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offenEU-weitLieferleistungen

Losweise Beschaffung von Maststahl, Leiterseilen und OPGW

Pfalzwerke Netz AG · Ludwigshafen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 1.1429veröffentlicht 04.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 5 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 21.10.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Monate
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 60 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium50 %
  • Kostenkriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Tagen
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 6 Tagen
  3. Heute
  4. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 53 Tagen

Beschreibung

Gegenstand und Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Kaufvertrages zur Beschaffung und Lieferung von Maststahl, Leiter für Freileitungen und Erdseil mit integrierten Lichtwellenleitern für das Netzausbauprojekt Miesau - Hohenecken in drei Losen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Hauptbereich

Gegenstand des Los 1 ist die Lieferung von Maststahl zum Aufbau von Hochspannungsmasten nach den weiteren Anforderungen der Pfalzwerke Netz AG. Der zu liefernde Maststahl muss dabei in Bezug auf den verwendeten Rohstoff, die Verarbeitungsprozesse und Ausführungen den Vorgaben und einschlägigen Normen entsprechen, in ein oder mehreren nach Mast und Verwendung gebündelten Packungseinheiten / Coli sortiert und ordnungsgemäß am Einzelteil und an der Packungseinheit beschriftet sein. Die Montage der Masten erfolgt durch den Auftraggeber bzw. einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten und ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Der angebotene Maststahl muss in Material, Verarbeitung, Ausführung und Lieferung der „Technischen Spezifikation Gittermaste für Hochspannungsfreileitungen“ der Pfalzwerke Netz AG entsprechen, die der Leistungsbeschreibung zu Los 1 als „Teil B - Los 1 - T2-05.402_Gittermaste für Hochspannungsfreileitungen“ mitgeltend anliegt (Ausschlusskriterium), deren Einhaltung der Bieter mit Angebotsabgabe zusichert. Gegenstand der Ausschreibung zu Los 1 sind Maststähle zum Bau von Hochspannungsmasten mit folgenden Massenkennzahlen (maßgeblich für die Abrechnung sind die finalen Abrufmengen des Auftraggebers): - Stahlgewicht (mit Zinkauflage) und Schrauben ca. 1.080 Tonnen - Stahlteilflächen zur Beschichtung ca. 23.300 m², davon 3.500 m² zweischichtig Das Preisangebot und dessen Bewertung erfolgt basierend auf einem Einheitspreis für diese beiden Größen unter Anwendung der kalkulierten Gesamtmassen für den Auftrag und ist vom Bieter im anliegenden Dokument „Teil B – Los 1 – Anlage 1 – Preisblatt“ vorzunehmen. Die Pfalzwerke Netz AG benötigt die ausgeschriebenen Materialien ab dem zweiten Quartal 2028. Die Lieferung sollte im Idealfall bis zum 31.03.2028 vollständig erfolgt sein. Die Lieferterminzusage des Bieters mit seinem Angebot ist vertraglich vereinbart und mit einer Vertragsstrafe bei deren Überschreitung versehen. Entsprechende Regellungen sind dem Vertrag zu entnehmen.

