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Frist abgelaufenEU-weitWinterdienstDienstleistungen

Manuelle Stadtreinigung und Winterdienst Stadt Stendal und Ortsteile

Hansestadt Stendal, Abt. Recht und Zentrale Vergabestelle · Hansestadt Stendal, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 1.5-90.80-2026/01veröffentlicht 18.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 9 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.04.2027 – 31.03.2030
Lose
8Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 50 Tagen
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 9 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 9 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    78 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 2 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2030
    in 5 Monaten

Beschreibung

Manuelle Stadtreinigung und Winterdienst HS Stendal und Ortsteile mit 8 Losen für 3 Jahre

Lose8 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Stadtreinigung, Winterdienst Kernstadt_Nord, Borstel

Stadtreinigung und Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Parkplätzen, Parktaschen, Bushaltestellen sowie Rinnsteinsäuberung; Schneeräumung von Geh- und Radwegen, Parkplätzen, Bushaltestellen; Abstumpfung, Wildkrautbekämpfung

3 Jahre–
2
Los 2: Stadtreinigung, Winterdienst Kernstadt_Stadtmitte, Altstadt

Stadtreinigung und Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Parkplätzen, Parktaschen, Bushaltestellen sowie Rinnsteinsäuberung, Unratbeseitigung, Papierkorbentleerung; Schneeräumung von Geh- und Radwegen, Parkplätzen, Bushaltestellen; Abstumpfung, Wildkrautbekämpfung

3 Jahre–
3
Los 3: Stadtreinigung, Winterdienst Kernstadt_Stadtseegebiet

Stadtreinigung und Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Parkplätzen, Parktaschen, Bushaltestellen sowie Rinnsteinsäuberung, Papierkorbentleerung; Schneeräumung von Geh- und Radwegen, Parkplätzen, Bushaltestellen; Abstumpfung, Wildkrautbekämpfung

3 Jahre–
4
Los 4: Stadtreinigung, Winterdienst Kernstadt_Süd, Röxe, Wahrburg, Bahnhofsvorst

Stadtreinigung und Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Parkplätzen, Parktaschen, Bushaltestellen sowie Rinnsteinsäuberung, Papierkorbentleerung; Schneeräumung von Geh- und Radwegen, Parkplätzen, Bushaltestellen; Abstumpfung, Wildkrautbekämpfung

3 Jahre–
5
Los 5: Winterdienst OT Groß Schwechten, Peulingen, Neuendorf am Speck......

Schneeräumung und Abstumpfung auf Straßen, BHS und Buswendeplätzen in den Ortsteilen

3 Jahre–
6
Los 6: Winterdienst OT_Welle, Dahlen, Gohre, Buchholz, Heeren

Schneeräumung und Abstumpfung auf Straßen, BHS und Buswendeplätzen in den Ortsteilen

3 Jahre–
7
Los 7: Winterdienst OT_Nahrstedt, Insel, Uchtspringe, Börgitz, Staats....

Schneeräumung und Abstumpfung auf Straßen, BHS und Buswendeplätzen in den Ortsteilen

3 Jahre–
8
Los 8: Winterdienst OT_Möringen, Klein Möringen, Döbbelin, Tornau

Schneeräumung und Abstumpfung auf Straßen, BHS und Buswendeplätzen in den Ortsteilen

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Preis ist alleiniges Zuschlagskriterium

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2027
Vertragsende
31.03.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
78 Tage
Angebotsöffnung
29.10.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen V … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Rechtsbehelfsnachweis: Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeiten nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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50vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (83 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 710ec449-e6a4-4f06-b999-aefb8c547533.