MARKTERKUNDUNG - Klärschlammverwertung ab 2027 bis mindestens 2035 mit gesetzlich geforderter Phosphor-Rückgewinnung ab 2029
Entsorgungsverband Saar · Saarbrücken, Saarland
Aktenzeichen 2025_031veröffentlicht 23.04.2025Dienstleistungen
- Laufzeit
- 9 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2035
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- OPEN-HOUSE - Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags der stofflichen (landwirtschaftlichen) Verwertung von Nassklärschlamm im Open-House-Verfahren des Entsorgungsverband SaarEntsorgungsverband Saar · SaarbrückenFrist 31.12.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 9 Jahre01.01.2027 – 31.12.2035
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Saarbrücken66117, Regionalverband Saarbrücken, Saarland
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
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Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 17 Monatenan Entsorgungsverband Saar
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2035
Beschreibung
An der Maßnahme interessierte Unternehmen geben Ihr Interesse bis 26.05.2025, 10:00 Uhr per E-Mail an vergabe@evs.de mit dem Betreff "2025_031 Markterkundung EVS Klärschlammverwertung 2027-2035" bekannt. Zur Entwicklung eines zukunftsfähigen Konzepts zur Klärschlammverwertung ab 2027 bis mindestens 2035 und P-Rückgewinnung ab 2029 für die Klärschlämme führt der Entsorgungsverband Saar eine Markterkundung nach § 28 Vergabeverordnung (VgV) durch. Insgesamt fällt eine Klärschlammmenge von rd. 53.200 Mg/a entwässertem Klärschlamm Originalsubstanz (OS) an, die bei 33 Kläranlagen des EVS abzufahren sind. Diese Mengen können nicht garantiert werden, Abweichungen sind möglich.
Beschreibung des Loses
Der Entsorgungsverband Saar (im folgenden EVS) ist ein sondergesetzlicher kommunaler Zweckverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Aufgaben des EVS sind die überörtliche und örtliche Abfallbewirtschaftung sowie die überörtliche Abwasserbeseitigung. Mitglieder des EVS sind alle Städte und Gemeinden des Saarlandes. Der EVS ist daher für den Betrieb aller saarländischen kommunalen Kläranlagen zuständig, wobei die Ausbaugröße von 2 Kläranlagen größer 100.000 EW beträgt und bei 7 Kläranlagen zwischen 50.000 EW und 100.000 EW liegt. Bei den restlichen 124 Kläranlagen ist die Ausbaugröße kleiner 50.000 EW. Der EVS will ein zukunftsfähiges Entsorgungskonzept für die Entsorgung seiner Klärschlämme ab 2027 entwickeln. Die Klärschlämme sollen gebündelt als gemeinsames Klärschlammkontingent zur thermischen Verwertung ab 2027 zur Verfügung gestellt werden. Mit einer angestrebten Vertragsdauer bis mindestens 2035 ist ab 2029 auch die Durchführung der P-Rückgewinnung aus den erzeugten Klärschlammaschen zu berücksichtigen. Auf den beteiligten Kläranlagen fällt eine Klärschlammmenge von rd. 53.200 Mg/a entwässertem Klärschlamm Originalsubstanz (OS) an. Diese Mengen können nicht garantiert werden, Abweichungen sind möglich. Neben der thermischen Verwertung wird ein Teil der entwässerten Klärschlämme derzeit auch stofflich verwertet. Der stoffliche Verwertungsweg kann durch den Dienstleister auch zukünftig nach den Maßgaben der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und der Düngemittelverordnung (DüMV) weiterverfolgt werden. Ebenfalls erfolgt derzeit eine landwirtschaftliche Nassschlammverwertung, die auch zukünftig durch den EVS selbst erfolgen soll. Diese Markterkundung dient dazu, die Möglichkeiten einer rechtskonformen Klärschlammentsorgung ab 2027 bis mindestens 2035 einschließlich zu eruieren. Die Entsorgung soll dabei vollumfänglich an einen Dienstleister übergeben werden. Insbesondere sollen die interessierten Unternehmen hier ihre Verfahren zur thermischen Vorbehandlung des Klärschlamms und die P-Rückgewinnung nach den gesetzlichen Bestimmungen darlegen. Im Einzelnen sind folgende Leistungen durch den Dienstleister zu erbringen: 1. Abholung der entwässerten Klärschlämme auf den Kläranlagen; 2. Transport der Klärschlämme zur Verwertungsstelle (ggf. Bereitstellung eines Zwischenlagers/ einer Umladestelle durch den Dienstleister); 3. Je nach geltender Rechtslage stoffliche Verwertung/ thermische Behandlung der Klärschlämme; 