20 Monate–
2
Los 2 - Leiter für Freileitungen (Leiterseile)

Gegenstand des Los 2 ist die Lieferung von Leiter für Freileitungen (Leiterseil) zum Aufbau der stromführenden Leitungen von Hochspannungstrassen in unterschiedlicher Ausführung und Länge nach den weiteren Anforderungen der Pfalzwerke Netz AG. Die zu liefernden Leiterseile müssen dabei in Bezug auf die verwendeten Rohstoffe, die Verarbeitung zu Seilen und Ausführungen den Vorgaben und einschlägigen Normen entsprechen und auf Trommeln mit vorgegebenen Seillängen geliefert werden. Die Montage der Leiterseile an den Masten erfolgt durch den Auftraggeber bzw. einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten und ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Die angebotenen Leiterseile müssen in Material, Verarbeitung, Ausführung und Lieferung der „Technische Spezifikation für Leiter für Freileitungen der Werkstoffkombination AT1/A20SA“ der Pfalzwerke Netz AG entsprechen, die der Leistungsbeschreibung zu Los 2 als „Teil B - Los 2 - T2-05.003_Leiter für Freileitungen der Werkstoffkombination AT1-A20SA“ mitgeltend anliegt (Ausschlusskriterium), deren Einhaltung der Bieter mit Angebotsabgabe zusichert. Gegenstand der Ausschreibung zu Los 2 sind Leiterseile der folgenden Typen nach EN 50182 in verschiedenen Längen mit folgenden Gesamtlängen: - AT1/A20SA 380/50 ca. 217.635 m in Summe auf 114 Trommeln (3 für Reserve) - AT1/A20SA 300/50 ca. 20.360 m in Summe auf 9 Trommeln (3 für Reserve) - AL1/ST1 240/40 ca. 1.288 m in Summe auf 2 Trommeln Das Preisangebot und dessen Bewertung erfolgt basierend auf einem vom Bieter anzugebenden und von den Einzellängen unabhängigen Festpreis je Leiterseiltyp pro Meter, unter Ansatz der benötigten Gesamtlänge, und ist vom Bieter im anliegenden Dokument „Teil B – Los 2 – Anlage 1 – Preisblatt“ vorzunehmen. Die als „Reserve“ gekennzeichneten Seilabschnitte sind abweichend der weiteren Leiterseile nicht auf vom Bieter zu wählenden, geeigneten Miettrommeln zu liefern, sondern auf Stahltrommeln, die vom Auftragnehmer mit der Lieferung käuflich erworben werden. Miete und Kaufpreis der Trommeln sind im Preisblatt anzugeben. Die Pfalzwerke Netz AG benötigt die ausgeschriebenen Materialien ab dem zweiten Quartal 2028. Die Lieferung sollte im Idealfall bis zum 31.03.2028 vollständig erfolgt sein. Die Lieferterminzusage des Bieters mit seinem Angebot ist vertraglich vereinbart und mit einer Vertragsstrafe bei deren Überschreitung versehen. Entsprechende Regellungen sind dem Vertrag zu entnehmen.

21 Monate–
3
Los 3 - Erdseil mit integriertem Lichtwellenleiter

Gegenstand des Los 3 ist die Lieferung von Erdseil mit integrierten Lichtwellenleitern (OPGW) zum Aufbau der Blitzableitenden Aufbauten und der Datenübertragung an Hochspannungstrassen in unterschiedlichen Längen nach den weiteren Anforderungen der Pfalzwerke Netz AG. Die zu liefernden OPGW müssen dabei in Bezug auf die verwendeten Rohstoffe, die Verarbeitung zu Seilen und Ausführungen den Vorgaben und einschlägigen Normen entsprechen und auf Trommeln mit vorgegebenen Seillängen geliefert werden. Die Montage der OPGW an den Masten erfolgt durch den Auftraggeber bzw. einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten und ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Die angebotenen OPGW müssen in Material, Verarbeitung, Ausführung und Lieferung der „Technische Spezifikation für OPGW für Freileitungen der Werkstoffkombination“ der Pfalzwerke Netz AG entsprechen, die der Leistungsbeschreibung zu Los 3 als „Teil B - Los 2 - T2-05.003_Leiter für Freileitungen der Werkstoffkombination AT1-A20SA“ mitgeltend anliegt (Ausschlusskriterium), deren Einhaltung der Bieter mit Angebotsabgabe zusichert. Gegenstand der Ausschreibung zu Los 3 sind OPGW der folgenden Typen nach IEC 60794-4 bzw. IEC 61089 in verschiedenen Längen mit folgenden Gesamtlängen: - AL3/A20SA 241/32 ca. 29.925 m in Summe auf 13 Trommeln (3 für Reserve) Das Preisangebot und dessen Bewertung erfolgt basierend auf einem vom Bieter anzugebenden und von den Einzellängen unabhängigen Festpreis pro Meter, unter Ansatz der benötigten Gesamtlänge, und ist vom Bieter im anliegenden Dokument „Teil B – Los 3 – Anlage 1 – Preisblatt“ vorzunehmen. Die als „Reserve“ gekennzeichneten Seilabschnitte sind abweichend der weiteren OPGW nicht auf vom Bieter zu wählenden, geeigneten Miettrommeln zu liefern, sondern auf Stahltrommeln, die vom Auftragnehmer mit der Lieferung käuflich erworben werden. Miete und Kaufpreis der Trommeln sind im Preisblatt anzugeben. Die Pfalzwerke Netz AG benötigt die ausgeschriebenen Materialien ab dem zweiten Quartal 2028. Die Lieferung sollte im Idealfall bis zum 31.03.2028 vollständig erfolgt sein. Die Lieferterminzusage des Bieters mit seinem Angebot ist vertraglich vereinbart und mit einer Vertragsstrafe bei deren Überschreitung versehen. Entsprechende Regellungen sind dem Vertrag zu entnehmen.

