Los 2.4 Lieferung Pumpen Wärmespeicher
Stadtwerke Karlsruhe GmbH · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2026-0600veröffentlicht 01.10.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 19 Monate
- 01.05.2027 – 30.11.2028
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Karlsruhe.
- Sonderanfertigung einer Pasteurisierungsanlage für die Liegenschaft in KielMax Rubner-Institut (MRI) · KarlsruheFrist 02.12.2026
- SteckbeckenspülenStädtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH · KarlsruheFrist 23.11.2026
- V 42-26 BHO OberbaustoffeVBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH · KarlsruheFrist 19.11.2026
- HA26013 Rahmenvereinbarung für Bürodrehstühle, Besucher- und Besprechungsstühle in vier LosenStadt Karlsruhe Hauptamt · KarlsruheFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 19 Monate01.05.2027 – 30.11.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76185, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.
- Preis65 %
- Qualität5 %
- Qualität30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,9 Punkte |
| 25 % teurer | −13 Punkte |
| 50 % teurer | −21,7 Punkte |
| 100 % teurer | −32,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 37 Tagen
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 7 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 6 MonatenLaufzeit bis 30.11.2028
Beschreibung
Im Rahmen des Projekts „Errichtung Großwärmespeicher und dessen hydraulische Einbindung in die Fernwärmeverteilung am Standort HKW West“ (Gesamtprojekt WSPW) der Stadtwerke Karlsruhe soll ein Wärmespeicher zur Sicherstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen und gesicherten Wärmeversorgung realisiert werden.
Die verfahrenstechnische Aufgabe des zu planenden 2-Zonen-Wärmespeichers soll in der Speicherung und bedarfsgerechten Bereitstellung thermischer Energie innerhalb des Fernwärmesystems bestehen. Der drucklos ausgeführte Wärmespeicher soll durch die Ausbildung einer thermischen Schichtung die getrennte Aufnahme und Abgabe von Wärme auf unterschiedlichen Temperaturniveaus ermöglichen. Durch die hydraulisch entkoppelte Einbindung in das Fernwärmenetz über ein separates Vor- und Rücklaufsystem soll der Wärmespeicher zum Ausgleich von Lastschwankungen sowie zur zeitlichen Entkopplung von Wärmeerzeugung und -verbrauch beitragen.
Bei diesem Beschaffungsvorhaben sollen funktionstüchtige Vor- und Rücklauf- sowie Beimischpumpen einschließlich aller zum bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten innerhalb der spezifizierten Liefergrenzen geplant, hergestellt und geliefert werden.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 65Die Wirtschaftlichkeit der Angebote werden auf der Grundlage gleicher Parameter und Leistungen miteinander verglichen. Der günstigste Bieter erhält die volle Punktzahl. Bieter oberhalb des doppelten Preises des günstigsten Bieters erhalten null Punkte. Die Punktzahl zwischen den genannten Preisgrenzen wird linear interpoliert.
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 5Risiko- und Liquiditätsprofil der kommerziellen Vertragsbedingungen. Hierzu werden insbesondere folgende Regelungsregime in ihrer Gesamtheit und in ihren Wechselwirkungen betrachtet: - Haftung - Vollständigkeitsklausel - Leistungsänderung - Mängelgewähr - Vertragsstrafe - Sicherheiten - Zahlungsziele maximale Punktzahl: Vertragswerk entsprechend den Ausschreibungsunterlagen. 0 Punkte: Das Vertragswerk weist in keinem der genannten Regelungsbereiche ein mit den Ausschreibungsunterlagen vergleichbares Regelungsniveau auf. Es liegt eine erhebliche Risiko- und/oder Liquiditätsverlagerung zu Lasten des Auftraggebers vor.
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 30• Hydraulischer Wirkungsgrad Vorlaufpumpen (20 Punkte) Höchster Gesamtwirkungsgrad Wirkungsgrad = maximale Punktzahl Höchster Gesamtwirkungsgrad – 10 % = 0 Punkte; zwischen den Werten wird linear interpoliert • Hydraulischer Wirkungsgrad Rücklaufpumpen (10 Punkte) Höchster Gesamtwirkungsgrad Wirkungsgrad = maximale Punktzahl Höchster Gesamtwirkungsgrad – 10 % = 0 Punkte; zwischen den Werten wird linear interpoliert Für die Bewertung wird der Mittelwert der Wirkungsgrade für Lastfall 1 und Lastfall 2 der jeweiligen Pumpen herangezogen.
Eignung6 von 6 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Mit dem Angebot sind mindestens 5 Referenzen über die Fertigung und Lieferung von Fernwärmepumpen inkl. FU mit einer Motornennleistung von 630 kW oder größer im europäischen Raum vorzulegen.
