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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Medientechnik (2 Lose), hier Los 1: temporäre Medientechnik

Messe Berlin GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen CP1-2024-0031veröffentlicht 11.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 695 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 11.11.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.07.2025 – 30.06.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin14055, Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabekooperation.berlin

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 195 Tage (73 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Umsetzungskonzepte30 %
  • Preis70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 16 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Messe Berlin GmbH, nachfolgend AG, beabsichtigt die "Medientechnik (2 Lose), hier Los 1: "temporäre Medientechnik" für die Messe Berlin GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen zu vergeben.

Beschreibung des Loses

Die Messe Berlin GmbH, nachfolgend AG, beabsichtigt die Leistung Medientechnik (2 Lose), hier Los 1: temporäre Medientechnik für die Messe Berlin GmbH und die mit ihr verbundenen Unternehmen zu vergeben.

Es handelt sich um eine Losvergabe in zwei Einzelvergaben: - Los 1: CP1-2024-0031 - Los 2: CP1-2024-0036

Jeder Bewerber/Bieter kann sich für beide Lose bewerben, jedoch kann ein Bewerber/ Bieter nur für ein Los der beiden Lose den Zuschlag der max. geplanten 2 Rahmenvertragspartner pro Los den Zuschlag erhalten. Wenn der Bewerber/Bieter in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, erhält dieser den Zuschlag für das Los 1.

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Verfahren zur Ermittlung des insgesamt wirtschaftlichsten Angebotes wird dem Bieter mit der Angebotsaufforderung bekanntgegeben.

Vorgabe ist es, im Wettbewerb mit maximal zwei Wirtschaftsteilnehmern in Los 1 einen Rahmenvertrag abzuschließen. Die Beauftragung des Bieterpools erfolgt im Rahmen einer Individualbeauftragung. Die Messe Berlin ist berechtigt, alle Auftragnehmer im Rahmen des Bieterpools zur Abgabe eines Angebots auf Basis der im Vertrag angebotenen Leistungen der Messe Berlin aufzufordern und nach Eingang der Angebote den wirtschaftlichen Auftragnehmer mittels Einzelbeauftragung mit der Leistungserbringung zu beauftragen.

Die Leistungen werden in allen Kongress- und Messehallen und dazugehörigen Gebäudeteilen mit ausgewiesenen Veranstaltungsbereichen des AG, auf deren Messegelände in Berlin (ECC - ExpoCenter City) sowie weiteren Leistungsorten in Berlin und Brandenburg (ExpoCenter -Airport- Areal Selchow), die durch den AG betreut werden, erbracht.

Bei den Leistungen handelt es sich um temporäre Medien- und Veranstaltungstechnik für Eigen- und Gastveranstaltungen der Messe Berlin. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausführung von veranstaltungsbedingten medientechnischen Leistungen der Messe Berlin und der mit ihr verbundenen Unternehmen. Das heißt für die gesamten Fazilitäten der Messe Berlin, einschließlich sämtlicher Verwaltungs- und Servicegebäude. Es handelt sich dabei grundsätzlich immer um medien- und veranstaltungstechnische Leistungen für Kongresse, Messen und Events wie Audio-, Video-, Konferenz-, Licht und Bühnentechnik, mitunter auch die Abhängung und Montagen von Veranstaltungstechnik über Publikum und Besuchern (Personen unter schwebenden Lasten), sowie Gestellung von adäquatem, qualifiziertem Personal und dem Projektmanagement für die Erbringung der Leistung.

Eine Transitionsphase ist für den Auftragnehmer ab dem 01.05.2025 vorgesehen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Umsetzungskonzepte30 %
Preis70 %
Qualität
Umsetzungskonzepte

