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Maschineller Winterdienst im Stadtgebiet Bornheim für die Winter 2024/2025 und 2025/2026 mit Verlängerungsoptionen

StadtBetrieb Bornheim AöR · Bornheim, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 22-2024-EU-VgVveröffentlicht 15.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 811 Tagen abgelaufen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvmp-rheinland.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an StadtBetrieb Bornheim AöR
    vor 27 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:59 Uhr
    nur elektronisch über vmp-rheinland.de
    vor 27 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Stadtbetrieb Bornheim AöR, Raum 1.07, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Dem Stadtbetrieb Bornheim (SBB) ist die hoheitliche Aufgabenerfüllung der Verkehrssicherungspflicht auf Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Bornheim übertragen worden. Die Durchführung des Winterdienstes wird nach der gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bornheim vom 07.04.2016 (Anlage 1) in zwei Prioritäten (W 1 und W 2 ) sowie nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW jeweils in der aktuellen Fassung) ausgeführt. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind die im Vertrag (Anlage 2) näher bezeichneten Flächen so zu behandeln, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Fläche soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Vor Beginn der Wintersaison hat der Auftragnehmer (AN) das Einsatzgebiet zu erkunden und das Personal einzuweisen.

Beschreibung des Loses

Die Streukilometer der Stadt Bornheim betragen insgesamt 219,35 km unterteilt in die Prioritäten W 1 mit 115,72 km vorrangiger Winterwartung (Hauptverkehrsachsen) und W 2 mit 103,63 km nach- rangigem Winterdienst (Anliegerstraßen). Bei der im Anhang beigefügten Auflistung (Streuplan) handelt es sich um die Priorität W 1 der vorrangig zu streuenden bzw. räumenden Verkehrsachsen im Stadtgebiet. Der Winterdienst im Stadtgebiet Bornheim erstreckt sich auf den Zeitraum vom 01.11. bis zum 31.03. des Folgejahres (Winterdienstzeitraum). Die Räum- und Streupflicht ist so rechtzeitig zu erfüllen, dass bis zum Einsetzen des Haupt- oder Berufsverkehrs die Winterdienstmaßnahmen abgeschlossen sind und dauern an bis zum Ende des allgemeinen Tagesverkehrs. Während der Nachtzeit besteht grundsätzlich keine Pflicht zu räumen oder zu streuen. In den nachfolgend genannten Zeiten gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind von Montag bis Samstag ab 04:00 Uhr bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 06:00 bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Winterdienstmaßnahmen sind erforderlich: Montags bis samstags in der Zeit von 04:00 Uhr bis 20:00 Uhr Sonn- und feiertags von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 1

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) des Firmen- oder Wohnsitzes
Kriterium
Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.
Kriterium
Angaben über Umsätze aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, die innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre alleine oder anteilig gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführt wurden
Kriterium
Angaben über Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (mind. 5 Referenzen) und innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ausgeführt wurden (Referenzliste)
Kriterium
Angabe der Anzahl aller im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gegliedert nach Lohngruppen
Kriterium
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Vordruck)
Kriterium
Nachweis über die für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge und deren Ausstattung
Kriterium
Schulungsnachweise (Kopie der Bescheinigung nicht älter als 1 Jahr): - DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention - § 4 Unterweisung - § 5 Abs. 3 Gestellung des Aufsichtführenden - § 24 Erste Hilfe - § 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer Die Anforderungen an einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz können auch mit einer Bescheinigung der zuständigen BG nachgewiesen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der SBB erhält zweimal eine Option auf Verlängerung des Vertrages um jeweils eine Winterperiode (Winter 2026/2027 und Winter 2027/2028). Diese Option muss spätestens zum 30.06.2026, bzw. 30.06.2027 gezogen werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vmp-rheinland.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
19.08.2024, 10:00 Uhr. Stadtbetrieb Bornheim AöR, Raum 1.07, Donnerbachweg 15, 53332 Bornheim
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Erfüllung aller genannten Eignungskriterien
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50606 Köln
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPTY6HDAPX

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

197vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (275 Lose mit Angabe)
313.506 €Zuschlagswert im Median
193.022 € – 609.436 €mittlere Hälfte, 116 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d436302b-17ce-4776-9195-63069939f3f3.