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Frist abgelaufenEU-weitWinterdienstDienstleistungen

manueller Winterdienst 2026/2027 (12 Lose)

Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 32/26/76.61veröffentlicht 01.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 38 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Winterdienst in Baden-Württemberg (1 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Monate01.11.2026 – 31.03.2027
Lose
12Angebot auf bis zu 12, Zuschlag höchstens 12 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68167, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Betriebliche Organisation des Winterdienstes40 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 38 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 38 Tagen
  4. Bindefrist endet
    32 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 6 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Manueller Winterdienst 2026/2027 (12 Lose)

Gegenstand nach CPV

Lose12 Lose · Angebot auf bis zu 12 · Zuschlag höchstens 12 je Bieter

Alle 12 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sandhofen

Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.

5 Monate–
2
Waldhof-Nord

Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.

5 Monate–
3
Luzenberg

Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.

5 Monate–
4
Käfertal

Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.

5 Monate–
5
Rheinau

Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.

5 Monate–
6
Friedrichsfeld

Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.

5 Monate–
7
Rheinau-Süd / Hafen

Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.

5 Monate–
8
Waldhof / Sandhofen

Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.

5 Monate–
9
Wallstadt

Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.

5 Monate–
10
Rheinau-Süd / Hafen

Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.

5 Monate–
11
Wohlgelegen

Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.

5 Monate–
12
Neckarstadt-West / Industriehafen

Vergabegegenstand ist die Erbringung von Winterdienstleistungen in öffentlichen Gehweg- und Fußgängerbereichen auf der Grundlage des städtischen Winterdienstplans und nach Weisung durch den AG. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die reguläre Winterdienstsaison beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2027. Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann gemäß den "Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen", Glp. 9.6 optional durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise, bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.

5 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Betriebliche Organisation des Winterdienstes40 %
Preis60 %
Qualität
Betriebliche Organisation des Winterdienstes1.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Art der für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge und Geräte 2.Losbezogene Angaben über die Anzahl und die Qualifikation des für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Personals 3.Losbezogene Angaben des Bieters über den Standort der für die Winterdiensteinsätze vorgesehenen Fahrzeuge, Geräte und des Personals 4.Erreichbarkeit des Ansprechpartners (Handynummer, wie lange erreichbar) 5.Erfahrung und Schulung der Mitarbeiter (kurze Beschreibung) 6.Anzahl, Typ und Standort der eingesetzten Fahrzeuge (Liste beifügen) 7.Beschreibung der betrieblichen Organisation des Winterdienstes 8.Standort und Zugänglichkeit des Streumittellagers (Adresse, wie ist der Zugriff zu den Alarmierungszeiten gewährleistet)

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Eine Verlängerung für die Saison 01.11.2027 und bis 31.03.2028 kann optional bis zum 31.05.2027 durch den AG beauftragt werden. Der AG ist bei Bedarf (z. B. aufgrund der Wetterlage) berechtigt, die Winterdienstsaison tageweise über den 31.03. hinaus bis maximal zum 30.04. des Folgejahres zu verlängern. bis maximal 30.04. des Folgejahres zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
32 Tage
Angebotsöffnung
30.09.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str. 17, 76133 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verg … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur aufAntrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): manueller Winterdienst

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 27.11.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

49vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (146 Lose mit Angabe)
277.490 €Zuschlagswert im Median
159.000 € – 506.734 €mittlere Hälfte, 17 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Baden-Württemberg (1 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 32cff27a-3ff7-49a1-9083-3f81da922159.