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Lungwitzbach – Niederlungwitz Hochwasserschutz M7, 7.1 – Fluss-km 2+808 bis 3+536 - Gutachterleistungen

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster · Eibenstock, Sachsen

Aktenzeichen 04-2026-40veröffentlicht 19.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 205 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Sachsen (17 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 3 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Monate08.06.2026 – 30.08.2026
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eibenstock08309, Erzgebirgskreis, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (32 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.08.2026
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Gutachten Ermittlung von Verkehrswerten und daraus abgeleitet Entgelt für Dienstbarkeiten sowie für bauzeitliche Flurstücksinanspruchnahmen; Wertermittlung für zu entfernende Aufbauten
3 Monate–
2
Gutachten zur Wertermittlung von zu entfernendem Aufwuchs
3 Monate–
3
Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes und daraus abgeleitet Entgelt für Dienstbarkeiten sowie anderer Substanzverluste und Vermögensnachteile nach LandR 19

Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes und daraus abgeleitet Entgelt für Dienstbarkeiten sowie anderer Substanzverluste und Vermögensnachteile nach LandR 19 für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück

3 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.1 zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
08.06.2026
Vertragsende
30.08.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Als Optionsleistungen können durch den AG weitere Leistungen abgerufen werden. Siehe auch Hinweise Aufgabenstellung bzw. Honorarkalkulation.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Vergabe erfolgt losweise, es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass an einen Bieter mehrere Lose vergeben werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt getrennt nach den einzelnen Losen, unabhängig davon, wie viele Lose von einem Bieter angeboten werden. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen kan … ganz lesenDie Vergabe erfolgt losweise, es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass an einen Bieter mehrere Lose vergeben werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt getrennt nach den einzelnen Losen, unabhängig davon, wie viele Lose von einem Bieter angeboten werden. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen kann in der Ausschreibung nicht abschließend beschrieben werden. Es ist möglich, dass weitere Gutachterleistungen notwendig werden können. Weitere Einzelheiten zu den Leistungspflichten regeln die in der Anlage 4 beiliegenden Vertragsmuster. Die Honorierung ergibt sich aus dem Angebot. Technische Spezifikationen: Soweit in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Hinweise zu den Eignungskriterien und zum Formular zur Eigenerklärung: Grundlage für die Prüfung der Eignung der Bieter bildet das Formular zur Eigenerklärung je Los (Anlage 2a), in dem die geforderten Angaben abgefragt werden. Dieses Formular ist zu verwenden. Es ist die vollständige Eigenerklärung inklusive der darin geforderten Anlagen und Nachweise fristgerecht elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Hinweis zum Formular zur Eigenerklärung (Anlage 2a): Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung des Bieters zur Einhaltung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes – Mindestlohngesetz (MiLoG) - Bestätigung, dass sich der Bieter an die aktuell geltenden Regelungen desallgemeinen Mindestlohns (MiLoG) hält, falls ja: Eigenerklärung MiLoG ist als Anlage beizufügen, falls nein: Begründung; Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016: Namen des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden (mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden). Soweit die geschätzte Auftragssumme für Leistungen, die im Rahmen einer EU-Ausschreibung vergeben werden sollen, < 80.000 € beträgt, gelten für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden = 1,5 Mio. Brutto). Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Hinweis: Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Benennung des Sachverständigen, der das jeweilige Gutachten erstellt. Der Sachverständige muss öffentlich bestellt und vereidigt sowie im bundesweiten IHK-Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gelistet sein. Als Nachweis ist eine Kopie der Bestellungsurkunde vorzulegen. Diese muss mindestens bis 31.12.2026 gültig sein. Sofern die Bestellungsurkunde eine kürzere Gültigkeit hat, ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Verlängerung der Bestellung beantrag/begonnen wurde (z. B. Schreiben der zuständigen IHK). Sofern diese Nachweise nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Alternativ kann der Bieter die Zertifizierungsurkunde über die Personenzertifizierung für Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 einreichen. Diese muss mindestens bis 31.12.2026 gültig sein. Sofern die Zertifizierungsurkunde eine kürzere Gültigkeit hat, ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Verlängerung der Zertifizierung beantragt/begonnen wurde (z. B. Schreiben der Zertifizierungsstelle). Die Nichtvorlage des Zertifikates führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. (siehe Formular zur E …

