manueller Winterdienst
Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim · Mannheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 48/24/76.61veröffentlicht 03.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 01.12.2024 – …
- Lose
- 14
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Infrastrukturelle Dienstleistungen inkl. technischer Bereitschaft und ObjektrundgängenStadtwerke Heidelberg GmbH · HeidelbergFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Winterdienst in Baden-Württemberg (1 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 01.12.2024 – …
- Lose
- 14Angebot auf bis zu 14, Zuschlag höchstens 14 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Mannheim68167, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 113 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (52 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Betriebliche Organisation des Winterdienstes40 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 25 Monatenüber auftragsboerse.de
- Vertragsbeginnvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 90620000SchneeräumungHauptgegenstand
- 90630000Glatteisbeseitigung
Lose14 Lose · Angebot auf bis zu 14 · Zuschlag höchstens 14 je Bieter
Alle 14 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Sandhofen (ca. 4.682,00 m²) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von Winterdienstleistungen während der Winterdienstsaison 2024/2025 (01.12.2024 - 31.03.25) und der Winterdienstsaison 2025/2026 (01.11.2025 - 31.03.2026 auf Abruf werktäglich in der Zeit von 4.00 - 20.00 Uhr (auch an Samstagen) und an Sonn- und Feiertagen von 5:00 Uhr - 20:00 Uhr. Der Vertrag beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.04.2025. Danach verlängert er sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht vom Auftraggeber bis 31.05.2025 gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 30.04.26. Vertragliche Schätzmenge ist die im Titel des Loses genannte Flächenangabe. Als Höchstmenge können pro Los maximal 5% an Fläche im Vertragszeitraum hinzukommen. | – | – |
| 2 | Waldhof Nord (ca. 4.398,00 m²) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von Winterdienstleistungen während der Winterdienstsaison 2024/2025 (01.12.2024 - 31.03.25) und der Winterdienstsaison 2025/2026 (01.11.2025 - 31.03.2026 auf Abruf werktäglich in der Zeit von 4.00 - 20.00 Uhr (auch an Samstagen) und an Sonn- und Feiertagen von 5:00 Uhr - 20:00 Uhr. Der Vertrag beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.04.2025. Danach verlängert er sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht vom Auftraggeber bis 31.05.2025 gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 30.04.26. Vertragliche Schätzmenge ist die im Titel des Loses genannte Flächenangabe. Als Höchstmenge können pro Los maximal 5% an Fläche im Vertragszeitraum hinzukommen. | – | – |
| 3 | Luzenberg (ca. 3.937,45 m²) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von Winterdienstleistungen während der Winterdienstsaison 2024/2025 (01.12.2024 - 31.03.25) und der Winterdienstsaison 2025/2026 (01.11.2025 - 31.03.2026 auf Abruf werktäglich in der Zeit von 4.00 - 20.00 Uhr (auch an Samstagen) und an Sonn- und Feiertagen von 5:00 Uhr - 20:00 Uhr. Der Vertrag beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.04.2025. Danach verlängert er sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht vom Auftraggeber bis 31.05.2025 gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 30.04.26. Vertragliche Schätzmenge ist die im Titel des Loses genannte Flächenangabe. Als Höchstmenge können pro Los maximal 5% an Fläche im Vertragszeitraum hinzukommen. | – | – |