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- Mit dem Angebot ist eine Zertifizierung über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 (oder vergleichbar) vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Nachweise vollständig und gesondert vorzulegen.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäf … ganz lesenkürzer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber gilt als geeignet, wenn der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Wirtschaftsjahren im Durchschnitt mindestens das doppelte des voraussichtlichen Auftragswert beträgt. 2. Schriftlicher Nachweis einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR sowie in beiden Fällen in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird. 3. Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervor geht, dass der Bieter für die Durchführung des Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist. 4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. 5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er sich nicht in Liquidation befindet, weder überschuldet noch zahlungsunfähig ist. 6. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 3 auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklären. Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen. der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare zur Verfügung.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister: 1. Angaben zum Bewerber/den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner, zu den geschäftsführenden P … ganz lesenkürzer
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister: 1. Angaben zum Bewerber/den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner, zu den geschäftsführenden Personen und - im Falle der Bewerbergemeinschaft - Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung. 2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszugs oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft, jeweils nicht älter als drei Monate). 3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Absätze 1 und 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für den Bewerber und sämtliche für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Personen.; 4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für den Bewerber und sämtliche für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Personen. 5. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf dieses Verfahren keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat oder treffen wird oder in sonstiger Weise wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt hat oder handeln wird. 8. Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden auf dem Muster Vordruck der Regierungspräsidien Baden-Württemberg. Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; es werden für den Teilnahmewettbewerb keine Formblätter oder weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2027
- Vertragsende
- 30.11.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Option Nr. 01 – Ersatz- und Verschleißteile für 2 Jahre: Ersatzteile und Verschleißteile für einen Betrieb von 2 Jahren (Separate Liste) (inkl. Kosten, Lieferzeit und Klassifizierung wie Operational Consumable, Verschleißteil, oder strategisches Ersatzteil). Inkl. Ersatzteile für Inbetriebsetzung. … ganz lesenkürzer
Option Nr. 01 – Ersatz- und Verschleißteile für 2 Jahre: Ersatzteile und Verschleißteile für einen Betrieb von 2 Jahren (Separate Liste) (inkl. Kosten, Lieferzeit und Klassifizierung wie Operational Consumable, Verschleißteil, oder strategisches Ersatzteil). Inkl. Ersatzteile für Inbetriebsetzung. Option Nr. 02 – Stundensätze und Tagessatz für zusätzliche Leistungen: Aktuelle Stunden und Tagessätze (Pumpen- und FU Hersteller) für zusätzliche Leistungen, z.B. Unterstützung während der IBS. Option Nr. 03 – FAT Frequenzumrichter: Für die Frequenzumrichter sind die Kosten für einen FAT anzugeben.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
verlangt: Für die Vertragserfüllung ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit beträgt 10 % der vorläufige Gesamtauftragssumme (Endbetrag gem. Angebotsschreiben, bei Losen Gesamtangebot über alle Lose) netto. Es gelten im Übrigen die weiteren vertraglichen Regelungen in den weiteren Vertrag … ganz lesenkürzer
verlangt: Für die Vertragserfüllung ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit beträgt 10 % der vorläufige Gesamtauftragssumme (Endbetrag gem. Angebotsschreiben, bei Losen Gesamtangebot über alle Lose) netto. Es gelten im Übrigen die weiteren vertraglichen Regelungen in den weiteren Vertragsgrundlagen. Für Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten. Die Höhe der Sicherheit beträgt 5 % der Schlussrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe Es gelten im Übrigen die weiteren vertraglichen Regelungen in den weiteren Vertragsgrundlagen.
Ausführung4 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag gegen die beabsichtigte Vergabeentscheidung gemäß § 134 Abs. 2 GWB ist nur zulässig, wenn er innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Information über die Nichtberücksichtigung des eigenen Angebots bei der zuständigen Vergabekammer eingeht. Die Information über die Verga … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag gegen die beabsichtigte Vergabeentscheidung gemäß § 134 Abs. 2 GWB ist nur zulässig, wenn er innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang der Information über die Nichtberücksichtigung des eigenen Angebots bei der zuständigen Vergabekammer eingeht. Die Information über die Vergabeentscheidung erfolgt in Textform. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der nachweisliche Zugang dieser Information beim betroffenen Bieter. Nach Ablauf der Frist ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100 … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch. 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten. Formulare für Eigenerklärungen stellen wir Ihnen zur Verfügung. Die Nutzung ist nicht zwingend vorgeschrieben. 2. Teilnahmeanträge können ausschließlich gemäß Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung abgegeben werden. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Kommunikationsplattform 5.1.12 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter 8.1 ORG-0001 genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. 4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen. 5. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. 6. Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann. 7. Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Die Bestbieter werden anhand der Zuschlagskriterien ermittelt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen, um die Anzahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der festgelegten Zuschlagskriterien zu reduzieren. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, auch mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, sofern deren bewertete Angebotssummen nicht mehr als 10 % von der bewerteten Angebotssumme des besten Angebots abweichen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen. 8. Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.- Hinweis
Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch. 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilna … ganz lesenkürzer
Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch. 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten. Formulare für Eigenerklärungen stellen wir Ihnen zur Verfügung. Die Nutzung ist nicht zwingend vorgeschrieben. 2. Teilnahmeanträge können ausschließlich gemäß Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung abgegeben werden. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. 3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Kommunikationsplattform 5.1.12 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter 8.1 ORG-0001 genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. 4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen. 5. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. 6. Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann. 7. Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den drei Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Die Bestbieter werden anhand der Zuschlagskriterien ermittelt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchzuführen, um die Anzahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der festgelegten Zuschlagskriterien zu reduzieren. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, auch mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, sofern deren bewertete Angebotssummen nicht mehr als 10 % von der bewerteten Angebotssumme des besten Angebots abweichen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen. 8. Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
- Anschrift
- Daxlander Str. 72, 76185 Karlsruhe
- Website
- stadtwerke-karlsruhe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 421 (Maschinen für die Erzeugung und Nutzung von mechanischer Energie) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Fabryka Kotlow Sefako S.A.3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Reverse Osmosis systemDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHFrist 16.11.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 760475de-8a68-4014-ab90-63cebb009729.