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vergebenEU-weitLieferleistungen

Mahlanlagen

Technische Universität Bergakademie Freiberg · Freiberg, Sachsen

Aktenzeichen 021-2026Lveröffentlicht 04.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 150 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Mittelsachsen.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (73 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Monate01.10.2026 – 31.03.2027
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Leistung 70%70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 5 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:01 Uhr
    vor 5 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 36 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Universalmahlanlage

Die Universalmühle soll im Bereich der Vorzerkleinerung der folienartigen Reststoffe betrieben werden. Sie soll eine gute Einstellbarkeit der Produktbewegung ermöglichen und einen gleichmäßigen Durchsatz gewährleisten. Es wird auf Robustheit Wert gelegt.

6 Monate–
2
Schlagnasenmahlanlage

Die Schlagnasenmühle soll im Bereich der Vorzerkleinerung der folienartigen Reststoffe betrieben werden. Sie soll eine gute Einstellbarkeit der Produktbewegung ermöglichen und einen gleichmäßigen Durchsatz gewährleisten. Es wird auf Robustheit Wert gelegt.

6 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Leistung 70%70 %
Preis
Preis 30%
Qualität
Leistung 70%Ausschluss: 2.1.1 Universalmahlanlage mit einer Baugröße von 300 mm bis 315 mm (Nenndurchmesser des aktiven Zerkleinerungselements) und Schneckendosierer; 2.1.8 Mahlanlagentür inkl. Sicherheitszuhaltung bzw. Sicherheitsschalter; 2.1.19 Schaltschrank IP54 aus Normalstahl installiert am Mahltisch mit HMI-Panel für Parameterfreigabe und Prozessdatenvisualisierung. Inkl. kompletter Planung und Programmierung, sowieso Hauptschalter und Not-Aus-Taster. Integrierter Frequenzumrichter, um den elektrischen Leistungsbedarf des Gesamtsystems darzustellen. Außerdem Integration der Steuerung des Schneckendosierers zur Produktzuführung; Inkl. Ethernet-Schnittstelle zur Echtzeit Datenübertragung (Prozessdaten und Maschinensteuerung); 2.1.20 Maximale Bodenlast der Halle liegt bei 100 kN/m² und darf nicht überschritten werden 4 Lieferung 5. Installation (Zusammenbau des Gerätes und Inbetriebnahme des Steuerungssystems); Inbetriebnahme inkl. Abnahmeprotokoll und Funktionstest / Leistungsfahrt mit zur Verfügung gestellten Kupferpulvern mit (Endabnahme mit Versuchen); Einweisung vor Ort in Bedienung, Handhabung und Steuerung sowie Leistungsaufnahme Bewertung: 2.1.2 Schneckendosierer mit einem Schneckendurchmesser von DN 63 und einer Gesamtschneckenlänge von mind. 420 mm. Inkl. Vorlagebehälter mit einem Bruttovolumen von mindestens 50 l und einem Durchsatz von mind. 0,05 m3/h; 2.1.3 Schnellverschlusskappen an allen Anschlüssen für eine leichte und schnelle Demontage, für Reinigung und Revision; 2.1.4 Eingriffsschutz am Vorlagebehälter; 2.1.5 Der Schneckendosierer soll möglichst so ausgeführt werden, dass eine Messung der Dosiermenge mittels Konsole möglich ist. (Drehzahlmessung und Einstellung oder ähnlich); 2.1.6 Integriertes Rührwerk im Schneckenvorlagebunker, welches Anbacken von Material und Brückenbildung verhindert; 2.1.7 Alle produktberührenden Bauteile (Mahlanlage und Schneckenförderer) ausgeführt in Edelstahl 1.4301 oder gleichwertig; 2.1.9 Mahlanlagengehäuse in geschweißter Ausführung, um Materialrückstände zu vermeiden; 2.1.10 Mahlanlage und Wartungseinheiten müssen so auslegt sein, dass ein wartungsfreier Betreib über mind. 5000 Betriebsstunden möglich ist. Dafür soll eine selbstüberwachende Nachschmiereinheit und eine Sperrgasversorgung/-überwachung vorgesehen sein. Inkl. Auslegung der Wellenlagerung für den Dauerbetrieb; 2.1.11 Produkteinlauf an Mahleinlage mit einem Magnetabscheider (Rückhaltesystem) mit vertikalem Einlauf um Fremdpartikel im Mahlraum zu vermeiden; 2.1.12 Mahlanlagenantrieb ausgeführt als IE3-Drehstrommotor mit mind. 18,5 kW, Montiert auf höhenverstellbaren Sockel und geschütztem Riemenantrieb; 2.1.13 Mahlanlage auf Mahltisch mit Maschinenfüßen ausgerichtet und fertig montiert. Mahlanlage entsprechend kran- und staplerfähig ausgeführt, Anschlagpunkte für Kran und Einschub für Stapler vorsehen; 2.1.14 Produktaustrag in Fässern (20 und 30l Bruttovolumen) aus Stahlblech oder Kunststoffkiste 60l, mit Dichtung, Hebesystem der Kiste an die Dichtung; 2.1.15 Zur Mahlluftentstaubung sind zwei Filterschläuche der Staubklasse M nach DIN EN 60335-2-69 vorzusehen; 2.1.16 Enthaltene Mahlelemente in Edelstahlausführung: - Striftrotor und -stator mit Stiftdurchmesser von 5 bzw. 7 mm in 3 Stiftreihen bei einer maximalen Drehzahl von 12.500 U/min - Turborotor für eine maximale Drehzahl von 12.500 U/min Schlagnasenrotor Mit Mahlring für eine maximale Drehzahl 4000 U/min; 2.1.17 Enthaltene Siebeinsätze (ausgeführt als 3-teiliges Siebrost mit Siebbacken) für Turbo- und Schlagnasenrotor ausgeführt in Edelstahl: - Rundlochsiebe: 3,5/2/1/0,5/0,3 mm Conidursiebe: 2/1/0,5/0,3/0,2 mm; 2.1.18 Betriebsanleitung in Deutsch 1x in Papierform und 1x komplett aus USB-Datenträger inkl. Ersatz- und Verschleißteilliste und Konformitätserklärung gemäß EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang II Teil 1 A, sowie einer STEP-Datei der Anlage für ein digitales Technikum bis spätestens 4 Wochen nach Beauftragung; 2.1.21 Zudem hat der Bieter eine Zeichnu …