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich a … ganz lesen1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär). 2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers: - dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B, - wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder, - rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue(§266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind, - dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, - dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden, - dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin zur Folge haben kann. 3. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht - nicht älter als 6 Monate 4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als sechs Monate 5. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als sechs Monate 6. evtl. Erklärung der BewGe/BiGE bzw. Arbeitsgemeinschaft (ErklARGE) 7. evtl. Nachunternehmerverzeichnis (NUNVerz) / Nachunternehmerverpflichtungserklärung (NUNVErkl) 8. Vertraulichkeitserklärung 9. Tariftreueerklärung 10. Erklärung Mindeskriterien 11. Bestimmungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sind zu beachten und einzuhalten. MINDESTKRITERIEN, zu erfüllen gem. Formular Erklärung Mindestkriterien: - Erklärung der fachlichen Eignung der für den Auftrag vorgesehenen Fachkräfte für das Gewerk Medientechnik. - Erklärung über die Beschäftigung von mindestens drei Meister für Veranstaltungstechnik und drei Ingenieure für Veranstaltungstechnik. - Erklärung über die Beschäftigung von mindestens 25 Facharbeitern (d.h. Fachkraft für Veranstaltungstechnik). - Erklärung über die Beschäftigung von mindestens zwei Fachplanern/Spezialisten für das Gewerk Licht. - Erklärung über die Beschäftigung von mindestens zwei Fachplanern/Spezialisten für das Gewerk Ton. - Erklärung über die Beschäftigung von mindestens zwei Fachplanern/Spezialist …
Kriterium
1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossene Geschäftsjahre unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bewerber in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine … ganz lesen1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossene Geschäftsjahre unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bewerber in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. 2) Ferner sind Angaben zur Personalentwicklung im Unternehmen des Bewerbers/Bieters in den 2 vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters (max. 10 Punkte): Unternehmensumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel > 5.000.000 EUR netto - 10 Punkte, Unternehmensumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel 3.000.000 bis 5.000.000 EUR netto - 5 Punkte, Unternehmensumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel< 3.000.000 EUR netto - 3 Punkte
Kriterium
Zum Nachweis der Eignung sind mindestens 3 abgeschlossene Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren (2021 - 2023) vom Bewerber einzureichen. Die Referenzangaben sind vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular vorzunehmen. Die Messe Berlin behält sich vor, kurzfristig Referenzbestätigungsschreiben der … ganz lesenZum Nachweis der Eignung sind mindestens 3 abgeschlossene Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren (2021 - 2023) vom Bewerber einzureichen. Die Referenzangaben sind vom Bewerber im Teilnahmeantragsformular vorzunehmen. Die Messe Berlin behält sich vor, kurzfristig Referenzbestätigungsschreiben der jeweiligen Auftraggeber abzufordern. Bewertungsmerkmale des Teilnahmeantrages Los 1: JE REFERENZ max 30 Punkte: Ort der Ausführung ist ein Messegelände oder vergleichbares Veranstaltungsgelände - 10 Punkte, Ort der Ausführung ist kein Messegelände oder vergleichbares Veranstaltungsgelände - 5 Punkte, Das Referenzprojekt beinhaltet medien- und veranstaltungstechnische Leistungen wie Audio-, Video-, Konferenz-, Licht- und Bühnentechnik - 10 Punkte, Das Referenzprojekt beinhaltet keine medien- und veranstaltungstechnischen Leistungen wie Audio-, Video-, Konferenz-, Licht- und Bühnentechnik - 0 Punkte, - Der Auftragswert des Referenzprojekts beträgt > 300.000 Euro netto - 10 Punkte, - Der Auftragswert des Referenzprojekts beträgt 100.000 - 300.000 Euro netto - 5 Punkte, - Der Auftragswert des Referenzprojekts beträgt < 100.000 Euro netto - 3 Punkte Teilnahmeanträge/Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist auf mindestens 3 und maximal 5 Teilnehmer festgesetzt. Der AG behält sich vor, bei einer Unterschreitung der aufgeführten Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen und ggf. im Verhandlungsverfahren ohne erneuten Teilnahmewettbewerb fortführen. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten auf die vom Bewerber vorgelegten Anträgen. Anträge, deren Bewertungen anhand der vorgegebenen Kriterien weniger als 50 von insgesamt 100 Punkten erreichen, werden als ungeeignet erachtet und im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswertung zu hoch, wird die Auswahl unter den verbliebenden Bewerbern durch Los getroffen. Eine Entschädigung für Aufwand und Kosten der Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung wird nicht gewährt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
Der AN räumt der AG durch einseitige Erklärung eine einmalige Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages ein. Der AN hat keinen Anspruch darauf, dass die AG die ihm eingeräumte Vertragsverlängerungsoption auch ausübt. Macht die AG von seiner … ganz lesenDer AN räumt der AG durch einseitige Erklärung eine einmalige Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr zu den Bedingungen dieses Vertrages ein. Der AN hat keinen Anspruch darauf, dass die AG die ihm eingeräumte Vertragsverlängerungsoption auch ausübt. Macht die AG von seiner vorgenannten Optionen Gebrauch, so gelten die Bestimmungen dieses Vertrages für den vereinbarten Verlängerungszeitraum fort. Die vorbenannten Optionsrechte müssen spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit in Textform (gem. § 126 BGB) gegenüber dem AN durch die AG ausgeübt werden.
Optionen
einmalige Verlängerung um 12 Monate
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabekooperation.berlin
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zug … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Teilnahmeantragsunterlagen müssen vom Bewerber unter der dem Los zugeordneten Vergabenummer im AI BIETERCOCKPIT für jedes Los, für das sich der Bewerber bewirbt, separat eingereicht werden. Beispiel: Bewerber A bewirbt sich auf Los 1. Bewerber A reicht seine vollständigen Teilnahmeantragsunterlagen für Los 1 im AI BIETERCOCKPIT unter CP1-2024-0031 ein.
Hinweis
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit po … ganz lesenDurch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion des AI BiIETERCOCKPITS unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens CP1-2024-0031 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 03.12.2024, 12:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpits eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AGs, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform der Vergabekooperation Berlin veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AGs sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Messedamm 22, 14055 Berlin
Kontakt
eu-ausschreibung@messe-berlin.de

Bei uns erfasst

279Bekanntmachungen
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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.12.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 12.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9d057474-f322-4b1c-8da1-3fab423ca5d1.