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Markterkundung - "Digitale Dienstanweisungen" - Keine Auftragsbekanntmachung! Unverbindliche Markterkundung gemäß § 20 UVgO im Rahmen der geplanten Beschaffung einer Software für "Digitale Dienstanweisungen"

Bundesamt für Logistik und Mobilität · 50672 Köln, Nordrhein-Westfalen

veröffentlicht 18.10.2024

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
50672 KölnNordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Bekanntmachung und Unterlagen auf der Vergabeplattform prüfen.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei nachstehender Markterkundung weder um eine Einleitung noch um eine Anfrage im Rahmen eines Vergabeverfahrens handelt, sondern, dass es sich hierbei lediglich um eine unverbindliche Marktabfrage handelt, die der Überprüfung des Marktes für die Vorbereitung eineseventuellen Beschaffungsvorhabens dienen soll.

Die Markterkundung ist eine Maßnahme nach § 20 UVgO und wird lediglich zur Vorbereitung einer Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über Auftragsvergabepläne durchgeführt. Verbindliche Angebote sind dem BALM im Rahmen der Markterkundung nicht zu unterbreiten. Ein Zuschlag wird am Ende des Markterkundungsverfahrens nicht erteilt.

Zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens, dessen Einleitung in Abhängigkeit der eingehenden Antworten für 2025 geplant ist, bitte das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) um Unterstützung der am Markt agierenden Unternehmen gemäß § 20 UVgO. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei den dezentralen Verkehrskontrollen des Bundesamtes werden den Kontrollbeschäftigten umfangreiche Dienstanweisungen zur Verfügung gestellt. Diese beinhalten sowohl allgemeine Anweisungen zur Durchführung der Kontrolltätigkeit und zur Verwendung der zur Verfügung gestellten Kontrolltechnik und -software als auch fachspezifische Anweisungen zur Anwendung der Vorschriften in den vom Verkehrskontrolldienst kontrollierten Rechtsgebieten im Rahmen von Verkehrskontrollen. Das BALM möchte im Zuge der Markterkundung insbesondere nachvollziehen können, ob sich Produkteam Markt befinden, die die gestellten Anforderungen erfüllen oder welche marktüblichenAlternativenbezüglich einzelner Anforderungspunkte existieren.

Für detaillierte weitere Informationen beachten Sie bitte die beigefügte PDF!

Bitte beachten Sie zudem die folgenden Hinweise:

Die Markterkundung ist kein Vergabeverfahren. Fristende für die Teilnahme an der Markterkundung ist der 19.11.2024 um 14:00 Uhr. Eine Vergütung oder Entschädigung für die Teilnahme an dem Markterkundungsverfahren kann nicht gewährt werden

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und möchten uns bereits Vorab für den Aufwand, der Ihnen im Rahmen der Mitwirkung entsteht, bedanken.

Dienstanweisung, Software, Recht, Verkehrskontrollen

Gegenstand nach CPV

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 483 (Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

36vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 22879892.