4. P-Rückgewinnung aus der erzeugten Klärschlammasche oder rechtskonforme Direktnutzung der Asche oder des kohlenstoffhaltigen Rückstands; 5. Erzeugung eines marktgängigen Produkts aus der Klärschlammasche und dessen Vertrieb; 6. Verwertung/ Beseitigung der ggf. entstandenen Nebenprodukte und Rückstände. Durch Überlassung der entwässerten Klärschlämme an den Dienstleister gehen alle Pflichten der weiteren Behandlung, Verwertung und Entsorgung an den Betreiber der Verbrennungsanlage über. Eine verfahrenstechnische Festlegung zur Art der P-Rückgewinnung oder des erzeugten Produktes erfolgt nicht. Die Wahl des Verfahrens liegt in den Händen des Dienstleisters. Eine ordnungsgemäße Verwertung des Klärschlammes mit Durchführung der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen P- Rückgewinnung ist zu garantieren und nachzuweisen. Die Markterkundung wird ergebnisoffen durchgeführt und ist für beide Seiten unverbindlich. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet keine Ansprüche auf die Durchführung in einem ggf. später durchzuführenden wettbewerblichen Vergabeverfahren. An der Maßnahme interessierte Unternehmen geben Ihr Interesse bis 26.05.2025, 10:00 Uhr per E-Mail an vergabe@evs.de mit dem Betreff "2025_031 Markterkundung EVS Klärschlammverwertung 2027-2035" bekannt. Danach erhalten die interessierten Unternehmen am 27.05.2025 weitergehende Hinweise, einen Rückmeldebogen und eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Der Rückmeldebogen und die Vertraulichkeitsvereinbarung sind bis spätestens 20.06.2025, 10:00 Uhr per E-Mail an die E-Mail-Adresse vergabe@evs.de mit dem Betreff "2025_031 Markterkundung EVS Klärschlammverwertung 2027-2035" einzureichen. Hierin ist so ausführlich wie möglich zu beschreiben, welche Leistungserbringung durch den Dienstleister angestrebt wird. Den Teilnehmern wird dann Gelegenheit gegeben ihre Vorstellungen zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen eines zu vereinbarenden Gesprächstermins darzulegen. Die Gespräche finden voraussichtlich in KW 35 und KW 36 statt. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmer auf Einladung. Nach den Gesprächen erfolgt eine endgültige Auswertung der Rückmeldebögen. Mit der endgültigen Auswertung ist die Markterkundung formal beendet.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2035
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, 66119 Saarbrücken
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Angefragte Auskünfte bei Teilnahme: Interessierte Unternehmen weisen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung nach. Neben der Insolvenz gelten noch folgende andere zwingende (§123 GWB) … ganz lesenkürzer
Angefragte Auskünfte bei Teilnahme: Interessierte Unternehmen weisen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Leistungserbringung nach. Neben der Insolvenz gelten noch folgende andere zwingende (§123 GWB) und fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB). Ggf. unter Berücksichtigung einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, schwere Verfehlung, mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Markterkundung nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession handelt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zu Erteilung eines öffentlichen Auftrags. Auch schließt die Nichtteilnahme an dieser Markterkundung die Möglichkeit zur Beteiligung an einem späteren wettbewerblichen Verfahren zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession nicht aus. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist für diese unverbindliche Markterkundung nicht eröffnet. Es handelt sich um eine Bekanntmachung zum Zwecke der Durchführung eines Markterkundungsverfahren. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessentenn durch die Teilnahme an dieser Markterkundung entstehen sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.- Hinweis
- Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier lediglich um eine Markterkundung handelt und KEIN Angebot abzugeben ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 66117 Saarbrücken
- Website
- evs.de
- Kontakt
- vergabe@
evs.de
Bei uns erfasst
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8c613779-6c76-4e80-85e2-7b57c4f14f30.