Markterkundung Errichtung und Betrieb eines Wärmenetzes in der Gemeinde Rellingen
Gemeinde Rellingen · Rellingen, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 26-06-GRveröffentlicht 24.07.2026Dienstleistungen
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- nein
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- Rellingen25462, Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- dtvp
.deArt der Einreichung nicht angegeben
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Mit dieser unverbindlichen Marktsondierung soll gemäß § 28 VgV das Interesse privater Unternehmen zur Planung, zum Bau und zum Betrieb eines Wärmenetzes abgefragt werden. Das Markterkundungsverfahren wird ergebnisoffen durchgeführt und ist sowohl für die Gemeinde Rellingen als auch für interessierte Unternehmen unverbindlich. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet keine Ansprüche auf die Durchführung oder Berücksichtigung in einem ggf. später durchzuführenden wettbewerblichen Vergabeverfahren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren nicht um eine Vorinformation gem. § 38 VgV oder die Vergabe eines öffentlichen Auftrags bzw. einer Konzession handelt.
Beschreibung des Loses
1. Anlass und Zielsetzung In der Gemeinde Rellingen soll eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden. Mit dieser unverbindlichen Marktsondierung soll gemäß § 28 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) das Interesse privater Unternehmen zur Planung, zum Bau und zum Betrieb eines Wärmenetzes abgefragt werden. 2. Ausgangslage Die Gemeinde Rellingen ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg im Süden von Schleswig-Holstein. Sie weist eine Fläche von 13,18 km² auf und hat ca. 15.135 Einwohner bei einer Bevölkerungsdichte von 1148 Einwohnern/km² (Stand 31.12.2025). Die Gemeinde Rellingen möchte ihrer Verantwortung nachkommen und ist bestrebt ihren ortsansässigen Gewerbebetrieben, Schulen sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern zukünftig eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Wärmeversorgung anzubieten. In diesem Zusammenhang soll die Abwärme des privat betriebenen Rechenzentrums in der Kellerstraße genutzt werden. Dieses hat sich im Gemeindegebiet ansiedelt und befindet sich momentan im Bau. Die Gemeinde hat durch eine Dienstbarkeit das alleinige Abnahmerecht der daraus resultierenden Abwärme. Technisch sind zwei Übergabepunkte realisiert worden. Ein Übergabepunkt dient der Versorgung der direkt nebenan entstehenden Grundschule und Dreifachsporthalle, wodurch ca. 10 % der Abwärme des Rechenzentrums abgenommen wird. Dieses Netz wird durch die Gemeinde realisiert sowie betrieben und ist daher nicht Teil des Markterkundungsverfahrens. Ziel ist es, auch die entstehende Restwärme (ca. 90 %) sinnvoll zu nutzen. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie (Stand 27.02.2026) durch das Büro Averdung im Auftrag der Gemeinde Rellingen erstellt. Die Studie kann durch die Gemeinde Rellingen nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt werden. Interessierte senden dazu bitte eine Mail an den Fachbereichsleiter Planen & Bauen, Tom Rasmussen: t.rasmussen@rellingen.de. Die Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass als netzgebundene Option die Errichtung eines Wärmenetzes in Betracht kommt. Das Untersuchungsgebiet umfasste dabei die Bereiche im Umfeld des geplanten Rechenzentrums in der Kellerstraße. Betrachtet wurden sowohl gewerblich geprägte Flächen als auch angrenzte Wohn- und Mischgebiete. Ein Wärmenetz ist nach der erstellten Machbarkeitsstudie technisch realisierbar und kann unter Berücksichtigung der BEW-Förderung wirtschaftlich betrieben werden. Dies würde der Gemeinde eine effiziente und ortsnahe Versorgung durch unvermeidbare Abwärme und erneuerbaren Energien ermöglichen und wäre eine Baustein der Wärmeplanung der Gemeinde Rellingen. Die Wärmeplanung ist erstellt und wird in den kommenden Wochen von den politischen Gremien beraten. Mindestzielsetzung der Gemeinde Rellingen ist die Errichtung und der Betrieb eines (Nah-) Wärmenetzes im Untersuchungsgebiet der Machbarkeitsstudie. Hier geht die Gemeinde davon aus, dass sich das Wärmenetz technisch und wirtschaftlich realisieren lässt. Die Gemeinde Rellingen ist jedoch auch offen für eine Erweiterung des Wärmenetzes innerhalb des Gemeindegebietes. 3. Aufgabenstellung Die Gemeinde Rellingen lädt dementsprechend interessierte Unternehmen und Betreiber von Wärmenetzen ein, ihr Interesse an der Errichtung und des anschließenden Betrieb des Wärmenetzes in der Gemeinde Rellingen bis spätestens zum 18.09.2026 zu bekunden. Die Interessensbekundung soll möglichst insbesondere folgende Angaben enthalten: - Kurze Vorstellung des Unternehmens mit Benennung der Sach- und Fachkunde bzgl. der Errichtung und des Betriebes von Wärmenetzen. - Grobe Definition des Gebietes des zu errichtenden Wärmenetzes. - Konzeptionelle Ideen zur Gestaltung und Umsetzung des Wärmenetzes. - Darstellung eines zeitlichen Ablaufplanes mit Vertriebs-, Planungs- und Realisierungszeiten. - (Wirtschaftliche) Rahmenbedingungen unter denen die Errichtung und der Betrieb entsprechender Wärmenetze erfolgen kann. - Aufzeigen von möglichen Betriebsgesellschafften, auch mit Beteiligungsmöglichkeiten der Gemeinde Rellingen. Die Gemeinde Rellingen betont, dass sie im Hinblick auf die Umsetzung und Gestaltung der Wärmeversorgung Ideen offen gegenübersteht. 4. Verfahrensablauf Die Interessenten werden gebeten, ihr Konzept in elektronischer Form per Mail an Tom Rasmussen an: t.rasmussen@rellingen zu richten und im Betreff mit dem Stichwort "Interessensbekundung Wärmenetze" zu kennzeichnen. Etwaige Rückfragen sind per Mail an Tom Rasmussen, Fachbereichsleiter Planen und Bauen, t.rasmussen@rellingen.de zu richten. Die Gemeinde Rellingen behält sich vor, nach Eingang der Rückmeldungen einzelne Interessenten zu unverbindlichen Gesprächen einzuladen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Durchführung der Gespräche oder auf die Einladung zu diesen Gesprächen.
Gegenstand nach CPV
- 65400000Andere EnergieversorgungsquellenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Gemeinde Rellingen, 25462 Rellingen
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CMX3M# Rechtliche Hinweise: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession handelt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zur Erteilu … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CMX3M# Rechtliche Hinweise: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession handelt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags bzw. einer Konzession. Auch schließt die Nichtteilnahme an dieser Markterkundung im Sinne von § 28 Abs. 1 VgV die Möglichkeit zur Beteiligung an einem späteren wettbewerblichen Verfahren zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession weder aus noch ein. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist für diese unverbindliche Markterkundung nicht eröffnet. Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Durchführung eines Interessenbekundungs-/Markterkundungsverfahrens. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessenten durch die Teilnahme an dieser Markterkundung entstehen sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Gemeinde Rellingen
- Anschrift
- 25462 Rellingen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 166ed4a6-e3ee-497c-aa05-b532eaa62b5f.