Eignung9 von 9 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Angaben über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (Anlage 3)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung (Anlage 3); Erklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktionen gegen Russland) (Anlage 4)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer entsprechenden gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch die Versicherung.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben über die durchschnittliche Beschäftigungszahl der letzten 3 Geschäftsjahre ggfls. gegliedert nach Berufsgruppen und Jahr (Anlage 3)
Eintragung in das Handelsregister
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle (oder gleichwertigen Nachweis) aus dem jeweiligen Mitgliedstaat, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle (oder gleichwertigen Nachweis) aus dem jeweiligen Mitgliedstaat, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Gefordert werden min. 3 abgeschlossene, gleichwertige, vergleichbare Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, -zeitpunkt sowie Auftraggeber in den letzten 3 Geschäftsjahren. (Anlage 3)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
09.06.2026, 11:01 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Anzahlungen sind nur möglich, insoweit diese branchenüblich sind und der Auftragnehmer eine gültige Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen und vom Auftraggeber akzeptierten Kreditinstitutes vorlegt. Die Bürgschaftserklärung muss unbefristet, schriftlich und unter Verzicht … ganz lesenverlangt: Anzahlungen sind nur möglich, insoweit diese branchenüblich sind und der Auftragnehmer eine gültige Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen und vom Auftraggeber akzeptierten Kreditinstitutes vorlegt. Die Bürgschaftserklärung muss unbefristet, schriftlich und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB, der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB sowie der Aufrechenbarkeit nach § 771 Abs. 2 BGB abgegeben werden. Anzahlungen werden zudem nur bis zu einer Höhe von insgesamt 30% des Auftragswertes geleistet.

