Markterkundung einer Grunderwerbssoftware
die Autobahn GmbH des Bundes · Berlin, Berlin
Aktenzeichen BEK-2026-0013veröffentlicht 04.03.2026Lieferleistungen
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Lieferleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).
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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Markterkundung zum oben genannten Titel dient der Überprüfung des Marktes zur Vorbereitung eines geplanten Beschaffungsvorhabens. Geprüft werden soll, ob die Anforderungen der Auftraggeberin von mehreren Unternehmen erfüllt werden können. Unternehmen, welche sich in der Lage sehen, die im Abschnitt 3.1 der hiesigen Bekanntmachung angeführten Anforderungen vollständig zu erfüllen, haben dies bis spätestens [10.04.2026] per E-Mail dem IT-Einkauf der Auftraggeberin mitzuteilen: fu-zen-einkauf-it@autobahn.de Mit der vorgenannten Mitteilung an den IT-Einkauf hat das Unternehmen den Namen, Sitz und Rechtsform der Gesellschaft anzugeben sowie eine kurze Unternehmensbeschreibung einzureichen. Ferner hat das Unternehmen einen Ansprechpartner und eine E-Mail-Adresse für den weiteren Kontakt anzugeben. Nach form- und fristgemäß erfolgter Mitteilung erhält das entsprechende Unternehmen vom IT-Einkauf der Auftraggeberin umgehend an die angegebene Kontaktstelle per E-Mail einen Fragenkatalog übersandt, den das Unternehmen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt innerhalb von 14 Tagen an den IT-Einkauf der Auftraggeberin zurückzusenden hat. Verspätet übermittelte Antworten können unberücksichtigt bleiben. Die Auftraggeberin wird die fristgemäß eingegangenen Antworten des Unternehmens prüfen und bei Bedarf zu Markterkundungsgesprächen einladen, die online als Videokonferenz oder als Präsenztermin persönlich am Sitz der Auftraggeberin erfolgen können. Die Auftraggeberin behält sich nach pflichtgemäßem Ermessen sowie unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung vor, Rückfragen zu stellen, Aufklärungen und Nachforderungen vorzunehmen. Nach Abschluss der Markterkundung werden die Ergebnisse von der Auftraggeberin abschließend evaluiert und im Rahmen des beabsichtigten Vergabeverfahrens berücksichtigt. Stellt sich nach Abschluss der Markterkundung heraus, dass die Anforderungen der Auftraggeberin tatsächlich nur von einem Unternehmen erfüllt werden können, wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV mit dem betroffenen Unternehmen durchgeführt, andernfalls eine wettbewerbliche Vergabe.
Beschreibung des Loses
Für die Abwicklung komplexer Grunderwerbsprozesse - von der GE‑Planung über Besitzsicherung, Realisierung und Schlussvermessung bis hin zur Messungsanerkennung und Schlusszahlung - wird eine leistungsfähige, integrierte Softwarelösung benötigt. Ebenso wichtig ist eine effiziente Verwaltung der erworbenen Liegenschaften, einschließlich Entbehrlichkeitsprüfung, Vermögensrechnung, Gebühren‑ und Pachtmanagement. Die Markterkundung soll potenzielle Softwareprodukte identifizieren, die diese durchgängigen fachlichen Abläufe ganzheitlich unterstützen und eine medienbruchfreie Bearbeitung über alle Prozessschritte hinweg ermöglichen. Die Software muss für die Auftraggeberin die folgenden Aufgaben und Anforderungen erfüllen: - Gefordert wird die Entwicklung einer umfassenden Grunderwerbssoftware oder die Anpassung der bestehenden Lösung GE/Office 7, die den gesamten Prozess der Besitzsicherung digital abbildet und steuert. Die Software muss in der Lage sein, Projektinformationen aus SAP zu empfangen und Planungsdaten für die Besitzsicherung (konform zur Richtlinie RE2012) in den Formaten OKSTRA und BIM zu übernehmen. - Ein Kernmerkmal ist die Erstellung aller notwendigen Unterlagen zur Besitzsicherung unter Verwendung unternehmenseigener Vorlagen. Dazu zählen unter anderem Kauf-, Tausch-, Dienstbarkeits- und Verkaufsverträge, Bauerlaubnisse, Landverzichtserklärungen sowie Anträge für Enteignungs- und Besitzeinweisungsverfahren. Die Software soll zudem die Bearbeitung von Lageplänen zur Anpassung an den aktuellen Verhandlungsstand ermöglichen. Darauf aufbauend müssen für die jeweiligen Vertragswerke spezifische Pläne erstellt werden, die nach Art der Inanspruchnahme gegliedert, in verschiedenen Formaten (A4, A3, Plot) ausgegeben und auf einem Orthofoto visualisiert werden können. - Für die Schadensermittlung ist eine Schnittstelle zur Übergabe von Koordinatendaten an die ADU-App der BIMA erforderlich. Ein weiterer wesentlicher Funktionsbereich ist das Finanzmanagement: Die Software muss die Berechnung von Abschlags- und Schlusszahlungen unter Berücksichtigung der länderspezifischen Gesetze beherrschen, Zahlungen an verschiedene Empfänger aufteilen und Zahlungsvorgänge über eine SAP-Schnittstelle abwickeln. - Zur zentralen Verwaltung und für das Controlling sind eine Anbindung an eine elektronische Akte (EIM), Abfragemöglichkeiten zu Projektständen (Besitzsicherung, Ausgaben, Zwangsverfahren) sowie deren Visualisierung über ein Dashboard und thematische Karten notwendig. Der Workflow muss die Übergabe erworbener Flurstücke an die Liegenschaftsverwaltung (GE/Office 7 LV) sowie die Übernahme von Flurstücken aus diesem System für Tausch- und Verkaufszwecke nahtlos unterstützen. - Eine zentrale Anforderung