Lufttechnische Anlagen/Gebäudeautomation zum Neubau der Regionalen Schule in Bützow
Stadt Bützow · Bützow, Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen 2024-06-059veröffentlicht 30.07.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.
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Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Mecklenburg-Vorpommern (14 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bützow18246, Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 27 Monatenan Stadt Bützow
- Angebotsfrist 08:30 Uhrvor 26 Monatennur elektronisch über evergabe-mv.de
- Öffnung der Angebote 08:30 Uhrvor 26 Monaten18246 Bützow
- Bindefrist endetvor 24 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen erbringen den Nachweis der Eignung durch den Nachweis der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für di … ganz lesenkürzer
Präqualifizierte Unternehmen erbringen den Nachweis der Eignung durch den Nachweis der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind, auf gesondertes Verlangen, die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Präqualifikationsnummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme - für Vermögensschäden i.H.v. 2 Mio. EUR - für Sach- und Personenschäden i.H.v. 3 Mio. EUR ist durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird, vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für mindesteins ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Falle der Betriebshaftpflichtversicherung kann der Nachweis auch für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft). Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.- Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen erbringen den Nachweis der Eignung durch den Nachweis der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für di … ganz lesenkürzer
Präqualifizierte Unternehmen erbringen den Nachweis der Eignung durch den Nachweis der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind, auf gesondertes Verlangen, die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Präqualifikationsnummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für mindesteins ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.- Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen erbringen den Nachweis der Eignung durch den Nachweis der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für di … ganz lesenkürzer
Präqualifizierte Unternehmen erbringen den Nachweis der Eignung durch den Nachweis der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind, auf gesondertes Verlangen, die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Präqualifikationsnummer. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für mindesteins ein Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-mv.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.08.2024, 08:30 Uhr. 18246 Bützow. Vergabestelle der Stadt Bützow
- Sicherheiten
- verlangt: gemäß Bauvertragsentwurf
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Keine
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXVHYRYY1U27E75S Keine
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Bützow
- Anschrift
- Am Markt 1, 18246 Bützow
- Kontakt
- vergabe@
buetzow.de - Auskünfte
- Stadt Bützowvergabe@
buetzow.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Mecklenburg-Vorpommern (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- THOMAS Elektro GmbH7 Zuschläge
- Ausbau 2000 Rostock GmbH6 Zuschläge
- Umwelttechnik Bornemann GmbH6 Zuschläge
- D + W Krüger Klimatechnik GmbH5 Zuschläge
- Dr. Diestel GmbH5 Zuschläge
- Dähn Dienstleistungs-GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens7 Meldungen
- Auftragsänderung
- Auftragsänderung
- Auftragsänderung
- Auftragsänderung
- Auftragsänderung
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cf3bba77-0e52-49c6-ba7d-42fd39a5ac6f.