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Malerarbeiten ATV DIN 18363

Stadtverwaltung Titisee-Neustadt · Titisee-Neustadt, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026-08-28_SDveröffentlicht 04.11.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 37 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Maler- und Glaserarbeiten in Baden-Württemberg (16 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Monate30.11.2026 – 28.02.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Tagen
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2027
    in 23 Tagen

Beschreibung

'- Spachtelarbeiten 5400 m2 - Tapezierarbeiten 3800 m2 - Putzarbeiten 1600 m2 - Lackierarbeiten an Türen und Treppengeländern

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.11.2026
Vertragsende
28.02.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3, Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder d … ganz lesenSieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3, Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3, Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YBXDY56PBGRH# -Es erhält der Bieter den Zuschlag, der bei nachgewiesener Eignung und Leistungsfähigkeit das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Das Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist zu 100 % der Angebotspreis. Unaufgefordert angebotene Pre … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YBXDY56PBGRH# -Es erhält der Bieter den Zuschlag, der bei nachgewiesener Eignung und Leistungsfähigkeit das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Das Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist zu 100 % der Angebotspreis. Unaufgefordert angebotene Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. - Für die Angebotsabgabe und Angebotsauswertung sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Dateiformate zu beachten. Wird das Leistungsverzeichnis von der Vergabestelle als GAEB-Datei zur Verfügung gestellt, wird die Einreichung des ausgefüllten Leistungsverzeichnisses zusätzlich als GAEB-Datei im vorgegebenen GAEB-Format zur Erleichterung der Angebotsauswertung erbeten. -Die Stadt behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn das wirtschaftlichste Angebot die vor der Ausschreibung ermittelte Kostenschätzung um mehr als 20 % überschreitet. Soweit die Voraussetzungen der jeweils einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen (insbesondere § 17 VOB/A, § 48 UVgO oder § 63 VgV) vorliegen, entscheidet der Auftraggeber unter Berücksichtigung einer internen Regelung nach pflichtgemäßem Ermessen über die Fortführung oder Aufhebung des Vergabeverfahrens. - Bitte beachten Sie, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ex-post-Bekanntmachung ggf. auch den Auftragswert veröffentlicht. - Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das Vergabeportal VMP Connector: mittels Vergabemarktplatz "vergabeportal-bw (kommunal)" , über die Funktion "Kommunikation" und in deutscher Sprache. -Mit der Freischaltung für dieses Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform verpflichten Sie sich, das Nachrichtenpostfach des Vergabeportals für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in diesem Vergabeverfahren zu nutzen. Etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich. - Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt (über das Bietertool) eingereicht werden. Angebote, die per E-Mail oder über die Funktion Kommunikation eingehen, werden aufgrund der Nichteinhaltung der Form gemäß § 16 Absatz 1 Nr. 2 VOB/A ausgeschlossen. Zur Angebotsauswertung wird um die Übersendung der Angebotsdatei im GAEB-Format "84" gebeten. - Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. - Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. - Mit Abgabe eines Angebots verzichten die Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten. Der unterlegene Bieter erteilt bereits mit Abgabe des Angebotes seine Zustimmung dazu, dass das WM seine sämtlichen Angebotsunterlagen einer datenschutzgerechten Vernichtung zuführt, sollte der unterlegene Bieter nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablauf der Zuschlagsfrist die Herausgabe der Unterlagen ausdrücklich verlangen. Die Kosten der Rücksendung hat der Bieter zu tragen. - Bitte beachten Sie, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Ex-post-Bekanntmachung ggf. auch den Auftragswert veröffentlicht. -Der Auftraggeber teilt auf Antrag den Bietern die wesentlichen Gründe für die Ablehnung ihrer Bewerbung oder ihres Angebotes mit. Daneben werden auch die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes und der Name des erfolgreichen Bieters angegeben, vgl. § 46 UVgO/§ 19 VOB/A - Abschnitt 1/§ 62 VgV . - Sofern bereits im Angebot Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen, vgl. § 46 Abs. 2 UVgO i.V.m. § 30 Abs. 2 UVgO/§ 39 VgV/§ 12 VOB/A . Ein Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Der Auftraggeber behält sich die teilweise oder vollständige Aufhebung des Vergabeverfahrens vor. Die Aufhebung wird den Bietern elekt …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
F. Ademaj GmbH, Pfaffenweiler11

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.608vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (1.113 Lose mit Angabe)
212.043 €Zuschlagswert im Median
90.532 € – 540.676 €mittlere Hälfte, 833 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 30.09.2026
  3. BekanntmachungFrist 30.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 05.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3f419892-3838-4f8c-bcdb-155e87674579.