Luftrettungsdienst für das Land Schleswig-Holstein
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-L2-23-0489000-4121.7veröffentlicht 20.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 20 Jahre
- 25.05.2024 – 24.05.2044
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
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Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 211 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 20 Jahre25.05.2024 – 24.05.2044
- Lose
- 3
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlagskriterium30 %
- Zuschlagskriterium70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Vertragsbeginnvor 29 MonatenLaufzeit bis 24.05.2044
- Heute
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag).
Gegenstand nach CPV
- 60443000LuftrettungsdiensteHauptgegenstand
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Luftrettungsstation Rendsburg Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag). Das Land SH wird mit dem Konzessionsnehmer einen Konzessionsvertrag über die operative Erfüllung der Aufgaben der Luftrettung abschließen. Sofern der Betrieb, der bestehenden Luftrettungsstation nicht möglich ist, so hat der Konzessionsnehmer im Gebiet von Rendsburg/Hohn eine noch zu errichtende Luftrettungsstation zu betreiben. . Durchführung des Luftrettungsdienstes bedeutet, dass der Konzessionsnehmer für das Land SH im öffentlichrechtlichen Rettungsdienst insbesondere folgende Leistung zu erbringen hat: a) Durchführung der Luftrettung an dem ausgeschriebenen Luftrettungsstandort; b) Bereitstellung und Betrieb des RTH, inklusive medizinisch-technischer Ausstattung, zu den vorgegebenen Zeiten. Der Konzessionsnehmer muss jederzeit sowie ausfallsicher den RTH und ausreichend einsetzbares und geeignetes Personal vorhalten; c) Übernahme der Landegebühren, der Flugsicherungsgebühren sowie aller anderen erforderlichen Gebühren, Steuern, Beiträge und Versicherungskosten inklusive Platzhalterhaftpflichtversicherung; d) Bereitstellung des fliegerischen und medizinischen Personals; e) Durchführung von Einsätzen der Notfallrettung. Dies können auch Flüge zum Auffinden potenzieller Patientinnen und Patienten, sowie Nottransporte von Material/Geräten und Einsatzkräften umfassen, wenn dies auf Weisung des Konzessionsgebers im Einzelfall erforderlich ist; f) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patientenintensivtransportes; g) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patiententransportes, sofern ein RTH für den Transport aus einsatztaktischen Gründen unerlässlich ist; h) Benennung einer sachkundigen Person als verantwortlichen Ansprechpartner/-in für die im folgenden aufgeführten Bereiche: • Durchführung von Rettungs- und Feuerlöschmaßnahmen gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG), • Maßnahmen zur Durchführung des aktiven Brandschutzes während der Betriebszeiten gemäß LuftVG, Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen, • Arzneimittel, Hygiene, Desinfektion, Medizinprodukte und Arbeitsschutz; i) Vereinbarung von Entgelten mit den Kostenträgern; j) Abrechnung erbrachter Leistungen mit den Kostenträgern; k) Dokumentation und Statistik auf Grundlage des abzuschließenden Konzessionsvertrages sowie nach Ziffer 2.7 dieser Leistungsbeschreibung; l) Beteiligung an einem zukunftsorientierten Luftrettungsdienst nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik in SH | 20 Jahre | – |
| 2 | Luftrettungsstation Niebüll Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag). Das Land SH wird mit dem Konzessionsnehmer einen Konzessionsvertrag über die operative Erfüllung der Aufgaben der Luftrettung abschließen. Sofern der Betrieb, der bestehenden Luftrettungsstation nicht möglich ist, so hat der Konzessionsnehmer im Gebiet von Niebüll/Leck eine noch zu errichtende Luftrettungsstation zu betreiben. . Durchführung des Luftrettungsdienstes bedeutet, dass der Konzessionsnehmer für das Land SH im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst insbesondere folgende Leistung zu erbringen hat: a) Durchführung der Luftrettung an dem ausgeschriebenen Luftrettungsstandort; b) Bereitstellung und Betrieb des RTH, inklusive medizinisch-technischer Ausstattung, zu den vorgegebenen Zeiten. Der Konzessionsnehmer muss jederzeit sowie ausfallsicher den RTH und ausreichend einsetzbares und geeignetes Personal vorhalten; c) Übernahme der Landegebühren, der Flugsicherungsgebühren sowie aller anderen erforderlichen Gebühren, Steuern, Beiträge und Versicherungskosten inklusive Platzhalterhaftpflichtversicherung; d) Bereitstellung des fliegerischen und medizinischen Personals; e) Durchführung