Maklerkooperation
KAV Kommunale Assekuranzvermittlung GmbH & Co KG · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen E32779418veröffentlicht 16.07.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Leipzig04103, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Qualität und Innovation50 %
- Courtageanteil50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die KAV ist als firmenverbundener Versicherungsvermittler für kommunale Wohnungsunternehmen tätig. Derzeit betreut die KAV Versicherungen eines kommunalen Wohnungsunternehmens mit einem Bestand von ca. 37.100 Wohnungen. Die Tätigkeit umfasst die Vermittlung der Versicherungen, die Unterstützung bei Risikoanalyse, der Ermittlung des Ver-sicherungsbedarfs und bei Schadenverhütungsmaßnahmen, sowie auch die organisatorische und fachliche Unterstützung bei der Abwicklung von Schadensfällen sowie die Auswertung von Schadenstatistiken. Für die Erledigung der vorgenannten Aufgaben – umfassende Beratung und Betreuung auf dem Gebiet des Versicherungswesens sowie die Vermittlung von Versicherungen – sucht die KAV einen ungebundenen (nicht an ein oder mehrere Versicherungsunternehmen gebundenen) Versicherungsmakler mit ausgeprägtem Wissen und Erfahrungen im Bereich Wohnungswirtschaft, der sie im Wege einer Maklerkooperation vollumfänglich berät und unterstützt. Die Bearbeitung von Schäden im Bereich der Wohngebäudeversicherung ge-meinsam mit dem Versicherer (sog. Schadensmanagement/ Schadenbearbeitung) ist eine optionale Leistung, welche die Auftraggeberin beauftragen kann.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualität und InnovationA.1. Versicherungs- und Risikomanagementkonzept 25% A.2. Vertragsmanagementkonzept 10% A.3. Schadensmanagement- /Schadensbearbeitungskonzept 5% A.4. Betreuungs- und Qualitätssicherungskonzept 10%
- Qualität
- CourtageanteilHöhe des vom Kooperationspartner geforderten Courtageanteils (Wertungsprozentsatz)
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder; 2. E … ganz lesenkürzer
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: 1. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder; 2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG vorliegen; 4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregsiter gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des rates vom 26. Februar 2014; 5. Nachweis einer gewerberechtlichen Erlaubnis der Tätigkeit als Versicherungsvermittler gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bewerbers/Eignungsverleihers der letzten 3 ab … ganz lesenkürzer
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; 2. Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz des Bewerbers/Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (wohnungswirtschaftlicher Umsatzanteil); 3. Nachweis des Versicherungsschutzes: Der Bewerber muss die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 34d Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 GewO in Verbindung mit §§ 11 bis 13 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV) mit den für den Auftrag angemessenen Deckungssummen nachweisen. Als angemessen werden Deckungssummen ab 10 Mio. Euro pro Schadensfall angesehen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch die Vorlage einer Versicherungspolice oder vergleichbare Nachweise geführt werden. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten angemessenen Deckungssummen (fort-) bestehen wird. Bei Nichtbestehen der geforderten angemessenen Versicherung oder Unterschreitung der angemessenen Versicherungssummen durch die bestehende Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zur Eigenerklärung des Bewerbers eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, mit welchem der Versicherer erklärt, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen gewährt wird. Vor Zuschlagserteilung ist eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den geforderten angemessenen Deckungssummen zwingend vorzulegen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Nachweis vergleichbarer Leistungen durch die Eigenerklärung Referenzen: Mindestanforderungen: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit muss der Bewerber mindestens 5 (fünf) vergl … ganz lesenkürzer
Vorstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Nachweis vergleichbarer Leistungen durch die Eigenerklärung Referenzen: Mindestanforderungen: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit muss der Bewerber mindestens 5 (fünf) vergleichbare Referenzenprojekte der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) vorlegen. Die Referenzprojekte sind vergleichbar, wenn diese jeweils (kumulativ) folgende Anforderungen erfüllen: - Tätigkeiten für Wohnungsunternehmen mit mindestens 35.000 verwalteten Wohnungen betreffen, - Betreuung von Versicherungsverträgen für umlage- und nicht umlagefähigen Versicherungen umfassen und - jeweils einen Mindestumsatz (aus Courtage/Honorar) von TEUR 300 p.a. haben. Bei den vorstehenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Es sind jeweils der Auftragsgeber nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, der Auftragsgegenstand, die Laufzeit und Abschluss des Projektes, die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter zu benennen und die erbrachten Leistungen kurz zu beschreiben. 2. Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Kalenderjahren, unterteilt nach Fachqualifikation (2023-2025).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 5 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Ver … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen,den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bil … ganz lesenkürzer
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen,den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen. 2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. 3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Bei Bewerbergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderten Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. 5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erk …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- KAV Kommunale Assekuranzvermittlung GmbH & Co KG
- Art
- Öffentliches Unternehmen, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Wintergartenstr. 4, 04103 Leipzig
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a5d81499-c260-47ae-a8fa-2a579b983e21.