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Frist unbekanntEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungen

MARKTERKUNDUNG - Klärschlammverwertung ab 2027 bis mindestens 2035 mit gesetzlich geforderter Phosphor-Rückgewinnung ab 2029

Entsorgungsverband Saar · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen 2025_031veröffentlicht 23.04.2025Dienstleistungen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
9 Jahre01.01.2027 – 31.12.2035
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Entsorgungsverband Saar
    vor 17 Monaten
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2035
    in 55 Tagen

Beschreibung

An der Maßnahme interessierte Unternehmen geben Ihr Interesse bis 26.05.2025, 10:00 Uhr per E-Mail an vergabe@evs.de mit dem Betreff "2025_031 Markterkundung EVS Klärschlammverwertung 2027-2035" bekannt. Zur Entwicklung eines zukunftsfähigen Konzepts zur Klärschlammverwertung ab 2027 bis mindestens 2035 und P-Rückgewinnung ab 2029 für die Klärschlämme führt der Entsorgungsverband Saar eine Markterkundung nach § 28 Vergabeverordnung (VgV) durch. Insgesamt fällt eine Klärschlammmenge von rd. 53.200 Mg/a entwässertem Klärschlamm Originalsubstanz (OS) an, die bei 33 Kläranlagen des EVS abzufahren sind. Diese Mengen können nicht garantiert werden, Abweichungen sind möglich.