21 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 SektVO. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des vorläufig wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018. Als Leistungskennzahl wird das Ergebnis der Auswertung des Kriterienkataloges (LBieter) angesetzt, als Preiskennzahl das Ergebnis des Preisblattes (PBieter). Hierzu erfolgt die Bewertung anhand der Formal: Z_Bieter=L_Bieter/P_Bieter Das Angebot mit der höchsten Kennzahl ZBieter erhält den Zuschlag. Bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten erhält das Angebot den Zuschlag, das die höheren Leistungspunkte erreicht hat. Der Kriterienkatalog enthält hierzu Fragen und Kriterien aus drei Dimensionen: - Technische Qualität der angebotene Waren (50%) - Vertraglich zugesicherter Liefertermin (30%) - Nachhaltigkeits- und Umweltschutzkriterien (20%)[
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 SektVO. Die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des vorläufig wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018. Als Leistungskennzahl wird das Ergebnis der Auswertung des Kriterienkataloges (LBieter) angesetzt, als Preiskennzahl das Ergebnis des Preisblattes (PBieter). Hierzu erfolgt die Bewertung anhand der Formal: Z_Bieter=L_Bieter/P_Bieter Das Angebot mit der höchsten Kennzahl ZBieter erhält den Zuschlag. Aus den vom Bieter in der Anlage „Preisblatt“ gemachten Angaben wird der Wertungspreis PBieter errechnet. Der Wertungspreis setzt sich aus den einzelnen Preispositionen der anzubietenden Leistungen zusammen, wobei jeweils die zur Abnahme geplanten Mengen in Ansatz gebracht werden.

Eignung10 von 10 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden … ganz lesenMit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-russland-sanktionen-bereich-vergabe-offentlicher-auftrage-und-konzessionen.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter erklärt, für alle in Deutschland tätig werdenden Beschäftigten, die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter in jedem Fall, auch wenn kein solcher Einsatz erfolgt, die Anlage „Eigenerklärung nach Mind … ganz lesenDer Bieter erklärt, für alle in Deutschland tätig werdenden Beschäftigten, die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter in jedem Fall, auch wenn kein solcher Einsatz erfolgt, die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Setzt der Bieter keine Beschäftigten in Deutschland ein, ist dies durch entsprechende Angabe in vorstehender Anlage zu erklären. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er unabhängig von der Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 1 MiLoG das Recht hat, jederzeit zusätzliche Auskünfte des Wettbewerbsregisters anzufordern (§ 19 Abs. 3 MiLoG). Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € netto fordert der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
Eintragung in das Handelsregister
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäische … ganz lesenGemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Abgabefrist der Angebote. Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2025: 10.000.000,00€ - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 10.000.000,00€ - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: … ganz lesenZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2025: 10.000.000,00€ - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 10.000.000,00€ - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 10.000.000,00€ Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren. Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben. Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden muss 5.000.000€, die Mindestdeckung jeweils pro Fall betragen. E … ganz lesenDer Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden muss 5.000.000€, die Mindestdeckung jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter ist aufgefordert, seine Bonität anhand am Markt anerkannter Bonitätsbewertungen (z.B.: Creditreform oder einer vergleichbaren Bewertung) oder einer Erklärung seiner Hausbank nachzuweisen, wobei mindestens eine „mittlere“ Bonität gegeben sein muss. Dies bedeutet exemplarisch für die Bewert … ganz lesenDer Bieter ist aufgefordert, seine Bonität anhand am Markt anerkannter Bonitätsbewertungen (z.B.: Creditreform oder einer vergleichbaren Bewertung) oder einer Erklärung seiner Hausbank nachzuweisen, wobei mindestens eine „mittlere“ Bonität gegeben sein muss. Dies bedeutet exemplarisch für die Bewertung durch Creditreform einen Bonitätsindex von höchstens 300. Dem Bieter obliegt selbst die Verantwortung, die genannten Anforderung an die exemplarisch genutzte Creditreform auf eine durch Ihn abweichend verwendete Bewertungsskala zu vergleichen. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander ihre Bonität belegen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahren nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilte, gültige Zer … ganz lesenZum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahren nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilte, gültige Zertifizierung bei, deren Geltungsbereich den Leistungsgegenstand der Ausschreibung umfasst. Sollte der Bieter einen vergleichbaren Nachweis vorlegen, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Die Zulässigkeit bzw. Vergleichbarkeit anderer als der vorgenannten Zertifizierungen ist im Rahmen von Bieterfragen vor Ablauf der Angebotsfrist zu klären. Unabdingbar ist aber, dass es sich um Fremdnachweise über eine von Externen durchgeführte, systematische Überprüfung handeln muss. Eigenerklärungen sind nicht ausreichend.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter genau drei mit der geforderten Leistung vergleichbare Lieferreferenzen darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden. … ganz lesenZum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter genau drei mit der geforderten Leistung vergleichbare Lieferreferenzen darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden. Die Projektreferenzen sind je Los nachzuweisen (Anlage 8 ggf. mehrfach ausfüllen und abgeben) Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die angegebenen Lieferreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO. Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten: - Jede Lieferreferenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Herstellung des angebotenen Produktes betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen. - Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn: -- die Referenz entweder von einem deutschen Übertragungsnetz- oder Verteilnetzbetreiber stammt oder einem europäischen Netzbetreiber, wenn es sich um einen Trassenbau in Deutschland handelte, -- die Referenzen der Bieter für Los 1 die Lieferung von Maststahl für Hochspannungs- oder Höchstspannungsmasten mit einem Auftragsvolumen von mindestens 250 Tonnen umfasste, -- die Referenzen der Bieter für Los 2 die Lieferung von Leiterseilen für Hochspannungs- oder Höchstspannungstrassen von mindestens 50.000 m umfasste, -- die Referenzen der Bieter für Los 3 die Lieferung von OPGW für Hochspannungs- oder Höchstspannungstrassen von mindestens 10.000 m umfasste, -- die Lieferung bereits erfolgt ist und nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt. Noch nicht realisierte Lieferungen dürfen nicht genannt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
20 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
4-Augen-Prinzip
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und ggfs. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 3