| 4 | Käfertal Süd/Nord/Im Rott (ca. 4.409,50 m²) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von Winterdienstleistungen während der Winterdienstsaison 2024/2025 (01.12.2024 - 31.03.25) und der Winterdienstsaison 2025/2026 (01.11.2025 - 31.03.2026 auf Abruf werktäglich in der Zeit von 4.00 - 20.00 Uhr (auch an Samstagen) und an Sonn- und Feiertagen von 5:00 Uhr - 20:00 Uhr. Der Vertrag beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.04.2025. Danach verlängert er sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht vom Auftraggeber bis 31.05.2025 gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 30.04.26. Vertragliche Schätzmenge ist die im Titel des Loses genannte Flächenangabe. Als Höchstmenge können pro Los maximal 5% an Fläche im Vertragszeitraum hinzukommen. | – | – |
| 5 | Rheinau (ca. 4.615,60 m²) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von Winterdienstleistungen während der Winterdienstsaison 2024/2025 (01.12.2024 - 31.03.25) und der Winterdienstsaison 2025/2026 (01.11.2025 - 31.03.2026 auf Abruf werktäglich in der Zeit von 4.00 - 20.00 Uhr (auch an Samstagen) und an Sonn- und Feiertagen von 5:00 Uhr - 20:00 Uhr. Der Vertrag beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.04.2025. Danach verlängert er sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht vom Auftraggeber bis 31.05.2025 gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 30.04.26. Vertragliche Schätzmenge ist die im Titel des Loses genannte Flächenangabe. Als Höchstmenge können pro Los maximal 5% an Fläche im Vertragszeitraum hinzukommen. | – | – |
| 6 | Friedrichsfeld (ca. 3.965,50 m²) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von Winterdienstleistungen während der Winterdienstsaison 2024/2025 (01.12.2024 - 31.03.25) und der Winterdienstsaison 2025/2026 (01.11.2025 - 31.03.2026 auf Abruf werktäglich in der Zeit von 4.00 - 20.00 Uhr (auch an Samstagen) und an Sonn- und Feiertagen von 5:00 Uhr - 20:00 Uhr. Der Vertrag beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.04.2025. Danach verlängert er sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht vom Auftraggeber bis 31.05.2025 gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 30.04.26. Vertragliche Schätzmenge ist die im Titel des Loses genannte Flächenangabe. Als Höchstmenge können pro Los maximal 5% an Fläche im Vertragszeitraum hinzukommen. | – | – |
| 7 | Niederfeld/Almenhof (Steubenstraße) (ca. 3.465,00 m²) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von Winterdienstleistungen während der Winterdienstsaison 2024/2025 (01.12.2024 - 31.03.25) und der Winterdienstsaison 2025/2026 (01.11.2025 - 31.03.2026 auf Abruf werktäglich in der Zeit von 4.00 - 20.00 Uhr (auch an Samstagen) und an Sonn- und Feiertagen von 5:00 Uhr - 20:00 Uhr. Der Vertrag beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.04.2025. Danach verlängert er sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht vom Auftraggeber bis 31.05.2025 gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 30.04.26. Vertragliche Schätzmenge ist die im Titel des Loses genannte Flächenangabe. Als Höchstmenge können pro Los maximal 5% an Fläche im Vertragszeitraum hinzukommen | – | – |
| 8 | Neckarau (ca. 3.962,35 m²) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von Winterdienstleistungen während der Winterdienstsaison 2024/2025 (01.12.2024 - 31.03.25) und der Winterdienstsaison 2025/2026 (01.11.2025 - 31.03.2026 auf Abruf werktäglich in der Zeit von 4.00 - 20.00 Uhr (auch an Samstagen) und an Sonn- und Feiertagen von 5:00 Uhr - 20:00 Uhr. Der Vertrag beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.04.2025. Danach verlängert er sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht vom Auftraggeber bis 31.05.2025 gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 30.04.26. Vertragliche Schätzmenge ist die im Titel des Loses genannte Flächenangabe. Als Höchstmenge können pro Los maximal 5% an Fläche im Vertragszeitraum hinzukommen. | – | – |
