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Luftrettungsdienst für das Land Schleswig-Holstein

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-L2-23-0489000-4121.7veröffentlicht 20.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 211 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Jahre25.05.2024 – 24.05.2044
Lose
3
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (26 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium30 %
  • Zuschlagskriterium70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 24.05.2044
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag).

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Luftrettungsstation Rendsburg

Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag). Das Land SH wird mit dem Konzessionsnehmer einen Konzessionsvertrag über die operative Erfüllung der Aufgaben der Luftrettung abschließen. Sofern der Betrieb, der bestehenden Luftrettungsstation nicht möglich ist, so hat der Konzessionsnehmer im Gebiet von Rendsburg/Hohn eine noch zu errichtende Luftrettungsstation zu betreiben. . Durchführung des Luftrettungsdienstes bedeutet, dass der Konzessionsnehmer für das Land SH im öffentlichrechtlichen Rettungsdienst insbesondere folgende Leistung zu erbringen hat: a) Durchführung der Luftrettung an dem ausgeschriebenen Luftrettungsstandort; b) Bereitstellung und Betrieb des RTH, inklusive medizinisch-technischer Ausstattung, zu den vorgegebenen Zeiten. Der Konzessionsnehmer muss jederzeit sowie ausfallsicher den RTH und ausreichend einsetzbares und geeignetes Personal vorhalten; c) Übernahme der Landegebühren, der Flugsicherungsgebühren sowie aller anderen erforderlichen Gebühren, Steuern, Beiträge und Versicherungskosten inklusive Platzhalterhaftpflichtversicherung; d) Bereitstellung des fliegerischen und medizinischen Personals; e) Durchführung von Einsätzen der Notfallrettung. Dies können auch Flüge zum Auffinden potenzieller Patientinnen und Patienten, sowie Nottransporte von Material/Geräten und Einsatzkräften umfassen, wenn dies auf Weisung des Konzessionsgebers im Einzelfall erforderlich ist; f) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patientenintensivtransportes; g) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patiententransportes, sofern ein RTH für den Transport aus einsatztaktischen Gründen unerlässlich ist; h) Benennung einer sachkundigen Person als verantwortlichen Ansprechpartner/-in für die im folgenden aufgeführten Bereiche: • Durchführung von Rettungs- und Feuerlöschmaßnahmen gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG), • Maßnahmen zur Durchführung des aktiven Brandschutzes während der Betriebszeiten gemäß LuftVG, Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen, • Arzneimittel, Hygiene, Desinfektion, Medizinprodukte und Arbeitsschutz; i) Vereinbarung von Entgelten mit den Kostenträgern; j) Abrechnung erbrachter Leistungen mit den Kostenträgern; k) Dokumentation und Statistik auf Grundlage des abzuschließenden Konzessionsvertrages sowie nach Ziffer 2.7 dieser Leistungsbeschreibung; l) Beteiligung an einem zukunftsorientierten Luftrettungsdienst nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik in SH

20 Jahre–
2
Luftrettungsstation Niebüll

Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag). Das Land SH wird mit dem Konzessionsnehmer einen Konzessionsvertrag über die operative Erfüllung der Aufgaben der Luftrettung abschließen. Sofern der Betrieb, der bestehenden Luftrettungsstation nicht möglich ist, so hat der Konzessionsnehmer im Gebiet von Niebüll/Leck eine noch zu errichtende Luftrettungsstation zu betreiben. . Durchführung des Luftrettungsdienstes bedeutet, dass der Konzessionsnehmer für das Land SH im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst insbesondere folgende Leistung zu erbringen hat: a) Durchführung der Luftrettung an dem ausgeschriebenen Luftrettungsstandort; b) Bereitstellung und Betrieb des RTH, inklusive medizinisch-technischer Ausstattung, zu den vorgegebenen Zeiten. Der Konzessionsnehmer muss jederzeit sowie ausfallsicher den RTH und ausreichend einsetzbares und geeignetes Personal vorhalten; c) Übernahme der Landegebühren, der Flugsicherungsgebühren sowie aller anderen erforderlichen Gebühren, Steuern, Beiträge und Versicherungskosten inklusive Platzhalterhaftpflichtversicherung; d) Bereitstellung des fliegerischen und medizinischen Personals; e) Durchführung von Einsätzen der Notfallrettung. Dies kann auch Flüge zum Auffinden potenzieller Patientinnen und Patienten, sowie Nottransporte von Material/Geräten und Einsatzkräften umfassen, wenn dies auf Weisung des Konzessionsgebers im Einzelfall erforderlich ist; f) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patientenintensivtransportes; g) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patiententransportes, sofern ein RTH für den Transport aus einsatztaktischen Gründen unerlässlich ist; h) Benennung einer sachkundigen Person als verantwortlichen Ansprechpartner/-in für die im folgenden aufgeführten Bereiche: • Durchführung von Rettungs- und Feuerlöschmaßnahmen gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG), • Maßnahmen zur Durchführung des aktiven Brandschutzes während der Betriebszeiten gemäß LuftVG, Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen, • Arzneimittel, Hygiene, Desinfektion, Medizinprodukte und Arbeitsschutz; i) Vereinbarung von Entgelten mit den Kostenträgern; j) Abrechnung erbrachter Leistungen mit den Kostenträgern; k) Dokumentation und Statistik auf Grundlage des abzuschließenden Konzessionsvertrages sowie dieser Leistungsbeschreibung; l) Beteiligung an einem zukunftsorientierten Luftrettungsdienst nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik in SH ; m) Durchführung von Primäreinsätzen mit Seilwinde unter Einhaltung der Anforderung für den Hubschrauberwindenbetrieb.

