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Marienkrankenhaus_ PACS_Ausschreibung

Kath. Marienkrankenhaus gGmbH · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen #1veröffentlicht 02.01.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angebotsfristseit 1008 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22087, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Kosten50 %
  • Bewertung der Leistung50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 33 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Rahmen einer Ersatzbeschaffung soll das Bestands-System ersetzt und wieder mit der Systemumgebung integriert werden. Neben dem Ersatz des Bestandsystems, Einweisung der Anwendenden und der Migration der Bestandsdaten ist die Bereitstellung einer Daten-Austauschplattform für sichere externe Zugriffe auch außerhalb der Telematik- Infrastruktur eine wichtige Projektanforderung. Das System wird sowohl in der ambulanten als auch stationären Versorgung eingesetzt, so dass eine entsprechende Trennung der Daten und separate Verwaltung der Berechtigungen gefordert ist. Der Bereitschaftsdienst der Radiologie wird aktuell über Befundarbeitsplätze im Home-Office via Citrix durchgeführt. Neben diesen funktionalen Erweiterungen liegt ein Schwerpunkt in der Verbesserung der Informationssicherheit in den Dimensionen Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten50 %
Bewertung der Leistung50 %
Kosten
Angebotspreis zzgl. der Kosten der Beistellungen des AGs
Qualität
Bewertung der Leistungs. Vergabeunterlagen Erreichte Punkte in der Bewertungsmatrix / maximale Bewertungspunkte

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Die Erklaerung zur Eignungsleihe ist einmalig abzugeben vom Bieter bzw. der Bewerbergemeinschaft. Bei Bewerbergemeinschaften soll die Erklaerung durch das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfolgen. Andere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft muessen die Erklaerung zur Eignungs … ganz lesenDie Erklaerung zur Eignungsleihe ist einmalig abzugeben vom Bieter bzw. der Bewerbergemeinschaft. Bei Bewerbergemeinschaften soll die Erklaerung durch das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfolgen. Andere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft muessen die Erklaerung zur Eignungsleihe nicht erneut abgeben. Eignungsleihende Unternehmen haben die Erklaerung zur Eignungsleihe nicht abzugeben. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitaeten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er angeben, ob und im Hinblick auf welche Eignungsanforderung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfaehigkeit und / oder technische und berufliche Leistungsfaehigkeit) er die Kapazitaeten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt. Unterauftragnehmer, die der Bewerber im Rahmen der Auftragsausfuehrung einsetzen will, deren Kapazitaeten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in Anspruch nehmen will, muessen in diesem Verfahrensstadium noch nicht benannt werden. Die Verpflichtungserklaerung eignungsleihendes Unternehmen soll einmalig abgegeben wer- den von jedem eignungsleihenden Unternehmen. Sofern die Verpflichtungserklaerung von einem eignungsleihenden Unternehmen nicht abgege- ben wird, wird die Eignungsleihe dieses Unternehmens nur beruecksichtigt, wenn der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf sonstige Weise im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV nachweist, dass ihm / ihr die fuer den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfuegung stehen werden. Die Erklaerung zur gesamtschuldnerischen Haftung ist einmalig abzugeben von jedem eignungsleihenden Unternehmen in Ziffer 4 Erklaerung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Eigenerklärung (TNW Formular 02), sofern die Eignungsleihe zum Zwecke des Nachweises der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgen soll. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfaehigkeit wird nur berücksichtigt, wenn das betreffende eignungsleihende Unternehmen erklaert, für die Auftragsausfuehrung mit dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch zu haften. Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist einmalig abzugeben vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedem eignungsleihenden Unternehmen in Ziffer 5 Erklaerung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgruenden. Die Erklaerung zu Russlandsanktionen ist einmalig abzugeben vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in Ziffer 6 Erklärung zu Russlandsanktionen der Eigenerklärung (TNW Formular 02). Die Erklaerung dient dem Auftraggeber dazu, die Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/576 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren zu gewaehrleisten.
