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Los 1 Objektplanung Gebäude und Innenräume - Planungsleistungen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Schmalfeld

Gemeinde Schmalfeld · Nützen, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 4veröffentlicht 06.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 487 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 130 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Honorarangebot50 %
  • Qualitätskonzept50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung und den Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Schmalfeld. Anhand des Entwurfs des Architekturbüros sollen in 5 Losen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: - Objektplanung Gebäude und Innenräume - Objektplanung Freianlagen - Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung - HLS (AGr. 1-3) - Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung - ELT (AGr. 4,5 und 7) - Fachplanung Tragwerksplanung

Beschreibung des Loses

Für die Erweiterung und den Umbau liegt bereits ein Entwurf eines Architekturbüros vor. Durch den Anbau sollen weitere Räumlichkeiten geschaffen werden, insbesondere für getrenntgeschlechtliche Umkleidekabinen, funktionierende Schwarz-Weiß-Trennung, Sani-tärräume und Büros. Darüber hinaus soll das Feuerwehrgerätehaus auch einen Jugendfeuerwehrraum erhalten und somit der multifunktionale Charakter mit der Hirten-Deel bewahrt werden. Gegenstand dieses Loses sind die Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume der LPH 4 bis 9.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Honorarangebot50 %
Qualitätskonzept50 %
Preis
HonorarangebotBewertung des Honorarangebots mit 50 %.
Qualität
QualitätskonzeptBewertung mit 50 %, jeweils aufgeteilt in folgende Unterkriterien: - Personelle Besetzung: 30 % - Projektrealisierung: 10 % - Bietergespräch 10 % Für die Einzelheiten wird verweisen auf die Vergabeunterlage A.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Bauvorlageberechtigung: Die verantwortlichen Entwurfsverfasser in den zu erbringenden Leistungsbildern sind für ihr jeweiliges Fachgebiet bauvorlageberechtigt i.S.v. § 65 LBO SH. Zugelassen wird, wer nach dem Landesrecht berechtigt ist, die für die Bauvorlageberechtigung erforderliche Berufsbezeichn … ganz lesenBauvorlageberechtigung: Die verantwortlichen Entwurfsverfasser in den zu erbringenden Leistungsbildern sind für ihr jeweiliges Fachgebiet bauvorlageberechtigt i.S.v. § 65 LBO SH. Zugelassen wird, wer nach dem Landesrecht berechtigt ist, die für die Bauvorlageberechtigung erforderliche Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen. Nachweis: Fremdnachweis
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bewerber hat einen Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 2.000.000 EUR für Personen- und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden erbracht. Ein etwaiger Jahreshöchstbetrag beträgt mindestens das 2-fache der Deckungssumme. Sofern der Planer zum Z … ganz lesenDer Bewerber hat einen Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 2.000.000 EUR für Personen- und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden erbracht. Ein etwaiger Jahreshöchstbetrag beträgt mindestens das 2-fache der Deckungssumme. Sofern der Planer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch keine Versicherung in dieser Höhe abgeschlossen hat, darf er eine Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachreichen. Der sich bewerbende Planer muss die Deckungssummen nicht zwingend alleine erfüllen. In Bewerbergemeinschaften werden Deckungssummen aufgrund der gemeinsamen Haftung stets addiert. Deckungssummen von Unterauftragnehmern, die sich zur Mithaftung verpflichten (Eignungsleihe), werden ebenfalls zu den Deckungssummen des Einzelbewerbers hinzuaddiert. Die 2-fache Deckungssumme ist jedoch jeweils isoliert zu erfüllen. Nachweis: Fremdnachweis
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
1. Der Bewerber legt eine Liste vergleichbarer Referenzobjekte vor, darunter: 3 Referenzen für das Leistungsbild Gebäude/Innenräume, welche jeweils die Voraussetzungen aus Ziffer 2 erfüllen 2. Jedes Referenzobjekt muss die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen: a. Bearbeitung der LPH 4 … ganz lesen1. Der Bewerber legt eine Liste vergleichbarer Referenzobjekte vor, darunter: 3 Referenzen für das Leistungsbild Gebäude/Innenräume, welche jeweils die Voraussetzungen aus Ziffer 2 erfüllen 2. Jedes Referenzobjekt muss die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen: a. Bearbeitung der LPH 4 bis 8; b. Gesamtbaukosten (alle KG, nicht nur die anrechenbaren KG) von mind. 800.000 EUR (netto); c. Mindestens durchschnittliche Anforderungen an die Planung (Honorarzone); d. Die Leistungen wurden nicht vor dem 1.1.2022 beendet (LPH 8). 3.Verbleiben nach Anwendung der Mindestanforderungen mehr geeignete Bewerber übrig als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, trifft die Vergabestelle eine Auswahl anhand der eingereichten vergleichbaren Referenzen aus Ziff. 1 um eine Punktzahl nach Ziff. 3 zu erhalten, die zur Bildung einer Bewerberreihenfolge herangezogen wird: a) Einhaltung der Mindestanforderungen b) Projekt war ein Feuerwehrgebäude (1 Punkt max. 3 Punkte) c) Projekt mit Planung bei laufenden Betrieb der Feuerwehr (2 Punkte, max. 4 Punkte) d) Projekt bei dem der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB war (1 Punkt, max. 3 Punkte) Nachweis: Eigenerklärung (Vordruck 03 Referenzbogen)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU). Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4D0A5JCA

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

367vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
205.053 €Zuschlagswert im Median
88.962 € – 424.135 €mittlere Hälfte, 294 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7e23a1b1-01b0-4866-9b13-95b07eff5f03.