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vergebenEU-weitLieferleistungen

Medienausstattung ERNA 10-2024

Universität Siegen · Siegen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 01-ER25EU3OVveröffentlicht 17.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 624 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Siegen-Wittgenstein.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
10
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 63 Tage (57 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (128 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Bieterfragen50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Universität Siegen
    vor 21 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.nrw.de
    vor 21 Monaten
  4. Bindefrist endet
    4 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

In verschiedenen Liegenschaften der Universität Siegen sollen Besprechungsräume, Seminarräume mit Medientechnik mit neuester Technologie erneuert oder neu ausgestattet werden. Die auszuschreibende Gesamtleistung je Los umfasst sowohl die Lieferung der Medientechnik als auch deren Umzug/Implementierung/Programmierung vor Ort. Die Ausschreibung umfasst insoweit den Lieferanteil zusammen mit dem dazugehörigen Dienstleistungsanteil der Installation. Für die reibungslose Implementierung wurden seitens der Universität Siegen Dokumente und Prozesse zur Verfügung gestellt. Die Medientechnik der Seminar- und Besprechungsräume bis 50 Personen sind derzeit teilweise mit veralteter Technik ausgestattet und sollen technisch entsprechend neu ausgestattet oder ertüchtigt werden. Der Umfang dieser Räume ist in den jeweiligen Losen und deren Preisblättern beschrieben. Die Räume sollen mit einfach zu bedienender, nach dem Standard der in anderen Liegenschaften bereits vorhandenen, Präsentationstechnik ausgestattet werden. Horizontal Verkabelungen, welche im Gebäude verlegt oder erweitert werden müssen, sind für die Ausführung nach Vorplanung entsprechend mit auszuführen. Je nach Anforderungen sind Elektroinstallationen zu ergänzen.

Lose10 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Erneuerung Reparatur Ertüchtigung US-AG
––
2
Erneuerung Reparatur Ertüchtigung AH

Gegenstand ist die Installation einfach zu bedienender, nach dem Standard der in anderen Liegenschaften bereits vorhandenen, Präsentations- und Medientechnik. Die Geräte der medientechnischen Anlagen sind teilweise festmontiert oder in den mobilen dauerhaften Einsatz integriert. Das benötigte Material wird, je nach Los, dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Eine einfache und einheitliche Bedienbarkeit soll ein wichtiges Merkmal der medientechnischen Anlagen sein.

––
3
Erneuerung Reparatur Ertüchtigung ENC

Gegenstand ist die Installation einfach zu bedienender, nach dem Standard der in anderen Liegenschaften bereits vorhandenen, Präsentations- und Medientechnik. Die Geräte der medientechnischen Anlagen sind teilweise festmontiert oder in den mobilen dauerhaften Einsatz integriert. Das benötigte Material wird, je nach Los, dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Eine einfache und einheitliche Bedienbarkeit soll ein wichtiges Merkmal der medientechnischen Anlagen sein.

––
4
Erneuerung Reparatur Ertüchtigung PB

Gegenstand ist die Installation einfach zu bedienender, nach dem Standard der in anderen Liegenschaften bereits vorhandenen, Präsentations- und Medientechnik. Die Geräte der medientechnischen Anlagen sind teilweise festmontiert oder in den mobilen dauerhaften Einsatz integriert. Das benötigte Material wird, je nach Los, dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Eine einfache und einheitliche Bedienbarkeit soll ein wichtiges Merkmal der medientechnischen Anlagen sein.

––
5
Erneuerung Reparatur Ertüchtigung H

Gegenstand ist die Installation einfach zu bedienender, nach dem Standard der in anderen Liegenschaften bereits vorhandenen, Präsentations- und Medientechnik. Die Geräte der medientechnischen Anlagen sind teilweise festmontiert oder in den mobilen dauerhaften Einsatz integriert. Das benötigte Material wird, je nach Los, dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Eine einfache und einheitliche Bedienbarkeit soll ein wichtiges Merkmal der medientechnischen Anlagen sein.

––
6
Erneuerung Reparatur Ertüchtigung AR

Gegenstand ist die Installation einfach zu bedienender, nach dem Standard der in anderen Liegenschaften bereits vorhandenen, Präsentations- und Medientechnik. Die Geräte der medientechnischen Anlagen sind teilweise festmontiert oder in den mobilen dauerhaften Einsatz integriert. Das benötigte Material wird, je nach Los, dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Eine einfache und einheitliche Bedienbarkeit soll ein wichtiges Merkmal der medientechnischen Anlagen sein.

––
7
Geräteerneuerung

Gegenstand ist die Installation einfach zu bedienender, nach dem Standard der in anderen Liegenschaften bereits vorhandenen, Präsentations- und Medientechnik. Die Geräte der medientechnischen Anlagen sind teilweise festmontiert oder in den mobilen dauerhaften Einsatz integriert. Das benötigte Material wird, je nach Los, dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Eine einfache und einheitliche Bedienbarkeit soll ein wichtiges Merkmal der medientechnischen Anlagen sein.

––
8
Service Leistungen

Gegenstand ist die Installation einfach zu bedienender, nach dem Standard der in anderen Liegenschaften bereits vorhandenen, Präsentations- und Medientechnik. Die Geräte der medientechnischen Anlagen sind teilweise festmontiert oder in den mobilen dauerhaften Einsatz integriert. Das benötigte Material wird, je nach Los, dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Eine einfache und einheitliche Bedienbarkeit soll ein wichtiges Merkmal der medientechnischen Anlagen sein.