| 9 | Rheinau Süd/Hafen (ca. 5.946,50 m²) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von Winterdienstleistungen während der Winterdienstsaison 2024/2025 (01.12.2024 - 31.03.25) und der Winterdienstsaison 2025/2026 (01.11.2025 - 31.03.2026 auf Abruf werktäglich in der Zeit von 4.00 - 20.00 Uhr (auch an Samstagen) und an Sonn- und Feiertagen von 5:00 Uhr - 20:00 Uhr. Der Vertrag beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.04.2025. Danach verlängert er sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht vom Auftraggeber bis 31.05.2025 gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 30.04.26. Vertragliche Schätzmenge ist die im Titel des Loses genannte Flächenangabe. Als Höchstmenge können pro Los maximal 5% an Fläche im Vertragszeitraum hinzukommen. | – | – |
| 10 | Waldhof/Sandhofen (ca. 2.630,80 m²) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von Winterdienstleistungen während der Winterdienstsaison 2024/2025 (01.12.2024 - 31.03.25) und der Winterdienstsaison 2025/2026 (01.11.2025 - 31.03.2026 auf Abruf werktäglich in der Zeit von 4.00 - 20.00 Uhr (auch an Samstagen) und an Sonn- und Feiertagen von 5:00 Uhr - 20:00 Uhr. Der Vertrag beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.04.2025. Danach verlängert er sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht vom Auftraggeber bis 31.05.2025 gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 30.04.26. Vertragliche Schätzmenge ist die im Titel des Loses genannte Flächenangabe. Als Höchstmenge können pro Los maximal 5% an Fläche im Vertragszeitraum hinzukommen. | – | – |
| 11 | Wallstadt (ca. 6.400,00 m²) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von Winterdienstleistungen während der Winterdienstsaison 2024/2025 (01.12.2024 - 31.03.25) und der Winterdienstsaison 2025/2026 (01.11.2025 - 31.03.2026 auf Abruf werktäglich in der Zeit von 4.00 - 20.00 Uhr (auch an Samstagen) und an Sonn- und Feiertagen von 5:00 Uhr - 20:00 Uhr. Der Vertrag beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.04.2025. Danach verlängert er sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht vom Auftraggeber bis 31.05.2025 gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 30.04.26. Vertragliche Schätzmenge ist die im Titel des Loses genannte Flächenangabe. Als Höchstmenge können pro Los maximal 5% an Fläche im Vertragszeitraum hinzukommen. | – | – |
| 12 | Rheinau Süd/Hafen (ca. 3.015,00 m²) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von Winterdienstleistungen während der Winterdienstsaison 2024/2025 (01.12.2024 - 31.03.25) und der Winterdienstsaison 2025/2026 (01.11.2025 - 31.03.2026 auf Abruf werktäglich in der Zeit von 4.00 - 20.00 Uhr (auch an Samstagen) und an Sonn- und Feiertagen von 5:00 Uhr - 20:00 Uhr. Der Vertrag beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.04.2025. Danach verlängert er sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht vom Auftraggeber bis 31.05.2025 gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 30.04.26. Vertragliche Schätzmenge ist die im Titel des Loses genannte Flächenangabe. Als Höchstmenge können pro Los maximal 5% an Fläche im Vertragszeitraum hinzukommen. | – | – |
| 13 | Wohlgelegen (ca. 5.859,70 m²) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von Winterdienstleistungen während der Winterdienstsaison 2024/2025 (01.12.2024 - 31.03.25) und der Winterdienstsaison 2025/2026 (01.11.2025 - 31.03.2026 auf Abruf werktäglich in der Zeit von 4.00 - 20.00 Uhr (auch an Samstagen) und an Sonn- und Feiertagen von 5:00 Uhr - 20:00 Uhr. Der Vertrag beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.04.2025. Danach verlängert er sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht vom Auftraggeber bis 31.05.2025 gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 30.04.26. Vertragliche Schätzmenge ist die im Titel des Loses genannte Flächenangabe. Als Höchstmenge können pro Los maximal 5% an Fläche im Vertragszeitraum hinzukommen. | – | – |