ist, dass die Software Daten aus unterschiedlichen Planungssoftwaresystemen so intelligent aufbereiten kann, dass sie ohne signifikanten manuellen Nachbearbeitungsaufwand direkt für den Grunderwerb nutzbar sind. Dies beinhaltet insbesondere die Fähigkeit, systeminhärente Flächendifferenzen - die zwischen den amtlichen Angaben aus Grundbuch und Kataster sowie den geometrisch berechneten Flächen entstehen - automatisch abzugleichen und auszugleichen. Zudem muss die Software nach der Verschneidung von Planungsgeometrien mit Flurstücken die resultierenden Nachkommastellen der Flächenwerte nach definierten Regeln präzise runden können, um konsistente und verlässliche Daten für die Vertrags- und Zahlungsabwicklung zu gewährleisten. - Ein umfassendes Sicherheitskonzept ist entscheidend. Die Software muss über eine eigene, granulare Rollen- und Rechteverwaltung verfügen und zusätzlich den Zugriff auf die Berechtigungsverwaltung des Windows-Verzeichnisdienstes (Active Directory) unterstützen, um eine nahtlose Integration in die bestehende IT-Infrastruktur zu ermöglichen. Zudem ist die offizielle Freigabe für den Einsatz im Straßenbau im Bereich der Bundesfernstraßen eine zwingende Voraussetzung. Schließlich muss die gesamte Lösung - sowohl die Software selbst als auch die zugrundeliegende IT-Infrastruktur - darauf ausgelegt sein, den kontinuierlichen Betrieb für mindestens 250 Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten. Dies umfasst die garantierte Lauffähigkeit und Stabilität des Systems, eine hohe Erreichbarkeit des Supports bei Problemen sowie die konsequente Sicherstellung der Datensicherheit.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Die Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Die Markterkundung findet in deutscher Sprache statt. Einem Dokument, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine Übersetzung beizufügen. 2. Kosten, die den teilnehmenden Unternehmen im Rahmen oder durch das hiesige Markterkundungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet. Das gilt ins … ganz lesenkürzer
1. Die Markterkundung findet in deutscher Sprache statt. Einem Dokument, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine Übersetzung beizufügen. 2. Kosten, die den teilnehmenden Unternehmen im Rahmen oder durch das hiesige Markterkundungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet. Das gilt insbesondere auch für die Erarbeitung der Antworten auf den von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Fragenkatalog oder etwa der Teilnahme an Markterkundungsgesprächen. 3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem vorliegenden Markterkundungsverfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. 4. Den Bietern erwächst durch die Teilnahme an der Markterkundung kein Anspruch auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags. 5. Rückfragen zum Markterkundungsverfahren sind per E-Mail an den IT-Einkauf der Auftraggeberin zu richten (fu-zen-einkauf-it@autobahn.de). 6. Fragen oder Inhalte/Antworten des Unternehmens, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, sind als solche ersichtlich zu kennzeichnen. 7. Die Auftraggeberin behält sich vor, die im Abschnitt 3.1 der hiesigen Bekanntmachung angeführten Anforderungen zu ändern, näher zu präzisieren, zu konkretisieren, zu ergänzen, in einzelnen Punkten aufzuheben und zu verschärfen. 8. Die Auftraggeberin behält sich nach pflichtgemäßem Ermessen sowie unter Einhaltung der Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung vor, den sich gemäß Abschnitt 2.1 der hiesigen Bekanntmachung ordnungsgemäß beteiligten Unternehmen Rückfragen zu stellen, sowie Aufklärungen und Nachforderungen vorzunehmen. Das Recht der Auftraggeberin, nach pflichtgemäßem Ermessen fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder deren Vervollständigung zu verlangen, begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der eingereichten Antworten zum Fragenkatalog. Die Unternehmen bleiben für die vollständige und fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Unterlagen selbst verantwortlich. 9. Die Auftraggeberin ist berechtigt, in den ggf. stattfindenden Markterkundungsgesprächen externe Personen als Berater hinzuzuziehen. Die Ergebnisse etwaiger Markterkundungsgespräche werden von der Auftraggeberin für die interner Dokumentation protokolliert. 10. Alle Unterlagen, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit dem hiesigen Markterkundungsverfahren von der Auftraggeberin überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Auftraggeberin nicht für andere Zwecke verwendet werden. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. 11. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist nicht eröffnet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Heidestraße 15, 10557 Berlin
- Kontakt
- vergabestelle@
autobahn.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Berlin (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH17 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH8 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH6 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co. KG4 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH4 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18934c0f-5026-4c4a-a805-b42aef81391b.