von Einsätzen der Notfallrettung. Dies kann auch Flüge zum Auffinden potenzieller Patientinnen und Patienten, sowie Nottransporte von Material/Geräten und Einsatzkräften umfassen, wenn dies auf Weisung des Konzessionsgebers im Einzelfall erforderlich ist; f) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patientenintensivtransportes; g) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patiententransportes, sofern ein RTH für den Transport aus einsatztaktischen Gründen unerlässlich ist; h) Benennung einer sachkundigen Person als verantwortlichen Ansprechpartner/-in für die im folgenden aufgeführten Bereiche: • Durchführung von Rettungs- und Feuerlöschmaßnahmen gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG), • Maßnahmen zur Durchführung des aktiven Brandschutzes während der Betriebszeiten gemäß LuftVG, Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen, • Arzneimittel, Hygiene, Desinfektion, Medizinprodukte und Arbeitsschutz; i) Vereinbarung von Entgelten mit den Kostenträgern; j) Abrechnung erbrachter Leistungen mit den Kostenträgern; k) Dokumentation und Statistik auf Grundlage des abzuschließenden Konzessionsvertrages sowie dieser Leistungsbeschreibung; l) Beteiligung an einem zukunftsorientierten Luftrettungsdienst nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik in SH ; m) Durchführung von Primäreinsätzen mit Seilwinde unter Einhaltung der Anforderung für den Hubschrauberwindenbetrieb. | 20 Jahre | – |
| 3 | Luftrettungsstation Hungriger Wolf Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag). Das Land SH wird mit dem Konzessionsnehmer einen Konzessionsvertrag über einen noch neu zu errichtenden Luftrettungsstandort im Gebiet von Hohenlockstedt „Flugplatz Hungriger Wolf“ und die operative Erfüllung der Aufgaben der Luftrettung abschließen. . Durchführung des Luftrettungsdienstes bedeutet, dass der Konzessionsnehmer für das Land SH im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst insbesondere folgende Leistung zu erbringen hat: a) Durchführung der Luftrettung an dem ausgeschriebenen Luftrettungsstandort; b) Bereitstellung und Betrieb des RTH, inklusive medizinisch-technischer Ausstattung, zu den vorgegebenen Zeiten. Der Konzessionsnehmer muss jederzeit sowie ausfallsicher den RTH und ausreichend einsetzbares und geeignetes Personal vorhalten; c) Übernahme der Landegebühren, der Flugsicherungsgebühren sowie aller anderen erforderlichen Gebühren, Steuern, Beiträge und Versicherungskosten inklusive Platzhalterhaftpflichtversicherung; d) Bereitstellung des fliegerischen und medizinischen Personals; e) Durchführung von Einsätzen der Notfallrettung. Dies kann auch Flüge zum Auffinden potenzieller Patientinnen und Patienten, sowie Nottransporte von Material/Geräten und Einsatzkräften umfassen, wenn dies auf Weisung des Konzessionsgebers im Einzelfall erforderlich ist; f) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patientenintensivtransportes; g) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patiententransportes, sofern ein RTH für den Transport aus einsatztaktischen Gründen unerlässlich ist; h) Benennung einer sachkundigen Person als verantwortlichen Ansprechpartner/-in für die im folgenden aufgeführten Bereiche: • Durchführung von Rettungs- und Feuerlöschmaßnahmen gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG), • Maßnahmen zur Durchführung des aktiven Brandschutzes während der Betriebszeiten gemäß LuftVG, Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen, • Arzneimittel, Hygiene, Desinfektion, Medizinprodukte und Arbeitsschutz; i) Vereinbarung von Entgelten mit den Kostenträgern; j) Abrechnung erbrachter Leistungen mit den Kostenträgern; k) Dokumentation und Statistik auf Grundlage des abzuschließenden Konzessionsvertrages sowie nach Ziffer 2.7 dieser Leistungsbeschreibung; l) Beteiligung an einem zukunftsorientierten Luftrettungsdienst nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik in SH. | 20 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium
- Qualität
- ZuschlagskriteriumQualität des Konzeptes: 60 % Präsentation: 10 %
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 25.05.2024
- Vertragsende
- 24.05.2044
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz1 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG, Filderstadt | – |
| 2 | DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG, Filderstadt | – |
| 3 | ADAC Luftrettung gGmbH, München | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Küterstrasse 30, 24103 Kiel
- Website
- e-vergabe-sh.de
- Kontakt
- e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21aa4835-06d8-4b88-bf89-ce20a193f92d.