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Darüber hinaus ist eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überbelegung um max. 5 % für bis zu 2 Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewährleisten. In diesem Fall er-folgt die Abrechnung der Leistung entsprechend dem Angebotsblatt. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Konzept40 %
Preis
1. Preis: 60% (600 Punkte) Die Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis beträgt 60% mit einer maximalen Punktevergabe von 600 Punkten. Innerhalb der Gewichtung des Zuschlagskriterium Preis erfolgt die Bewertung in drei Unterkriterien: Das Angebot mit dem niedrigsten Preis (brutto) erhält für: Pos. 1a: 150 Punkte Pos. 1b: 150 Punkte Pos. 2a: 100 Punkte Pos. 2b: 50 Punkte Pos. 2c: 50 Punkte Pos. 3a: 50 Punkte Pos. 3b: 50 Punkte Ausgehend hiervon erfolgt (je Position) für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis. Die Positionen 2b und 2c stellen optionale Leistungen dar. Die Abgabe eines Preises für diese Positionen ist nicht verpflichtend. Sofern im Angebotsvordruck kein Preis angegeben wird, gilt die betreffende Option als nicht angeboten. Ein Ausschluss des Angebots erfolgt hierdurch nicht.
Qualität
Konzept2. Konzept: 40% (400 Punkte) Unterkriterium a. "Umgang mit Krisensituationen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium b. "Med. Versorgung infektiöser Personen": 25% (100 Punkte) Unterkriterium c. "Qualitätssicherung": 50% (200 Punkte) Sollten die Unterkriterien a, b oder c des Konzepts in der Bewertung 0 Punkte erhalten, wird das Angebot gänzlich von der Bewertung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury von mind. 3 Personen aus unterschiedlichen Bereichen der LAB NI. Aus den Einzelbewertungen wird kein Durchschnitt gebildet, sondern die bewertenden Personen finden in einer Beratung einen Konsens und einigen sich auf eine abschließende Gesamtbewertung.

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2026
Vertragsende
30.11.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal: Vertragsbeginn ist für beide Lose voraussichtlich der 01.12.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Das Vertragsverhältnis endet vier (4) Jahre nach Vertragsbeginn, sofern der Auftraggeber nic … ganz lesenbis zu 2-mal: Vertragsbeginn ist für beide Lose voraussichtlich der 01.12.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Das Vertragsverhältnis endet vier (4) Jahre nach Vertragsbeginn, sofern der Auftraggeber nicht von sei-nem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden maximalen zweimaligen Optionsrecht (Gestal-tungsrecht) zur Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu höchstens 12 Monaten Gebrauch macht. Die Ausübung des Optionsrechts bedarf der Schriftform und wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat keinen An-spruch auf Verlängerung. Der Vertrag für - Los 1 endet spätestens am 30.11.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf. - Los 2 endet spätestens am 30.11.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
67 Tage
Angebotsöffnung
22.09.2026, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführu … ganz lesenLeistung: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabever … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRKFX#

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Konzept50 %
Preis
1. Preis 50 % (500 Punkte) Pos 1. (300 Punkte) Pos 2. (200 Punkte) Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage der unter den oben angegebenen Gewichtungen zu den Positionen 1 und 2 des Angebotsblattes (brutto). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis in der jeweiligen Position erhält die volle Punktzahl. Ausgehend hiervon erfolgt für alle anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je ein Prozent höherem Bewertungspreis.
Qualität
Konzept2. Konzept 50 % (500 Punkte) Unterkriterium Pos. 1: (200 Punkte) Unterkriterium Pos. 2: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 3: (100 Punkte) Unterkriterium Pos. 4: (100 Punkte) Die Bewertung mit 0 Punkten bei einem Wertungsbereich im Rahmenkonzept führt zum Ausschluss des Angebots. Angebote, bei denen die Summe der Punkte nicht mindestens 50% der Gesamtpunktzahl beträgt (das entspricht 250 Punkte in der Bewertung des Rahmenkonzeptes), werden ebenfalls von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2026
Vertragsende
30.11.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal: Vertragsbeginn ist für beide Lose voraussichtlich der 01.12.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Das Vertragsverhältnis endet vier (4) Jahre nach Vertragsbeginn, sofern der Auftraggeber nic … ganz lesenbis zu 2-mal: Vertragsbeginn ist für beide Lose voraussichtlich der 01.12.2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Das Vertragsverhältnis endet vier (4) Jahre nach Vertragsbeginn, sofern der Auftraggeber nicht von sei-nem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden maximalen zweimaligen Optionsrecht (Gestal-tungsrecht) zur Verlängerung des Vertrages um jeweils bis zu höchstens 12 Monaten Gebrauch macht. Die Ausübung des Optionsrechts bedarf der Schriftform und wird dem Auftragnehmer spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat keinen An-spruch auf Verlängerung. Der Vertrag für - Los 1 endet spätestens am 30.11.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf. - Los 2 endet spätestens am 30.11.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
67 Tage
Angebotsöffnung
22.09.2026, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführu … ganz lesenLeistung: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabever … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRKFX#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

35vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 15.09.2026 auf 22.09.2026 verschoben
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 15.09.2026
  3. BekanntmachungFrist 15.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f4639405-6717-4777-b902-0ccc44dbf751.