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Frist abgelaufenEU-weitTiefbau und StraßenbauBau

Los 77 – Berührungsschutz

AKN Eisenbahn GmbH · Kaltenkirchen, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen E-26-7000043470veröffentlicht 26.09.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 2 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Segeberg.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Schleswig-Holstein (27 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Monate30.03.2027 – 28.08.2027, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 40 Tagen
  2. Fragen bis 22:45 Uhr
    an AKN Eisenbahn GmbH
    vor 10 Tagen
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 3 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    gemäß Vergabeunterlagen
    vor 3 Tagen
  5. Heute
  6. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 27 Tagen
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.08.2027
    in 5 Monaten

Beschreibung

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Berührungsschutzeinrichtungen an bestehenden Bauwerken entlang der AKN-Strecke A1/S21/S5 zwischen Eidelstedt und Kaltenkirchen.Die Arbeiten dienen dem Schutz vor elektrischen Gefahren im Zuge der Elektrifizierung. gemäß Vergabeunterlagen

Beschreibung des Loses

Das Los 77 umfasst die Planung, Fertigung, Lieferung, Montage, Dokumentation und Inbetriebnahme von Berührungsschutzeinrichtungen entlang der AKN-Strecke A1/S21. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - Herstellung und Montage von Berührungsschutzwänden und Berührungsschutzeinrichtungen an Brücken, Trogbauwerken, Straßenüberführungen, Treppenanlagen und sonstigen Ingenieurbauwerken. - Fertigung und Montage von Stahlkonstruktionen einschließlich sämtlicher Befestigungs-, Verankerungs- und Erdungseinrichtungen - Lieferung und Montage transparenter Kunststoffelemente - Herstellung und Montage erforderlicher Sonder- und Anschlusskonstruktionen - Rückbau und fachgerechte Entsorgung vorhandener Geländer, Bauteile und sonstiger Anlagen - Lieferung und Montage von Warn- und Kennzeichnungsschildern gemäß DIN EN 50122-1 - Durchführung von Aufmaßen sowie Werkstatt-, Ausführungs- und Montageplanungen - Erstellung aller Prüf-, Bestands- und Revisionsunterlagen - Durchführung der erforderlichen Qualitäts-, Sicherungs- und Dokumentationsleistungen - Teilnahme an Projekt- und Koordinierungsbesprechungen Alle Leistungen sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen eisenbahn-, arbeits-, umwelt- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften auszuführen. gemäß Vergabeunterlagen

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
gemäß Vergabeunterlagen

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.03.2027
Vertragsende
28.08.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal: gemäß Vergabeunterlagen
Optionen
gemäß Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
02.11.2026, 14:00 Uhr. gemäß Vergabeunterlagen. gemäß Vergabeunterlagen
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: gemäß Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Fristen für Nachprüfungsanträge
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlich … ganz lesen- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. - (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. - Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. - § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erle-digt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vor-gelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im Rahmen der Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21 zwischen Eidelstedt und Kaltenkirchen sind Berührungsschutzeinrichtungen an bestehenden Ingenieurbauwerken herzustellen und zu montieren. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung eines den geltenden eisenbahntechnischen, elektrotechnischen und siche … ganz lesenIm Rahmen der Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/S21 zwischen Eidelstedt und Kaltenkirchen sind Berührungsschutzeinrichtungen an bestehenden Ingenieurbauwerken herzustellen und zu montieren. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung eines den geltenden eisenbahntechnischen, elektrotechnischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften entsprechenden Berührungsschutzes für die zukünftige Oberleitungsanlage. Die Leistungen werden in mehreren Bauabschnitten in den Jahren 2027 und 2028 ausgeführt. Wesentliche Sperrpausen: - Henstedt-Ulzburg bis Kaltenkirchen: 30.03.2027 bis 28.08.2027 - Eidelstedt bis Burgwedel: voraussichtlich 2028 - Malchower Brücke: voraussichtlich 2028 Die konkrete Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie unter Berücksichtigung parallel laufender Maßnahmen der Elektrifizierung. gemäß Vergabeunterlagen
Hinweis
gemäß Vergabeunterlagen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rudolf-Diesel-Straße 2, 24568 Kaltenkirchen
Website
akn.de
Kontakt
einkauf@akn.de

Bei uns erfasst

83Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

646vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (214 Lose mit Angabe)
460.639 €Zuschlagswert im Median
196.511 € – 1,5 Mio. €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 96baa3f0-6ee1-4cce-b07e-7ae211bdc6d8.