Markterkundung über ein Mehrwegbecher-System mit Pfand
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung · Bonn
Aktenzeichen MK01veröffentlicht 09.05.2025Öffentliche Ausschreibung
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- ?keine Angabe
- Geschätzter Wert
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- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibungnational
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Bonn
- Einreichung
- elektronisch: Nicht zulässigevergabe-online.de
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 16 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 16 Monatenüber evergabe-online.de
- Heute
Beschreibung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) prüft derzeit die Einführung eines Mehrwegbecher-Systems mit Pfand und führt im Zuge dessen eine Markterkundung durch. Hierbei handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren! Es ist eine unverbindliche Informationsabfrage, die allein der Markterkundung gemäß § 20 Abs. 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) dient. Der öffentliche Auftraggeber erhält durch das Hilfsmittel der Markterkundung einen ausreichend guten Überblick darüber, was der Markt für ihn bereithält. Des Weiteren dient es der Schätzung der jeweiligen Kosten, sodass die Grundlage für eine Ausschreibung geschaffen werden kann. Das vorliegende Markterkundungsverfahren grenzt sich damit zu einem ggf. nachfolgenden Vergabeverfahren ab und ersetzt dieses nicht. Eine Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der Markterkundung nicht. Die Interessenten sind an ihre Interessenbekundung nicht gebunden. In diesem Rahmen wenden wir uns an alle Marktteilnehmer, die ein den nachfolgenden Voraussetzungen entsprechendes Mehrwegbecher-Pfandsystem anbieten können. Wir bitten Sie daher freundlich, uns über Ihr Pfandsytem zu informieren. Bitte senden Sie uns bis zum 03.07.2025 entsprechende Informationen per E-Mail an: DezentraleVergabeID@bmz.bund.de Voraussetzung: Bei dem Mehrwegbecher-System sollen die To-go-Becher und Deckel gegen eine Pfandgebühr aus einem Ausgabeautomaten gezogen und auch wieder an einem Rücknahmeautomaten abgegeben werden. Die Leerung des Automaten, die Reinigung der Getränkebecher sowie die Bestückung mit sauberen Bechern in den Automaten, soll durch unser Kantinenpersonal durchgeführt werden. Ein Kaffeevollautomat ist bereits vorhanden und soll derzeit nicht ausgetauscht werden. Die Automaten sollen in unserer Liegenschaft in Bonn aufgestellt werden. Das BMZ nutzt bereits RFID-Karten. Eine Anbindung der RFID-Karten an das Bezahlsystem wäre wünschenswert, ist aber keine Grundvoraussetzung. Zu den Automaten stellen wir folgende Fragen: 1. Kann man diese Geräte bei Ihnen kaufen und/oder mieten? Wie hoch wären in etwa jeweils die Kosten inkl. Aufstellung am Verwendungsort? 2. Sind (jährliche) Wartungen möglich/nötig? Kann die Wartung nur von Ihnen vorgenommen werden oder gibt es auch alternative Anbieter? Wie hoch wären diese Kosten? 3. Wird eine Software benötigt? Wenn ja, welche und wie hoch sind die Kosten? 4. Gibt es eine Einweisung in die Nutzung der Geräte? Wie hoch sind die Kosten? 5. Wie sehen die technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme aus? 6. Gibt es einen Sicherheits- und Betrugsschutz? Wenn ja, in welcher Form? 7. Gibt es eine „Rückgabefrist“ bis wann die Becher zurückgegeben werden müssen? Z. B. bis zu zehn Tage nach Ausgabe des Bechers am Ausgabeautomaten? 8. Welche Bezahlsysteme (Bar, EC-Karte, RFID-System, etc.) sind möglich? 9. Wie viele Jahre beträgt die Lebensdauer der Automaten? 10. Können Becher und Deckel getrennt voneinander aus- bzw. abgegeben werden? 11. Wie viele Becher und Deckel passen maximal in die Automaten? 12. Welche Maße haben die Geräte? 13. Wurden die Geräte nachhaltig produziert? 14. Sind die Geräte individuell bedruckbar (z. B. Behördenname und -logo)? Wie sieht hier die Preisspanne aus? 15. Wie viele Wochen beträgt die Lieferzeit der Geräte? 16. Können Sie mir Leistungskataloge/Prospekte, Produktdatenblätter, Preislisten, etc. zur Verfügung stellen? Zu den Mehrwegbechern und -deckel stellen wir folgende Fragen: 1. Mit welchen Bechern und Deckeln muss das Gerät bestückt werden? Gibt es verschiedene Alternativen zur Auswahl? 2. Sind sie mit einem Chip o. ä. ausgerüstet, sodass ein Pfandsystem eingerichtet werden kann? 3. Welche Größen gibt es? 4. Wie hoch sind die jeweiligen Kosten der Becher und Deckel? 5. Sind sie individuell bedruckbar (z. B. Behördenname und -logo) und wie hoch ist diese Preisspanne? 6. Aus welchem Material bestehen sie? Gibt es verschiedene Alternativen zur Auswahl? 7. Wurden sie nachhaltig hergestellt? Wenn ja, inwiefern wurden sie nachhaltig hergestellt? 8. Sind sie spülmaschinenfest? Wie viele Spülgänge hält die in etwa Tasse aus? 9. Bis zu welcher maximalen Temperatur ist eine Reinigung der Tassen und Deckel jeweils möglich? 10. Können Sie mir Leistungskataloge/Prospekte, Produktdatenblätter, Preislisten, Musterexemplare etc. zur Verfügung stellen?
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53113 Bonn
- Kontakt
- ?keine Angabe
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Preise und WettbewerbPremium
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0e3888b1-866e-4c0c-ab58-e9df7aad9ced.