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 10 13 64, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Der Nachprüfantrag ist gemäß §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Der Nachprüfantrag ist gemäß §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Leistung 70%70 %
Preis
Preis 30%
Qualität
Leistung 70%Ausschluss: 2.2.1 Schlagnasenmühle mit einer Baugröße von 300 mm bis 315 mm (Nenndurchmesser des aktiven Zerkleinerungselements) und Dosierung; 2.2.5 Mahlanlagentür inkl. Sicherheitszuhaltung bzw. Sicherheitsschalter; 2.2.16 Schaltschrank IP54 aus Normalstahl installiert am Mahltisch mit SIEMENS HMI Panel für Parameterfreigabe und Prozessdatenvisualisierung. Inkl. kompletter Planung und Programmierung, sowieso Hauptschalter und Not-Aus-Taster. Integrierter Frequenzumrichter, um den elektrischen Leistungsbedarf des Gesamtsystems darzustellen. Außerdem Integration der Steuerung des Vibrationsförderers zur Produktzuführung; Inkl. Ethernet-Schnittstelle zur Echtzeit Datenübertragung (Prozessdaten und Maschinensteuerung); 2.2.17 Maximale Bodenlast der Halle liegt bei 100 kN/m² und darf nicht überschritten werden; 4. Lieferung; 5. Installation (Zusammenbau des Gerätes und Inbetriebnahme des Steuerungssystems); Inbetriebnahme inkl. Abnahmeprotokoll und Funktionstest / Leistungsfahrt mit zur Verfügung gestellten Kupferpulvern mit (Endabnahme mit Versuchen); Einweisung vor Ort in Bedienung, Handhabung und Steuerung sowie Leistungsaufnahme Bewertung: 2.2.2 Vibrationsdosierer mit Potentiometer zur Einstellung der Förderleistung und Magnet-Frequenz-Steuerung für gleichbleibendes Fördervolumen inkl. Vorlagebehälter mit einem Bruttovolumen von mindestens 50 l und einem Durchsatz von mind. 0,05 m3/h; 2.2.3 Schnellverschlusskappen an allen Anschlüssen für eine leichte und schnelle Demontage, für Reinigung und Revision; 2.2.4 Alle produktberührenden Bauteile (Mahlanlage und Schneckenförderer) ausgeführt in Edelstahl 1.4301 oder gleichwertig; 2.2.6 Mahlanlagengehäuse in geschweißter Ausführung, um Materialrückstände zu vermeiden; 2.2.7 Mahlanlage und Wartungseinheiten müssen so auslegt sein, dass ein wartungsfreier Betreib über min. 5000 Betriebsstunden möglich ist. Dafür soll eine selbstüberwachende Nachschmiereinheit und eine Sperrgasversorgung/-überwachung vorgesehen sein. Inkl. Auslegung der Wellenlagerung für den Dauerbetrieb; 2.2.8 Produkteinlauf an Mahleinlage mit einem Magnetabscheider (Rückhaltesystem) mit vertikalem Einlauf um Fremdpartikel im Mahlraum zu vermeiden; 2.2.9 Mahlanlagenantrieb ausgeführt als IE3-Drehstrommotor mit mind. 18,5 kW, Montiert auf höhenverstellbaren Sockel und geschütztem Riemenantrieb; 2.2.10 Mahlanlage auf Mahltisch mit Maschinenfüßen ausgerichtet und fertig montiert. Mahlanlage entsprechend kran- und staplerfähig ausgeführt; 2.2.11 Produktaustrag in ein- und ausfahrbaren Kunststoffbehälter mit einem Volumen von max. 500 Liter, Gummidichtung, Hebevorrichtung, entsprechender Maschinenunterbau erforderlich; 2.2.12 Zur Mahlluftentstaubung sind zwei Filterschläuche der Staubklasse M nach DIN EN 60335-2-69 vorzusehen; 2.2.13 Enthaltene Mahlelemente in Edelstahlausführung: Schlagnasenrotor Mit Mahlring für eine maximale Drehzahl 4000 U/min; 2.2.14 Enthaltene Siebeinsätze (ausgeführt als 3-teiliges Siebrost mit Siebbacken) für Turbo- und Schlagnasenrotor ausgeführt in Edelstahl: Conidursiebe: 0,3 mm; 2.2.15 Betriebsanleitung in Deutsch 1x in Papierform und 1x komplett aus USB-Datenträger inkl. Ersatz- und Verschleißteilliste und Konformitätserklärung gemäß EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang II Teil 1 A, sowie einer STEP-Datei der Anlage für ein digitales Technikum bis spätestens 4 Wochen nach Beauftragung; 2.2.18 Zudem hat der Bieter eine Zeichnung des angebotenen Gegenstandes mit Abmaßen und markierten Anschlussstellen zur Medienversorgung einzureichen, die auch Angaben über die Bodenlast, zur erforderlichen Medienversorgung und eventuell notwendige Schutzeinrichtungen nach Standards enthält; 3. Service: Reaktionszeiten; Service: Servicezeiten; 5. Gewährleistung

Eignung9 von 9 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Angaben über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (Anlage 3)
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung (Anlage 3); Erklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktionen gegen Russland) (Anlage 4)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer entsprechenden gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch die Versicherung.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben über die durchschnittliche Beschäftigungszahl der letzten 3 Geschäftsjahre ggfls. gegliedert nach Berufsgruppen und Jahr (Anlage 3)
Eintragung in das Handelsregister
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle (oder gleichwertigen Nachweis) aus dem jeweiligen Mitgliedstaat, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister bzw. in die Handwerksrolle (oder gleichwertigen Nachweis) aus dem jeweiligen Mitgliedstaat, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Gefordert werden min. 3 abgeschlossene, gleichwertige, vergleichbare Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, -zeitpunkt sowie Auftraggeber in den letzten 3 Geschäftsjahren. (Anlage 3)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
09.06.2026, 11:01 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Anzahlungen sind nur möglich, insoweit diese branchenüblich sind und der Auftragnehmer eine gültige Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen und vom Auftraggeber akzeptierten Kreditinstitutes vorlegt. Die Bürgschaftserklärung muss unbefristet, schriftlich und unter Verzicht … ganz lesenverlangt: Anzahlungen sind nur möglich, insoweit diese branchenüblich sind und der Auftragnehmer eine gültige Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen und vom Auftraggeber akzeptierten Kreditinstitutes vorlegt. Die Bürgschaftserklärung muss unbefristet, schriftlich und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB, der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB sowie der Aufrechenbarkeit nach § 771 Abs. 2 BGB abgegeben werden. Anzahlungen werden zudem nur bis zu einer Höhe von insgesamt 30% des Auftragswertes geleistet.

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 10 13 64, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Der Nachprüfantrag ist gemäß §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Au … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Der Nachprüfantrag ist gemäß §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Akademiestraße 6, 09599 Freiberg
Kontakt
ausschreibung@zuv.tu-freiberg.de

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019df1d8-2562-4fbe-a361-cede612272d0.