Markt Stockstadt – Fußgänger- und Radbrücke über den Main von Mainaschaff nach Stockstadt VgVVerhandlungsverfahren Ingenieurbauwerke + Tragwerksplanung + Verkehrsanlagen
Markt Stockstadt am Main, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Rafael Herbik · Stockstadt, Bayern
Aktenzeichen 6332.011veröffentlicht 30.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
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- 62-2026-789-EF - Planungsleistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Paragraph 33 ff. i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021Stadt Regensburg · RegensburgFrist 04.12.2026
- TragwerksplanungStaatliches Bauamt Traunstein · TraunsteinFrist 08.12.2026
- StVi.7020 - Rahmenvereinbarung Laboruntersuchungen GeotechnikBundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH · MünchenFrist 04.12.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stockstadt63811, Landkreis Aschaffenburg, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Markt Stockstadt und die Gemeinde Mainaschaff planen im Zuge der Radoffensive Bayern als interkommunalen Radweg den Neubau einer Fußgänger- und Radbrücke über den Main von Mainaschaff nach Stockstadt. Ziel der Maßnahme ist eine neue Geh- und Radwegebrücke über den Main (Mainquerung) mit Anschlüssen an die bestehende Radwegeanbindung zu schaffen, da aktuell nur ein nicht barrierefreier Fußweg als angehängtes Brückenelement an einer Eisenbahnbrücke besteht. Grundlage hierfür ist ein von 2018-2021 durchgeführtes regionales Mobilitäts- und Siedlungsgutachten (REMOSI-Verkehrsmodell) auf der Bestandsbahnbrücke hinsichtlich Entwicklung des Bayerischen Untermains. Die Analyse von 2018, basierend auf der Auswertung der Grundstrukturdaten, ergab ein Nutzerpotential / Tag zu Fuß und per Rad von in Summe 279 Nutzern. Das Prognosemodell für 2035 ergibt für die Mainquerung Stockstadt-Mainaschaff ein Nutzerpotential / Tag zu Fuß und per Rad in Summe von bis zu 3.200 Nutzern. Als zunächst geeigneter Brückenstandort erscheint die Errichtung nördlich der Bestandseisenbahnbrücke vorzusehen. Im Zuge der Planungsphase sollen jedoch weitere Varianten ausgearbeitet werden (Machbarkeitsstudie). Ist die Vorzugsvariante ausgearbeitet und beschieden worden, erfolgen dann die einzelnen Planungsschritte für das Bauwerk. Das neue Brückenbauwerk soll möglichst ohne Zwischenpfeiler im Main auskommen. Hierbei ist die Anbindung der neuen Brücke an die Radwege barrierefrei auszubilden. Zu beachten ist, dass auf der Seite Mainaschaff die Höhendifferenz bezogen auf das Urgelände und der bestehenden Eisenbahnbrücke ca. 7,20 m beträgt. Auf der Seite Stockstadt befindet sich in unmittelbarer Nähe eine Hochspannungsleitung. Neben den Abstimmungen der beteiligten Behörden, müssen Abstimmungsgespräche mit den Verantwortlichen der Bahnbrücke geführt werden. Für die Brückenplanung sollen alle notwendigen Planungsleistungen erbracht werden, damit ein Planfeststellungsbeschluss erwirkt werden kann. Vorläufige Annahmen zur Ermittlung der Baukosten, wurden anhand der Kennzahlen der bestehenden Bahnbrücke ermittelt: Brückenlänge Bahnbrücke ca. 210 m | Länge Anschlussrampe Stockstadt ca. 150 m | Länge Anschlussrampe Mainaschaff ca. 150 m | Breite zwischen Geländern ca. 4 m | Brücken- / Rampenfläche ca. 2.040 m² | Vorläufig geschätzte Baukosten ca. 6.500 € / m² = ca. 13,26 Mio. € netto. Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme (Radoffensive Klimaland Bayern). Terminvorschau (Planungsphase): Planungsbeginn: nach Abschluss VgV-Verfahren | Planung: 2024 – 2028
Beschreibung des Loses
Als notwendige Planungsleistungen der Objekt- und Fachplanung sollen für den Radbrückenbau gemeinsam beauftragt werden: a) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. Gruppe 6 – konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen – nach § 41 bzw. Anlage 12 HOAI | Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 – 4 | Vertragsschluss auf Basis des beiliegenden Vertragsmusters einschl. AVB + ZVB ||| b) Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff. | Beauftragung der Grundleistungen der LPH 2 + 3 | Vertragsschluss auf Basis des beiliegenden Vertragsmusters einschl. AVB + ZVB ||| c) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. | Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 – 4 | Vertragsschluss auf Basis des beiliegenden Vertragsmusters einschl. AVB + ZVB | Vertragsschluss auf Basis des beiliegenden Vertragsmusters einschl. AVB + ZVB ||| d) Landschaftspflegerischer Begleitplan nach HOAI 2021 Teil 2, Abschnitt 2, §§ 22 ff. | Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 – 4 | Vertragsschluss auf Basis des beiliegenden Vertragsmusters einschl. AVB + ZVB ||| e) Weitere Leistungen: Eine detailliere Beschreibung der folgenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen der 2. Stufe entnommen werden: Standortanalyse Bauwerk | Landseitige Ingenieurvermessung der Gesamtmaßnahme | Hochwasserabflussberechnung (Retentionsraumberechnung) Main | Geotechnik | Faunistische Leistungen zum landschaftspflegerischen Fachbeitrag | Planung Baustelleneinrichtung / Baulogistikkonzept | Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren ||| Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. Eine Potenzialabschätzung mit erster Kostenannahme liegt vor. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die Beauftragung der Grundleistungen sowie zugehöriger Besonderer Leistungen je Stufe ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch nicht besteht. ||| Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Qualität
- Bürovorstellung
- Qualität
- Fachkunde und Qualifikation
- Qualität
- Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation
- Qualität
- Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
- Qualität
- Verfügbarkeit, Kapazitäten, Präsenz
- Qualität
- Gesamteindruck Präsentation / Eindruck verantwortl. Personen
- Preis
- Honorarangebot
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat | 2. Verstöße gege … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat | 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, | 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, | 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| OBERMEYER Infrastruktur, Aschaffenburg | 3 |
Auftraggeber
- Name
- Markt Stockstadt am Main, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Rafael Herbik
- Anschrift
- Hauptstr. 19-21, 63811 Stockstadt
- Website
- stockstadt-am-main.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Ingenieurbüro Riefle GmbH & Co. KG23 Zuschläge
- Nigl + Mader GmbH16 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG14 Zuschläge
- VTG GmbH Ingenieurbüro13 Zuschläge
- GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH12 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft Dess+Falk GmbH12 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Leistungen der Brandschutzplanung nach Ziffer 1.4. des Heftes Nr. 17 der AHO-Fachkommission "Brandschutz"Stadt Bad WörishofenFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d8244684-101c-48b7-a822-fd419a0712c2.