Marktuntersuchung Lebenserhaltungssysteme
Deutsche Raumfahrtagentur im DLR e.V. · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 50WP2505veröffentlicht 28.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 295 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 15.11.2025 – 14.11.2026
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Planungsdienstleistungen zur Liegenschaftszentralisierung des Bundesamtes für Sicherheit in BonnBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 09.11.2026
- SYS_636/26 - Werksinstandhaltung von Systemen Leopard 1 - BPz 2 W86HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH · BonnFrist 04.12.2026
- SYS_637/26 - Werksinstandhaltung von Systemen Leopard 2 - BPz 3 W86HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH · BonnFrist 04.12.2026
- Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich zentrale Dienste und HaushaltInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund) · BonnFrist 25.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (352 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 9 Tagen · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 295 Tsd. €
- Laufzeit
- 1 Jahr15.11.2025 – 14.11.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53227, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 14.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Lebenserhaltungssysteme (englisch Environmental Control & Life Support Systems (ECLSS)) sind Technologien oder Technologiekombinationen, die Lebewesen das Überleben in Umgebungen ermöglichen, in denen ihr Überleben eigentlich nicht möglich ist. Der Weltraum und auch die meisten planetaren Oberflächen sind solche für Menschen lebensfeindlichen Umgebungen. Aus diesem Grund sind ECLSS in der astronautischen Raumfahrt essentiell. Im Allgemeinen umfassen ECLSS Geräte, welche für eine atembare Atmosphäre sorgen, Wasser und Nahrung bereitstellen und physiologische Abfälle entsorgen oder wiederaufbereiten. Je nach Definition werden auch Einrichtungen für die Prävention und Unterdrückung von Bränden sowie die Bereitstellungen eines bestimmten Gravitationslevels zu ECLSS gezählt. Der zu beauftragende Auftragnehmer (AN) stellt im Rahmen des Vorhabens den aktuellen technischen und wissenschaftlichen Stand im Bereich der ECLSS zusammen, vor allem in Deutschland, aber auf einem höheren Level mit geringerer Detailtiefe auch in anderen europäischen Ländern und weltweit. Der Ansatz ist dabei zunächst technologieoffen (z. B. physikalisch-chemische, bioregenerative und andere Technologien). Der Auftraggeber (AG) identifiziert Fähigkeitslücken (z.B. Schließungsgrad des Stoffkreislaufs) für zukünftige astronautische Missionen im niedrigen Erdorbit (Low Earth Orbit (LEO)), zu Mond und Mars sowie darüber hinaus. Der AG legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die in Deutschland bisher durchgeführten Aktivitäten sowohl im Bereich der Industrie als auch in der Forschung. Potentiale für zukünftige Aktivitäten inklusive Entwicklungs-Roadmaps für ausgewählte Technologiethemen sind zu erarbeiten. Des Weiteren untersucht der AG Zweitverwendungsmöglichkeiten außerhalb der Raumfahrt, sogenannte SpinOuts, und Möglichkeiten zur Verwendung raumfahrtfremder Technologien, sogenannte Spin-Ins,.
Beschreibung des Loses
Beschreibung: Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Nur ausnahmsweise dürfen mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Unter Teillosen versteht § 97 Abs. 4 S. 2 GWB die Aufteilung von Leistungen in der Menge. Eine Aufteilung in Teillose unterteilt den Auftrag quantitativ, zerlegt also den Gesamtauftrag in Teilmengen, die im Wesentlichen qualitativ gleichartig sind. Bei der Bildung von Fachlosen wird die zur Vergabe anstehende Leistung nach Art oder Fachgebiet, d.h. qualitativ, aufgeteilt (vgl. Ziekow/Völlink, 5. Auflage 2024, § 97, Rdnr, 79 u. 80). Bei Fachlosen findet demnach eine Unterteilung der Gesamtleistung in einzelne Fachgebiete oder Gewerke statt (vgl. Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage 2019, § 97, Rdnr. 135). Die Losvergabe ist nach § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB grundsätzlich die Regel. Die Gesamtvergabe ist die Ausnahme. Fraglich ist, ob vorliegend die Aufteilung in Teil- und/oder Fachlose überhaupt möglich ist. a) Auftrag ist in mengenmäßiger und/oder fachlicher Sicht überhaupt nicht trennbar Der vorliegende Auftrag ist aus technischen Gründen nicht trennbar im Sinne von § 97 Abs. 4 S. 3 GWB. Technische Gründe sind nicht allein technische Gesichtspunkte im eigentlichen Sinne des Wortes, sondern alle Aspekte, die zu einem in Anbetracht des vom Auftraggeber vorgegebenen Leistungsprofils unauflöslichen Zusammenhang miteinander stehen. (Ziekow/Völlink/Ziekow, 5. Aufl. 2024, GWB § 97 Rn. 94, beck-online) Beim Vorhaben handelt es sich um eine reine „Papieranalyse“, die das Zusammentragen von bereits verfügbaren Informationen, deren Verknüpfung und Analyse beinhaltet. Alle Einzelleistungen stehen daher in enger räumlicher und technischer Verbindung und eine Aufspaltung in Bereiche wäre nicht sachgerecht, weil Informationen und Analysen umfassend aufeinander aufbauen. Die Integration aller Leistungsschritte in einer Hand ist hier eine erforderliche Maßnahme um die Qualität der Gesamtleistung zu sichern. Bei dem zu vergebenen Leistungsumfang handelt es sich um eine kohärente, räumlich oder mengenmäßig nicht weiter zerlegbare Leistung. Die Bildung von Teillosen ist daher nicht möglich. Die Bildung von Fachlosen kommt ebenfalls nicht in Betracht, da eine eindeutige Trennung der einzelnen zu vergebenden Aufgabengebiete unmöglich ist. b) Wirtschaftliche Gründe Nicht zutreffend. c) Technische Gründe Nicht zutreffend Im Ergebnis soll der Auftrag im Ganzen vergeben werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- -
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.11.2025
- Vertragsende
- 14.11.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB … ganz lesenkürzer
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). 2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB). 3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB). 4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB). 5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Universität Stuttgart, Stuttgart | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Königswinterer Str. 522-524, 53227 Bonn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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- 50WP2604 - Bioprinting for Advanced Research and Biomedical Innovation in Exploration22.07.2026
- Planung, Durchführung und Auswertung von TDP1 Betrieb und Experimente Phase E5 (01/2026 -12/2028)05.01.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 731 (Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (352 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bietergemeinschaft d-fine GmbH / QC Design GmbH / PlanQC GmbH, vertreten durch d-fine GmbH4 Zuschläge
- BearingPoint GmbH3 Zuschläge
- Yuri GmbH3 Zuschläge
- Albrecht Consult GmbH2 Zuschläge
- Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU)2 Zuschläge
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 06.08.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Evidence Map Stay at workBundesanstalt für Arbeitsschutz und ArbeitsmedizinFrist 23.11.2026
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- 4727F50502 - Herausforderungen für die Entsorgung und Endlagerung radioaktiver Abfälle aus alternativen ReaktorkonzeptenBundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Frist 25.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8e0b33fe-68b1-43d5-9c8a-a774fe020504.