| 14 | Neckarstadt-West/Industriehafen (ca. 4.585,75 m²) Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags in der rechtlichen Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von Winterdienstleistungen während der Winterdienstsaison 2024/2025 (01.12.2024 - 31.03.25) und der Winterdienstsaison 2025/2026 (01.11.2025 - 31.03.2026 auf Abruf werktäglich in der Zeit von 4.00 - 20.00 Uhr (auch an Samstagen) und an Sonn- und Feiertagen von 5:00 Uhr - 20:00 Uhr. Der Vertrag beginnt am 01.12.2024 und endet am 30.04.2025. Danach verlängert er sich um ein weiteres Jahr, falls er nicht vom Auftraggeber bis 31.05.2025 gekündigt wird. Der Vertrag endet ungeachtet der Sätze 1 und 2 spätestens am 30.04.26. Vertragliche Schätzmenge ist die im Titel des Loses genannte Flächenangabe. Als Höchstmenge können pro Los maximal 5% an Fläche im Vertragszeitraum hinzukommen. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Betriebliche Organisation des Winterdienstes
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärungen durch Angebotsabgabe: (Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden)
- Kriterium
Auf gesonderte Nachforderung des AG im Rahmen der Angebotsauswertung vorzulegende Nachweise: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung, die das Vertragsrisiko abdeckt (Deckungssumme von mindestens je 3 Mio € für Sach- und Personenschäden und 100.000 € für Vermögensschäden, jeweils pro Vertragsja … ganz lesenkürzer
Auf gesonderte Nachforderung des AG im Rahmen der Angebotsauswertung vorzulegende Nachweise: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung, die das Vertragsrisiko abdeckt (Deckungssumme von mindestens je 3 Mio € für Sach- und Personenschäden und 100.000 € für Vermögensschäden, jeweils pro Vertragsjahr). Alternativ kann der Bieter eine auftragsbezogene Haftpflichtversicherung i. H. von mindestens je 3 Mio. € für Sach- und Personenschäden und 100.000 € für Vermögensschäden, jeweils pro Vertragsjahr vorlegen).- Kriterium
mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: allgemeine Angaben des Bieters über seine Tätigkeitsfelder und Tätigkeitsschwerpunkte Angaben des Bieters, seit wann er im Geschäftsfeld "Winterdienst" tätig ist allgemeine Angaben des Bieters über die Anzahl und die Funktion seiner technischen Mitarbeit … ganz lesenkürzer
mit Angebotsabgabe vorzulegende Unterlagen: allgemeine Angaben des Bieters über seine Tätigkeitsfelder und Tätigkeitsschwerpunkte Angaben des Bieters, seit wann er im Geschäftsfeld "Winterdienst" tätig ist allgemeine Angaben des Bieters über die Anzahl und die Funktion seiner technischen Mitarbeiter seines Unternehmens Referenzen, soweit vorhanden (Die Referenzangaben sollen außer der Bezeichnung und der Anschrift der Referenzobjekte einen Ansprechpartner mit Telefonnummer enthalten. Der Bieter ist damit einverstanden, dass die Vergabestelle über ihn ggf. Erkundigungen bei den Referenzgebern einholen wird.) falls zutreffend: VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen falls zutreffend: VHB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft falls zutreffend: VHB 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen falls zutreffend: VHB 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Käfertaler Straße 248, 68167 Mannheim
- Website
- mannheim.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Lieferung von 3 Abfallsammelfahrzeugen mit Aufbau in 2 Losen06.11.2026
- Verwertung von Alttextilien30.10.2026 · 5 Angebote
- Lieferung von einem Abfallsammelfahrzeug und einem Absetzkipper in 2 Losen25.09.2026 · 1 Angebot
- Fahrbare Abfallsammelbehälter aus Kunststoff14.08.2026 · 3 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Baden-Württemberg (1 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- LA.14 UG3 Zuschläge
- A.R.O. Services GmbH2 Zuschläge
- Lohe Gebäudedienste GmbH2 Zuschläge
- Peter Noller Landschaftspflege GmbH2 Zuschläge
- R.D.L. IFM Services GmbH2 Zuschläge
- REUTHER Cleaning GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 52c9376e-aaff-46d8-a249-c32124324003.