––
9
Lieferleitung Displays

Gegenstand ist die Installation einfach zu bedienender, nach dem Standard der in anderen Liegenschaften bereits vorhandenen, Präsentations- und Medientechnik. Die Geräte der medientechnischen Anlagen sind teilweise festmontiert oder in den mobilen dauerhaften Einsatz integriert. Das benötigte Material wird, je nach Los, dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Eine einfache und einheitliche Bedienbarkeit soll ein wichtiges Merkmal der medientechnischen Anlagen sein.

––
10
Tafel und Projektionsflächen

Gegenstand ist die Installation einfach zu bedienender, nach dem Standard der in anderen Liegenschaften bereits vorhandenen, Präsentations- und Medientechnik. Die Geräte der medientechnischen Anlagen sind teilweise festmontiert oder in den mobilen dauerhaften Einsatz integriert. Das benötigte Material wird, je nach Los, dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Eine einfache und einheitliche Bedienbarkeit soll ein wichtiges Merkmal der medientechnischen Anlagen sein.

––

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50Niedrigster Preis : Bieter "N" niedrigste Angebotssumme / Preis Aufsteigend * Maximalpunktzahl = Bewertungspunkte Höchstpunktzahl = 540
Qualität
BieterfragenGewichtung (Punkte, genau) 50die zu beantwortenden Bieterfragen sind in der Datei "Bieterfragen_Preisbewertung_Wertungsmatrix" zu finden (Vergabeunterlagen) maximale Punktzahl: 540

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Facharbeiter*in / Meisterbrief im Elektrohandwerk oder Industrie Oder Facharbeiter / Meisterbrief aus der Informatik oder Elektrotechnik Creston CTI-P101
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
die optionalen Positionen sind im jeweiligen Preisblatt sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung pro Los gekennzeichnet
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der … ganz lesenStatthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DQBV

Lose 7, 8

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50Niedrigster Preis : Bieter "N" niedrigste Angebotssumme / Preis Aufsteigend * Maximalpunktzahl = Bewertungspunkte Höchstpunktzahl = 540
Qualität
BieterfragenGewichtung (Punkte, genau) 50die zu beantwortenden Bieterfragen sind in der Datei "Bieterfragen_Preisbewertung_Wertungsmatrix" zu finden (Vergabeunterlagen) maximale Punktzahl: 540

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Facharbeiter*in / Meisterbrief im Elektrohandwerk oder Industrie Oder Facharbeiter / Meisterbrief aus der Informatik oder Elektrotechnik Creston CTI-P101, CTI-CTF, CTI-CSD, DM-NVX Design and Networking, DM-Designer, DM-Engineer Extron XTP Systems Engineer, Configurable Control Systems, Advanced Sch … ganz lesenFacharbeiter*in / Meisterbrief im Elektrohandwerk oder Industrie Oder Facharbeiter / Meisterbrief aus der Informatik oder Elektrotechnik Creston CTI-P101, CTI-CTF, CTI-CSD, DM-NVX Design and Networking, DM-Designer, DM-Engineer Extron XTP Systems Engineer, Configurable Control Systems, Advanced School of AV Technologies, School of Emerging Technologies 4K Audinate Certified: Level 1, Level 2, Level 3 Wolfvision Zertifizierter Partner, Sales Expert, Technical Expert
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
die optionalen Positionen sind im jeweiligen Preisblatt sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung pro Los gekennzeichnet
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der … ganz lesenStatthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DQBV

Los 9

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50Niedrigster Preis : Bieter "N" niedrigste Angebotssumme / Preis Aufsteigend * Maximalpunktzahl = Bewertungspunkte Höchstpunktzahl = 540
Qualität
BieterfragenGewichtung (Punkte, genau) 50die zu beantwortenden Bieterfragen sind in der Datei "Bieterfragen_Preisbewertung_Wertungsmatrix" zu finden (Vergabeunterlagen) maximale Punktzahl: 540

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Sharp / NEC Enterprise Partner
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
die optionalen Positionen sind im jeweiligen Preisblatt sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung pro Los gekennzeichnet
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der … ganz lesenStatthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DQBV

Los 10

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50Niedrigster Preis : Bieter "N" niedrigste Angebotssumme / Preis Aufsteigend * Maximalpunktzahl = Bewertungspunkte Höchstpunktzahl = 540
Qualität
BieterfragenGewichtung (Punkte, genau) 50die zu beantwortenden Bieterfragen sind in der Datei "Bieterfragen_Preisbewertung_Wertungsmatrix" zu finden (Vergabeunterlagen) maximale Punktzahl: 540

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Facharbeiter*in / Meisterbrief Tischler /Schreiner Oder Elektroniker*in für Gebäude und Infrastruktursysteme Oder Handwerker*in für Trockenbau Oder Montage-Techniker*in Oder Fachkraft für audiovisuelle Technik
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
die optionalen Positionen sind im jeweiligen Preisblatt sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung pro Los gekennzeichnet
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der … ganz lesenStatthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DQBV

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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54vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3c0bccb9-0ead-4728-8c08-c2e79f707d30.