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LOS-1 (Lieferung Wetterstation), LOS-2 (Montage Wetterstation)

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen VGF-EU 259/25veröffentlicht 08.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 271 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 08.01.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Monate16.03.2026 – 06.07.2026
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60311, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (48 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (107 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
    vor 9 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
    vor 9 Monaten
  4. Bindefrist endet
    28 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 06.07.2026
    vor 8 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um die Lieferung und Montage von Wetterstationen innerhalb der Stadt Frankfurt.

Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: - Los 1 umfasst die Lieferung der Wetterstationen. Die Lieferung der acht Wetterstationen hat innerhalb des vorgegebenen Zeitplans und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Transport, Verpackung, Fracht und Bereitstellung notwendiger Hebe‑ und Transportmittel sind durch den Auftragnehmer einzukalkulieren. Der AN haftet für alle durch ihn verursachten Schäden und hat die Verkehrssicherung an der Lieferstelle sicherzustellen. Alle Unterlagen sind rechtzeitig und in deutscher Sprache vorzulegen. Die gelieferten Komponenten müssen den geltenden technischen Normen sowie den Anforderungen für Kritische Infrastruktur (NIS, NIS2, CER, BSI‑KRITIS) entsprechen. Nach Einbau erfolgt durch den AN die Prüfung, Kalibrierung und Bereitstellung vollständiger Abnahmeunterlagen.

- Los 2 beinhaltet die Montage der Wetterstationen sowie die Lieferung und Verlegung der erforderlichen Kabelanlage. Die Wetterstationen müssen verschiedene Wetterdaten erfassen und diese an die zentrale Leittechnik der VGF übermitteln. Mithilfe dieser Daten optimiert die zentrale Leittechnik die Steuerung der Weichenheizungsanlagen, was zu einer erheblichen Energieeinsparung und einer Verbesserung der Betriebseffizienz beiträgt. Die Montage der Wetterstationen sowie die Lieferung und Verlegung aller erforderlichen Kabelanlagen sind innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber auszuführen. Transport, Lagerung, Bereitstellung von Geräten und Sicherungsmitteln sowie die Verkehrssicherung an allen Leistungsstellen liegen vollständig beim Auftragnehmer. Es sind alle geltenden Normen (u. a. BOStrab, DIN‑/VDE‑Regelwerke) einzuhalten. Arbeiten, die den laufenden Betrieb beeinflussen, dürfen nur nachts bzw. nach Vorgaben des AG erfolgen. Der AN haftet für Schäden sowie für die Einhaltung aller Sicherheits‑ und Qualifikationsanforderungen. Nach Montage sind Messungen, Prüfungen und eine Abnahme durchzuführen; festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS-1.1 (Lieferung Wetterstation)

Los 1 beinhaltet die Lieferung der Wetterstationen

4 Monate–
2
LOS-1.2 (Montage Wetterstation)

Los 2 beinhaltet die Montage der Wetterstationen sowie die Lieferung und Verlegung der erforderlichen Kabelanlage.

