Marktorientierte Beschaffung der Erdgasbelieferung der Stadt Siegen
Stadt Siegen · Siegen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen G-109197-2025veröffentlicht 13.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 6 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2027 – 01.01.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- StromlieferungJobcenter Dortmund · DortmundFrist 03.12.2026
- ErdgasRheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Abt. 5.3 · BonnFrist 24.11.2026
- Erdgaslieferung an Folkwang Universität der Künste LZ 01.01.27 bis 01.01.30Folkwang Universität der Künste vertreten durch EMP Energie GmbH · EssenFrist 23.11.2026
- BLB /Z / Standardhandelsprodukte ErdgasBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · DüsseldorfFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Nordrhein-Westfalen (13 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 6 Mio. €
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2027 – 01.01.2030, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Siegen57072, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
- Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)75 %
- Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)12 %
- Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 15%. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: < 10% 0 Punkte >= 10% 20 Punkte >= 20% 70 Punkte 100 % (flexibel) 100 Punkte8 %
- • Dienstleistungsentgelte, die maximal 0,50 ct/kWh betragen, werden mittels linearer Interpolation bepunktet. • Liegt das angebotene Entgelt über 0,50 ct/kWh, werden 0 Punkte vergeben. • Angebote, deren Dienstleistungsentgelt 20 % oder mehr über dem günstigsten Angebot liegt, erhalten ebenfalls 0 Punkte.5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 7 Monatennur elektronisch über evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrvor 7 Monaten
- Bindefrist endetvor 6 Monaten31 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 01.01.2030
Beschreibung
Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen. Anzahl der Abnahmestellen: 146 (davon 3 RLM) // Jahresverbrauch: 25.304.964 kWh (Stand 2024)
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Kosten
- Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)Gewichtung (Punkte, genau) 750Vertragslaufzeit 2027-2029 Niedrigste Energiekosten
- Kosten
- Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot, erhalten 0 Punkte. Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“)Gewichtung (Punkte, genau) 120Verlängerungsoption 2030 Niedrigste Energiekosten
- Kosten
- Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 15%. Bewertung Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze: < 10% 0 Punkte >= 10% 20 Punkte >= 20% 70 Punkte 100 % (flexibel) 100 PunkteGewichtung (Punkte, genau) 80Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze
- Kosten
- • Dienstleistungsentgelte, die maximal 0,50 ct/kWh betragen, werden mittels linearer Interpolation bepunktet. • Liegt das angebotene Entgelt über 0,50 ct/kWh, werden 0 Punkte vergeben. • Angebote, deren Dienstleistungsentgelt 20 % oder mehr über dem günstigsten Angebot liegt, erhalten ebenfalls 0 Punkte.Gewichtung (Punkte, genau) 50Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme
Eignung7 von 7 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Erklärung über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 5 Mio. j … ganz lesenkürzer
Erklärung über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 5 Mio. je Schadenfall. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben. Der Auftraggeber fordert im Falle der Zuschlagserteilung einen Nachweis über die Versicherung. Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des auf-gestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt. Bei Angebotsabgabe eines Bieters/Energieversorgers für mehrere Lose, reicht die einmalige Einreichung des Nachweises aus.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bonitätsnachweis Der Bewerber muss nachweisen, dass er mindestens die Anforderungen der Creditreform-Risikoklassen I und II erfüllt. Dies kann durch einen der in der Creditreform Ratingmap aufgeführten Nachweise oder durch vergleichbare Bonitätsnachweise anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) e … ganz lesenkürzer
Bonitätsnachweis Der Bewerber muss nachweisen, dass er mindestens die Anforderungen der Creditreform-Risikoklassen I und II erfüllt. Dies kann durch einen der in der Creditreform Ratingmap aufgeführten Nachweise oder durch vergleichbare Bonitätsnachweise anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) erfolgen, sofern diese eine berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit ausweisen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit alternativer Nachweise wird mit den Creditreform-Werten verglichen und entsprechend eingeordnet. Zugelassen sind nur Nachweise mit klar ausgewiesener Ausfallwahrscheinlichkeit, die höchstens 6 Monate alt sind (bezogen auf den Angebotszeitpunkt). Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 30.09.2025). Bei Angebotsabgabe eines Bieters/Energieversorgers für mehrere Lose, reicht die einmalige Einreichung des Nachweises aus- Allgemeiner Jahresumsatz
Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto (Formblatt „Eigenerklärung Eignung“). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich is … ganz lesenkürzer
Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto (Formblatt „Eigenerklärung Eignung“). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bietergemeinschaften der kumulierte Umsatz. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz mit Belieferung des angebotenen Energieträgers, also von Erdgas in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils pro Geschäftsjahr mindestens EUR 600.000,00 netto betrug. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft unberücksichtigt (Mindeststandard).- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter muss pro angebotenen Energieträger (Gas) mindestens drei Referenzen vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz und betreffenden Energieträger erfüllen. Angebote, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Mindeststand … ganz lesenkürzer
Der Bieter muss pro angebotenen Energieträger (Gas) mindestens drei Referenzen vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz und betreffenden Energieträger erfüllen. Angebote, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Energieträger Erdgas: • Im Rahmen des Referenzprojektes wurde die Belieferung von Erdgas erbracht • Im Rahmen des Referenzprojektes wurden mindestens 140 Abnahmestellen beliefert oder das Verbrauchsvolumen im Referenzprojektes betrug mindestens 25 GWh pro Jahr • Die Leistungserbringung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eintragung in das Handelsregister
- Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 01.01.2030
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Verlängerungsoption: 01.01.2030; 6.00 Uhr bis 01.01.2031; 6:00 Uhr
- Optionen
- Der Vertrag kann maximal einmal um 12 weitere Monate verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 31 Tage
- Angebotsöffnung
- 27.03.2026, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitmehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung derBieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oderper Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tagdes Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit einesNachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- -
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Siegen
- Anschrift
- Markt 2, 57072 Siegen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- first energy GmbH
Bei uns erfasst
- Marktorientierte Beschaffung der Ökostrombelieferung der Stadt Siegen05.05.2026 · 4 Angebote
- Ausschreibung und marktorientierte Beschaffung der Erdgasbelieferung der Stadt Siegen für den Lieferzeitraum 2024 bis 202530.05.2023
- Ausschreibung und marktorientierte Beschaffung der Ökostrombelieferung der Stadt Siegen für den Lieferzeitraum 2024 und 202530.05.2023
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 091 (Brennstoffe) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Nordrhein-Westfalen (13 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- enercity AG10 Zuschläge
- Enni Energie & Umwelt Niederrhein GmbH6 Zuschläge
- ZVO Energie GmbH6 Zuschläge
- Christian Ohrem GmbH5 Zuschläge
- ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH5 Zuschläge
- BeSte Stadtwerke GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
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- Lieferung von Erdgas für die EMiL Entsorgungswirtschaft Minden-Lübbecke AöR in 2028-2029EMiL Entsorgungswirtschaft Minden-Lübbecke AöRFrist 23.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019c465e-5ba7-4167-b385-3f0724b925e8.