Lose 2, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Das wirtschaftlichste Angebot erhält je Los den Zuschlag. Bewertet wird das Gesamthonorar aus allen Leistungen. Welche Honorare genau in die Wertung einfließen sind den Ausführungen der Anlage 3.2 zu entnehmen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
08.06.2026
Vertragsende
30.08.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Vergabe erfolgt losweise, es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass an einen Bieter mehrere Lose vergeben werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt getrennt nach den einzelnen Losen, unabhängig davon, wie viele Lose von einem Bieter angeboten werden. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen kan … ganz lesenDie Vergabe erfolgt losweise, es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass an einen Bieter mehrere Lose vergeben werden. Die Bewertung der Angebote erfolgt getrennt nach den einzelnen Losen, unabhängig davon, wie viele Lose von einem Bieter angeboten werden. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen kann in der Ausschreibung nicht abschließend beschrieben werden. Es ist möglich, dass weitere Gutachterleistungen notwendig werden können. Weitere Einzelheiten zu den Leistungspflichten regeln die in der Anlage 4 beiliegenden Vertragsmuster. Die Honorierung ergibt sich aus dem Angebot. Technische Spezifikationen: Soweit in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Hinweise zu den Eignungskriterien und zum Formular zur Eigenerklärung: Grundlage für die Prüfung der Eignung der Bieter bildet das Formular zur Eigenerklärung je Los (Anlage 2a), in dem die geforderten Angaben abgefragt werden. Dieses Formular ist zu verwenden. Es ist die vollständige Eigenerklärung inklusive der darin geforderten Anlagen und Nachweise fristgerecht elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Hinweis zum Formular zur Eigenerklärung (Anlage 2a): Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung des Bieters zur Einhaltung des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes – Mindestlohngesetz (MiLoG) - Bestätigung, dass sich der Bieter an die aktuell geltenden Regelungen desallgemeinen Mindestlohns (MiLoG) hält, falls ja: Eigenerklärung MiLoG ist als Anlage beizufügen, falls nein: Begründung; Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV 2016: Namen des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden (mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und Sach- und Vermögensschäden). Soweit die geschätzte Auftragssumme für Leistungen, die im Rahmen einer EU-Ausschreibung vergeben werden sollen, < 80.000 € beträgt, gelten für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden = 1,5 Mio. Brutto). Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Hinweis: Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Angebotsfrist sein. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Benennung des Sachverständigen, der das jeweilige Gutachten erstellt. Der Sachverständige muss öffentlich bestellt und vereidigt sowie im bundesweiten IHK-Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gelistet sein. Als Nachweis ist eine Kopie der Bestellungsurkunde vorzulegen. Diese muss mindestens bis 31.12.2026 gültig sein. Sofern die Bestellungsurkunde eine kürzere Gültigkeit hat, ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Verlängerung der Bestellung beantrag/begonnen wurde (z. B. Schreiben der zuständigen IHK). Sofern diese Nachweise nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Alternativ kann der Bieter die Zertifizierungsurkunde über die Personenzertifizierung für Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 einreichen. Diese muss mindestens bis 31.12.2026 gültig sein. Sofern die Zertifizierungsurkunde eine kürzere Gültigkeit hat, ist ein Nachweis zu erbringen, dass die Verlängerung der Zertifizierung beantragt/begonnen wurde (z. B. Schreiben der Zertifizierungsstelle). Die Nichtvorlage des Zertifikates führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. (siehe Formular zur E …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1kein Zuschlag angegeben2
2kein Zuschlag angegeben2
3kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

375vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
199.678 €Zuschlagswert im Median
101.254 € – 379.964 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019e404f-45b7-43f5-a1e3-1699b4225fe6.