Lüftungsinstallation
Evangelisches Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin · Teltow, Brandenburg
Aktenzeichen LOS 21veröffentlicht 02.12.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 11 Monate
- 29.12.2025 – 27.11.2026
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
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Alle Ausschreibungen: Sanitär, Heizung und Lüftung in Brandenburg (9 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 11 Monate29.12.2025 – 27.11.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Teltow14513, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 27.11.2026
- Heute
Beschreibung
Das Evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin ist Antragsteller und Bauherr des Vorhabens „Umbau Johannes-Jänicke-Haus“ in Halle (Saale). Es handelt sich um den Umbau und die Sanierung eines bestehenden Altenpflegeheims im laufenden Betrieb. Ziel der Maßnahme ist die Umwandlung von Doppelzimmern in Einzelzimmer, um den heutigen pflegefachlichen Anforderungen zu entsprechen und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern. Weitere bauliche, technische und organisatorische Anpassungen begleiten den Umbau.
Fördermittelhinweis: Diese Maßnahme wird im Rahmen des Förderprogramms „Investitionen Pflege und Wohnen“ des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Die Förderung wurde mit Zuwendungsbescheid der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vom 06.08.2025 bewilligt. „Die bauliche Maßnahme – Umbau Altenpflegeheim ‚Johannes-Jänicke-Haus‘ in Halle – wurde mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt finanziert.“
Beschreibung des Loses
Neubau Etagenlüftungsanlagen mit Zwischendeckengeräten und Zu- und Abluft je Wohneinheit (6 Stück). Anpassung der Einzelraumabluftanlagen mit Anschluss an bestehende Steigleitungen und Einregulierung nach Fertigstellung. Installation Einzelraumabluftanlagen in den neuen Sanitärräumen mit Leitungsführung über Dach. Rückbau in Abstimmung mit dem Abbruchunternehmen. Bauausführung in zwei Bauabschnitten in 3 Etagen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- PreisKostenkriterien
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 29.12.2025
- Vertragsende
- 27.11.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878 vom 18. Dezember 2023 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen, die nach dem 9. April 2022 vergeben werden, nicht an Unt … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878 vom 18. Dezember 2023 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen, die nach dem 9. April 2022 vergeben werden, nicht an Unternehmen oder Personen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Dies betrifft sowohl unmittelbar als Bieter auftretende Unternehmen als auch mittelbar mit mehr als 10 % am Auftragswert beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung besteht insbesondere durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters, die Niederlassung des Bieters in Russland, den maßgeblichen Einfluss russischer Personen oder Unternehmen (insbesondere durch mehr als 50 % Anteilseignerschaft) oder durch die Kontrolle des Bieters durch solche Personen oder Unternehmen. Alle Bieter sind verpflichtet, mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung vorzulegen, dass bei ihnen sowie den von ihnen vorgesehenen Nachunternehmern, Lieferanten oder Eignungsverleihern kein solcher Bezug zu Russland besteht. Das entsprechende Formblatt für diese Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei und ist verbindlich zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| REIMA & Co GmbH, Jessen (Elster) | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Lichterfelder Allee 45, 14513 Teltow
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Einbauküchen30.06.2026
- Malerarbeiten13.01.2026
- Heizungsinstallation02.12.2025
- Sanitärinstallation02.12.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sanitär, Heizung und Lüftung in Brandenburg (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BROCKMANN KLIMA GmbH, Geschäftsbereich Klima + Kälte5 Zuschläge
- Bildfunk electronic GmbH5 Zuschläge
- REIMA Reinhardt, Markl & Co. GmbH5 Zuschläge
- Beck Trockenbau GmbH4 Zuschläge
- Hartmann & Felsmann GmbH4 Zuschläge
- Maksuti Bau GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 14.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Landgericht Neuruppin, Infrastrukturmaßnahmen für innovative Sitzungssaalausstattung, Starkstrom- und informationstechnische Anlagen, KlimatechnikBrandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale VergabestelleFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2f189fbe-8ad9-4a67-a617-4708deee44c2.