20 Jahre–
3
Luftrettungsstation Hungriger Wolf

Das Land Schleswig-Holstein (SH), in seiner Eigenschaft als Träger der Luftrettung beabsichtigt einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung zu beauftragen. Dies geschieht durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Konzessionsvertrag). Das Land SH wird mit dem Konzessionsnehmer einen Konzessionsvertrag über einen noch neu zu errichtenden Luftrettungsstandort im Gebiet von Hohenlockstedt „Flugplatz Hungriger Wolf“ und die operative Erfüllung der Aufgaben der Luftrettung abschließen. . Durchführung des Luftrettungsdienstes bedeutet, dass der Konzessionsnehmer für das Land SH im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst insbesondere folgende Leistung zu erbringen hat: a) Durchführung der Luftrettung an dem ausgeschriebenen Luftrettungsstandort; b) Bereitstellung und Betrieb des RTH, inklusive medizinisch-technischer Ausstattung, zu den vorgegebenen Zeiten. Der Konzessionsnehmer muss jederzeit sowie ausfallsicher den RTH und ausreichend einsetzbares und geeignetes Personal vorhalten; c) Übernahme der Landegebühren, der Flugsicherungsgebühren sowie aller anderen erforderlichen Gebühren, Steuern, Beiträge und Versicherungskosten inklusive Platzhalterhaftpflichtversicherung; d) Bereitstellung des fliegerischen und medizinischen Personals; e) Durchführung von Einsätzen der Notfallrettung. Dies kann auch Flüge zum Auffinden potenzieller Patientinnen und Patienten, sowie Nottransporte von Material/Geräten und Einsatzkräften umfassen, wenn dies auf Weisung des Konzessionsgebers im Einzelfall erforderlich ist; f) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patientenintensivtransportes; g) Durchführung von Einsätzen des luftgebundenen Patiententransportes, sofern ein RTH für den Transport aus einsatztaktischen Gründen unerlässlich ist; h) Benennung einer sachkundigen Person als verantwortlichen Ansprechpartner/-in für die im folgenden aufgeführten Bereiche: • Durchführung von Rettungs- und Feuerlöschmaßnahmen gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG), • Maßnahmen zur Durchführung des aktiven Brandschutzes während der Betriebszeiten gemäß LuftVG, Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen, • Arzneimittel, Hygiene, Desinfektion, Medizinprodukte und Arbeitsschutz; i) Vereinbarung von Entgelten mit den Kostenträgern; j) Abrechnung erbrachter Leistungen mit den Kostenträgern; k) Dokumentation und Statistik auf Grundlage des abzuschließenden Konzessionsvertrages sowie nach Ziffer 2.7 dieser Leistungsbeschreibung; l) Beteiligung an einem zukunftsorientierten Luftrettungsdienst nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Technik in SH.

20 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Zuschlagskriterium30 %
Zuschlagskriterium70 %
Preis
Zuschlagskriterium
Qualität
ZuschlagskriteriumQualität des Konzeptes: 60 % Präsentation: 10 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.05.2024
Vertragsende
24.05.2044
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG, Filderstadt–
2DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG, Filderstadt–
3ADAC Luftrettung gGmbH, München–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 604 (Luftverkehr) in Schleswig-Holstein gibt es in den letzten 24 Monaten keine Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 21aa4835-06d8-4b88-bf89-ce20a193f92d.