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Medientechnik

Stadt Rosenheim · Rosenheim, Bayern

Aktenzeichen 0686veröffentlicht 18.04.2024erstmals 18.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 894 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate02.08.2024 – 04.10.2024
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Rosenheim83022, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (55 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 31 Monaten
  3. Fragen bis 14:00 Uhr
    an Stadt Rosenheim
    vor 30 Monaten
  4. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 29 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    Vergabeverfahrensstelle Stadt Rosenheim
    vor 29 Monaten
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 27 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 04.10.2024
    vor 27 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Ausstattung der Klassenzimmer (25 Zimmer) mit Medientechnik. Die Klassenzimmer werden mit Lautsprechern, Projektoren, Wiederholungsdisplays und der dazugehörigen Steuerung ausgestattet. Zusätzlich werden Musikräume mit einer hochwertigen Professional-Audio-Anlage ausgerüstet Beginn der Vertragslaufzeit: 02.08.2024 / Ende der Vertragslaufzeit: 04.10.2024.

Beschreibung des Loses

Ausstattung der Klassenzimmer (25 Zimmer) mit Medientechnik. Die Klassenzimmer werden mit Lautsprechern, Projektoren, Wiederholungsdisplays und der dazugehörigen Steuerung ausgestattet. Zusätzlich werden Musikräume mit einer hochwertigen Professional-Audio -Anlage ausgerüstet Beginn der Vertragslaufzeit: 02.08.2024 / Ende der Vertragslaufzeit: 04.10.2024.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Der Preis ist das alleinige Zuschagskriterium.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem B … ganz lesenDer Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern bzw. Eignungsverleihern wie folgt nachzuweisen: Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise. Es sind Angaben zu machen zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister und dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ein Bieter gilt nur dann als geeignet, wenn er alle im Vordruck L124 „Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben geleistet hat oder diese im AVPQ hinterlegt sind oder sich aus der EEE ergeben (im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich alle Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben), sich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss und er seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Berufs-/ Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder anderweitige sonstige Nachweise darlegt. Sofern der eingereichte Berufs-/Handelsregisterauszug älter als sechs Monate ist, bedarf es einer Erklärung, dass seit diesem Datum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind. Im Falle der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dieser Berufsgenossenschaft vorzulegen; im Insolvenzfall ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, im Fall durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen geeignete Unterlagen darüber. Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt einholen.
Kriterium
Es sind Angaben zu machen zum Jahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre. Erwartet wird ein Mindestjahresumsatz in Höhe von 1.000.000 Euro jährlich bzw. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied den geforderten Minde … ganz lesenEs sind Angaben zu machen zum Jahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre. Erwartet wird ein Mindestjahresumsatz in Höhe von 1.000.000 Euro jährlich bzw. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied den geforderten Mindestjahresumsatz vorweisen können. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Erwartet wird ein Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden 3.000.000 Euro, Sachschäden 1.000.000 Euro. Der Nachweis zum Versicherungsschutz ist durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen, zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Kriterium
Qualifikation eingesetztes Personal: Der AN muss 2 festangestellte Mitarbeiter vorweisen können, die jeweils im Besitz mindestens eines der folgenden Zertifikate sind: - Crestron Zertifikat "Crestron Certified Programmer". - Crestron Zertifikat CTI-P301. Die Zertifikate sind dem Angebot als Kopie be … ganz lesenQualifikation eingesetztes Personal: Der AN muss 2 festangestellte Mitarbeiter vorweisen können, die jeweils im Besitz mindestens eines der folgenden Zertifikate sind: - Crestron Zertifikat "Crestron Certified Programmer". - Crestron Zertifikat CTI-P301. Die Zertifikate sind dem Angebot als Kopie beizulegen. Referenzen: Es sind Angaben zu machen zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen. Angabe von mindestens 3 geeigneten Referenzen (mit Ansprechpartner, dessen Kontaktdaten, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum), die in Art und Rechnungswert mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen älter als drei Jahre sein; Leistungen, die erst seit weniger als einem Jahr erbracht werden, werden nicht als Referenz akzeptiert (maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist). Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner /Ansprechpartner vor. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl Referenzen erbringen. Im Falle der Eignungsleihe darf der Bieter nicht als Referenz für den Eignungsverleiher benannt werden. Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig. Im Falle der Darlegung der Eignung durch Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bleibt die Nachforderung fehlender geeigneter Referenzen vorbehalten. Der Auftraggeber kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter heranziehen. Erwartet wird die Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und zur Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren und die Erklärung zu den Teilen des Auftrags, die als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind. Auch sind die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben einschließlich der Qualifikation.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.08.2024