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung10 von 10 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden … ganz lesenMit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen. Weitere Informationen hierzu können beim BMWK abgerufen werden: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/rundschreiben-anwendung-russland-sanktionen-bereich-vergabe-offentlicher-auftrage-und-konzessionen.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung VO-2022-833" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter erklärt, für alle in Deutschland tätig werdenden Beschäftigten, die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter in jedem Fall, auch wenn kein solcher Einsatz erfolgt, die Anlage „Eigenerklärung nach Mind … ganz lesenDer Bieter erklärt, für alle in Deutschland tätig werdenden Beschäftigten, die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter in jedem Fall, auch wenn kein solcher Einsatz erfolgt, die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue" aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Setzt der Bieter keine Beschäftigten in Deutschland ein, ist dies durch entsprechende Angabe in vorstehender Anlage zu erklären. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er unabhängig von der Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 1 MiLoG das Recht hat, jederzeit zusätzliche Auskünfte des Wettbewerbsregisters anzufordern (§ 19 Abs. 3 MiLoG). Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € netto fordert der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
Eintragung in das Handelsregister
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäische … ganz lesenGemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis muss den aktuellen Stand der Informationen des Berufs- oder Handelsregisters entsprechen. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Abgabefrist der Angebote. Unternehmen, die weder in einem Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Dieses Dokument muss jeweils vom Bieter, von jedem eingesetzten Nachunternehmer, sowie von allen Mitgliedern einer etwaigen Bietergemeinschaft mit dem Angebot abgegeben werden. Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2025: 10.000.000,00€ - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 10.000.000,00€ - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: … ganz lesenZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt: - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2025: 10.000.000,00€ - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2024: 10.000.000,00€ - Mindestumsatz im Geschäftsjahr 2023: 10.000.000,00€ Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen. Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten drei vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine drei vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren. Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Eigenerklärung zur Unternehmenseignung“ anzugeben. Bieter können sich zum Nachweis der Eignung ihrer Nachunternehmer (Eignungsleihe) und der weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft bedienen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung zur Unternehmenseignung von jedem der Unternehmen einzeln auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden muss 5.000.000€, die Mindestdeckung jeweils pro Fall betragen. E … ganz lesenDer Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen und diese über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Die Mindestdeckung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden muss 5.000.000€, die Mindestdeckung jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig. Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander eine solche Versicherungsleistung belegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter ist aufgefordert, seine Bonität anhand am Markt anerkannter Bonitätsbewertungen (z.B.: Creditreform oder einer vergleichbaren Bewertung) oder einer Erklärung seiner Hausbank nachzuweisen, wobei mindestens eine „mittlere“ Bonität gegeben sein muss. Dies bedeutet exemplarisch für die Bewert … ganz lesenDer Bieter ist aufgefordert, seine Bonität anhand am Markt anerkannter Bonitätsbewertungen (z.B.: Creditreform oder einer vergleichbaren Bewertung) oder einer Erklärung seiner Hausbank nachzuweisen, wobei mindestens eine „mittlere“ Bonität gegeben sein muss. Dies bedeutet exemplarisch für die Bewertung durch Creditreform einen Bonitätsindex von höchstens 300. Dem Bieter obliegt selbst die Verantwortung, die genannten Anforderung an die exemplarisch genutzte Creditreform auf eine durch Ihn abweichend verwendete Bewertungsskala zu vergleichen. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander ihre Bonität belegen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahren nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilte, gültige Zer … ganz lesenZum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementverfahren nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erteilte, gültige Zertifizierung bei, deren Geltungsbereich den Leistungsgegenstand der Ausschreibung umfasst. Sollte der Bieter einen vergleichbaren Nachweis vorlegen, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Die Zulässigkeit bzw. Vergleichbarkeit anderer als der vorgenannten Zertifizierungen ist im Rahmen von Bieterfragen vor Ablauf der Angebotsfrist zu klären. Unabdingbar ist aber, dass es sich um Fremdnachweise über eine von Externen durchgeführte, systematische Überprüfung handeln muss. Eigenerklärungen sind nicht ausreichend.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter genau drei mit der geforderten Leistung vergleichbare Lieferreferenzen darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden. … ganz lesenZum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung und damit zum Beleg der Eignung, die geforderte Leistung erbringen zu können, sind vom Bieter genau drei mit der geforderten Leistung vergleichbare Lieferreferenzen darzulegen. Hierzu ist die Anlage „Eigenerklärung Projektreferenz“ als Vorlage zu verwenden. Die Projektreferenzen sind je Los nachzuweisen (Anlage 8 ggf. mehrfach ausfüllen und abgeben) Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die angegebenen Lieferreferenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass der Kontaktperson die Benennung als Referenz bekannt ist und darüber hinaus die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt. Die Erhebung dieser Kontaktdaten erfolgt im Einklang mit Artikel 6, Absatz 1, lit. c und e DSGVO. Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten: - Jede Lieferreferenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, dessen Eignung er sich bedient, und der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Herstellung des angebotenen Produktes betraut werden soll. Referenzen von Unternehmen, die die betreffende Leistung in der vorliegenden Ausschreibung nicht erbringen sollen, werden als ungültig ausgeschlossen. - Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn: -- die Referenz entweder von einem deutschen Übertragungsnetz- oder Verteilnetzbetreiber stammt oder einem europäischen Netzbetreiber, wenn es sich um einen Trassenbau in Deutschland handelte, -- die Referenzen der Bieter für Los 1 die Lieferung von Maststahl für Hochspannungs- oder Höchstspannungsmasten mit einem Auftragsvolumen von mindestens 250 Tonnen umfasste, -- die Referenzen der Bieter für Los 2 die Lieferung von Leiterseilen für Hochspannungs- oder Höchstspannungstrassen von mindestens 50.000 m umfasste, -- die Referenzen der Bieter für Los 3 die Lieferung von OPGW für Hochspannungs- oder Höchstspannungstrassen von mindestens 10.000 m umfasste, -- die Lieferung bereits erfolgt ist und nicht mehr als 5 Jahre zurückliegt. Noch nicht realisierte Lieferungen dürfen nicht genannt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
21 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
4-Augen-Prinzip
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und ggfs. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
Anschrift
Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen
Kontakt
ausschreibung@dup.de
Auskünfte
Dierichsweiler Unternehmens- und Prozessberatung GmbHausschreibung@dup.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 442 (Bauerzeugnisse) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

24vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.11.2026 auf 16.11.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.11.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28b3ea55-0405-445f-86e3-54edfa35bb64.