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Los1) InGaAs-Kamera für Erweiterung EL-Messplatz Los2) optische und mechanische Komponenten für Kameraintegration in EMMI-System

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. | IMWS vertreten durch: Fraunhofer-Institut für Mikrostruktur von Werkstoffen und Systemen IMWS · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen E_2690_PR959505veröffentlicht 21.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 320 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Sachsen-Anhalt (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06120, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Preiskriterium35 %
  • Qualität65 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 11 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:01 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Beschaffung einer InGaAs-Kamera für Erweiterung EL-Messplatz (Los 1) und zusätzlich optische und mechanische Komponenten für Kameraintegration in EMMI-System (Los 2)

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los1) InGaAs-Kamera für Erweiterung EL-Messplatz

Das Fraunhofer IMWS hat mit dem DLR ein Emissionsmikroskop entwickelt, das momentan mit einer CCD-Kamera (Andor iKon-M934) mit Silizium-Chip ausgestattet ist. Dieser Sensor (Sensorgröße: 13,3 mm x 13,3 mm) weist eine spektrale Empfindlichkeit von ca. 400 nm bis ca. 1000 nm auf. Um den spektralen Bereich des Messsystems zu erweitern, sucht das Fraunhofer IMWS eine zusätzlichen Short-Wave-InfraRed-Kamera mit einer Empfindlichkeit im Kurzwellen-Infrarot-Bereich. Das bietet die Möglichkeit einer Erweiterung des messbaren Emissions-Spektrums und darüber hinaus auch Messungen durch hochdotierte Silizium-Substrate durchzuführen, wie sie bei Leistungselektronik-Bauteilen eingesetzt werden. Diese weisen bei entsprechenden Wellenlängen im SWIR-Spektralbereich eine höhere Transparenz aus. Together with the DLR, the Fraunhofer IMWS has developed an emission microscope that is currently equipped with a CCD camera (Andor iKon-M_934) with a silicon chip. This sensor (sensor size: 13,3 mm x 13,3 mm) has a spectral sensitivity of approx. 400 nm to approximately 1000 nm. In order to extend the spectral range of the measuring system, the Fraunhofer IMWS is looking for an additional short-wave infrared camera with a sensitivity in the short-wave infrared range. This offers the possibility of extending the measurable emission spectrum and also of carrying out measurements through highly doped silicon substrates, such as those used in power electronics components. These have a higher transparency at corresponding wavelengths in the SWIR spectral range.

––
2
Los2) optische und mechanische Komponenten für Kameraintegration in EMMI-System

Das Fraunhofer IMWS hat mit dem DLR ein Emissionsmikroskop entwickelt, das momentan mit einer CCD-Kamera (Andor iKon-M934) mit Silizium-Sensor ausgestattet ist. Dieser Seonsor hat eine Größe von 13,3 mm x 13,3 mm. Dieser Messaufbau soll mit einer SWIR-Kamera mit C-MOUNT-Anschluss erweitert werden. Um diese Kamera in den optischen Aufbau intgrieren zu können werden folgende Komponenten zum Anschluss an den bereits existierenden optischen Aufbau, der auf Thorlabs-Komponeten basiert, benötigt. The Fraunhofer IMWS has developed an emission microscope in collaboration with DLR, which is currently equipped with a CCD camera (Andor iKon-M934) with a Silicon sensor. This sensor measures 13.3 mm x 13.3 mm. This measurement setup is to be extended with a SWIR camera with a C-MOUNT connection. In order to integrate this camera into the optical setup, the following components are required for connection to the existing optical setup, which is currently based on Thorlabs components.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 35
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 65technische Bewertung

Eignung4 von 4 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Darstellung von mindestens einem mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Auftrag der letzten drei Jahre
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
22.12.2025, 13:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vergabekammern des Bundes § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichenAuftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB … ganz lesenVergabekammern des Bundes § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichenAuftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist (etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen) zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist (etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs-oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen) zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.12.2025

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