Beschreibung des Loses

Der Entsorgungsverband Saar (im folgenden EVS) ist ein sondergesetzlicher kommunaler Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Aufgaben des EVS sind die überörtliche und örtliche Abfallbewirtschaftung sowie die überörtliche Abwasserbeseitigung. Mitglieder des EVS sind alle Städte und Gemeinden des Saarlandes. Der EVS ist daher für den Betrieb aller saarländischen kommunalen Kläranlagen zuständig, wobei die Ausbaugröße von 2 Kläranlagen größer 100.000 EW beträgt und bei 7 Kläranlagen zwischen 50.000 EW und 100.000 EW liegt. Bei den restlichen 124 Kläranlagen ist die Ausbaugröße kleiner 50.000 EW. Der EVS will ein zukunftsfähiges Entsorgungskonzept für die Entsorgung seiner Klärschlämme ab 2027 entwickeln. Die Klärschlämme sollen gebündelt als gemeinsames Klärschlammkontingent zur thermischen Verwertung ab 2027 zur Verfügung gestellt werden. Mit einer angestrebten Vertragsdauer bis mindestens 2035 ist ab 2029 auch die Durchführung der P-Rückgewinnung aus den erzeugten Klärschlammaschen zu berücksichtigen. Auf den beteiligten Kläranlagen fällt eine Klärschlammmenge von rd. 53.200 Mg/a entwässertem Klärschlamm Originalsubstanz (OS) an. Diese Mengen können nicht garantiert werden, Abweichungen sind möglich. Neben der thermischen Verwertung wird ein Teil der entwässerten Klärschlämme derzeit auch stofflich verwertet. Der stoffliche Verwertungsweg kann durch den Dienstleister auch zukünftig nach den Maßgaben der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der Düngemittelverordnung (DüMV) weiterverfolgt werden. Ebenfalls erfolgt derzeit eine landwirtschaftliche Nassschlammverwertung, die auch zukünftig durch den EVS selbst erfolgen soll. Diese Markterkundung dient dazu, die Möglichkeiten einer rechtskonformen Klärschlammentsorgung ab 2027 bis mindestens 2035 einschließlich zu eruieren. Die Entsorgung soll dabei vollumfänglich an einen Dienstleister übergeben werden. Insbesondere sollen die interessierten Unternehmen hier ihre Verfahren zur thermischen Vorbehandlung des Klärschlamms und die P-Rückgewinnung nach den gesetzlichen Bestimmungen darlegen. Im Einzelnen sind folgende Leistungen durch den Dienstleister zu erbringen: 1. Abholung der entwässerten Klärschlämme auf den Kläranlagen; 2. Transport der Klärschlämme zur Verwertungsstelle (ggf. Bereitstellung eines Zwischenlagers/ einer Umladestelle durch den Dienstleister); 3. Je nach geltender Rechtslage stoffliche Verwertung/ thermische Behandlung der Klärschlämme; 4. P-Rückgewinnung aus der erzeugten Klärschlammasche oder rechtskonforme Direktnutzung der Asche oder des kohlenstoffhaltigen Rückstands; 5. Erzeugung eines marktgängigen Produkts aus der Klärschlammasche und dessen Vertrieb; 6. Verwertung/ Beseitigung der ggf. entstandenen Nebenprodukte und Rückstände. Durch Überlassung der entwässerten Klärschlämme an den Dienstleister gehen alle Pflichten der weiteren Behandlung, Verwertung und Entsorgung an den Betreiber der Verbrennungsanlage über. Eine verfahrenstechnische Festlegung zur Art der P-Rückgewinnung oder des erzeugten Produktes erfolgt nicht. Die Wahl des Verfahrens liegt in den Händen des Dienstleisters. Eine ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlammes mit Durchführung der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen P- Rückgewinnung ist zu garantieren und nachzuweisen. Die Markterkundung wird ergebnisoffen durchgeführt und ist für beide Seiten unverbindlich. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet keine Ansprüche auf die Durchführung in einem ggf. später durchzuführenden wettbewerblichen Vergabeverfahren. An der Maßnahme interessierte Unternehmen geben Ihr Interesse bis 26.05.2025, 10:00 Uhr per E-Mail an vergabe@evs.de mit dem Betreff "2025_031 Markterkundung EVS Klärschlammverwertung 2027-2035" bekannt. Danach erhalten die interessierten Unternehmen am 27.05.2025 weitergehende Hinweise, einen Rückmeldebogen und eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Der Rückmeldebogen und die Vertraulichkeitsvereinbarung sind bis spätestens 20.06.2025, 10:00 Uhr per E-Mail an die E-Mail-Adresse vergabe@evs.de mit dem Betreff "2025_031 Markterkundung EVS Klärschlammverwertung 2027-2035" einzureichen. Hierin ist so ausführlich wie möglich zu beschreiben, welche Leistungserbringung durch den Dienstleister angestrebt wird. Den Teilnehmern wird dann Gelegenheit gegeben ihre Vorstellungen zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen eines zu vereinbarenden Gesprächstermins darzulegen. Die Gespräche finden voraussichtlich in KW 35 und KW 36 statt. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmer auf Einladung. Nach den Gesprächen erfolgt eine endgültige Auswertung der Rückmeldebögen. Mit der endgültigen Auswertung ist die Markterkundung formal beendet.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2035
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, 66119 Saarbrücken
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Angefragte Auskünfte bei Teilnahme: Interessierte Unternehmen weisen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung nach. Neben der Insolvenz gelten noch folgende andere zwingende (§123 GWB) … ganz lesenAngefragte Auskünfte bei Teilnahme: Interessierte Unternehmen weisen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung nach. Neben der Insolvenz gelten noch folgende andere zwingende (§123 GWB) und fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB). Ggf. unter Berücksichtigung einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, schwere Verfehlung, mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Markterkundung nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession handelt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zu Erteilung eines öffentlichen Auftrags. Auch schließt die Nichtteilnahme an dieser Markterkundung die Möglichkeit zur Beteiligung an einem späteren wettbewerblichen Verfahren zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession nicht aus. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist für diese unverbindliche Markterkundung nicht eröffnet. Es handelt sich um eine Bekanntmachung zum Zwecke der Durchführung eines Markterkundungsverfahren. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessentenn durch die Teilnahme an dieser Markterkundung entstehen sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier lediglich um eine Markterkundung handelt und KEIN Angebot abzugeben ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8c613779-6c76-4e80-85e2-7b57c4f14f30.