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Markt Stockstadt – Fußgänger- und Radbrücke über den Main von Mainaschaff nach Stockstadt VgVVerhandlungsverfahren Ingenieurbauwerke + Tragwerksplanung + Verkehrsanlagen

Markt Stockstadt am Main, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Rafael Herbik · Stockstadt, Bayern

Aktenzeichen 6332.011veröffentlicht 30.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Markt Stockstadt und die Gemeinde Mainaschaff planen im Zuge der Radoffensive Bayern als interkommunalen Radweg den Neubau einer Fußgänger- und Radbrücke über den Main von Mainaschaff nach Stockstadt. Ziel der Maßnahme ist eine neue Geh- und Radwegebrücke über den Main (Mainquerung) mit Anschlüssen an die bestehende Radwegeanbindung zu schaffen, da aktuell nur ein nicht barrierefreier Fußweg als angehängtes Brückenelement an einer Eisenbahnbrücke besteht. Grundlage hierfür ist ein von 2018-2021 durchgeführtes regionales Mobilitäts- und Siedlungsgutachten (REMOSI-Verkehrsmodell) auf der Bestandsbahnbrücke hinsichtlich Entwicklung des Bayerischen Untermains. Die Analyse von 2018, basierend auf der Auswertung der Grundstrukturdaten, ergab ein Nutzerpotential / Tag zu Fuß und per Rad von in Summe 279 Nutzern. Das Prognosemodell für 2035 ergibt für die Mainquerung Stockstadt-Mainaschaff ein Nutzerpotential / Tag zu Fuß und per Rad in Summe von bis zu 3.200 Nutzern. Als zunächst geeigneter Brückenstandort erscheint die Errichtung nördlich der Bestandseisenbahnbrücke vorzusehen. Im Zuge der Planungsphase sollen jedoch weitere Varianten ausgearbeitet werden (Machbarkeitsstudie). Ist die Vorzugsvariante ausgearbeitet und beschieden worden, erfolgen dann die einzelnen Planungsschritte für das Bauwerk. Das neue Brückenbauwerk soll möglichst ohne Zwischenpfeiler im Main auskommen. Hierbei ist die Anbindung der neuen Brücke an die Radwege barrierefrei auszubilden. Zu beachten ist, dass auf der Seite Mainaschaff die Höhendifferenz bezogen auf das Urgelände und der bestehenden Eisenbahnbrücke ca. 7,20 m beträgt. Auf der Seite Stockstadt befindet sich in unmittelbarer Nähe eine Hochspannungsleitung. Neben den Abstimmungen der beteiligten Behörden, müssen Abstimmungsgespräche mit den Verantwortlichen der Bahnbrücke geführt werden. Für die Brückenplanung sollen alle notwendigen Planungsleistungen erbracht werden, damit ein Planfeststellungsbeschluss erwirkt werden kann. Vorläufige Annahmen zur Ermittlung der Baukosten, wurden anhand der Kennzahlen der bestehenden Bahnbrücke ermittelt: Brückenlänge Bahnbrücke ca. 210 m | Länge Anschlussrampe Stockstadt ca. 150 m | Länge Anschlussrampe Mainaschaff ca. 150 m | Breite zwischen Geländern ca. 4 m | Brücken- / Rampenfläche ca. 2.040 m² | Vorläufig geschätzte Baukosten ca. 6.500 € / m² = ca. 13,26 Mio. € netto. Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme (Radoffensive Klimaland Bayern). Terminvorschau (Planungsphase): Planungsbeginn: nach Abschluss VgV-Verfahren | Planung: 2024 – 2028

Beschreibung des Loses

Als notwendige Planungsleistungen der Objekt- und Fachplanung sollen für den Radbrückenbau gemeinsam beauftragt werden: a) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. Gruppe 6 – konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen – nach § 41 bzw. Anlage 12 HOAI | Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 – 4 | Vertragsschluss auf Basis des beiliegenden Vertragsmusters einschl. AVB + ZVB ||| b) Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff. | Beauftragung der Grundleistungen der LPH 2 + 3 | Vertragsschluss auf Basis des beiliegenden Vertragsmusters einschl. AVB + ZVB ||| c) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. | Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 – 4 | Vertragsschluss auf Basis des beiliegenden Vertragsmusters einschl. AVB + ZVB | Vertragsschluss auf Basis des beiliegenden Vertragsmusters einschl. AVB + ZVB ||| d) Landschaftspflegerischer Begleitplan nach HOAI 2021 Teil 2, Abschnitt 2, §§ 22 ff. | Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 – 4 | Vertragsschluss auf Basis des beiliegenden Vertragsmusters einschl. AVB + ZVB ||| e) Weitere Leistungen: Eine detailliere Beschreibung der folgenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen der 2. Stufe entnommen werden: Standortanalyse Bauwerk | Landseitige Ingenieurvermessung der Gesamtmaßnahme | Hochwasserabflussberechnung (Retentionsraumberechnung) Main | Geotechnik | Faunistische Leistungen zum landschaftspflegerischen Fachbeitrag | Planung Baustelleneinrichtung / Baulogistikkonzept | Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren ||| Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. Eine Potenzialabschätzung mit erster Kostenannahme liegt vor. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die Beauftragung der Grundleistungen sowie zugehöriger Besonderer Leistungen je Stufe ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch nicht besteht. ||| Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Qualität
Bürovorstellung
Qualität
Fachkunde und Qualifikation
Qualität
Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation
Qualität
Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
Qualität
Verfügbarkeit, Kapazitäten, Präsenz
Qualität
Gesamteindruck Präsentation / Eindruck verantwortl. Personen
Preis
Honorarangebot

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat | 2. Verstöße gege … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat | 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, | 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, | 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
OBERMEYER Infrastruktur, Aschaffenburg3

Auftraggeber

Name
Markt Stockstadt am Main, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Rafael Herbik
Anschrift
Hauptstr. 19-21, 63811 Stockstadt
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.849vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.265 €Zuschlagswert im Median
95.618 € – 351.682 €mittlere Hälfte, 799 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d8244684-101c-48b7-a822-fd419a0712c2.