Marienschule, Trägerschaft OGS, Schule von acht bis eins, 2026/27-2031/32
Stadt Kleve · Kleve, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen S-KLEVE-2026-0032veröffentlicht 02.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Jahre
- 01.08.2026 – 31.07.2032
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Kleve.
- SchülerspezialverkehrKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- Schülerspezialverkehr Teil CKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- Schülerspezialverkehr Teil BKreisverwaltung Kleve · KleveFrist 22.11.2026
- Versicherungsleistungen für die Gebäude der Stadt StraelenStadt Straelen · StraelenFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Jahre01.08.2026 – 31.07.2032
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kleve47533, Kreis Kleve, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigdeutsches-ausschreibungsblatt.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (51 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (86 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Referenzen, Erfahrungen15 %
- Vorlage von Konzepten63 %
- Fachberatung1 %
- Vertretung1 %
- Preis20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 6 Monatenüber deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 6 Monaten
- Bindefrist endetvor 4 Monaten56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 31.07.2032
- Heute
Beschreibung
Trägerschaft des Offenen Ganztages und der Schule von acht bis eins für die Schuljahre 2026/27 - 2031/32
Beschreibung des Loses
Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule (OGS) und der verlässlichen Grundschule an der Katholischen Bekenntnisgrundschule Marienschule Materborn, Königsallee 169 in 47533 Kleve für die Schuljahre 2026/27 bis 2031/32. Die Schule wird auf Grundlage des Runderlasses "Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23. Dezember 2010 in der aktuellen Fassung als offene Ganztagsschule geführt. Der Träger erbringt im Offenen Ganztag ein klassenübergreifendes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Anzahl der Kinder, die im Rahmen des Offenen Ganztags betreut werden, sowie der Anzahl der Kinder, die in die verlässliche Schule aufgenommen wurden. Des Weiteren organisiert der Träger die Mittagsverpflegung der an der OGS teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Ab dem Schuljahr 2026/27 umfasst die Trägerschaft die Betreuung von 125 Kindern. Die Betreuungsform der "verlässlichen Grundschule" umfasst etwa 75 Kinder.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Referenzen, ErfahrungenReferenzen als OGS-Träger mit der gleichzeitigen Betreuung von mindestens 75 Schüler*innen
- Qualität
- Vorlage von Konzepten- Pädagogisches Konzept (31%) - Konzept Schule von acht bis eins (9%) - Personalkonzept (18%) - Ganztagsverfügbarkeit (5%)
- Qualität
- FachberatungBereitstellung einer Fachberatung
- Qualität
- VertretungBereitstellung von Vertretungspersonal
Eignung8 von 8 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Mindestanforderungen: - Institutionelles Gewaltschutzkonzeptes - Schriftliches pädagogisches Konzept zu vorgegebenen Themenschwerpunkten - Konzept zur Betreuung im Rahmen der "Schule von acht bis eins" - Ganztagsverfügbarkeit - Personalkonzept - Personalgestellung einschl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung - Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für eingesetztes Personal
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- - Nachweis über die Trägerschaft Offener Ganztagsschulen (Betreuung von mind. 75 Schüler/innen in der OGS über mind. 2 Jahre) gemäß Ziffer 3 des Fragenkataloges zum Leistungsverzeichnis Mindestanforderung: Es muss mindestens ein Schulstandort benannt werden, bei dem mindestens 75 Schüler/innen im Rahmen des Offenen Ganztages über mindestens 2 Jahre betreut wurden.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- - Qualifikationsnachweis der Leitungsperson der OGS über eine einschlägige, berufsfachliche Qualifikation für die Leitung von OGS-Grupppen
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- - Angaben (Eigenerklärung) über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes - aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird (z. Bsp. durch Bestätigung der Krankenkasse oder Sozialkasse) - Eigenerklärung, … ganz lesenkürzer
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes - aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird (z. Bsp. durch Bestätigung der Krankenkasse oder Sozialkasse) - Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- - Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2026
- Vertragsende
- 31.07.2032
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 56 Tage
- Angebotsöffnung
- 05.05.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist aufgenommen. Neben den o.a. Eignungsunterlagen sind folgende Unterlagen im Vergabeverfahren vorzulegen: - Fragenkatalog zur Wertungsmatrix - Eigenerklärung zur Eignung (124), … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist aufgenommen. Neben den o.a. Eignungsunterlagen sind folgende Unterlagen im Vergabeverfahren vorzulegen: - Fragenkatalog zur Wertungsmatrix - Eigenerklärung zur Eignung (124), oder Angabe der PQNummer - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine - Ergänzende Bieterangaben - Referenzen- Hinweis
a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Er … ganz lesenkürzer
a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss. b) Die Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das benannte Auftragsportal zu führen. c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Kleve
- Anschrift
- Minoritenplatz 1, 47533 Kleve
- Website
- kleve.de
- Kontakt
- vergabestelle@
kleve.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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- Berufsbildungsstätte (BBS) Westmünsterland GmbH3 Zuschläge
- Bietergemeinschaft EWIBO, Akademie Klausenhof, DRK und GEBA3 Zuschläge
- Creative Change e.V.3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 05.05.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cbb1caf7-9339-4b39-a2be-b7e087724f1c.