4 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/dcc72392-86d9-4877-b12c-348fd09370be/suitabilitycriteria
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.03.2026
Vertragsende
06.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
28 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Auszug aus „Lieferung Wetterstation-Los 1.1“ Allgemeine Beschreibung der Lieferung bzw. Leistung 2.1 Aufgabenstellung Das Los1.1 dieses Projektes enthält die Lieferung der acht Wetterstationen gemäß dem beigestellten Leistungsverzeichnis. Diese Wetterstationen müssen in der Lage sein, folg … ganz lesenLeistung: Auszug aus „Lieferung Wetterstation-Los 1.1“ Allgemeine Beschreibung der Lieferung bzw. Leistung 2.1 Aufgabenstellung Das Los1.1 dieses Projektes enthält die Lieferung der acht Wetterstationen gemäß dem beigestellten Leistungsverzeichnis. Diese Wetterstationen müssen in der Lage sein, folgende wesentliche Parameter bzw. Wetterda- ten zu erfassen und über eine Modbus-Schnittstelle an die Zentrale Leittechnik (ZLT) der VGF zu übermitteln: - Lufttemperatur - Schienentemperatur - Luftfeuchtigkeit - Niederschlag (mind. Regen, Schnee und Hagel) - Taupunkt - Etc. Die erfassten Wetterdaten werden über eine von ZLT definierten Schnittstelle an die Weichenheizungsanlagen weitergeleitet. Anschließend werten die Weichenheizungsanlagen diese Daten aus, um einen energieeffizienten Betrieb sicherzustellen. Die beigefügte Anforderungsliste (20241202 Anforderungen) ist auszufüllen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Sprache, in der denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Muss-Kriterien Einreichung von drei Referenzprojekten vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der letzen drei Jahre. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre z … ganz lesenSprache, in der denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Muss-Kriterien Einreichung von drei Referenzprojekten vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der letzen drei Jahre. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen. Die Verfahrenskommunikation wird grundsätzlich über die elektronische e-Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de abgewickelt. Der Nachweis der Eignungskriterien kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VOB/A-EU und die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen. Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der BIGE individuell vorzulegen. Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es gelten ausschließlich die Bedingungen vorliegender Vergabeunterlagen. Vertrags- und/oder Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil und finden ausdrücklich keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn abweichenden oder ergänzenden Bedingungen des Bieters nicht ausdrücklich durch die VGF widersprochen worden ist. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bieters entfalten ihre Wirksamkeit nur, wenn VGF ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden, sofern rechtlich möglich, nachgefordert. Die fehlenden Nachweise sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich. Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter de …

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/dcc72392-86d9-4877-b12c-348fd09370be/suitabilitycriteria
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
16.03.2026
Vertragsende
06.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
28 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Auszug aus „Montage Wetterstation-Los 1.2“ Die Wetterstationen selbst werden vom AG zur Verfügung gestellt bzw. im Rahmen des Los 1 dieses Projekts geliefert. Geltende Normen und Vorschriften Beim Einbau sind folgenden Normen, Vorschriften und Regelwerken zu berücksichtigen: - BOStrab in … ganz lesenLeistung: Auszug aus „Montage Wetterstation-Los 1.2“ Die Wetterstationen selbst werden vom AG zur Verfügung gestellt bzw. im Rahmen des Los 1 dieses Projekts geliefert. Geltende Normen und Vorschriften Beim Einbau sind folgenden Normen, Vorschriften und Regelwerken zu berücksichtigen: - BOStrab in ihrer aktuellen Fassung - DIN EN 50119 Bahnanwendungen – Ortsfeste Anlagen – Oberleitungen für den elektri- schen Zugbetrieb - DIN EN 50122 Bahnanwendungen – Ortsfeste Anlagen – Elektrische Sicherheit, Erdung und Rückleitung - DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen - Elektrotechnische Regel EltR 01, EltR 03 und EltR04 (VGF-Richtlinien) Wetterstation: Die Wetterstationen sollen je nach den im beigestellten Leistungsverzeichnis (LV) näher beschriebenen Situationen entweder an einem dafür vorgesehenen Mast, an einer Gebäudewand oder auf einem Gebäudedach innerhalb der Stadt montiert werden.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Sprache, in der denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Muss-Kriterien Einreichung von drei Referenzprojekten vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der letzen drei Jahre. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre z … ganz lesenSprache, in der denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Muss-Kriterien Einreichung von drei Referenzprojekten vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der letzen drei Jahre. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen. Die Verfahrenskommunikation wird grundsätzlich über die elektronische e-Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de abgewickelt. Der Nachweis der Eignungskriterien kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen. Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VOB/A-EU und die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen. Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der BIGE individuell vorzulegen. Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Es gelten ausschließlich die Bedingungen vorliegender Vergabeunterlagen. Vertrags- und/oder Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil und finden ausdrücklich keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn abweichenden oder ergänzenden Bedingungen des Bieters nicht ausdrücklich durch die VGF widersprochen worden ist. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bieters entfalten ihre Wirksamkeit nur, wenn VGF ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden, sofern rechtlich möglich, nachgefordert. Die fehlenden Nachweise sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich. Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter de …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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14vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 4 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 10.02.2026
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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