Vertragsende
04.10.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
27.05.2024, 14:00 Uhr. Vergabeverfahrensstelle Stadt Rosenheim. Angaben über befugte Personen: Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer). Bieter oder deren bevollmächtigten Vertreter sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsan … ganz lesenZur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), 5. mehr als 15 Tage nach Absendung der Information gemäß § 134 GWB in Briefform bzw. mehr als 10 Kalendertage nach deren Absendung per Fax oder Email vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
In mehreren Positionen wurden Produktvorgaben gemacht: Die EDV der Stadt Rosenheim betreibt ein übergeordnetes Steuerungssystem des Herstellers Crestron, Typ Fusion, welches es ermöglicht standortübergreifend auf die Mediensteuerungssysteme der einzelnen Schulen zuzugreifen und u.a. Diagnosen des Zu … ganz lesenIn mehreren Positionen wurden Produktvorgaben gemacht: Die EDV der Stadt Rosenheim betreibt ein übergeordnetes Steuerungssystem des Herstellers Crestron, Typ Fusion, welches es ermöglicht standortübergreifend auf die Mediensteuerungssysteme der einzelnen Schulen zuzugreifen und u.a. Diagnosen des Zustands der Systeme aus der Entfernung abzurufen. Um die nun neu anzuschaffenden Mediensteuerungen in dieses System einbinden zu können, sind Geräte des Herstellers Crestron erforderlich. Eine Einschränkung auf einen geringeren Bieterkreis bedeutet diese Festlegung nicht, da der Hersteller Crestron von nahezu sämtlichen in Frage kommenden Firmen angeboten werden kann. Aus Gründen der Kompatibilität sollen auch die erforderlichen HDMI-Switche und die Signalübertrager vom Hersteller Crestron angeschafft werden, um hier eine geringere Fehleranfälligkeit und damit eine bessere Wirtschaftlichkeit der Systeme herzustellen. Zusätzlich sind derartige Geräte bereits an Schulen installiert, so dass durch die Beibehaltung des Herstellers das vorhandene Know-How im IT-Service weiter genutzt werden kann, ohne dass zusätzliche Schulungen notwendig sind. Auch eine Lagerhaltung und eine Fehlerbehebung kann durch einen einheitlichen Hersteller deutlich wirtschaftlicher umgesetzt werden. Die EDV der Stadt Rosenheim hat sich aus wirtschaftlichen Gründen für Netzwerkswitche des Netzwerkkomponentenausrüsters Zyxel entschieden. Die EDV der Stadt Rosenheim betreibt ein über Jahrzehnte gewachsenes Ehernet-Netzwerk. Da sich der Betrieb mit unterschiedlichen Herstellern, teilweise auch aus dem Low-Budget-Segment sowohl als fehleranfällig, als auch als Sicherheitsrisiko erwiesen hat wurde der Entschluss getroffen strategisch auf eine möglichst einheitliche Ausstattung vom Core bis in den Edgebereich zu setzen. Hierzu wurde der Entschluss gefasst, bei den nun auszustattenden Klassenzimmern ebenfalls Zyxel Switche einzusetzen. Dieser Hersteller wurde gewählt, da er im Vergleich zu Mitbewerbern eine hohe Portdichte, solides Temperaturmanagement und den Betrieb als passiv gekühlter PoE-Switch ermöglicht. Aus diesem Grund, sowie aus hiermit verbundenen Aspekten der Wirtschaftlichkeit und IT-Sicherheit schreibt die Stadt Rosenheim in diesem Fall ein produktbezogenes Gerät aus. Weitere Gesichtspunkte für die der Einsatz von Zyxel Switchen an den Rosenheimer Schulen sinnvoll ist: Wirtschaftlichkeit (Know-How im IT-Service vorhanden / Keine weiteren administrativen Schulungen notwendig) Einheitliche Betriebsführung (Zyxel Switche sind bereits an mehreren Schulen auch bereits am Karolinen-Gymnasium BT-C installiert) Sicherheit (Reduzierung der Anzahl unterschiedlicher Hersteller im Netzwerk und der damit verbundenen Probleme für einen sicheren Betrieb). Komponenten der Mikrofontechnik des Herstellers Shure Für die Pausenhalle im BT C wurde ein Rednerpult mit Shure Technik beschafft. Für dieses wurde eine Antennenanlage zur Übertragung der Sprache installiert. Damit dieses Rednerpult ebenfalls in den Räumen Aula und Mehrzweckraum im BT A genutzt werden kann, ist eine kompatible Anlage erforderlich. Weiterhin ist es aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll, die gleiche Technik zu verbauen um ein geringeres Spektrum von Ersatzteilen vorhalten zu müssen. Aus diesen Gründen wurde für diese Technik ebenfalls der Hersteller Shure vorgegeben. Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
Hinweis
Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabe Bayern (www.vergabe.bayern.de) bzw. iTWOtender (https://www.meinauftrag.rib.de) erforderlich. Angebote können ausschließlich von registrierte … ganz lesenUm Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabe Bayern (www.vergabe.bayern.de) bzw. iTWOtender (https://www.meinauftrag.rib.de) erforderlich. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform eingereicht werden. Dazu ist der Bieterclient AVA-Sign erforderlich, der kostenlos von der Vergabeplattform heruntergeladen werden kann. Für die Erstellung des Angebots sind die im AVA-Sign-Paket zur Verfügung gestellten Formblätter und Unterlagen zu verwenden sowie die in der "Liste der einzureichenden Unterlagen" geforderten Nachweise bzw. Unterlagen beizufügen. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation (z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen) auch nach Ablauf der Angebotsfrist, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ausgenommen davon sind gesetzlich vorgegebene Ausnahmen. Der Bieter hat deshalb anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Königstraße 24, 83022 Rosenheim
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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3,5Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
217.000 €Zuschlagswert im Median
91.542 € – 429.500 €mittlere Hälfte, 17 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 22.05.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 22.05.2024 auf 27.05.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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