Kriterium
In Ziffer 7 Handelsregisterauszug der Eigenerklaerung (TNW Formular 02) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedem eignungsleihenden Unternehmen Angaben zum Handelsregister zu machen. Zudem haben die Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes eignungs … ganz lesenIn Ziffer 7 Handelsregisterauszug der Eigenerklaerung (TNW Formular 02) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedem eignungsleihenden Unternehmen Angaben zum Handelsregister zu machen. Zudem haben die Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsleihende Unternehmen als Anlage zur Eigenerklärung (TNW Formular 02) einen Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens vorzulegen. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als im Handelsregister nicht eingetragener bzw. auslaendischer Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Die Vorlage von Nachweisen, die aelter als sechs Monate sind, führt nicht zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechenden Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht moeglich, wird er einen aktuellen Nachweis nachfordern. In Ziffer 8 Unternehmensumsatz der Eigenerklaerung (TNW Formular 02) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Angaben zum Unternehmensumsatz zu machen. Es ist der Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschaeftsjahren im Bereich PACS netto anzugeben. Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz im Bereich PACS in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens EUR 1.500.000,00 netto betrug. Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften der kumulierte Umsatz. Bei Nichterfuellung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberuecksichtigt (Mindeststandard). Die Erklaerung zur Haftpflichtversicherung ist einmalig abzugeben vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in Ziffer 9 Erklärung zur Haftpflichtversicherung der Eigenerklaerung (TNW Formular 02). Die Bewerber erklaeren darin das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils ueber die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Sachschaeden in Hoehe von EUR 3.000.000 je Schadensfall, für Personenschaeden in Hoehe von EUR 3.000.000 je Schadensfall und für Vermoegensschaeden in Hoehe von EUR 3.000.000 je Schadensfall. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern. Die Abgabe der Erklaerung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils ueber die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberuecksichtigt.
Kriterium
In Ziffer 10 Mitarbeiter der Eigenerklaerung (TNW Formular 02) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der beruflichen Leistungsfaehigkeit Angaben zu Mitarbeitern zu machen. Mindeststandards im Hinblick auf Mitarbeiter Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt n … ganz lesenIn Ziffer 10 Mitarbeiter der Eigenerklaerung (TNW Formular 02) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der beruflichen Leistungsfaehigkeit Angaben zu Mitarbeitern zu machen. Mindeststandards im Hinblick auf Mitarbeiter Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn - die Anzahl an Softwareentwicklern in Vollzeitäquivalenten bezogen auf das geforderte Softwaresystem/Los mindestens 25 beträgt; -die Anzahl an Implementierungsmitarbeitern in Vollzeitäquivalenten bezogen auf das geforderteSoftwaresystem/ Los, die seit mindestens 2 Jahren entsprechende Systeme in Betrieb nehmen, Schulungen durchführen, produktspezifische Anforderungen mit den Kunden auf Grundlage des Lastenhefts vereinbaren, Module konfigurieren sowie Datenmigrationen vorbereiten und ueberwachen und die Aufnahme des Echtbetriebs begleiten, mindestens 10 betraegt; - die Anzahl an Projektleitern, die in den letzten 3 Jahren mindestens zwe iProjekte in Krankenhäusern mit mindestens 500 Betten im Umfeld PACS insgesamt geleitet haben, mindestens 3 beträgt. Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften die kumulierte Beschäftigtenzahl. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards im Hinblick auf Mitarbeiter bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt. Das vom Antragsteller angebotene System ist als Medizinprodukt für die Befundung von radiologischen Bilddaten nach EU MDR klassifiziert und konform mit der MDR und darf entsprechend in Verkehr gebracht werden (Konformitaetserklaerung und Zweckbestimmung). Die Herstellung/Entwicklung der Software als Medizinprodukt und dessen Lebenszyklus ist gemäß Anforderungen EU MDR zertifiziert (z.B. nach IEC 62.304, ISO 14.971) für das Inverkehrbringen ab Mitte 2024. Das Qualitaetsmanagement des Antragstellers ist mindestens nach ISO-9001:2015 oder vergleichbar zertifiziert worden. Zur Bewertung: Projektmanagement: Verfuegt der Teilnehmer ueber ein strukturiertes und angewendetes Projektmanagement? Wenn ja, nach welchen üblichen Standards / Projektmethodiken wird sich gerichtet (z.B. PRINCE2 oder ein vergleichbares Verfahren). Bitte reichen Sie uns entsprechende Nachweise ein. Zur Bewertung: Verfügt der Teilnehmer ueber ein strukturiertes und angewendetes Servicemanagement? Wenn ja, nach welchen ueblichen Standards / Projektmethodiken wird sich gerichtet (z.B. ITIL oder ein vergleichbares Verfahren). Bitte reichen Sie uns entsprechende Nachweise ein. In Ziffer 12 Referenzen der Eigenerklaerung (TNW Formular 02) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der beruflichen Leistungsfaehigkeit sowie zum Zwecke der Eignungswertung Angaben zu Referenzen pro beantragtem Los zu machen. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag anhand von mindestens drei Referenzen seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Bereitstellung und Betrieb eines PACS unter Beruecksichtigung der nachfolgend benannten Mindeststandards nachzuweisen. Die einzureichenden Referenzen dienen dabei sowohl der Eignungspruefung als auch der Eignungswertung. Für Bewerber, die die Mindeststandards erfuellen und nicht aus einem anderen Grund aus der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge ausgeschieden sind, erfolgt die Eignungswertung der eingereichten Referenzen anhand der in Ziffer II.2.9 der EU-Bekanntmachung sowie in Ziffer 8.4.6 Begrenzung der Anzahl der Bewerber dieses Informationsschreibens bekanntgemachten Eignungskriterien. (weitere Details s. Vergabeunterlagen) Werden die Mindeststandards von einer vorgelegten Referenz nicht erfüllt, wird diese auch im Rahmen der Eignungswertung nicht berücksichtigt (vgl. Ziffer 8.4.6 Begrenzung der Anzahl der Bewerber). Der Auftraggeber behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen eigene Nachforschungen anzustellen und/oder Informationen mittels Kontaktierung des Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bew …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: optional um zweimal 3 Jahre
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 MONTHS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Implementierung des Projektes muss spaetestens vier Wochen nach Zuschlag mit der gemeinsamen Ausfuehrungsplanung beginnen. Der Abschluss soll ca. 9 Monate nach Zuschlag abgeschlossen sein. Der spaeteste Fertigstellungszeitpunkt ist April 2026. Vertrag wird als EVB-IT Systemvertrag vereinbart.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Finanzbehörde, Organisation und Zentrale Dienste, Grundsatzangelegenheiten, Abtlg. 11, 22087 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber geht davon aus, dass er kein Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB darstellt, insbesondere kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB. Das Vergabeverfahren wird nur aus fördermittelrechtlichen Gründen nach den Vorschriften des GWB und des VgV durchgeführt. Der Auftraggeber ge … ganz lesenDer Auftraggeber geht davon aus, dass er kein Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB darstellt, insbesondere kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB. Das Vergabeverfahren wird nur aus fördermittelrechtlichen Gründen nach den Vorschriften des GWB und des VgV durchgeführt. Der Auftraggeber geht daher ferner davon aus, dass ein Rechtsschutz vor der Vergabekammer nicht statthaft ist. Sofern der Auftraggeber - entgegen seiner vorbeschriebenen Auffassung - als Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB anzusehen sein sollte, könnten sich Bewerber und Bieter zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an die in der Bekanntmachung angegebene Stelle wenden. Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Förderprogramm: NextGenerationEU
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YN8HR5N s. Vergabeunterlagen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Kath. Marienkrankenhaus gGmbH
Anschrift
22087 Hamburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

8Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 481 (Branchenspezifisches Softwarepaket) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
1,44 Mio. €Zuschlagswert im Median
773.389 € – 1,91 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hamburg (10 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 762d2af4-1004-454d-8382-32bd7a8cf5be.